Vorgangsnummer: 2026/268
Kurzzusammenfassung
In dieser Beschlussvorlage wird der Jahresabschluss 2025 des Goslarer Gebäudemanagements behandelt. Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 132.012,02 €. Dieser Fehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage gedeckt. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch die BRS Treuhand GmbH ergab, dass dieser den Vorschriften entspricht und es keine Beanstandungen gab. Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr um 211.000 € gesunken, was vor allem auf einen Rückgang der liquiden Mittel zurückzuführen ist. In 2025 kam es zu verschiedenen baulichen Maßnahmen, unter anderem zu einem Teil des Projektes ‚Kaiserpfalzquartier‘, was zu einer Vermögensverschiebung von 363.000 € führte. Die Personalkosten verringerten sich um 489.000 € auf 2.645.000 €, was insbesondere auf den Übergang der Schulhausmeister zur Stadtverwaltung zurückzuführen ist. Zudem stiegen die Ausgaben für Strom, Gas und Wasser im Vergleich zum Vorjahr. Aufgrund des Jahresfehlbetrages ist eine geringere Entnahme aus der Rücklage erforderlich als ursprünglich geplant. Der Betriebsausschuss sowie der Rat der Stadt Goslar müssen den Jahresabschluss noch prüfen und bestätigen. Die Vorlage bietet eine transparente Darstellung der finanziellen Lage des Gebäudemanagements für Bürgerinnen und Bürger.
Warum ist das wichtig?
Die Vorlage bietet eine transparente Darstellung der finanziellen Lage, die für Bürgerinnen und Bürger von Interesse ist.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/268
- Thema: Jahresabschluss 2025 des Goslarer Gebäudemanagements
- Betroffene: Goslarer Gebäude Management, Betriebsleiter, Betriebsausschuss der Stadt Goslar, Rat der Stadt Goslar
- Kosten/Haushalt: Der Jahresfehlbetrag beträgt 132.012,02 €, dessen Deckung über eine Entnahme aus der Rücklage erfolgt.
Offene Fragen
- Bestätigung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Goslar
- Prüfung durch den Betriebsausschuss
Unsicherheiten
- Unklar bleibt, wie die Rücklagen langfristig gesichert werden.
- Mangelnde Transparenz über die Regelungen nach dem Jahresabschluss.
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