Vorgangsnummer: 2026/306
Kurzzusammenfassung
Die Ratsgruppe der AfD hat einen Antrag gestellt, der die Verwaltung auffordert, zu prüfen, ob die ehemalige Straßenmeisterei in der Vienenburger Straße als alternativer Standort für den geplanten Betriebshof an der Immenröder Straße geeignet ist. Der Antrag soll in der Sitzung des Rates der Stadt Goslar am 06.10.2026 behandelt werden. Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig Kontakt mit dem zuständigen niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften aufzunehmen. Dabei sollen die Kaufkonditionen sowie die Eignung der Liegenschaft hinsichtlich Größe, Lage und vorhandene Gebäude untersucht werden. Zudem soll eine wirtschaftliche Vergleichsanalyse zwischen dem alternativen Standort und dem geplanten Standort erfolgen. Über die Ergebnisse der Prüfung soll der Rat zeitnah informiert werden. Konkrete Angaben zu möglichen Kosten oder Haushaltsmitteln sind im Antrag nicht enthalten. Die Vorbereitung dieser Prüfung könnte Auswirkungen auf die Planung des neuen Betriebshofes haben, da eine Änderung des Standorts mögliche Vorteile oder Nachteile für die Stadt mit sich bringen könnte.
Warum ist das wichtig?
Die Prüfung könnte direkte Auswirkungen auf die Planung des neuen Betriebshofes und damit auf die Stadt haben.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/306
- Thema: Prüfung eines Alternativstandorts für den Betriebshof.
- Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
- Kosten/Haushalt: Im Antrag sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.
Offene Fragen
- Welche genauen Konditionen für den Erwerb der ehemaligen Straßenmeisterei bestehen?
- Wie wird die Eignung der Liegenschaft konkret bewertet?
- Sind die Vergleichsergebnisse zwischen den Standorten öffentlich zugänglich?
Unsicherheiten
- Es bleibt unklar, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird.
Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude
- 2026/159 – Mitteilung – Verwendung der Mittel diverser Pauschalen für die Instandhaltung betriebseigener Immobilien des Goslarer Gebäude Managements im Wirtschaftsjahr 2025 – 2. Halbjahr
Beide Beiträge behandeln die Verwendung von Haushaltsmitteln für die Instandhaltung städtischer Gebäude, wobei der aktuelle Beitrag den Betriebshof betrifft.
