• 2026/162-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Beamtenanteil, Personalentwicklung und Pensionsverpflichtungen der Stadt Goslar“; Ratsgruppe der AfD vom 19.05.2026

    Vorgangsnummer: 2026/162-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/162.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/162 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung antwortet die Stadtverwaltung auf die Anfrage der Ratsgruppe der AfD bezüglich des Beamtenanteils, der Personalentwicklung und der Pensionsverpflichtungen. Stand 31.03.2026 sind in der Kernverwaltung 126 Beamtenstellen im Stellenplan vorgesehen, wovon 69 tatsächlich besetzt sind. Die Eigenbetriebe haben zusätzlich 9 Beamtenstellen. Es zeigt sich, dass die Mehrheit der Beamtenstellen nicht mit Beamten, sondern teilweise mit Tarifbeschäftigten besetzt ist, was rechtlich nicht zulässig ist. Die Stadt plant aktuell die Übernahme von Auszubildenden, diese werden jedoch nicht automatisch verbeamtet. Für die kommende Personalstrategie von 2027 bis 2031 wird darauf abgezielt, das aktuelle Verhältnis zwischen Beamten und tariflich Beschäftigten beizubehalten. Es werden Einsparpotenziale bei der Wiederbesetzung freiwerdender Stellen geprüft, jedoch können die Auswirkungen individuell variieren. Insgesamt betragen die Rückstellungen für Beamtenpensionen und Beihilfeverpflichtungen zum 31.12.2025 etwa 65,89 Millionen Euro. Außerdem wird auf die bisherigen Aufwendungen für Pensionen in den letzten Jahren verwiesen. Die Mitteilung liefert umfassende Informationen über die Personalpolitik und könnte für die Bürgerinnen und Bürger von städtischem Interesse sein.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung gibt Einblicke in die Personalpolitik der Stadt, was für Bürgerinnen und Bürger von Interesse sein könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/162-01
    • Thema: Beantwortung der Anfrage zu Beamtenanteil und Pensionsverpflichtungen
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Beamte, Tarifbeschäftigte, Auszubildende
    • Kosten/Haushalt: Die Rückstellungen für Beamtenpensionen und Beihilfeverpflichtungen betragen 65,89 Millionen Euro, konkrete Kostenangaben zu Einsparpotenzialen sind nicht gemacht worden.

    Offene Fragen

    • Wie hohe Einsparpotenziale ergeben sich konkret bei Nichtwiederbesetzung freiwerdender Stellen?
    • Welche vakanten Stellen sollen präzise künftig tariflich statt beamtlich besetzt werden?
    • Welche Rechtsfolgen hat die Praxis, Beamtenstellen mit Tarifbeschäftigten zu besetzen?
    • Wie plant die Stadt, langfristig die Pensionsrückstellungen von 65,893 Mio. € zu steuern?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/146-01 – Beiblatt – Beiblatt zur SV 2026/146 Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen

    Vorgangsnummer: 2026/146-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/146.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/146 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant eine Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen. Diese Beschlussvorlage baut auf der vorangegangenen Vorlage 2026/146 auf und soll die bisherigen Regelungen von 1996 ablösen. Zukünftig wird die maximale Höhe der Zuschüsse auf bis zu 3.500 Euro angehoben. Die Antragstellung muss bis zum 31. August eines jeden Jahres erfolgen, während die Auszahlung nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr stattfindet. Eine wichtige Änderung ist der Wegfall des früheren 10-prozentigen Einbehalts bei Zuschüssen über 2.500 Euro, was den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der Antragsteller besser berücksichtigt. Zuschüsse werden nur dann gewährt, wenn ein städtisches Interesse und eine gesicherte Gesamtfinanzierung vorhanden sind. Vor Bewilligung wird die Notwendigkeit der Förderung geprüft. Für Zuschüsse unter 3.500 Euro sind vereinfachte Verfahren vorgesehen. Die Änderungen zielen darauf ab, eine effizientere Abwicklung bei der Antragstellung zu ermöglichen, was für Bürgerinnen und Bürger Vorteile bringen könnte. Es bleiben jedoch offene Punkte bezüglich weiterer spezifischer Vorschriften, die die neuen Richtlinien beeinflussen könnten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anpassung der Zuschussrichtlinien könnte für Bürgerinnen und Bürger eine effizientere Antragstellung und Beantragung zur Folge haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/146-01
    • Thema: Änderung der Zuschussrichtlinien der Stadt Goslar
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Mögliche spezifische Vorschriften, die die allgemeinen Richtlinien weiter beeinflussen könnten.

