Vorgangsnummer: 2026/086
Kurzzusammenfassung
In dieser öffentlichen Beschlussvorlage der SPD-Ratsfraktion geht es um die Vereinfachung des Verfahrens zur Steuerbefreiung für Assistenzhunde und brauchbare Jagdhunde gemäß § 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Goslar. Der Antrag schlägt vor, dass der Nachweis über eine bestandene Prüfung als Assistenzhund oder brauchbarer Jagdhund künftig nur einmalig bei der Stadt vorzulegen ist. Wenn die Bedingungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind, soll diese bis zum Tod des Hundes oder bis zur Verlust der Brauchbarkeit gewährt werden. Das aktuell verfahren führt zu erheblichem bürokratischen Aufwand für Tierehalter und Verwaltung, da jährlich Steuerbescheide verschickt und Prüfungsnachweise erneut eingereicht werden müssen. Diese Anträge verursachen sowohl Mindereinnahmen durch die Steuerbefreiung als auch vermeidbare Verwaltungskosten. Der Antrag zielt darauf ab, diesen Aufwand zu reduzieren und sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Stadtverwaltung zu entlasten. Der Verwaltungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 21. April 2026 mit dem Antrag befassen.
Warum ist das wichtig?
Die Vereinfachung könnte den bürokratischen Aufwand für Hundehalter erheblich reduzieren und die Verwaltungskosten senken.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/086
- Thema: Vereinfachung der Steuerbefreiung für Assistenz- und Jagdhunde
- Betroffene: Assistenzhundhalter, Jagd hundehaltende Bürger, Stadtverwaltung
- Kosten/Haushalt: Im Dokument fehlen Angaben zu möglichen Kosten oder finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen.
Offene Fragen
- Wie wird die Kontrolle der Steuerbefreiung sichergestellt?
- Gibt es bereits konkrete Anschläge oder Informationen zur Umsetzung der neuen Regelung?
- Wie wird der Wegfall der Brauchbarkeit eines Hundes konkret erfasst?
Unsicherheiten
- Unklarheit über die Kontrolle der Steuerbefreiung bleibt bestehen.
- Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sind nicht eindeutig darstellbar.
