• 2026/135-03 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zum Beiblatt „Sanierung und Überplanung Berliner Allee – Grundsatzbeschluss“; Ratsfraktion DIE LINKE vom 26.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/135-03

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/135.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/135 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen Änderungsantrag zur Sanierung und Umgestaltung der Berliner Allee in Goslar vorgelegt. Dieser Antrag zielt darauf ab, die Planung in einer Weise zu gestalten, die den vorhandenen Baumbestand erhält und gleichzeitig die Barrierefreiheit verbessert. Besonders die Bushaltestellen sollen angepasst werden, um den Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu erleichtern. Zudem wird angestrebt, die Führung der Radwege sowie die Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger zu optimieren. Die bestehende Prioritätenliste zur Straßensanierung bleibt von diesem Antrag unberührt. Der Rat der Stadt soll am 30. Juni 2026 über diese Vorlage entscheiden. Es genügen Hinweise darauf, dass die Notwendigkeit für eine Barrierefreiheit an der Bushaltestelle und die Verbesserung der Rad- und Fußgängerwege unbestritten ist. Allerdings enthält der Dokumenttext keine konkreten Angaben zu den voraussichtlichen Kosten oder zur konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen. Relevante Einrichtungen in der Nähe könnten von den Änderungen betroffen sein, darunter ein Altenheim und ein Sportverein. Es bleibt unklar, ob es zu bestehenden Parkplatzfragen Lösungen gibt, und welche genauen Umbauszenarien umgesetzt werden sollen. Damit sind die Bürgerinnen und Bürger von der Umsetzung der Planung direkt betroffen.

    Warum ist das wichtig?

    Die geplanten Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die Verkehrssituation, insbesondere auf die Barrierefreiheit für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Fahrgäste.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/135-03
    • Thema: Änderungsantrag zur Sanierung der Berliner Allee
    • Betroffene: Ratsfraktion DIE LINKE, Stadtverwaltung, Anwohnerinnen und Anwohner, Fahrgäste, Radfahrerinnen und Radfahrer
    • Kosten/Haushalt: Im Dokumenttext sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche genauen Umbauszenarien werden umgesetzt?
    • Gibt es Lösungen für bestehende Parkplatzfragen?
    • Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen?

    Unsicherheiten

    • Wie werden bestehende Parkplatzfragen gelöst?
    • Was sind die genauen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit?

    Mehr zum Thema Sanierung und Barrierefreiheit

    Quelle

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  • 2026/195-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 18.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/195-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/195.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/195 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In der Mitteilung der Stadt Goslar geht es um die Beantwortung einer Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann zur Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße. Die Anfrage bezieht sich auf eine Baustelle, die seit über zwei Monaten stillsteht, ohne dass die Stadt Goslar dafür verantwortlich ist. Nach der Niedersächsischen Bauordnung sind die Abbruchsarbeiten verfahrensfrei und bedürfen nur einer Anzeige. Die Verantwortung für die Baustelle liegt beim Bauherrn, während der Landkreis Goslar als zuständige Abfallbehörde fungiert. Es gibt keine Erkenntnisse dazu, wann eine Absicherung der Baustelle oder der Abtransport des Bauschutts erfolgen wird. Anwohner sollten sich bewusst sein, dass die Stadt keine direkten Maßnahmen ergreifen kann, sondern auf die Verantwortlichkeiten des Bauherrn und des Landkreises angewiesen ist. Die Fragen zur Stilllegung und den weiteren Maßnahmen bleiben offen, was für Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist, da dies weitere Unsicherheiten schafft. In der kommenden Ratssitzung am 30. Juni 2026 wird das Thema öffentlich behandelt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung hat Auswirkungen auf Anwohner, da sie sich um die unsichere Lage der Baustelle und den Bauschutt sorgen müssen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/195-01
    • Thema: Beantwortung einer Anfrage zur Lagerung von Bauschutt
    • Betroffene: Anwohner, Bauherr, Landkreis Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wann wird die Baustelle gesichert?
    • Wann steht der Abtransport des Bauschutts an?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die Zeitlinie für die Absicherung der Baustelle.
    • Die Komplexität der Zuständigkeiten könnte für Anwohner verwirrend sein.

