• 2026/217 – Vorlage – Wechsel des Einsatzes der IT-gestützten Prüfsoftware im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/217

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um den Wechsel der IT-gestützten Prüfsoftware im Rechnungsprüfungsamt der Stadt Goslar. Die bisherige Software wurde zum 31.12.2025 gekündigt, da sie sich als kompliziert erwies und fachliche Anforderungen nicht erfüllte. Die neue Software soll die Digitalisierung der Stadtverwaltung unterstützen und den digitalen Prüfprozess optimieren. Dabei wird eine bewährte und anwenderfreundliche Software verwendet, die speziell für niedersächsische Kommunen entwickelt wurde. Mit der Beschaffung sind Investitionskosten von etwa 25.000 € im Jahr 2026 verbunden, die im Haushaltsplan vorgesehen sind. Für die Folgejahre werden weitere Kosten für Lizenzen und Schulungen anfallen. Die Reihenfolge der Anschaffungen ist bis zum Jahr 2029 geplant. Die Nutzung der neuen Software wird voraussichtlich die Effizienz der Rechnungsprüfungen steigern und die Risikoanalyse verbessern. Ein Ratsbeschluss ist notwendig, um die finanziellen Mittel abzusichern. Dies könnte langfristig positive Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben, jedoch sind auch die langfristigen Kosten zu berücksichtigen.

    Warum ist das wichtig?

    Die neue Software könnte zu einer effizienteren Rechnungsprüfung und damit indirekt zu einer besseren Verwendung städtischer Mittel führen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/217
    • Thema: Wechsel der Prüfsoftware im Rechnungsprüfungsamt
    • Betroffene: Rechnungsprüfungsamt, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Investitionskosten für 2026 betragen ca. 25.000 €, die im Haushaltsplan vorgesehen sind.

    Offene Fragen

    • Welche genauen Kosten in den Folgejahren anfallen werden?
    • Wie die Umsetzung der Software bis 2029 konkret geplant ist.

    Unsicherheiten

    • Die genauen jährlichen Betriebskosten nach 2026 sind unklar.
    • Wie die Umsetzung der Software bis 2029 konkret aussieht, bleibt offen.

    Mehr zum Thema Rechnungsprüfung

    Quelle

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  • 2026/232 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Prüfung von roten (ggf. andersfarbiger) Markierungen für Fußgänger- und Radquerungen an Straßen“; CDU-Ratsfraktion vom 06.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/232

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag eingereicht, um die Einführung von roten oder gegebenenfalls andersfarbigen Markierungen an Querungsstellen für Fußgänger und Radfahrer zu prüfen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit in Goslar zu erhöhen, insbesondere an stark frequentierten Stellen wie Schulwegen und touristischen Achsen. Der Antrag beinhaltet eine Prüfung der Sicherheitswirkung, rechtlichen Rahmenbedingungen, gestalterischen Verträglichkeit und eine Kostenabschätzung für verschiedene Markierungsvarianten. Der Verwaltung wird zudem die Aufgabe übertragen, geeignete Standorte zu priorisieren und die Ergebnisse dem zuständigen Fachausschuss zu berichten. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Konflikte und Unfälle im Straßenverkehr zu reduzieren und ein besseres Miteinander der Verkehrsteilnehmer zu fördern. Angesichts der steigenden Anforderungen an sichere Mobilität in der Stadt ist eine solche Prüfung nach Meinung der Antragsteller sinnvoll. Aktuell sind an einigen Stellen in Goslar bereits farbliche Markierungen vorhanden, die bereits positive Auswirkungen gezeigt haben. Die Verwaltung soll die möglichen Einsatzmöglichkeiten analysieren und Grundlagen für zukünftige Projekte schaffen. Es bleibt unklar, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird und welche spezifischen Kosten in diesem Zusammenhang anfallen werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die möglichen Markierungen könnten die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen und somit den Straßenverkehr in Goslar sicherer gestalten.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/232
    • Thema: Prüfung von Markierungen an Straßen für Fußgänger und Radfahrer
    • Betroffene: CDU-Ratsfraktion, Stadtverwaltung, Fußgänger, Radfahrer
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine spezifischen Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche spezifischen Kosten könnten mit der Umsetzung verbunden sein?
    • Wie lange wird die Prüfung dauern?
    • Welche Standorte werden als prioritär angesehen?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten bezüglich der genauen Kosten der geplanten Maßnahmen.
    • Unsicherheit über den Zeitrahmen der Prüfung und Umsetzung.