    Unsicherheiten

    • Mögliche spezifische Vorschriften, die die neuen Richtlinien beeinflussen könnten.

    Quelle

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  • 2026/133-01 – Mitteilung – Mitteilung zur Sitzungsvorlage Nr. 2026/133 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/133-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/133.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/133 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar arbeitet an der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und stellt diese Mitteilung im Rahmen der laufenden politischen Beratung vor. Diese Fortschreibung zielt darauf ab, die Grundlagen für die zukünftige Stadtentwicklung zu planen und bestimmte Fachthemen wie Wohnen, soziale Infrastruktur und Demografie zu integrieren. Die Mitteilung verweist auf einen früheren Antrag zum ‚Masterplan für die Stadtentwicklung‘, der 2022 nicht beschlossen wurde, jedoch Aspekte beisteuern soll. Der ISEK-Ansatz verfolgt ein integriertes Konzept, welches verschiedene Fachthemen berücksichtigt, während der Masterplan tiefere Detailbetrachtungen vorschlägt, für die jedoch umfangreiche Ressourcen erforderlich wären. Ein Zeitrahmen von etwa zwei Jahren für die ISEK-Fortschreibung ist geplant, was eine schnellere Umsetzung ermöglicht im Vergleich zum Masterplan, dessen Bearbeitungszeit unklar bleiben könnte. Die Mitteilung thematisiert auch die Notwendigkeit, zusätzliche Fachgutachten zu beauftragen, um spezifische Detailfragen zu klären. Ein Monitoring- und Verstetigungskonzept wird für die ISEK-Fortschreibung vorgesehen, was eine regelmäßige Überprüfung der Fortschritte sicherstellt. Gleichzeitig müssen die Möglichkeiten zur Beteiligung der Bürgerschaft noch konkretisiert werden. Insgesamt könnte die Fortschreibung sowohl positiven Einfluss auf die Stadtentwicklung haben als auch bestehende Fragen zu Ressourcen und Verfahren offenlassen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Fortschreibung könnte positiven Einfluss auf die Stadtentwicklung haben, aber die konkreten Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sind noch unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/133-01
    • Thema: Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerschaft, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im dokumentierten Text sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie genau werden die Teilhabemöglichkeiten für die Bürgerschaft gestaltet?
    • Welche Fachgutachten werden zusätzlich benötigt und wie werden diese finanziert?

    Unsicherheiten

    • Unklare Bearbeitungsdauer und Kosten der Fachgutachten.

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung

    Quelle

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  • 2026/194 – Vorlage – Resolution „Rettet die Kommunen!“ zur kommunalen Finanzkrise

