Vorgangsnummer: 2026/141
Kurzzusammenfassung
Die Vorlage ist eine Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann, die am 28. April 2026 im Rat der Stadt Goslar behandelt wird. Sie thematisiert die restriktive Rechtsauslegung des Bürgerbüros bei der Annahme von Unterschriften für Personalausweise. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig verpflichtet die Stadt zur Ausstellung eines neuen Personalausweises, da die Antragsabweisung aufgrund einer nicht anerkannten Unterschrift als rechtswidrig beurteilt wurde. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Stadt, folglich die Bürgerinnen und Bürger. Wehrmann äußert Bedenken, dass das Bürgerbüro nicht ausreichend serviceorientiert arbeitet. Es wird gefragt, ob die Praxis der Unterschriftsauslegung geändert wird. Auch stellt die Anfrage fest, dass andere Kommunen möglicherweise andere Maßstäbe anlegen. Zudem werden die finanziellen Folgen der restriktiven Auslegung und die Möglichkeit zur Kostenerstattung durch den Bund angesprochen. Abschließend werden die Optionen für andere Betroffene beschrieben, deren Unterschriften ebenfalls abgelehnt wurden. Die Bürger könnten unter den restriktiven Praktiken leiden, die zu Nachteilen im Alltag führen.
Warum ist das wichtig?
Die restriktive Unterschriftsauslegung kann für Bürgerinnen und Bürger zu Nachteilen im Alltag führen, insbesondere bei der Identitätsfeststellung.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/141
- Thema: Restriktive Unterschriftsauslegung im Bürgerbüro
- Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung, Rat der Stadt Goslar
- Kosten/Haushalt: Die Stadt trägt die Kosten des Rechtsstreits, was die Bürgerinnen und Bürger finanziell belastet.
Offene Fragen
- Welche konkreten denkmalpflegerischen Kriterien führten zur Genehmigung der Dachgeschossfenster im Nordwestflügel?
- Sind die Unterlagen des abgestimmten Gesamtkonzepts öffentlich einsehbar und wie zugänglich sind sie für private Antragsteller?
- In welchen Fällen zog die Verwaltung abweichende konstruktive Gegebenheiten in Abwägung heran?
- Wie wird die Wahrnehmung von Ungleichbehandlung gegenüber privaten Bauwilligen praktisch adressiert?
- Welche Dokumentation existiert zu vergleichbaren Entscheidungen bei privaten Vorhaben?
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
Mehr zum Thema Bürgerbüro
- 2026/141-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Restriktive Rechtsauslegung im Bürgerbüro zulasten der Bürgerinnen und Bürger“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 17.04.2026
Beide Beiträge behandeln die restriktive Rechtsauslegung im Bürgerbüro und deren Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. - 2026/143-01 – Mitteilung – Beantwortung Anfrage „Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.04.2026
Beide Beiträge thematisieren relevante Fragen zu Ungleichbehandlung bei Verwaltungspraktiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Genehmigung durch das Bürgerbüro.
