Vorgangsnummer: 2026/143-01
Bezug zu vorherigen Vorgängen
Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/143.
Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/143 geführt.
Kurzzusammenfassung
In dieser Mitteilung beantwortet die Stadtverwaltung eine Anfrage des Ratsherrn Henning Wehrmann zur Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz. Die Fragen beziehen sich auf die Genehmigung von Fenstern im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses. Es wird bestätigt, dass für diese Fenster eine umfassende denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt, die im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzepts erteilt wurde. Außerdem wird dargelegt, dass die Genehmigungen städtischer Eigenbetriebe nicht auf günstigere Voraussetzungen zurückzuführen sind, sondern auf eine spezifische denkmalpflegerische Bewertung des Einzelfalls. Für beide Gruppen, städtische und private Antragsteller, gelten die gleichen gesetzlichen Grundlagen. Es wird betont, dass keine Ungleichbehandlung gegenüber privaten Bauwilligen vorliegt. Die Kritik aus der Fernsehsendung basiert auf einem unvollständigen Bild der Vorgänge. Die zuständige Verwaltung macht deutlich, dass die Genehmigungen im Denkmalsschutz gleichwertig geprüft werden. Weitere offene Fragen zur praktischen Durchführung und zur wahrgenommenen Ungleichbehandlung bleiben bestehen. Die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt, der sich dieser Themen annimmt, findet am 30. April 2026 statt.
Warum ist das wichtig?
Die Mitteilung könnte Bürgerinnen und Bürger verunsichern, wenn unklare Genehmigungspraktiken im Denkmalsschutz wahrgenommen werden.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/143-01
- Thema: Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz
- Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Stadtverwaltung, städtische Eigenbetriebe, private Antragsteller
- Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.
Offene Fragen
- Welche speziellen Vorschriften bleiben neben der allgemeinen Richtlinie unverändert oder werden angepasst?
- Wie wirken sich die Änderungen (Wegfall des 10%-Einbehalts) haushalterisch auf den städtischen Haushalt aus?
- Wie genau gelten die vereinfachten Regeln für Zuschüsse unter 3.500 EUR in der Praxis?
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
