Vorgangsnummer: 2026/065
Kurzzusammenfassung
Diese Vorlage ist ein Beschlussvorschlag zur Annahme von Spenden über 2.000 EUR durch den Rat der Stadt Goslar. Insgesamt sollen Zuwendungen in Höhe von 9.829,24 EUR angenommen werden, die aus drei unterschiedlichen Spenden bestehen. Zu den Spendern gehören die Stiftung Kloster Neuwerk, der Orientalische Tanz e.V. und ein Privatspender, der seine Spende zur Wiederaufforstung der Stadtforst erhöht hat. Die bisherige Spende vom 11.11.2025 wurde um 500 EUR angehoben. Die Entscheidung über die Annahme von Spenden über 2.000 EUR liegt gemäß landesrechtlichen Vorgaben beim Rat. Eine Mittelbereitstellung ist nicht erforderlich, da die Spenden bereits in den Haushalt veranschlagt sind. Im Rahmen der Vorlage sind keine zusätzlichen Kosten oder Haushaltsmittel notwendig. Die Vorlage soll dazu beitragen, soziale und kulturelle Projekte sowie die städtische Entwicklung zu unterstützen. Es bleibt unklar, wie konkret die einzelnen Spendenmittel verwendet werden. Zudem sind keine strategischen Ziele oder langfristige Auswirkungen detailliert angegeben worden.
Warum ist das wichtig?
Die Vorlage könnte positive Auswirkungen auf soziale und kulturelle Projekte in der Stadt haben.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/065
- Thema: Annahme von Spenden über 2.000 EUR
- Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Stiftung Kloster Neuwerk, Orientalischer Tanz e.V., Stadtforst Goslar
- Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine zusätzlichen Kosten oder Haushaltsmittel vorgesehen.
Offene Fragen
- Konkrete Zuordnung der 9.829,24 EUR auf einzelne Projekte fehlt.
- Keine Angaben zu Zeitplan oder Maßnahmen zur Verwendung der Mittel.
- Unklar, welche Kontrolle oder Berichterstattung über die Verwendung vorgesehen ist.
- Wie werden die 4.737,15 EUR für die drei Schreibstühle im Romanischen Garten konkret umgesetzt?
- Ist die Erhöhung der Spende von Stefan Tamme auf 2.500 EUR nachvollziehbar dokumentiert?
Unsicherheiten
- Es fehlen Details zur konkreten Verwendung der Spendenmittel.
- Langfristige Auswirkungen der Mittelannahme sind nicht benannt.
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