Vorgangsnummer: 2026/054-01
Bezug zu vorherigen Vorgängen
Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/054.
Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/054 geführt.
Kurzzusammenfassung
Die vorliegende Mitteilung beantwortet die Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur baulichen Situation von denkmalgeschützten Gebäuden in der Altstadt von Goslar. Die Stadt hat 2025 ein Kataster über Problemimmobilien im Welterbe erstellt, das Gebäude in vernachlässigtem Zustand erfasst. Diese Objekte werden kategorisiert nach Handlungsbedarf, einschließlich stark sanierungsbedürftiger Gebäude und leerstehender Gewerbeeinheiten. Die Verwaltung führt eine kontinuierliche Erfassung und Bewertung des baulichen Zustands durch. Eigentümer von problematischen Immobilien werden bereits mehrfach auf Fördermöglichkeiten hingewiesen. Im Fall von akuter Gefährdung sind Instandsetzungsverfügungen möglich. Die Stadt prüft auch die rechtlichen Grundlagen für Ersatzmaßnahmen, die unter bestimmten Bedingungen ergriffen werden können. Zudem sind im Haushaltsplan für 2026 50.000 Euro für solche Maßnahmen eingeplant. Ein seit langem unvollendetes Bauvorhaben an der Ecke Schielenstraße/Lämmerstraße wirft Fragen zur Verkehrssicherung auf, die im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung behandelt werden sollen. Die Mitteilung verdeutlicht die Herausforderungen im Umgang mit den historischen Gebäuden und deren Auswirkungen auf das Stadtbild.
Warum ist das wichtig?
Die Mitteilung betrifft die Eigentümer von problematischen Immobilien und hat Auswirkungen auf das Stadtbild, was auch die Bürgerinnen und Bürger betrifft.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/054-01
- Thema: Gebäudezustand in der Altstadt von Goslar
- Betroffene: Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, Verwaltung der Stadt Goslar
- Kosten/Haushalt: Für Ersatzmaßnahmen sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 50.000 Euro eingeplant.
Offene Fragen
- Konkreter Zeitplan für die Umsetzung von Maßnahmen an als dringend eingestuften Problemimmobilien.
- Umfang und Anwendungsbedingungen für die im Haushalt vorgesehenen 50.000 Euro.
- Welche Fördermittel von Land oder Bund können für Ersatzmaßnahmen konkret eingesetzt werden?
- Welche Schwellen müssen erfüllt sein, damit die Stadt Ersatzmaßnahmen nach Instandsetzungs- oder Modernisierungsgeboten vornimmt?
- Konkrete Maßnahmen und Zeitplan zur Verkehrssicherung beim Rohbau Ecke Schielenstraße/Lämmerstraße.
- Wie werden Eigentümerinnen und Eigentümer systematisch zu langfristiger Substanzerhaltung verpflichtet?
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
Mehr zum Thema Denkmalschutz
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Beide Beiträge behandeln direkte Fragen zum Denkmalschutz in Goslar und deren Auswirkungen sowie die Vorgehensweisen der Verwaltung zu historischen Gebäuden.
