Vorgangsnummer: 2026/013
Kurzzusammenfassung
Die Stadt Goslar plant, den jährlichen Zuschuss für die Begegnungsstätte Oker von 20.000,00 Euro auf 30.000,00 Euro zu erhöhen. Diese Beschlussvorlage zielt darauf ab, die finanziellen Mittel zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Begegnungsstätte sicherzustellen. Der Stadtteilverein Oker, der die Einrichtung betreibt, hat die Stadt informiert, dass gestiegene Energie- und Versicherungskosten eine jährlich benötigte Nachzahlung von etwa 6.500,00 Euro zur Folge haben. Zusätzlich entstehen Kosten von etwa 3.200,00 Euro jährlich für den Betrieb eines neuen Aufzuges. Eine Erhöhung des Zuschusses ist erforderlich, da der Verein ansonsten nicht in der Lage wäre, die Begegnungsstätte zu betreiben. Der Zuschuss soll ab dem Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt werden, die Mittel sind im städtischen Budget veranschlagt. Dies hat positive Auswirkungen auf die soziale und kulturelle Struktur im Stadtteil. Auf die Umwelt hat die Erhöhung des Zuschusses keine negativen Auswirkungen. Offene Punkte wie die genaue Ausgestaltung und mögliche weitere finanzielle Verpflichtungen sind bisher nicht abschließend geklärt. Insgesamt ist die Vorlage von Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger, da die Begegnungsstätte einen wichtigen Anlaufpunkt im Stadtteil darstellt.
Warum ist das wichtig?
Die Entscheidung sichert den Betrieb der Begegnungsstätte, die als wichtiger Treffpunkt im Stadtteil dient.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/013
- Thema: Erhöhung des Zuschusses für die Begegnungsstätte Oker
- Betroffene: Stadtteilverein Oker, Bürgerinnen und Bürger, Stadt Goslar
- Kosten/Haushalt: Die jährlichen Kosten erhöhen sich um 10.000,00 Euro, die Mittel sind im Haushalt veranschlagt.
Offene Fragen
- Wie genau ist die Dauer und Zweckbindung des erhöhten Zuschusses für die Begegnungsstätte Oker geregelt?
- Wer trägt künftig unvorhersehbare Kostensteigerungen über die 30.000,00 Euro hinaus?
- Wie wird der Betriebskostenanteil für den neuen Aufzug (ca. 3.200,00 Euro jährlich) administrativ nachgewiesen und abgerechnet?
- Ob und wie eine Evaluierung der Förderung in den Folgejahren erfolgen soll bleibt offen.
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