    Vorgangsnummer: 2026/194

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat eine Beschlussvorlage zur Resolution „Rettet die Kommunen!“ erstellt, um auf die aktuelle kommunale Finanzkrise aufmerksam zu machen. Diese Krise ist die schwerste seit Bestehen der Bundesrepublik und resultiert aus steigenden Sozialausgaben und erhöhten Anforderungen, die nicht ausreichend finanziert sind. In Niedersachsen lag das kommunale Defizit 2025 bei rund 3,6 Milliarden Euro. Betroffen sind nicht nur freiwillige Leistungen, sondern auch essentielle Pflichtaufgaben, wie die Erhaltung der Infrastruktur und Daseinsvorsorge. Der Rat fordert das Land Niedersachsen auf, im kommunalen Finanzausgleich mindestens eine Milliarde Euro mehr bereitzustellen und das Konnexitätsprinzip konsequent anzuwenden. Zudem soll sich die Landesregierung für eine Reform der Sozialleistungen einsetzen. Diese Maßnahmen sind dringend notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu sichern. Die Oberbürgermeisterin hebt hervor, dass starke Kommunen für Vertrauen in den Staat unerlässlich sind. Die Finanzierung muss dringend erörtert werden, da sonst wichtige Investitionen gefährdet sind. Offene Punkte sind, wie schnell die gewünschten Maßnahmen umgesetzt werden können und welche konkreten Schritte folgen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Resolution könnte das Bewusstsein für die finanzielle Situation der Kommunen schärfen und drängt auf notwendige finanzielle Unterstützung, die auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/194
    • Thema: Resolution zur kommunalen Finanzkrise
    • Betroffene: Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger, Land Niedersachsen
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine spezifischen Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Zeitplan: Wann sollen die geforderten Mittel im Doppelhaushalt 2027/2028 bereitgestellt werden?
    • Umsetzung: Welche konkreten Schritte plant das Land Niedersachsen zur Anwendung des Konnexitätsprinzips?
    • Finanzierung: Welche Quellen sollen die geforderte Milliarde im Finanzausgleich decken?
    • Sozialreform: Wie wird die Resolution die angestrebte Reform der Sozialleistungen konkret beeinflussen?
    • Folgenabschätzung: Welche Auswirkungen auf freiwillige und Pflichtaufgaben in Goslar sind zu erwarten?
    • Dringlichkeit: Wie schnell kann eine Verhinderung von Handlungsunfähigkeit der Stadt erfolgen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/152-01 – Beiblatt – Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV); Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2025 und Geschäftsführerbestellung

    Vorgangsnummer: 2026/152-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/152.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/152 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage betrifft den Jahresabschluss der Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV) für das Jahr 2025 und liegt als Beschlussvorlage vor. Der Rat der Stadt Goslar soll dem Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 21.105.280,41 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR zustimmen. Es wird empfohlen, den Fehlbetrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt werden beauftragt, der Abberufung des Geschäftsführers Selim Aksoy und der Bestellung von Bernd Seelig zuzustimmen. Der Jahresabschluss wurde von der BRS Treuhand GmbH geprüft und ist ordnungsgemäß, was keine Einwendungen ergab. Die WAGV verzeichnete im Wasser- und Abwasserbereich leichte Verluste aufgrund nicht kostendeckender Preise und ungleicher Abschreibungen. Die Wasserpreise sollen zum 1. Januar 2026 auf 2,68 EUR pro m³ angehoben werden, um die Kosten zu decken. Die finanziellen Mittel der WAGV sind stabil, was eine Überschuldung ausschließt. Eine Interimslösung ist erforderlich, um die Wasser- und Abwasserentsorgung bis zur Vergabe von neuen Konzessionen zu sichern. Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für zukünftige Entscheidungen der Stadt im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in der Stadt, insbesondere durch die Anpassung der Wasserpreise.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/152-01
    • Thema: Jahresabschluss und Geschäftsführerbestellung der WAGV
    • Betroffene: Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV), Stadt Goslar, Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu zusätzlichen Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie werden die Änderungen in der Geschäftsführung sich auf die zukünftige Leistungsfähigkeit der WAGV auswirken?
    • Was sind die konkreten Schritte der Interimslösung zur Sicherstellung der Wasser- und Abwasserentsorgung?

    Unsicherheiten

    • Wird die neue Geschäftsführung die WAGV wirtschaftlich erfolgreich leiten können?