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    Serie: Was kostet die Wärmewende in der Goslarer Altstadt?


    Teil 1: Was kostet allein der Erhalt der Goslarer Altstadt?

    Noch bevor ein einziges Haus klimaneutral heizt

    Die Goslarer Altstadt ist schön. Das wissen wir. Sie ist UNESCO-Welterbe, lockt Touristen an und macht sich hervorragend auf Postkarten.

    Was auf den Postkarten meistens fehlt: Hinter vielen dieser schönen Fassaden stehen Eigentümer, die versuchen, jahrhundertealte Häuser irgendwie zusammenzuhalten. Und zwar mit echtem Geld. Nicht mit Welterbe-Romantik.

    Nach Angaben der Stadt gibt es in der Goslarer Altstadt rund 1.500 Fachwerkhäuser aus unterschiedlichen Epochen. Im städtischen Sanierungshandbuch ist von etwa 1.500 Hauptgebäuden in Fachwerkbauweise die Rede. Wir sprechen also nicht über ein paar besonders alte Vorzeigehäuser rund um den Markt. Wir sprechen über einen wesentlichen Teil der gesamten Altstadt.

    Wie ist der Zustand dieser Häuser?

    Eine vollständige und aktuelle Untersuchung aller 1.500 Gebäude gibt es öffentlich bislang nicht. Es gibt aber eine ausführliche städtische Untersuchung für den südöstlichen Teil der Altstadt.

    Dort wurden insgesamt 398 Gebäude betrachtet. Das Ergebnis:

    Festgestellter ZustandAnzahl GebäudeAnteil
    hoher Sanierungsbedarf6015 %
    mittlerer Sanierungsbedarf5714 %
    geringer Sanierungsbedarf18647 %
    kein festgestellter Bedarf9524 %
    Gesamt398100 %

    Damit hatten 303 von 398 Gebäuden irgendeinen festgestellten Sanierungsbedarf. Das sind rund 76 Prozent. Bei 117 Gebäuden, also knapp 30 Prozent, wurde der Bedarf als mittel oder hoch eingestuft.

    Man muss allerdings wissen, wie diese Untersuchung durchgeführt wurde: Die Gebäude wurden im Wesentlichen von außen betrachtet. Eine Untersuchung der Innenräume, der Heizungen, der Leitungen oder möglicher verdeckter Schäden fand nicht statt.

    Das bedeutet: Ein Haus konnte von außen ordentlich aussehen und trotzdem eine alte Heizung, ungedämmte Decken, feuchte Balkenköpfe oder andere teure Überraschungen haben. Fachwerk ist in dieser Hinsicht ein bisschen wie eine Wundertüte. Nur meistens ohne Spielzeug.

    Was kostet die normale Sanierung?

    Für die Untersuchung wurden drei pauschale Kostenansätze verwendet:

    • geringer Sanierungsbedarf: durchschnittlich 15.000 Euro,
    • mittlerer Sanierungsbedarf: durchschnittlich 50.000 Euro,
    • hoher Sanierungsbedarf: durchschnittlich 100.000 Euro.

    Für die 398 untersuchten Gebäude ergab sich daraus ein geschätzter privater Sanierungsbedarf von insgesamt 12,925 Millionen Euro. Die Stadt bezeichnet diese Werte selbst als Orientierungswerte. Es handelt sich also nicht um 398 einzelne Handwerkerangebote, sondern um eine städtebauliche Kostenschätzung.

