Vorgangsnummer: 2026/132
Kurzzusammenfassung
In dieser Beschlussvorlage wird die Nebentätigkeit der Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner im Jahr 2025 behandelt. Die Verwaltung schlägt vor, dass keine Ablieferung von Vergütungen für diese Nebentätigkeiten festgesetzt wird, da die erhaltenen Vergütungen unter dem maßgeblichen Höchstbetrag liegen. Für Nebentätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes besteht eine Anzeigepflicht, während für Ehrenämter lediglich eine Anzeigepflicht besteht, jedoch keine Ablieferungspflicht. Die Oberbürgermeisterin ist in verschiedenen Funktionen tätig, unter anderem als Mitglied des Aufsichtsrates der Stadtbus Goslar GmbH und in weiteren Institutionen wie der Harz Energie GmbH & Co. KG. Es gibt keine Nebentätigkeiten ohne Anzeigepflicht, was bedeutet, dass alle Tätigkeiten dokumentiert sind. Die Vorlage wird am 21. April 2026 im Verwaltungsausschuss und am 28. April 2026 im Rat der Stadt Goslar beraten. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Die Vermutung, dass die Vergütungen unter der Ablieferungsgrenze bleiben, wird hiermit gewahrt. Insgesamt dienen diese Regelungen der Transparenz im Umgang mit Nebentätigkeiten von kommunalen Spitzenbeamten.
Warum ist das wichtig?
Die Vorlage hat eine direkte Relevanz für die Transparenz der Nebentätigkeiten und deren Vergütungen von kommunalen Führungskräften.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/132
- Thema: Nebentätigkeiten der Oberbürgermeisterin und deren Vergütungen.
- Betroffene: Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner, Verwaltung, Mitglieder des Rats der Stadt Goslar, Öffentliche Institutionen
- Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben enthalten.
Offene Fragen
- Wie hoch sind die erhaltenen Vergütungen tatsächlich?
- Welche weiteren Nebentätigkeiten könnten eventuell nicht dokumentiert sein?
Unsicherheiten
- Unklarheit, ob alle Nebentätigkeiten vollständig erfasst sind.