    Quelle

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  • 2026/126-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag „Zustand und Standorte der Bänke und Mülleimer im Stadtgebiet“; Ratsherr Niklas Prause vom 04.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/126-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/126.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/126 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In der vorliegenden Beschlussvorlage handelt es sich um einen Änderungsantrag von Ratsherr Niklas Prause zur Evaluierung des Zustands und der Standorte von Bänken und Mülleimern im Stadtgebiet Goslar. Der Antrag ersetzt einen vorherigen Antrag und wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.06.2026 sowie im Rat am 30.06.2026 behandelt. Zunächst sollten die Beschlusspunkte zur Untersuchung des Zustands von Bänken und Mülleimern jedoch zurückgezogen werden. Dies bedeutet, dass die Stadt zukünftig nur noch prüfen wird, ob Mülleimer und Bänke gegebenenfalls an sinnvollere Standorte umgesetzt, ausgetauscht oder zurückgebaut werden sollen. Eine Bestandsaufnahme ist notwendig, da Bürgerinnen und Bürger über den Zustand dieser Einrichtungen häufig klagen. Konkrete Zahlen oder Kostenangaben sind derzeit nicht vorhanden. Die Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger sind noch unklar, insbesondere, was die Einbeziehung ihrer Vorschläge für die Standorte betrifft. Offene Punkte sind die genaue Vorgehensweise und die finanziellen Mittel für die Umsetzung. Ein aktueller Zeitrahmen für die Prüfungen bleibt ebenfalls ungewiss.

    Warum ist das wichtig?

    Die Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sind unklar, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung ihrer Standpunktvorschläge.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/126-01
    • Thema: Evaluierung der Bänke und Mülleimer im Stadtgebiet
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln vor.

    Offene Fragen

    • Wie genau wird die Prüfung des Zustands durchgeführt?
    • Welche finanziellen Mittel stehen für die Maßnahmen zur Verfügung?
    • Gibt es einen festgelegten Zeitrahmen für die Prüfungen?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie die Prüfung des Zustands genau durchgeführt wird.
    • Keine Angaben zu finanziellen Mitteln oder einem Zeitrahmen.

    Quelle

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  • 2025/450-45 – Mitteilung – Mitteilung zu Maßnahme Nr. 2 des HH-Begleitantrages der CDU-Ratsfraktion vom 24.02.2026; Einstellungsstopp 2026, Personalbewirtschaftung und Sperrvermerke

    Vorgangsnummer: 2025/450-45

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2025/450.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2025/450 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat eine Mitteilung zur Maßnahme Nr. 2 des Haushaltsbegleitantrages der CDU-Ratsfraktion vorgelegt, die einen Einstellungsstopp und eine zurückhaltende Personalbewirtschaftung für das Jahr 2026 vorsieht. Freiwerdende Stellen sollen nicht automatisch nachbesetzt werden; dies erfolgt nur nach einer gründlichen Prüfung. Neue Stellen im Stellenplan 2026 erhalten einen Sperrvermerk, ausgenommen sind Positionen in Kindertagesstätten, Ingenieure und Ausbildungsverhältnisse. Die Entscheidung über die Nachbesetzung trifft der Verwaltungsvorstand, nachdem die Personal- und Organisationsfächdienste eine Empfehlung abgegeben haben. Im Falle einer Nichtbesetzung muss der Verwaltungsausschuss innerhalb von einer Woche dem Verfahren widersprechen können. Dieses Verfahren zielt darauf ab, Einsparpotenziale zu identifizieren und den Personalbedarf kritisch zu hinterfragen. Die Mitteilung enthält jedoch keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen oder möglichen Einsparungen. Betroffen von dieser Regelung sind vor allem die städtischen Fachdienste und deren Mitarbeiter. Während die Maßnahme eine Entlastung der Personalbudgetplanung beinhalten kann, bleibt unklar, wie sich dies konkret auf die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und auf die Bürgerbetreuung auswirkt. Es sind Fragen zur detaillierten Umsetzung und zu möglichen Stellenreduktionen offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Regelung könnte die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung beeinflussen, was sich indirekt auf die Bürgerbetreuung auswirken kann.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/450-45
    • Thema: Einstellungsstopp und Personalbewirtschaftung 2026
    • Betroffene: städtebauliche Fachdienste, Mitarbeiter
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Finanzielle Auswirkungen und erwartete Einsparungen werden in der Mitteilung nicht genannt
    • Konkreter Zeitrahmen und Umfang der ‚strukturierten Prüfphase‘ bleiben unklar
    • Welche Fachdienste und wie viele Vollzeitäquivalente konkret betroffen sind, wird nicht angegeben
    • Kontrollmechanismus für die Entscheidungen des Verwaltungsvorstands ist nicht beschrieben
    • Konkrete Kriterien für ‚Erforderlichkeit der Nachbesetzung‘ und ‚Einsparpotenziale‘ fehlen

