Vorgangsnummer: 2026/195-01
Bezug zu vorherigen Vorgängen
Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/195.
Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/195 geführt.
Kurzzusammenfassung
In der Mitteilung der Stadt Goslar geht es um die Beantwortung einer Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann zur Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße. Die Anfrage bezieht sich auf eine Baustelle, die seit über zwei Monaten stillsteht, ohne dass die Stadt Goslar dafür verantwortlich ist. Nach der Niedersächsischen Bauordnung sind die Abbruchsarbeiten verfahrensfrei und bedürfen nur einer Anzeige. Die Verantwortung für die Baustelle liegt beim Bauherrn, während der Landkreis Goslar als zuständige Abfallbehörde fungiert. Es gibt keine Erkenntnisse dazu, wann eine Absicherung der Baustelle oder der Abtransport des Bauschutts erfolgen wird. Anwohner sollten sich bewusst sein, dass die Stadt keine direkten Maßnahmen ergreifen kann, sondern auf die Verantwortlichkeiten des Bauherrn und des Landkreises angewiesen ist. Die Fragen zur Stilllegung und den weiteren Maßnahmen bleiben offen, was für Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist, da dies weitere Unsicherheiten schafft. In der kommenden Ratssitzung am 30. Juni 2026 wird das Thema öffentlich behandelt.
Warum ist das wichtig?
Die Mitteilung hat Auswirkungen auf Anwohner, da sie sich um die unsichere Lage der Baustelle und den Bauschutt sorgen müssen.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/195-01
- Thema: Beantwortung einer Anfrage zur Lagerung von Bauschutt
- Betroffene: Anwohner, Bauherr, Landkreis Goslar
- Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.
Offene Fragen
- Wann wird die Baustelle gesichert?
- Wann steht der Abtransport des Bauschutts an?
Unsicherheiten
- Unklarheit über die Zeitlinie für die Absicherung der Baustelle.
- Die Komplexität der Zuständigkeiten könnte für Anwohner verwirrend sein.
