Vorgangsnummer: 2026/209
Kurzzusammenfassung
Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2027 in mehreren Städtebauförderungsgebieten in Goslar. Die Verwaltung soll insgesamt 600.000 € für das Sanierungsgebiet „Altstadt – östlicher Teil“, 667.000 € für das Stadtumbaugebiet „Kaiserpfalzquartier & südliche Wallanlagen“ und 800.000 € für das Sanierungsgebiet „Jürgenohl“ beantragen. Die Anmeldungen müssen bis zum 01.10.2026 bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht werden. Die beantragten Mittel werden auf sieben Jahre verteilt, wobei im ersten Jahr nur 1,5 % der erhöhten Mittel zur Verfügung stehen. Für die Altstadt sind dies 9.000 €, für das Kaiserpfalzquartier rund 10.000 € und für Jürgenohl 12.000 €. Diese Maßnahmen sollen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in den betroffenen Gebieten beitragen. Die Vorlage hat das Ziel, die Stadtentwicklung zu fördern, wobei auch die Mittelverwendung im städtischen Haushalt abgebildet wird. Eine detaillierte Aufstellung der vorherigen Mittelanmeldungen und deren Bewilligungen ist nicht enthalten. Unklar bleibt, wie die bestehenden finanziellen Mittel aus den Vorjahren in die Planung integriert werden.
Warum ist das wichtig?
Die beantragten Mittel sollen zur Verbesserung der Lebensqualität in den Stadtteilen beitragen, was sich positiv auf die Bürger auswirken könnte.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/209
- Thema: Fördermittelanträge für Städtebauförderungsgebiete
- Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger in den betreffenden Gebieten
- Kosten/Haushalt: Die Vorlage sieht die Beantragung von insgesamt 2.067.000 € vor, wobei die konkreten Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nicht detailliert erläutert sind.
Offene Fragen
- Wie werden die bestehenden Mittel aus Vorjahren in die Planung integriert?
- Welche konkreten Maßnahmen sind für die einzelnen Fördergebiete geplant?
- Gibt es weitere finanzielle Details über die Verwendung der Mittel?
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
