Vorgangsnummer: 2026/101
Kurzzusammenfassung
Die Vorlage ist ein Beschlussvorschlag, der einen Zuschuss für die 45. Goslarer Tage der Kleinkunst 2026 betrifft. Der Verein Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage e. V. soll einen Betrag von 8.000 Euro erhalten, um diese kulturelle Veranstaltung zu unterstützen. Die Tage der Kleinkunst finden vom 29. Mai bis 7. Juni 2026 in Goslar statt und haben sich als bedeutende kulturelle Institution etabliert. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass die Verwendung der Mittel durch einen prüffähigen Nachweis belegt wird. Die Auszahlung des Zuschusses hängt von der Genehmigung des Haushalts für 2026 ab. In diesem Haushaltsplan sind bereits die entsprechenden Mittel eingeplant. Diese Förderung könnte die kulturelle Vielfalt in der Stadt stärken und das kulturelle Leben anregen. Für Bürgerinnen und Bürger wird erwartet, dass die Veranstaltung das Gemeinwohl fördert und zu einer lebendigen Kulturszene beiträgt. Offene Punkte bleiben unter anderem die genauen Modalitäten zur Mittelverwendung und mögliche Anpassungen im Falle späterer Haushaltsbeschlüsse.
Warum ist das wichtig?
Die Veranstaltung könnte das kulturelle Leben der Stadt bereichern und die Bürgerbeteiligung an kulturellen Aktivitäten fördern.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/101
- Thema: Zuschuss für die Goslarer Tage der Kleinkunst 2026
- Betroffene: Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage e. V., Kulturverwaltung
- Kosten/Haushalt: Im Haushaltsplan 2026 sind bereits Mittel in Höhe von 8.000 Euro für die Veranstaltung eingeplant.
Offene Fragen
- Genauer Umfang und Form des prüffähigen Nachweises zur Mittelverwendung.
- Zeitpunkt der Auszahlung der 8.000 Euro nach Haushaltsgenehmigung 2026.
- Möglichkeiten zur Anpassung des Zuschusses bei späteren Haushaltsänderungen.
- Konkrete Verwendungszwecke, die vom Verein vorgegeben oder ausgeschlossen sind.
- Berichts- und Kontrollpflichten gegenüber der Stadt nach Durchführung der Veranstaltung.
Unsicherheiten
- Details zur Mittelverwendung und mögliche Anpassungen im Falle späterer Haushaltsbeschlüsse sind unklar.
