Vorgangsnummer: 2026/280
Kurzzusammenfassung
Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zum Ergebnis der Großbetriebsprüfung der Stadt Goslar für die Prüfungszeiträume 2013 bis 2017 sowie 2018 bis 2021. Aus dieser Prüfung ergeben sich Rückstellungen für Steuerschuldverhältnisse, die im Jahr 2024 gebildet werden sollen. Für die erste Prüfungsperiode wird eine Rückstellung von 272.051,92 EUR und für die zweite Prüfungsperiode eine Rückstellung von 552.365,81 EUR vorgesehen. Diese Rückstellungen sind aufgrund von gesetzlichen Vorschriften notwendig, um ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken. Der Rat muss den außerplanmäßigen Aufwendungen zustimmen, da sie die Schwelle von 25.000 EUR überschreiten. Die Prüfung wurde ab November 2019 und 2023 durch die Finanzämter für Großbetriebsprüfung Großteilen übernommen, wobei die Stadt in ihren Steuerdeklarationen bereits Anpassungen für die Zeit seit 2022 vornimmt. Es bleibt unklar, wie genau sich die Rückstellungen für die Jahre 2022 bis 2025 gestalten werden. Über die Prüfungsergebnisse wird der Rat am 15. September 2026 entscheiden. Die Auswirkungen auf die Stadtfinanzen und mögliche Regresansprüche sind noch nicht abschließend bewertet, was die Unsicherheit bezüglich zukünftiger finanzieller Verpflichtungen erhöht.
Warum ist das wichtig?
Die Vorlage könnte zu einer finanziellen Belastung der Stadt führen, was sich indirekt auf Bürgerinnen und Bürger in Form von möglichen Steueränderungen oder Budgetanpassungen auswirken könnte.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/280
- Thema: Rückstellungen aus der Großbetriebsprüfung der Stadt Goslar
- Betroffene: Stadtverwaltung, Rat der Stadt Goslar, Finanzämter
- Kosten/Haushalt: Die Vorlage beinhaltet Rückstellungen in Höhe von insgesamt 824.417,73 EUR für das Jahr 2024, aber es fehlen Angaben zu den finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2022 bis 2025.
Offene Fragen
- Konkrete Höhe der möglichen Rückstellungen für 2022–2025.
- Ergebnis des beabsichtigten Antrags auf schlichte Änderung gem. §172 AO zum Bescheid 2017.
- Entscheidung über den geplanten Antrag auf Erlass von Zinsen in Höhe von 86.239 EUR.
- Prüfung und Erfolgsaussichten eines Regressanspruchs von rd. 485 TEUR gegen Dritte.
- Ob die betroffenen Stiftungen künftig Steuernachforderungen übernehmen.
- Auswirkungen der Rückstellungen auf die Gesamtdeckung des Jahresergebnisses 2024.
Unsicherheiten
- Unklar bleibt, welche finanziellen Verpflichtungen aufgrund der Rückstellungen tatsächlich auf die Stadt zukommen werden.
