Vorgangsnummer: 2026/064
Kurzzusammenfassung
In der Vorlage handelt es sich um einen Antrag der SPD-Ratsfraktion, der eine Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Goslar vorschlägt. Ziel ist es, Hunde, die aus einem genehmigten Tierheim in Goslar übernommen werden, für die Dauer von drei Jahren von der Hundesteuer zu befreien. Diese Maßnahme soll die Vermittlung von Tieren aus dem Tierheim fördern und dadurch dessen Entlastung unterstützen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, § 4 Abs. 2 der Hundesteuersatzung um die entsprechende Regelung zu erweitern. Neben bereits bestehenden Steuerbefreiungen für Sanitäts- und Rettungshunde wird somit eine neue Kategorie eingeführt. Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf Hunde, die aus lokal anerkannten Tierheimen stammen. Dies könnte dazu führen, dass mehr Menschen sich entscheiden, einen Hund aus dem Tierheim zu adoptieren. Diese Initiative wird als hilfreich für das Tierwohl erachtet, da die Expertise des Tierheims dabei helfen wird, geeignete Halter zu finden. Im Dokument fehlen jedoch konkrete Angaben zu den finanziellen Auswirkungen dieser Regelung. Es ist unklar, ob und wie viele Hunde von dieser Befreiung profitieren würden.
Warum ist das wichtig?
Die Vorlage könnte die Übernahme von Hunden aus dem Tierheim attraktiver machen, was zu einer möglichen Erhöhung der Adoptionen führen kann.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/064
- Thema: Änderung der Hundesteuersatzung zur Steuerbefreiung von Tierheimhunden
- Betroffene: Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, Tierheim Goslar, SPD-Ratsfraktion
- Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.
Offene Fragen
- Wie viele Hunde könnten von der Steuerbefreiung profitieren?
- Welche finanziellen Auswirkungen hat die geplante Regelung auf die Stadt?
- Gibt es weitere Tierheime, die von dieser Regelung betroffen sind?
Unsicherheiten
- Unklare finanzielle Auswirkungen auf die Stadt.
- Unklar, wie viele Hunde betroffen wären.