    Überträgt man diese Verteilung rein rechnerisch auf die rund 1.500 Fachwerkhäuser der Altstadt, ergibt sich:

    12,925 Mio. Euro für 398 Gebäude
    entspricht für die ganze Altstadt (1500 Gebäude)
    = 48,7 Mio. Euro

    Wir kommen damit auf ungefähr 49 Millionen Euro – und zwar auf dem damaligen Preisniveau der Untersuchung.

    Diese 49 Millionen Euro sind noch keine energetische Sanierung. Darin steckt keine flächendeckende Dämmung, keine Wärmepumpe und keine Pelletheizung. Es geht zunächst nur darum, Schäden zu beseitigen und die Gebäude instand zu halten.

    Anders gesagt:

    Bevor wir darüber sprechen, wie die Altstadt in Zukunft beheizt wird, steht bereits eine Rechnung von grob 49 Millionen Euro im Raum.

    Und weil Bauleistungen seit der Untersuchung nicht gerade günstiger geworden sind, dürfte die heutige Rechnung höher liegen. Das Statistische Bundesamt weist auch für 2025 und 2026 weitere Preissteigerungen bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten aus. Eine aktuelle Goslarer Gesamtkalkulation gibt es jedoch nicht.

    Was sagt uns diese Rechnung?

    Sie sagt nicht, dass morgen exakt 49 Millionen Euro fällig werden. Sie sagt auch nicht, dass jedes einzelne Fachwerkhaus sanierungsbedürftig ist.

    Sie zeigt aber eine Größenordnung:

    Der Erhalt der Goslarer Altstadt ist bereits ohne Wärmewende eine Aufgabe im hohen zweistelligen Millionenbereich.

    Und diese Aufgabe wird überwiegend auf viele einzelne Eigentümer verteilt. Der eine muss das Dach machen, der nächste die Fassade, ein anderer die Fenster, wieder jemand entdeckt beim Öffnen einer Wand einen Balken, der seine tragende Tätigkeit offenbar schon vor Jahren eingestellt hat.

    Das Welterbe ist öffentliches Kulturgut. Die Rechnungen dafür landen trotzdem sehr häufig im privaten Briefkasten.

    Im nächsten Teil geht es deshalb um die nächste Rechnung: Was kostet eigentlich eine neue Heizung – Wärmepumpe oder Pellets – wenn das Haus ansonsten schon geeignet wäre?

    Quellen und Rechenhinweise

    Grundlage für den Gebäudebestand sind die Angaben der Stadt Goslar zu rund 1.500 Fachwerkhäusern beziehungsweise Hauptgebäuden in Fachwerkbauweise.

    Grundlage für die Zustandsverteilung und die ursprünglichen Kosten ist die städtische „Vorbereitende Untersuchung – Altstadt südöstlicher Teil“. Die Hochrechnung auf 1.500 Gebäude ist eine eigene lineare Szenariorechnung und keine Vollerhebung der Altstadt.


  • 2026/223 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Ausschussbesetzung durch Stadtführergilde“; CDU-Ratsfraktion vom 02.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/223