    Quelle

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  • 2025/450-46 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage 2025/450-43 „Anfrage zum HH-Begleitantrag 2025/450-35 „Umsetzung der Sanierung der Infrastruktur im Haushalt 2026″; FDP-Ratsfraktion vom 04.06.2026“

    Vorgangsnummer: 2025/450-46

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2025/450.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2025/450 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung wird die Anfrage der FDP-Ratsfraktion beantwortet, die sich auf die Sanierung der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2026 bezieht. Die Verwaltung beschreibt das Verfahren zur Vergabe von Planungsaufträgen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es wird betont, dass eine vorherige Entwurfsplanung und ein Leistungsverzeichnis erforderlich sind, um Bauleistungen im Straßenbau zu vergeben. Besondere Maßnahmen wie PPP-Projekte sind ab einem Vertragswert von 100 Millionen Euro empfohlen. Die Auftragsvergabe für neue Investitionsmaßnahmen ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Haushaltsrechts eingeschränkt, sodass vor dem Inkrafttreten des Haushaltsplans am 24. Juni 2026 keine Aufträge erteilt werden dürfen. Beauftragte Ingenieurbüros übernehmen häufig die Planung und Bauleitung, während die finalen Entscheidungen jedoch beim Auftraggeber verbleiben. Für das Jahr 2026 wurden bereits Planungsleistungen für die Maßnahmen von-Garßen-Straße und Stapelner Straße beauftragt, die lediglich geringfügigen Planungsaufwand erfordern. Eine Präsentation der ausgeschriebenen oder vergebenen Planungsleistungen für 2026 wird im ersten Ausschuss für Bauen und Umwelt am 27. August 2026 erwartet. Offene Fragen bestehen weiterhin zur konkreten Initiierung weiterer Maßnahmen und zu den eingesetzten Haushaltsmitteln.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben, da sie zu bestehenden Maßnahmen zur Infrastruktur betrifft.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/450-46
    • Thema: Beantwortung einer Anfrage zur Sanierung der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2026
    • Betroffene: FDP-Ratsfraktion, Stadtverwaltung, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument fehlen detaillierte Angaben zu konkreten Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Wann genau erfolgt die Präsentation der Planungsleistungen für 2026?
    • Welche weiteren Maßnahmen werden im Haushaltsjahr 2026 initiiert?

    Unsicherheiten

    • Es fehlen Informationen zu vorangegangenen Vorgängen, die für die vollständige Bewertung wichtig wären.

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    Quelle

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  • 2026/196-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Stand der Provenienzforschung“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/196-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/196.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/196 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In der Mitteilung Nr. 2026/196-01 wird auf die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann zur Provenienzforschung in Goslar geantwortet. Die durchgeführten Erstchecks mit dem Landschaftsverband Südniedersachsen sind abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass die historische Dokumentation des Goslarer Museums in Teilen lückenhaft ist. Es liegen bislang keine konkreten Nachweise für NS-Raubgut im Museumsbestand vor. Ein Projekt zu kolonialen Kontexten konnte ebenfalls erfolgreich abgeschlossen werden, wobei sich der Großteil einer ehemaligen Kolonialsammlung bereits seit 1973/74 nicht mehr im Besitz des Museums befindet. Fördermittel für das Projekt „Koloniale Kontexte – Erst-Check Afrika“ wurden nicht abgerufen, da keine zusätzlichen Personalaufwendungen erforderlich waren. Es gibt Empfehlungen zur Kontaktaufnahme mit Nachfahren im Zusammenhang mit Restitutionsforderungen. Die Mitteilung wird in der Ratssitzung am 30.06.2026 behandelt. Die Transparenz und der Umgang mit dem kulturellen Erbe sind für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Auswirkungen auf die Transparenz und den Umgang mit dem kulturellen Erbe für die Bürgerinnen und Bürger haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/196-01
    • Thema: Stand der Provenienzforschung in Goslar
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Stadtverwaltung, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie wird mit unklaren Eigentumsverhältnissen bezüglich bestimmten Beständen umgegangen?
    • Welche konkreten Schritte sind bezüglich der Restitutionsforderungen vorgesehen?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten existieren bezüglich der Handhabung unklarer Eigentumsverhältnisse.

