Vorgangsnummer: 2026/160
Kurzzusammenfassung
Die Stadt Goslar plant die Teileinziehung des Verbindungsweges im Ortsteil Lochtum zwischen der Westerbergstraße und An der Schamlah. Dieser Vorgang ist Teil einer Beschlussvorlage, die am 30. Juni 2026 im Rat beraten werden soll. Die Einziehung ist notwendig, um ein Teilstück des Flurstücks 794/345 zu verkaufen. Der Verkauf war zuvor aufgrund unklarer Zugänglichkeit zur Löschwasserzisterne abgelehnt worden. Inzwischen wurde jedoch beschlossen, ein Wegerecht für die Feuerwehr im Grundbuch einzutragen. Der aktuelle Plan sieht vor, dass das Grundstück verkauft wird, sobald innerhalb der Auslegungsfrist keine Einwendungen gegen die Teileinziehung eingehen. Ein öffentliches Interesse am Verbleib der Verkehrsfläche besteht nicht mehr. Die Stadtverwaltung hat für die Verhandlung bereits beim Katasteramt eine Teilung des Flurstücks beantragt. Für Bürgerinnen und Bürger könnte sich durch die Einziehung und den Verkauf eine Veränderung der Zugangsverhältnisse ergeben, wobei derzeit keine direkten Bürgerwirkungen oder Kosten genannt werden. Offene Punkte sind die genaue Umsetzung der Einziehung und die Auswirkungen auf die Nutzung des Weges. Zudem bleibt unklar, wie die Stärkung der Feuerwehrgrunddienstbarkeit konkret organisiert wird.
Warum ist das wichtig?
Durch die Einziehung könnte sich die Erreichbarkeit in Lochtum verändern, direkten Einfluss auf die Bürger hat die Vorlage derzeit jedoch nicht.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/160
- Thema: Teileinziehung eines Verbindungsweges in Lochtum
- Betroffene: Stadtverwaltung, Anwohnerinnen und Anwohner, Feuerwehr
- Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.
Offene Fragen
- Wie genau wird die Einziehung praktisch umgesetzt?
- Welche Auswirkungen hat die Einziehung auf die Nutzung des Verbindungsweges?
- Wie wird die Feuerwehrgrunddienstbarkeit konkret organisiert?
Unsicherheiten
- Unklare Zuständigkeiten für die Einziehung und den Verkauf des Grundstücks.
