Vorgangsnummer: 2026/266-01
Bezug zu vorherigen Vorgängen
Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/266.
Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/266 geführt.
Kurzzusammenfassung
Die Stadt Goslar plant, mehrere Spenden über 2.000 EUR anzunehmen und legt hierzu eine Beschlussvorlage vor. Der Gesamtbetrag der angenommenen Zuwendungen beläuft sich auf 8.472,41 EUR. Dazu gehören unter anderem 5.113,67 EUR für ein Spielgerät der Grundschule Jürgenohl und 36.000 EUR für Trinkwasserspender. Gemäß eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2010 müssen Zuwendungen über diesem Betrag vom Rat genehmigt werden. Die Stadtverwaltung wird die Übersicht über die Spenden in den entsprechenden Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates weiterleiten. Die Annahme der Spenden erfolgt in Übereinstimmung mit § 111 Abs. 8 NKomVG in Verbindung mit § 26 KomHKVO. Die Spenden richten sich insbesondere an Projekte zur Förderung der digitalen Teilhabe von Senioren. Es entstehen keine unmittelbaren Kosten für die Stadt, da die Spenden zur Finanzierung von Projekten verwendet werden. Bürgerinnen und Bürger könnten von den finanzierten Projekten profitieren, jedoch bleibt unklar, wie konkret die Mittel eingesetzt werden. Weitere Informationen zu möglichen weiteren Kosten oder speziellen Verwendungen der Mittel liegen nicht vor. Insgesamt ist offen, welche spezifischen Projekte durch die Annahme der Spenden gefördert werden.
Warum ist das wichtig?
Die Vorlage könnte positive Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger haben, da sie von den geförderten Projekten profitieren könnten.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/266-01
- Thema: Annahme von Spenden über 2.000 EUR
- Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Schülerinnen und Schüler
- Kosten/Haushalt: Es sind keine Kostenangaben vorhanden, da die Spenden zur Finanzierung von Projekten verwendet werden.
Offene Fragen
- Wie konkret werden die Spendenmittel in den Projekten eingesetzt?
- Gibt es spezielle Vorgaben für die Verwendung der Spenden?
Unsicherheiten
- Keine klaren Vorgaben zur Verwendung der Spendenmittel
- Unklare spezifische Projekte