    Quelle

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  • 2026/135-02 – Beiblatt – Beiblatt Sanierung und Überplanung Berliner Allee – Grundsatzbeschluss

    Vorgangsnummer: 2026/135-02

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/135.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/135 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Sanierung und Umgestaltung der Berliner Allee. Diese Vorlage ist ein Beiblatt zu einem Grundsatzbeschluss, der am 30. Juni 2026 im Rat entschieden werden soll. Ziel der Maßnahme ist es, die Barrierefreiheit, die Führung des Radverkehrs und die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu verbessern. Ein barrierefreier Umbau der Bushaltestellen ist aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich. Der Umbau soll verschiedene Varianten untersuchen, um Vor- und Nachteile bezüglich Barrierefreiheit, Fußgängerführung, Radverkehr und dem Baumbestand aufzuzeigen. Der voraussichtliche Kostenrahmen für den östlichen Abschnitt der Sanierung beträgt etwa 1,4 Millionen Euro, während für den westlichen Abschnitt ca. 300.000 Euro eingeplant sind. Nördlich der Berliner Allee befinden sich ein Altenheim, eine Kirche, ein Hotel und ein Sportverein, deren Anwohner von den geplanten Änderungen betroffen sein könnten. Die aktuellen Verkehrsverhältnisse, wie der Zweirichtungsradweg und die aufgesetzten Parkplätze, bieten Verbesserungsbedarf. Unklar bleibt, wie die verschiedenen Umbauszenarien konkret aussehen werden und welche genauen Parkregelungen getroffen werden müssen. Es sind keine verbindlichen Angaben zu Kosten oder Details der geplanten Maßnahmen enthalten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierung wird die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit für Nutzer der Berliner Allee verbessern, zudem könnten Anwohner und Schüler profitieren.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/135-02
    • Thema: Sanierung und Umgestaltung der Berliner Allee
    • Betroffene: Anwohner der Berliner Allee, Altenheim, Kirchengemeinde, Hotel, Sportverein, Schülerinnen und Schüler
    • Kosten/Haushalt: Der voraussichtliche Kostenrahmen für die Sanierung beträgt ca. 1,4 Millionen Euro für den östlichen Abschnitt und 300.000 Euro für den westlichen Abschnitt.

    Offene Fragen

    • Reicht die geplante Wasserpreiserhöhung auf 2,68 EUR/m³ aus, um strukturelle Verluste zu vermeiden?
    • Welche konkreten Maßnahmen plant die neue Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Stabilisierung?
    • Wie lange soll die Interimslösung laufen und welche Kosten sind damit verbunden?
    • Welche Kontrollmechanismen setzt die Stadt zur Überwachung der WAGV-Finanzentwicklung ein?
    • Gibt es Abschreibungsdetails, die den Jahresfehlbetrag beeinflusst haben?
    • Wie werden mögliche soziale Härten durch die Preiserhöhung abgefedert?

    Unsicherheiten

    • Die Kostenangaben sind grobe Schätzungen und könnten abweichen.
    • Die genauen Parkregelungen nach der Sanierung sind unklar.