    Unsicherheiten

    • Unklare Details zur Umsetzung des Einstellungsstopps
    • Keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen

    Quelle

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  • 2026/179-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Nachhaltigkeit und Absicherung kommunaler Investitionen in ehrenamtlich getragene Projekte am Beispiel der Verkehrswacht Goslar“; Ratsfraktion CDU vom 27.05.2026

    Vorgangsnummer: 2026/179-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/179.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/179 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung wird die Anfrage der CDU-Fraktion zur „Nachhaltigkeit und Absicherung kommunaler Investitionen“ beantwortet. Die Stadt Goslar hat einen Vertrag mit der Verkehrswacht zum Betrieb des Verkehrsübungsplatzes. Der Vertrag regelt die Nutzung, das Hausrecht und die Haftung. Um sicherzustellen, dass öffentliche Zuschüsse nachhaltig eingesetzt werden, sollen in den Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen klare Nutzungsfristen festgelegt werden. Zudem wird die Rückforderung von Mittel bei Nichteinhaltung dieser Fristen beschrieben. Es gibt allerdings keine speziellen Regelungen für den Fall der Auflösung eines Vereins. Sollte die Verkehrswacht nicht mehr tätig sein, könnten Grundschulen weiterhin den Platz nutzen und auch Familien könnten den Platz für Freizeitaktivitäten in Anspruch nehmen. Die Stadt hat jedoch keine personellen Kapazitäten, um den Platz zu betreuen, könnte aber durch Schulpersonal unterstützen. Erfahrungen aus anderen Kommunen liegen nicht vor, aber ein Austausch könnte stattfinden. Die Stadt bietet indirekte Unterstützung für ehrenamtliche Organisationen, bietet Räumlichkeiten und fördert Aktivitäten durch Zuschüsse. Es bleibt offen, wie die Stadt gezielt bei Nachwuchsproblemen in Vereinen helfen kann.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger den Verkehrsübungsplatz dennoch nutzen können, selbst wenn die Verkehrswacht nicht mehr aktiv ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/179-01
    • Thema: Nachhaltigkeit und Absicherung kommunaler Investitionen in ehrenamtliche Projekte
    • Betroffene: Verkehrswacht Goslar, Grundschulen der Stadt Goslar, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben zu finden.

    Offene Fragen

    • Wie genau sollen die neuen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aussehen?
    • Welche Unterstützung kann die Stadt konkret bei Nachwuchsproblemen in Vereinen leisten?

    Unsicherheiten

    • Wie wird die Stadt speziell bei Nachwuchsproblemen in Vereinen helfen?

