
Sehr geehrter Herr Lietz,
gerne möchte ich Sie zuerst ein Mal auf den Internetauftritt der Stadt Goslar zur Kommunalen Wärmeplanung hinweisen.
Unter https://www.goslar.de/wirtschafts-und-zukunftsort/stadtentwicklung/kommunale-waermeplanung finden sie bereits einige Informationen.
Besonders die Unterseite zur Storymap https://storymaps.arcgis.com/stories/d55b651391214cb39acbb979694de462 stellt den aktuellen Arbeitsstand Frühjahr 2026 dar.
Dort finden Sie die von dem von uns beauftragten Planungsbüro INEV erstellten, kartographischen Darstellungen.
Wenn Sie mögen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit telefonisch zur Verfügung, um über die von Ihnen angesprochenen Punkte zu sprechen.
Beachten Sie bitte, bei allem berechtigten Interesse Ihrerseits als Anwohner der Altstadt, dass die kommunale Wärmeplanung keine TGA-Planung auf Betrachtungsebene von Einzelgebäuden darstellt, sondern eine strategische Planung mit entsprechender Flughöhe auf Quartiers-/Stadtteilebene ist.
Die Stadt Goslar kann weder das Niedersächsische Bauordnungsrecht aushebeln, noch sind wir hier mit einer Forschungsabteilung gesegnet, die das Fraunhofer Institut, Technische Universitäten oder ähnliche Institution hinsichtlich innovativer Ideen mal eben auf dem Standstreifen überholen könnten.
Als Kurzversion zum aktuellen Stand für die Altstadt dazu: Wir befinden uns hinsichtlich möglicher Nach- bzw. Umnutzungen der vorhandenen Gasinfrastruktur der Harzenergie mit ebendiesen dauerhaft im Austausch. Auch das Thema Wasserstoff wird dabei betrachtet, hängt aber von Faktoren ab, auf die wir als Kommune genau so wenig Einfluss haben, wie die Harzenergie als Netzbetreiber.
Ich würde mich wirklich freuen mit Ihnen vorab erstmal telefonisch in den Austausch zu kommen. Ich bin mir sicher, dass wir dann vielleicht schon einige Punkte aus Ihrem Katalog abhaken können.
Für die vollumfängliche Übersendung aller von Ihnen geforderten Unterlagen wäre aufgrund des erheblichen Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 16,25€ pro angefangene Viertelstunde fällig.
Ich würde schätzen, dass ich dafür mindestens 3h benötige, exklusive Anlegen von Übergabeordnern durch unseren IT-Service, da die entsprechende Datenmenge definitiv die Grenze von 100MB überschreiten wird.
Über eine Rückmeldung zum von Ihrer Seite gewünschten weiteren Vorgehen würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit besten Grüßen
i.A.
YYY
Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz
gestellt am: 16.03.2026

📧 Betreff
Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) – Kommunale Wärmeplanung der Stadt Goslar
📄 E-Mail-Text
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Eigentümer eines Fachwerkhauses in der Goslarer Altstadt stehe ich – wie viele andere Bürgerinnen und Bürger – vor konkreten Entscheidungen zur zukünftigen Wärmeversorgung meines Gebäudes. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten historischer Bausubstanz sind energetische Einzelmaßnahmen nur eingeschränkt möglich. Planungssicherheit durch eine transparente kommunale Wärmeplanung ist daher für mich von erheblicher Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund beantrage ich hiermit gemäß dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) Zugang zu den bei der Stadt Goslar vorhandenen Umweltinformationen zur kommunalen Wärmeplanung.
Konkret bitte ich um Übermittlung folgender bereits vorhandener Unterlagen:
- Projekt- und Zeitplan zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung
- Beauftragtes Planungsbüro einschließlich Leistungsbeschreibung
- Vorliegende Zwischenberichte, Entwürfe oder Präsentationen
- Bestands- und Potenzialanalysen (soweit bereits erstellt)
- Kartenmaterial oder Datengrundlagen zur Wärmeversorgung
- Beschlussvorlagen, Protokollauszüge oder Ratsunterlagen mit Bezug zur Wärmeplanung
- Förderanträge, Förderbescheide oder Korrespondenz mit Förderstellen
Ich bitte ausdrücklich um Übermittlung ausschließlich bereits vorhandener Dokumente. Eine inhaltliche Auswertung oder Neuzusammenstellung ist nicht erforderlich.
Die Übersendung kann gern elektronisch im PDF-Format per E-Mail erfolgen.
Sollten Gebühren entstehen, bitte ich vorab um eine konkrete und nachvollziehbare Kostenschätzung mit entsprechender Aufschlüsselung. Bis zu meiner ausdrücklichen Zustimmung bitte ich, keine kostenpflichtigen Maßnahmen zu veranlassen.
Ich bitte um Mitteilung innerhalb der gesetzlichen Frist gemäß NUIG.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lietz
Bäckerstrasse 7
38640 Goslar