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  • 2026/184-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zu „Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar“; FDP-Ratsfraktion vom 23.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/184-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/184.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/184 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die FDP-Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zur Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar eingebracht. Dieser Antrag dient der Vorbereitung der anstehenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Goslar am 30. Juni 2026. Im Antrag wird gefordert, dass die Ratsmitglieder vor der Entscheidung über die Vergabe umfassend über die finanzielle Situation des Verkehrsbetriebes informiert werden. Besonders relevant sind dabei die Verluste des Betriebs ohne Zuschüsse und die Erträge aus der HarzEnergie in den letzten fünf Jahren. Zudem soll eine Wirtschaftsplanung für die Jahre 2028 bis 2033 vorgelegt werden, die die Verlustabdeckung und die erwartete Busnutzung durch die Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, alternative Organisationsformen oder Partnerschaften für den öffentlichen Personennahverkehr zu prüfen. Ein Beispiel dafür ist die Kontaktaufnahme mit der Gesellschaft Transdev, die als größter Anbieter im deutschen öffentlichen Personennahverkehr gilt. Die Absicht hinter diesen Maßnahmen ist es, vor einer festgelegten zehnjährigen Struktur des Defizitbetriebs Alternativen zu diskutieren. Offene Punkte sind jedoch die genaue Ausgestaltung der Wirtschaftsplanung und die rechtliche Situation der geplanten Direktvergabe. Die Unsicherheiten bezüglich der langfristigen finanziellen Folgen der Vergabe bleiben ebenfalls bestehen.

    Warum ist das wichtig?

    Der Antrag könnte direkte Auswirkungen auf die künftigen Busnutzungen und die Finanzierung des Stadtbusverkehrs haben, ob es jedoch zu einer tatsächlich spürbaren Verbesserung kommt, bleibt unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/184-01
    • Thema: Änderungsantrag zur Direktvergabe über den Stadtbus Goslar
    • Betroffene: FDP-Ratsfraktion, Ratsmitglieder, Verkehrsbetrieb, Bürgerinnen und Bürger, Gesellschaft Transdev
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie genau gestaltet sich die Wirtschaftsplanung für 2028 bis 2033?
    • Gibt es rechtliche Bedenken zur geplanten Direktvergabe?
    • Welche Alternativen gibt es zur aktuellen Struktur des Verkehrsbetriebes?

    Unsicherheiten

    • Die finanziellen Folgen der Direktvergabe sind derzeit unklar.
    • Unklarheit über die Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen.

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    Quelle

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  • 2026/197 – Vorlage – Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die barrierefreie Ausrüstung der Lichtsignalanlage Heinrich-Pieper-Straße / Berliner Allee

    Vorgangsnummer: 2026/197

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage handelt von der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 35.000 Euro für die barrierefreie Ausrüstung der Lichtsignalanlage an der Heinrich-Pieper-Straße und der Berliner Allee. Dieser Antrag wurde notwendig, da eine gesetzlich als blind eingestufte Schülerin Schwierigkeiten hat, die Lichtsignalanlage sicher zu nutzen. Die Lichtsignalanlage verfügt aktuell über keine akustischen und taktilen Hilfen, was die selbstständige Querung der Straße erschwert. Geplant ist, akustische Signale sowie taktile Streifen zur Orientierung einzuführen. Die Fachbereiche empfehlen diesen Umbau als dringend notwendig, um die Sicherheit der betroffenen Nutzer zu gewährleisten. Die Kosten für die Maßnahme wurden auf etwa 32.500 Euro geschätzt, ergänzt durch weitere 2.500 Euro für normgerechte Markierungen. Die Finanzierung soll aus Haushaltsresten der Maßnahme „Kaiserpfalzquartier“ erfolgen. Für die Umsetzung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 167.000 Euro zur Verfügung, sodass die Reduzierung um 35.000 Euro möglich ist. Es wird eine positive Wirkung auf die Integration beeinträchtigter Mitbürgerinnen und Mitbürger erwartet. Allerdings entsteht eine Haushaltsbelastung durch diese Maßnahme. Es bleibt unklar, welche langfristigen Auswirkungen dies auf die städtischen Finanzen haben könnte.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahme soll die Sicherheit und Selbstständigkeit behinderter Bürger erhöhen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/197
    • Thema: Mittelbereitstellung für barrierefreie Lichtsignalanlage
    • Betroffene: gesetzlich als blind eingestufte Schüler, Schülerinnen und Schüler, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Antragssumme beträgt 35.000 Euro, die durch Haushaltsreste gedeckt werden soll.

