Vorgangsnummer: 2026/184
Kurzzusammenfassung
Der Rat der Stadt Goslar plant, zum 15. Dezember 2028 einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Stadtbusverkehr an den Eigenbetrieb Stadtwerke Goslar zu vergeben. Dies erfolgt im Rahmen einer Direktvergabe, die rechtlich durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) legitimiert ist und im Einklang mit den Anforderungen des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) steht. Die bisherigen vertraglichen Regelungen laufen am 14. Dezember 2028 aus, was die Dringlichkeit dieser Entscheidung erklärt, da der Stadtbusverkehr nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden kann. Die Stadtwerke sollen zur operativen Leistungserbringung auf die Stadtbus Goslar GmbH zurückgreifen. Zuvor wird jedoch eine Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die frühestens am 15. September 2026 erfolgen kann. Diese Bekanntmachung muss auch Informationen zur geplanten Laufzeit des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrages enthalten, welcher grundsätzlich für bis zu zehn Jahre vergeben werden kann. Eine Verlängerung auf bis zu 15 Jahre wird derzeit geprüft. Der Rat der Stadt hat bereits eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig zur Koordination des Stadtverkehrs unterzeichnet, um die Abstimmung zwischen den Verkehrsleistungen sicherzustellen. Diese Vereinbarung fördert die Transparenz zwischen den beiden Parteien und zielt darauf ab, den Stadtverkehr weiterhin im Einklang mit dem Nahverkehrsplan zu gestalten. Die Stadt ist zudem für die Ausgleichsleistungen verantwortlich, die sich aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag ergeben, und stellt alle erforderlichen Informationen über den Stadtbusverkehr zur Verfügung. Offene Punkte betreffen insbesondere die rechtlichen Möglichkeiten einer Laufzeitverlängerung sowie die Finanzierung über den steuerlichen Querverbund.
Warum ist das wichtig?
Die Bürgerinnen und Bürger könnten von einer verbesserten Planung und Qualität des Stadtbusverkehrs profitieren, müssen aber auch mit möglichen Anpassungen im Angebot rechnen.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/184
- Thema: Neuer Dienstleistungsauftrag für Stadtbusverkehr
- Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Stadtwerke Goslar, Stadtbus Goslar GmbH, Regionalverband Großraum Braunschweig
- Kosten/Haushalt: Die Stadt ist verantwortlich für die Ausgleichsleistungen, detaillierte Kosten sind im aktuellen Dokument jedoch nicht aufgeführt.
Offene Fragen
- Welche Stellungnahme hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau zum Antrag?
- Liegt ein belastbares Umleitungskonzept für Lkw, Reisebusse und Rettungsfahrzeuge vor?
- Welche Fristen und rechtlichen Schritte sind nötig, um die verkehrsbehördliche Zustimmung zu versagen oder zu widerrufen?
- In welcher Form kann eine halbseitige Sperrung technisch und zeitlich realisiert werden?
- Gibt es verbindliche Termine zur Fertigstellung der L515-Sanierung in Langelsheim?
- Welche wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen sind für betroffene Betriebe vorgesehen?
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV
- 2026/184-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zu „Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar“; FDP-Ratsfraktion vom 23.06.2026
Beide Beiträge behandeln die Direktvergabe über den Stadtbus Goslar und betreffen damit denselben Vorgang sowie ein identisches Thema. - 2026/181 – Vorlage – Liniennetzanpassung zum Schuljahresbeginn 2026/2027
Beide Beiträge befassen sich mit der Thematik des Stadtbusverkehrs und behandeln direkt relevante Anpassungen und Vorgänge, die die gleiche betroffene Gruppe ansprechen.
