Vorgangsnummer: 2026/076-01
Bezug zu vorherigen Vorgängen
Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/076.
Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/076 geführt.
Kurzzusammenfassung
In dieser Mitteilung beantwortet die Stadt Goslar eine Anfrage der SPD-Ratsfraktion zu den Streukästen und der Verwendung von Streusalz. Seit 2013 wurden abgängige Streukästen abgebaut, und es gibt derzeit 65 noch befüllte Kästen in verschiedenen Ortsteilen. Eine Ersatzbeschaffung der abgebauten Kästen ist nicht geplant, jedoch soll an sicherheitsrelevanten Stellen weiterhin für ausreichende Streumittel gesorgt werden. Die Kosten für einen neuen Streukasten belaufen sich auf etwa 2.000 Euro plus 100 Euro für die Erstbefüllung und jährliche Wartungskosten. Der Einsatz von Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich untersagt, mit Ausnahmen in besonderen Wettersituationen, insbesondere im Weltkulturerbe. Die Antworten auf die Fragen sind transparent und geben Einblick in die aktuelle Praxis. Es bleiben Fragen offen, ob weitere Maßnahmen zur Sicherheit im Winter notwendig sind und wie die Bürger darüber informiert werden. Diese Mitteilung hat Bedeutung für die Bürger, da sie Informationen über die Sicherheit in der Winterzeit liefert und zeigt, wie die Stadt auf Anfragen von Bürgern reagiert.
Warum ist das wichtig?
Die Mitteilung hat direkte Auswirkungen auf die Bürger, da sie Informationen zur Sicherheit auf Gehwegen und im Winterdienst bereitstellt.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/076-01
- Thema: Streukästen und Streusalzverwendung in Goslar
- Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, SPD-Ratsfraktion, Stadtverwaltung
- Kosten/Haushalt: Die Kosten für einen neuen Streukasten betragen ca. 2.000 Euro plus jährliche Wartungskosten von 100 Euro pro Kasten.
Offene Fragen
- Wie wird die Information über Streumittelkästen an die Bürger weitergegeben?
- Welche Maßnahmen sind geplant, um sicherheitsrelevante Stellen abzudecken?
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