    Offene Fragen

    • Konkreter Zeitplan für die Umsetzung der akustischen Signale und taktilen Streifen am Standort Heinrich-Pieper-Straße / Berliner Allee.
    • Welche laufenden Wartungs- und Betriebskosten entstehen nach Installation?
    • Wie genau wird die Deckung aus den Haushaltsresten des Kaiserpfalzquartiers technisch und rechtlich vorgenommen?
    • Welche anderen Maßnahmen werden durch die Reduzierung der Mittel in Höhe von 35.000 Euro beeinflusst?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

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    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/135-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zu „Sanierung und Überplanung Berliner Allee – Grundsatzbeschluss“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/135-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/135.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/135 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Im Änderungsantrag zur Vorlage über die Sanierung und Überplanung der Berliner Allee äußert Ratsherr Henning Wehrmann Bedenken hinsichtlich des Erhalts des Baumbestandes. Die Vorlage beschreibt die Planung zur Sanierung, die die Verbesserung der Barrierefreiheit, die Fahrradführung und die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger umfassen soll. Wehrmann fordert, dass der bestehende Baumbestand in der Planung erhalten bleibt, um den Verlust von Bäumen zu vermeiden, was besonders in Zeiten des Klimawandels relevant ist. Dies könnte auch dazu führen, dass keine kostspieligen Planungsvarianten, die Baumfällungen beinhalten, erstellt werden müssen. Der Antrag bezieht sich auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.06.2026 und des Rates am 30.06.2026. Des Weiteren wird vorgeschlagen, das aufgesetzte Parken auf der Nordseite der Allee sofort zu beenden, um die Situation für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu verbessern. Dieser Schritt könnte bereits vor der eigentlichen Umgestaltung der Allee positive Effekte für Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwagen haben. Die offenen Punkte betreffen die genauen Ausgestaltungen der Varianten und die Klärung etwaiger Parkplatzfragen. Die Vorlage enthält keine konkreten Angaben zu den Kosten der Sanierung.

    Warum ist das wichtig?

    Der Antrag könnte die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer direkt verbessern, was für viele Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/135-01
    • Thema: Änderungsantrag zur Sanierung der Berliner Allee
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Fahrgäste, Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen
    • Kosten/Haushalt: Die Vorlage enthält keine konkreten Angaben zu den Kosten der Sanierung.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Planungsvarianten werden geprüft und wie wird der Baumbestand rechtlich gesichert?
    • Wie hoch sind die erwarteten Kosten der Sanierung, die in der Vorlage nicht genannt sind?
    • Welche Auswirkungen hat das Wegfallen des aufgesetzten Parkens auf Anwohner- und Besucherparkplätze?
    • Bis wann soll das aufgesetzte Parken auf der Nordseite der Berliner Allee aufgehoben werden?
    • Gibt es konkrete Maßnahmen zur Sicherung von Barrierefreiheit während der Umbauphase?

    Unsicherheiten

    • Wie hoch werden die Kosten der Sanierung tatsächlich sein?
    • Wird der Baumbestand wirklich in der Planung erhalten?

