Vorgangsnummer: 2026/105
Kurzzusammenfassung
Die Vorlage beinhaltet den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH (SGG) für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 und stellt einen Beschlussvorschlag dar. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 25.154.782,00 EUR und einen Jahresüberschuss von 51.985,64 EUR aus. Der Jahresüberschuss soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Außerdem wird die Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Zudem wird die Bestellung des Geschäftsführers Holger Fricke um weitere fünf Jahre empfohlen. Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB geprüft und erhielt ein positives Prüfergebnis. Der Geschäftsverlauf zeigt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stabil sind, und sowohl für Umsatzerlöse als auch für Aufwendungen sichere Grundlagen bestehen. Die Investitionen der SGG beliefen sich auf 2.597 TEUR, die durch Entgelt- und Restbuchwertvergütungsansprüche finanziert wurden. Die Eigenkapitalquote beträgt 4,7 %. Die Vorlage wird zur Kenntnisnahme empfohlen und ist wichtig für die finanzielle Transparenz der Stadtentwässerung. Bürgerinnen und Bürger könnten von der finanziellen Stabilität der SGG profitieren, da diese für einen reibungslosen Betrieb der Abwasserentsorgung sorgt. Es bleibt unklar, welche konkreten Kündigungsfristen für zukünftige Verträge gelten würden.
Warum ist das wichtig?
Die finanzielle Stabilität der SGG könnte dafür sorgen, dass die Abwasserentsorgung in Goslar reibungslos funktioniert.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/105
- Thema: Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH
- Betroffene: Stadtentwässerung Goslar GmbH, Stadt Goslar, Wirtschaftsprüfungsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB
- Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu spezifischen Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.
Offene Fragen
- Unklar, welche konkreten Kündigungsfristen für künftige Verträge der SGG gelten.
- Nicht ersichtlich, ob der vorgetragene Jahresüberschuss Auswirkungen auf Gebühren oder Rücklagenplanung hat.
- Konkrete Details zur Bilanzentwicklung und den Gründen für die Eigenkapitalquote von 4,7 % fehlen.
Unsicherheiten
- Unklarheiten bezüglich künftiger Kündigungsfristen.
