Vorgangsnummer: 2026/045
Kurzzusammenfassung
Die Stadt Goslar informiert über die über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2025 in einer Mitteilung. Die Oberbürgermeisterin hat gemäß § 117 (1) NKomVG entschieden, dass über Ausgaben von unerheblicher Bedeutung entschieden werden kann, wobei diese Grenze auf 25.000 EUR pro Einzelfall festgesetzt ist. In der Anlage sind detaillierte Auszahlungen von insgesamt 81.229,61 EUR aufgelistet, die als unerheblich gelten und damit nicht in der regulären Haushaltskontrolle berücksichtigt werden müssen. Diese Ausgaben betreffen unter anderem die Ausstattung von Einrichtungen und Infrastrukturmaßnahmen wie Videoüberwachungen und Reparaturen. Die Mitteilung hat keine direkte Bürgerwirkung, da es sich um interne Finanzangelegenheiten handelt. Für die Bürger besteht jedoch Transparenz hinsichtlich der verwendeten Mittel. Offene Fragen könnten sich zu den Beweggründen für die spezifischen Ausgaben, zur endgültigen Genehmigung und zur Nachverfolgbarkeit der Ausgaben ergeben. Insgesamt bietet die Vorlage einen Überblick über Finanzoperationen, die als unerheblich gewertet werden, was für die Verwaltung von Bedeutung ist.
Warum ist das wichtig?
Die Vorlage hat keine direkte Wirkung für Bürgerinnen und Bürger, bietet jedoch Transparenz über öffentliche Ausgaben.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/045
- Thema: Finanztransparenz und unerhebliche Auszahlungen
- Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
- Kosten/Haushalt: Die Gesamtsumme der unerheblichen Auszahlungen beträgt 81.229,61 EUR.
Offene Fragen
- Welche spezifischen Beweggründe liegen den einzelnen Auszahlungen zugrunde?
- Wie wird die Nachverfolgbarkeit der ausgegebenen Mittel sichergestellt?
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
