Vorgangsnummer: 2026/094
Kurzzusammenfassung
Die Vorlage beinhaltet einen Beschlussvorschlag zur Gewährung eines Zuschusses für das 24. Internationale Musikfest Goslar-Harz 2026. Die Stadt Goslar plant, der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Internationalen Musikfestes Goslar-Harz e.V. einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro zur Durchführung des Festivals zu gewähren. Das Musikfest findet vom 7. bis 23. August 2026 statt und wird unter anderem ein großes Open-Air-Konzert mit dem Musiker Till Brönner umfassen. Zusätzlich kann die Verwaltung bis zu 5.000 Euro auszahlen, wenn eine Kostendeckung nicht erreicht wird. Die Auszahlung des Zuschusses ist jedoch abhängig von der Genehmigung des Haushalts 2026. Die Gesellschaft hat seit ihrer Gründung im Jahr 2002 das Festival kontinuierlich ausgebaut und sieht sich als wichtigen kulturellen Bestandteil für Goslar und die Region. In den vergangenen Jahren hat die Stadt bereits zur Finanzierung beigetragen. Bürgerinnen und Bürger könnten von der finanziellen Unterstützung profitieren, da das Musikfest ein bedeutendes kulturelles Ereignis darstellt. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Fördersumme aufgrund der Haushaltsgenehmigung ändern wird und welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen möglicherweise erforderlich sind.
Warum ist das wichtig?
Die finanzielle Unterstützung könnte zu einem erfolgreichen Musikfest führen, was die Kulturszene in Goslar stärkt.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/094
- Thema: Zuschuss für das Internationale Musikfest Goslar-Harz 2026
- Betroffene: Gesellschaft der Freunde und Förderer des Internationalen Musikfestes Goslar-Harz e.V., Bürgerinnen und Bürger
- Kosten/Haushalt: Die Stadt plant einen Zuschuss von 15.000 Euro, mit der Möglichkeit einer zusätzlichen Auszahlung von bis zu 5.000 Euro, abhängig von der Haushaltsgenehmigung.
Offene Fragen
- Wie wird sich die Fördersumme durch die Haushaltsgenehmigung konkret auswirken?
- Welche weiteren finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sind möglicherweise notwendig?
Unsicherheiten
- Die Höhe des Zuschusses hängt von der Genehmigung des Haushalts 2026 ab.
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