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  • 2026/196 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Stand der Provenienzforschung“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/196

    Kurzzusammenfassung

    In der Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann wird der aktuelle Stand der Provenienzforschung in Goslar thematisiert. Es handelt sich um eine öffentliche Anfrage, die in der Ratssitzung am 30.06.2026 behandelt wird. Die Provenienzforschung beschäftigt sich mit der Herkunft von Kulturgütern, die unter kolonialen Umständen erworben wurden. Ein früherer Bericht im Kulturausschuss am 27.08.2024 erwähnte Fortschritte bei einem „Erst-Check“ in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Südniedersachsen. Seitdem gab es jedoch keine weiteren Informationen dazu. Wehrmann fragt, wie weit die Vervollständigung der Checks vorangekommen ist und welche Ergebnisse verfügbar sind. Zudem interessiert ihn der Status eines Förderantrags für das Projekt „Koloniale Kontexte Erst-Check Afrika“. Ob ein entsprechender Förderbescheid erteilt wurde, bleibt unklar. Ein weiterer Punkt sind eventuelle Restitutionsforderungen gegen die Stadt Goslar, insbesondere bezüglich kulturhistorischer Bestände. Die Antworten auf diese Fragen könnten für die Anwohnerinnen und Anwohner von Bedeutung sein, da sie die Transparenz und den Umgang mit kulturellem Erbe betreffen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Auswirkungen auf die Transparenz und den Umgang mit kulturellem Erbe haben, was für Bürgerinnen und Bürger von Interesse ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/196
    • Thema: Stand der Provenienzforschung in Goslar
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Anwohnerinnen und Anwohner, Landschaftsverband Südniedersachsen
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie weit ist die Vervollständigung der Checks mit dem Landschaftsverband Südniedersachsen gediehen?
    • Was sind die Ergebnisse der Provenienzforschung?
    • Wurde der Förderbescheid für das Projekt „Koloniale Kontexte Erst-Check Afrika“ bewilligt?
    • Gibt es konkrete Restitutionsforderungen gegen die Stadt Goslar?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über den aktuellen Stand der Förderanträge und der Provenienzforschung.

    Quelle

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  • 2026/195 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 18.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/195

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Anfrage, eingereicht von Ratsherr Henning Wehrmann, geht es um die Lagerung von Bauschutt an der Rammelsberger Straße. Anwohner haben sich beschwert, dass der Bauschutt, der beim Abbruch des Gebäudes Rammelsberger Straße 40 entstanden ist, seit über zwei Monaten dort abgelagert wird, ohne dass Bautätigkeiten stattfinden. Dies führt zu Bedenken bezüglich einer möglichen Staubentwicklung und einer Gefahr durch nicht abgedeckten Bauschutt bei Regen. Zudem ist die Baustelle nicht ausreichend durch Bauzäune gesichert, was eine Gefahr für Kinder darstellt. In der Anfrage werden Fragen an die Verwaltung gerichtet, unter anderem zu den Gründen für die Stilllegung der Baustelle sowie zu Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die Situation zu verbessern. Auch wird nach dem Zeitrahmen für die Absicherung der Baustelle und den Abtransport des Bauschutts gefragt. Die Ratsitzung, in der dieses Thema behandelt wird, findet am 30. Juni 2026 statt und es wird eine Fotodokumentation zur Veranschaulichung der Situation beigefügt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Auswirkungen auf die Lebensqualität der Anwohner haben, da Bauschutt und unzureichende Absicherung der Baustelle gesundheitliche Risiken und Unannehmlichkeiten verursachen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/195
    • Thema: Problematik der Bauschuttlagerung an der Rammelsberger Straße
    • Betroffene: Anwohner, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wer ist zuständig für die Absicherung der Baustelle Rammelsberger Straße 40?
    • Bis wann plant die Verwaltung den Abtransport des seit über zwei Monaten gelagerten Bauschutts?
    • Welche Maßnahmen sind kurzfristig vorgesehen, um Staubentwicklung und Regenrisiken zu minimieren?
    • Wurde die Fotodokumentation geprüft und welche Schlussfolgerungen zog die Verwaltung daraus?
    • Wie und wann wurden Anwohner:innen über den Status der Baustelle informiert?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten über Zuständigkeiten der Stadtverwaltung bei der Baustellenabsicherung.

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