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Besetzung des Ausschusses für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur sowie des Gremiums zur Ausgestaltung des künstlerischen Stadtbilds eingereicht. In diesem Antrag, der als Beschlussvorlage vorliegt, wird vorgeschlagen, dass je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Stadtführergilde als nicht stimmberechtigtes Mitglied ab dem 01.11.2026 in diese Ausschüsse berufen wird. Die Stadtführergilde besteht aus Mitgliedern, die durch ihre Führungen viele Einblicke in das Stadtbild und Anregungen von Gästen erhalten. Diese Erfahrungen sollen künftig in die städtische Politik einfließen. Ziel ist es, die Attraktivität von Goslar weiter zu steigern. Der Antrag wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 08.09.2026 behandelt. Es sind im Antrag keine konkreten Kosten oder Haushaltsmittel angegeben, was eine wichtige Information für die finanzielle Planung wäre. Die Einbindung der Stadtführergilde könnte eine positive Wirkung auf die lokale Politik und Bürgerinteressen haben. Unklare Aspekte wie die genaue Rollenverteilung und mögliche Erwartungen an die Vertreter müssen eventuell noch geklärt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Einbindung der Stadtführergilde könnte eine positive Wirkung auf die lokale Politik und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/223
    • Thema: Ausschussbesetzung durch Stadtführergilde
    • Betroffene: CDU-Ratsfraktion, Stadtführergilde, Verwaltungsausschuss
    • Kosten/Haushalt: Im Antrag sind keine konkreten Kosten oder Haushaltsmittel angegeben.

    Offene Fragen

    • Wie werden die Erwartungen an die Vertreter der Stadtführergilde konkret gestaltet?
    • Gibt es eine klar definierte Rolle für die Vertreter in den Ausschüssen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/213 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Parkplätze für Motorräder und Motorroller südlich des Marktplatzes“; Ratsfraktion SPD vom 19.07.2026

    Vorgangsnummer: 2026/213

    Kurzzusammenfassung

    Die SPD-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Motorräder und Motorroller in der Goslarer Altstadt gestellt. Dieser Antrag zielt darauf, geeignete Standorte zwischen der Musikschule und der Kaiserpfalz zu identifizieren, um mindestens 20 Stellplätze zu schaffen. Insbesondere die Bereiche Marktstraße, Fleischscharren und Marktkirchhof sollen hierbei berücksichtigt werden. Wichtig sind zudem Aspekte wie Verkehrssicherheit, Denkmalschutz und gute Sichtbarkeit der Beschilderung. Der derzeitige Wegfall der alten Motorradstellplätze führt dazu, dass Zweiräder unzulässig in Bereichen abgestellt werden, wo sie den Fußgänger- und Lieferverkehr behindern. Eine gut sichtbare und erreichbare Parkmöglichkeit könnte den Besuch von Touristen mit Motorrädern erleichtern und die Aufenthaltsqualität erhöhen. Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem zuständigen Fachausschuss mit einem Umsetzungsvorschlag und einer Kostenschätzung vorgelegt werden. Im Antrag sind keine spezifischen Kosten oder Haushaltsmittel erwähnt. Unklar bleibt, wie schnell eine Umsetzung möglich sein könnte und ob alle relevanten Interessengruppen einbezogen werden.

    Warum ist das wichtig?

    Eine gut sichtbare und erreichbare Parkmöglichkeit könnte den Besuch von Touristen mit Motorrädern erleichtern und die Aufenthaltsqualität in der Altstadt erhöhen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/213
    • Thema: Verbesserung der Motorrad- und Rollerparkmöglichkeiten in der Altstadt
    • Betroffene: SPD-Ratsfraktion, Besucherinnen und Besucher der Altstadt, Fachbereich Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Antrag sind keine spezifischen Kosten oder Haushaltsmittel erwähnt.

    Offene Fragen

    • Wie schnell kann die Umsetzung der neuen Parkplätze erfolgen?
    • Werden alle relevanten Interessengruppen in den Prozess einbezogen?
    • Welche genauen Kosten werden für die Schaffung der Stellplätze anfallen?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die schnellen Umsetzbarkeit.
    • Mangel an Informationen zu den beteiligten Interessengruppen.