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/193 – Vorlage – Annahme von Spenden über 2.000 EUR

    Vorgangsnummer: 2026/193

    Kurzzusammenfassung

    In der Vorlage handelt es sich um eine Beschlussvorlage zur Annahme von Spenden über 2.000 EUR. Der Rat der Stadt Goslar soll insgesamt 1.600 EUR an Spenden annehmen, die von der Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH stammen und für den Aquantic Schwimmpark sowie das Freibad in Vienenburg vorgesehen sind. Laut einem früheren Beschluss bleibt die Entscheidung über die Annahme von größeren Zuwendungen beim Rat. Dies betrifft Zuwendungen, die nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHKVO) geregelt sind. Die Vorlage enthält zudem einen Überblick zu den finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt. Es sind keine neuen finanziellen Mittel erforderlich, da die Spenden bereits im Haushalt veranschlagt sind. Diese Annahme könnte die finanzielle Lage der Stadt entlasten und ist somit positiv zu bewerten. Aktuell gibt es jedoch keine Angaben zu möglichen langfristigen Auswirkungen auf den Haushalt, die Umwelt oder die soziale Infrastruktur. Unsicherheiten bleiben bezüglich der konkreten Verwendung der Spenden und der strategischen Ziele, die damit unterstützt werden sollen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Annahme von Spenden könnte die finanzielle Lage der Stadt entlasten und kommt der Förderung öffentlicher Einrichtungen zugute.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/193
    • Thema: Annahme von Spenden
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH
    • Kosten/Haushalt: Es sind keine neuen finanziellen Mittel erforderlich, da die Spenden bereits im Haushalt veranschlagt sind.

    Offene Fragen

    • Konkrete Verwendungsdetails der 1.600 EUR für Aquantic Schwimmpark und Freibad Vienenburg fehlen
    • Langfristige finanzielle Auswirkungen der Spenden auf den städtischen Haushalt sind nicht dargelegt
    • Es fehlen Angaben zu Kontroll- oder Rechnungslegungsmechanismen für die Spendenverwendung
    • Unklar, ob die Spenden an konkrete Projekte oder laufende Betriebskosten gebunden sind
    • Die Vorlagetitel spricht von Spenden über 2.000 EUR, die aufgelisteten Spenden summieren aber 1.600 EUR

    Unsicherheiten

    • Fehlende Informationen zu den langfristigen finanziellen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Spende.

    Mehr zum Thema Spenden

    Quelle

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  • 2026/192 – Vorlage – Annahme von Spenden über 100 bis 2.000 EUR

    Vorgangsnummer: 2026/192

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 8.921,00 EUR, die für verschiedene Zwecke verwendet werden sollen, wie zum Beispiel für die Feuerwehr, Baumpflanzungen und lokale Veranstaltungen. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar soll in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 über die Annahme dieser Spenden entscheiden. Seit einem Beschluss im Jahr 2010 hat der Verwaltungsausschuss die Befugnis, Spenden zwischen 100 und 2.000 EUR anzunehmen. Die Spenden stammen unter anderem von Unternehmen wie Schmidt’S TEAM GmbH und Sparkasse Hildesheim Goslar Peine. Für den städtischen Haushalt sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich, da die Spenden die Finanzlage entlasten könnten. Die Vorlage könnte eine positive Wirkung auf die öffentliche Infrastruktur und soziale Projekte in Goslar haben. Unklar bleibt, wie die Mittel im Detail verwendet werden und ob weitere Bedingungen an die Spenden geknüpft sind. In der Zusammenfassung finden sich keine Angaben zu spezifischen Kosten oder ungeklärten Zuständigkeiten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Spenden könnten sich positiv auf soziale Projekte und die öffentliche Infrastruktur in Goslar auswirken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/192
    • Thema: Annahme von Spenden für soziale Zwecke
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Freiwillige Feuerwehr, Veranstalter von städtischen Festen
    • Kosten/Haushalt: Es sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich, da die Spenden die bestehenden Budgets entlasten.

    Offene Fragen

    • Wie genau sollen die Spendenmittel verwendet werden?
    • Gibt es besondere Bedingungen für die Annahme der Spenden?

    Unsicherheiten

    • Wie genau sollen die Spendenmittel verwendet werden?
    • Gibt es besondere Bedingungen für die Annahme der Spenden?

    Mehr zum Thema Spenden

    Quelle

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