Vorgangsnummer: 2026/099
Kurzzusammenfassung
In dieser Mitteilung geht es um die Übertragung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2025. Laut § 20 der Kommunalhaushaltsverordnung können die Haushaltsreste in Höhe von 2.036.637,21 EUR ins Jahr 2026 übertragen werden, um offene Aufträge abzuwickeln. Diese Übertragung ist notwendig, da die vorhandenen Mittel bereits in der Phase der vorläufigen Haushaltsführung genutzt werden können. Die wichtigsten Posten umfassen unter anderem 689.424,36 EUR für Unterhaltungsmaßnahmen und 400.491,12 EUR für Auftragsbindungen ohne Zuschussbezug. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Haushaltsreste um rund 83.800 EUR, was vor allem auf einen Anstieg der Zuschüsse zurückzuführen ist. Diese Zuschüsse beinhalten auch Mittel für die Dachsanierung der Kita St. Georg in Höhe von 180.700 EUR. Die Vorlage wird am 15. April 2026 im Ausschuss für Zentrale Dienste und Finanzen behandelt und am 21. April 2026 im Verwaltungsausschuss weiter besprochen. Damit sollen wichtige Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Goslar gesichert werden.
Warum ist das wichtig?
Die Maßnahme sichert die Weiterführung wichtiger Projekte und Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/099
- Thema: Übertragung von Haushaltsresten für 2025
- Betroffene: –
- Kosten/Haushalt: Die Übertragung umfasst 2.036.637,21 EUR an Haushaltsresten, die für offene Aufträge verwendet werden.
Offene Fragen
Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
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