    Mehr zum Thema Denkmalschutz

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  • 2026/202 – Vorlage – Jahresabschluss 2022 für den Eigenbetrieb Stadtforst Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/202

    Kurzzusammenfassung

    In der Vorlage zum Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Stadtforst Goslar wird das finanzielle Ergebnis und die Vermögenslage umfassend dargestellt. Der Jahresüberschuss beträgt 1.179.261,48 EUR, was deutlich besser ist als ursprünglich geplant. Die Holzverkäufe trugen wesentlich zu diesem positiven Ergebnis bei, insbesondere aufgrund der steigenden Holzpreise und der Bewirtschaftung von Kalamitätsholz. Insgesamt wurden 65.740 Festmeter Holz ohne Rinde erfasst, was einer Überausbeutung der Hiebssatzvorgaben entspricht. Die finanziellen Mittel sind notwendig, um frühere Verluste abzubauen, da der Eigenbetrieb zuvor negative Jahresergebnisse verzeichnete. Die Eigenkapitalposition umfasst ein Stammkapital von 14.000.000 EUR sowie allgemeine Rücklagen von 20.834.084,94 EUR. Zudem sind Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 2.049.128,45 EUR ausgewiesen. Trotz des positiven Ergebnisses bleibt die Situation bezüglich der Borkenkäferkalamität eine Herausforderung, die sich auf zukünftige Erträge auswirken könnte. Die Stadtforst plant eine Neubewertung des Waldvermögens in den kommenden Jahren. Für Bürgerinnen und Bürger könnte das positive Ergebnis mehr Investitionen in den Wald und die Infrastruktur bedeuten, jedoch sind die langfristigen Auswirkungen der Kalamität noch unklar. Insgesamt ist die Vorlage informativ, doch einige Punkte bezüglich der wesentlichen Herausforderungen und Nachfolgekosten bleiben offen.

    Warum ist das wichtig?

    Das positive Ergebnis könnte zu mehr Investitionen in den Wald und die Pflege der Infrastruktur führen, jedoch bleibt die langfristige Belastung durch die Borkenkäferkalamität ungewiss.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/202
    • Thema: Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Stadtforst Goslar
    • Betroffene: Stadtforst Goslar, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Es wurden keine neuen Investitionszuschüsse im Jahr 2022 gezahlt und die Ausgaben müssen die Rückstellungen für Pensionen von 2.049.128,45 EUR abdecken.

    Offene Fragen

    • Zeitplan und Methodik für die geplante Neubewertung des Waldvermögens nicht genannt
    • Konkrete Maßnahmen gegen die Borkenkäferkalamität und Kostenabschätzung fehlen
    • Verwendung des Jahresüberschusses zur Sanierung früherer Verluste oder für Investitionen ist nicht detailliert
    • Kompensation für die Überschreitung der Hiebssatzvorgaben und Folgen für Waldbewirtschaftung unklar

    Unsicherheiten

    • Die langfristigen Auswirkungen der Borkenkäferkalamität sind unklar.
    • Fraglich bleibt, wie die positiven Ergebnisse langfristig gesichert werden können.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

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  • 2026/208 – Vorlage – Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbegebiets „Im Rabickfelde“ in Vienenburg

    Vorgangsnummer: 2026/208

    Kurzzusammenfassung

    Der Rat der Stadt Goslar soll einen Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets „Im Rabickfelde“ in Vienenburg fassen. Dies ist notwendig, um die Standortattraktivität zu sichern und zusätzliche Flächen für Firmenansiedlungen zu schaffen. Aktuell gibt es in Vienenburg keine verfügbaren Gewerbeflächen, was zu Risiko von Arbeitsplatzverlusten und geringeren Steuereinnahmen führen könnte. Der Standort hat gute Verkehrsanbindungen über die Autobahnen A36 und A369 sowie eine direkte Verbindung zur A7. Die Stadtverwaltung hat bereits Gespräche mit Grundstückseigentümern aufgenommen und plant, die erforderlichen Grundlagen für die Entwicklung auszuarbeiten. Der Beschluss würde es der Verwaltung ermöglichen, die Planungsphase einzuleiten und gleichzeitige Verhandlungen über Grundstücksankäufe zu führen. Konkrete Verträge und Finanzierungskonzepte sollen später dem Rat zur Genehmigung vorgelegt werden. Der Grundsatzbeschluss signalisiert den Eigentümern die feste Absicht der Stadt, das Gebiet zu entwickeln. Für die Bürger könnte dies positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in der Region haben. Offene Fragen betreffen Einzelheiten der Finanzierung und den genauen Zeitplan der Umsetzung. Aktuell liegen keine Informationen zu konkreten Kosten im Dokument vor.

