Vorgangsnummer: 2026/135-02
Bezug zu vorherigen Vorgängen
Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/135.
Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/135 geführt.
Kurzzusammenfassung
Die Stadt Goslar plant die Sanierung und Umgestaltung der Berliner Allee. Diese Vorlage ist ein Beiblatt zu einem Grundsatzbeschluss, der am 30. Juni 2026 im Rat entschieden werden soll. Ziel der Maßnahme ist es, die Barrierefreiheit, die Führung des Radverkehrs und die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu verbessern. Ein barrierefreier Umbau der Bushaltestellen ist aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich. Der Umbau soll verschiedene Varianten untersuchen, um Vor- und Nachteile bezüglich Barrierefreiheit, Fußgängerführung, Radverkehr und dem Baumbestand aufzuzeigen. Der voraussichtliche Kostenrahmen für den östlichen Abschnitt der Sanierung beträgt etwa 1,4 Millionen Euro, während für den westlichen Abschnitt ca. 300.000 Euro eingeplant sind. Nördlich der Berliner Allee befinden sich ein Altenheim, eine Kirche, ein Hotel und ein Sportverein, deren Anwohner von den geplanten Änderungen betroffen sein könnten. Die aktuellen Verkehrsverhältnisse, wie der Zweirichtungsradweg und die aufgesetzten Parkplätze, bieten Verbesserungsbedarf. Unklar bleibt, wie die verschiedenen Umbauszenarien konkret aussehen werden und welche genauen Parkregelungen getroffen werden müssen. Es sind keine verbindlichen Angaben zu Kosten oder Details der geplanten Maßnahmen enthalten.
Warum ist das wichtig?
Die Sanierung wird die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit für Nutzer der Berliner Allee verbessern, zudem könnten Anwohner und Schüler profitieren.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/135-02
- Thema: Sanierung und Umgestaltung der Berliner Allee
- Betroffene: Anwohner der Berliner Allee, Altenheim, Kirchengemeinde, Hotel, Sportverein, Schülerinnen und Schüler
- Kosten/Haushalt: Der voraussichtliche Kostenrahmen für die Sanierung beträgt ca. 1,4 Millionen Euro für den östlichen Abschnitt und 300.000 Euro für den westlichen Abschnitt.
Offene Fragen
- Reicht die geplante Wasserpreiserhöhung auf 2,68 EUR/m³ aus, um strukturelle Verluste zu vermeiden?
- Welche konkreten Maßnahmen plant die neue Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Stabilisierung?
- Wie lange soll die Interimslösung laufen und welche Kosten sind damit verbunden?
- Welche Kontrollmechanismen setzt die Stadt zur Überwachung der WAGV-Finanzentwicklung ein?
- Gibt es Abschreibungsdetails, die den Jahresfehlbetrag beeinflusst haben?
- Wie werden mögliche soziale Härten durch die Preiserhöhung abgefedert?
Unsicherheiten
- Die Kostenangaben sind grobe Schätzungen und könnten abweichen.
- Die genauen Parkregelungen nach der Sanierung sind unklar.
Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude
- 2026/136 – Mitteilung – Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen – Maßnahmen im Haushaltsjahr 2027
Beide Beiträge beziehen sich auf Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum und die damit verbundenen Auswirkungen auf Bürger.
