Vorgangsnummer: 2026/143
Kurzzusammenfassung
In dieser öffentlichen Anfrage an die Stadtverwaltung geht es um mögliche Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz, insbesondere im Zusammenhang mit der Genehmigung für Fenster im Dachgeschoss des Rathauses Goslar. Ratsherr Henning Wehrmann äußert Bedenken, dass die städtische Denkmalpflege bei denkmalrechtlichen Genehmigungen unterschiedliche Maßstäbe anlegt. Er verweist auf einen konkreten Fall, bei dem neue Fenster im Nordwestflügel des Rathauses nicht außenbündig eingesetzt wurden und nach innen öffnen, was von den Richtlinien abweicht. Die Anfrage umfasst drei zentrale Fragen zur Genehmigung der Fenster und den damit verbundenen Vorgaben für städtische Eigenbetriebe im Vergleich zu privaten Bauherren. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt wird sich in ihrer Sitzung am 30.04.2026 mit dieser Anfrage befassen. Eine entscheidende Frage bleibt, ob für die Fenster eine gültige denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt. Es wird auch gefragt, ob städtische Eigenbetriebe andere Genehmigungsvoraussetzungen haben als private Antragsteller. Die Anfrage bezieht sich auf Diskussionen, die durch eine Fernsehsendung angestoßen wurden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten durch unklare Genehmigungspraktiken verunsichert werden. Es bleibt unklar, wie die Verwaltung diese Fragen beantworten wird und ob dies zukünftige Fälle von Ungleichbehandlung beeinflussen könnte.
Warum ist das wichtig?
Die Anfrage könnte Unsicherheiten bei Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Gleichbehandlung im Denkmalschutz aufwerfen.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/143
- Thema: Mögliche Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz in Goslar
- Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Stadtverwaltung Goslar, Anwohnerinnen und Anwohner
- Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.
Offene Fragen
- Liegt für die Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses eine denkmalrechtliche Genehmigung vor?
- Warum erhielt das GGM eine Genehmigung für Fenster, die nicht außenbündig eingesetzt sind, während privaten Bauwilligen dies regelmäßig verweigert wird?
- Gelten für städtische Eigenbetriebe andere Genehmigungsvoraussetzungen als für private Antragsteller?
Unsicherheiten
- Unklar bleibt, wie die Verwaltung auf die Fragen antworten wird.
- Es gibt keine Informationen zur aktuellen Genehmigungssituation der Fenster.