    Warum ist das wichtig?

    Für die Bürger könnte dies positive Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in der Region haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/208
    • Thema: Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets in Vienenburg
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Eigentümer von Grundstücken, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Aktuell liegen keine Informationen zu konkreten Kosten im Dokument vor.

    Offene Fragen

    • Konkrete Kosten der Erschließung des Gewerbegebiets ‚Im Rabickfelde‘?
    • Verbindlicher Zeitplan für Bebauungsplan, Grundstückserwerb und Erschließung?
    • Welche Finanzierungskonzepte oder Fördermittel sollen genutzt werden?
    • Welche konkreten Grundstücksflächen sind betroffen und zu welchen Konditionen sollen sie erworben werden?
    • In welchem Umfang wurden mögliche Auswirkungen auf Anwohner und Infrastruktur geprüft?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die Finanzierung und den Zeitplan.
    • Fehlende Informationen zu den konkreten Kosten.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

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  • 2026/207 – Vorlage – Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbegebiets „Vor dem Nordhees“ in Jerstedt

    Vorgangsnummer: 2026/207

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbegebiets auf städtischen Flächen in Jerstedt. Die Stadt Goslar verfügt momentan über keine eigenen Gewerbeflächen, was die Ansiedlung neuer Unternehmen und die Erweiterung bestehender Betriebe beeinträchtigt. Um die Abwanderung ansässiger Firmen zu verhindern und neue Arbeitsplätze langfristig zu sichern, soll das Gewerbegebiet ‚Vor dem Nordhees‘ entstehen. Die Flächen befinden sich im städtischen Eigentum und werden durch spezifische Flurstücksnummern bezeichnet. Der Rat soll der Verwaltung die Legitimation zur Durchführung der notwendigen bauleitplanerischen Schritte erteilen. Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht festgelegt, dies hängt von künftigen Planungen und Beschlussfassungen ab. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Vorlage der detaillierten Kosten- und Finanzierungsübersichten an den Rat. Die erstmalige Beratung im Ausschuss für Wirtschaft ist für den 19. August 2026 geplant. Weitere Ausschüsse und der Rat der Stadt sollen bis September 2026 die notwendigen Entscheidungen treffen. Im Anschluss erfolgt eine detaillierte Prüfung aller relevanten Aspekte im Bauleitverfahren.

    Warum ist das wichtig?

    Die Bürgerinnen und Bürger könnten von der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in der Region profitieren.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/207
    • Thema: Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets in Jerstedt
    • Betroffene: Stadtverwaltung, ansässige Unternehmen, potenzielle neue Gewerbetreibende, Arbeitnehmer
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Konkrete Kosten- und Finanzierungsaufstellungen für die Erschließung der Flächen ‚Vor dem Nordhees‘.
    • Zeitplan und Meilensteine nach der grundsätzlichen Beschlussfassung bis zur Fertigstellung.
    • Umfang und Form der Bürgerbeteiligung im laufenden Bauleitverfahren.
    • Konkrete Maßnahmen zum Schutz bestehender ansässiger Unternehmen während der Erschließung.

    Unsicherheiten

    • Die genauen Kosten und Finanzierungsfragen sind zum Zeitpunkt der Vorlage noch unklar.

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung

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  • 2026/184-02 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zu „Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar“; Ratsfraktion FDP vom 30.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/184-02

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/184.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/184 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion FDP hat einen Änderungsantrag zur Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar gestellt. Dieser stellt eine Ergänzung zur vorherigen Vorlage dar und verfolgt das Ziel, die finanzielle Situation des Stadtbusverkehrs nachhaltig zu verbessern. Die Verwaltung soll die Vor- und Nachteile einer Aufnahme neuer Gesellschafter in die Stadtbus Goslar GmbH prüfen und die Ergebnisse in einem Workshop vorstellen. Zusätzlich soll eine Übersicht über die finanzielle Lage des Stadtbusverkehrs der letzten fünf Jahre sowie eine Vorausschau über die Jahre 2027 bis 2032 erstellt werden. Dies ist besonders relevant, da der Stadtbusverkehr nicht nur durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden kann. Die langfristige Finanzierung soll aufgrund zurückgehender Einnahmen gesichert werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, betriebswirtschaftliche Aspekte ohne Zuschüsse von Dritten darzustellen. Offene Punkte sind dabei unter anderem die genaue Ausgestaltung der Gesellschafterstruktur und die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Bedeutung dieser Maßnahmen liegt in der Sicherstellung einer funktionierenden Busverkehrsanbindung für die Bürgerinnen und Bürger von Goslar.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahmen sollen die langfristige Finanzierung des Stadtbusverkehrs sichern, was für eine zuverlässige Anbindung der Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/184-02
    • Thema: Änderung zur Direktvergabe über den Stadtbus Goslar
    • Betroffene: Stadtbus Goslar GmbH, Ratsmitglieder, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Konkrete Ausgestaltung der Aufnahme neuer Gesellschafter in die Stadtbus Goslar GmbH.
    • Detaillierte finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt bei veränderter Gesellschafterstruktur.
    • Annahmen und Methodik für die Vorausschau der Erträge und Aufwendungen 2027–2032.
    • Zeitplan und Umfang des vorgeschlagenen Workshops zur Vorstellung der Prüfergebnisse.
    • Welche Bestandteile der echten Brutto-Betriebsergebnisse werden ohne Drittzuschüsse dargestellt?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten bestehen hinsichtlich der genauen Finanzierung und der Gesellschafterstruktur.

    Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV

    Quelle

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  • 2026/133-02 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Goslar; Ratsfraktion CDU vom 30.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/133-02

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/133.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/133 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion CDU hat einen Änderungsantrag zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) gestellt. Das Ziel dieser Vorlage ist es, das Vergabeverfahren für die Fortschreibung des ISEK einzuleiten und zentrale Inhalte aus dem Antrag „Masterplan für die Stadtentwicklung“ in das Konzept zu integrieren. Neu hinzugefügt werden Aspekte zur Analyse und Prognose der Demografie, Sozialstruktur und des Wohnungsmarktes, sowie die Entwicklung einer Demografiestrategie. Die Fortschreibung soll auch Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung und Schulbedarfe beinhalten. Dieser Schritt wird als notwendig erachtet, um bestehende Lücken im bisherigen Konzept zu schließen. Die politischen Beratungen und der Beschluss sind für das 4. Quartal 2028 angesetzt. Die Bürgerbeteiligung wird für diesen Prozess als wichtig erachtet, jedoch bleibt offen, wie diese konkret ausgestaltet werden kann. Im Dokument sind keine spezifischen Kosten für die Fortschreibung angegeben, und es ist unklar, welche finanziellen Mittel benötigt werden. Diese Vorlage könnte die Stadtentwicklung maßgeblich beeinflussen, insbesondere in Bezug auf Bevölkerungs- und Wohnungsmärkte. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Integration der Vorschläge aus dem Masterplan konkret umgesetzt wird.

    Warum ist das wichtig?

    Diese Vorlage könnte die Stadtentwicklung maßgeblich beeinflussen, insbesondere in Bezug auf Bevölkerungs- und Wohnungsmärkte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/133-02
    • Thema: Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
    • Betroffene: Ratsfraktion CDU, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine spezifischen Kosten für die Fortschreibung angegeben.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Bürgerbeteiligung konkret gestaltet?
    • Welche finanziellen Mittel werden für die Fortschreibung benötigt?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung

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