Vorgangsnummer: 2026/139
Kurzzusammenfassung
Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage der Stadt Goslar, die eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 130.000,00 € für die Inneneinrichtung des Ergänzungsneubaus der Grundschule Oker vorsieht. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Räume entsprechend auszustatten, da der Bau bis August 2026 abgeschlossen sein soll. Die überplanmäßigen Mittel werden aus nicht verwendeten Haushaltsmitteln des Fachdienstes Kindertagesstätten aus dem Jahr 2025 gedeckt. Der Beschluss basiert auf dem Grundsatzbeschluss zur Schaffung zusätzlicher Räume für die Grund- und Förderschule Oker, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 zu erfüllen. Aktuelle Marktsituationen haben dazu geführt, dass die Kosten für die Inneneinrichtung den ursprünglich angesetzten Betrag deutlich übersteigen. Daher wird empfohlen, die Maßnahme trotz der gestiegenen Kosten umzusetzen, um den reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten. Die Verwaltung betont die Notwendigkeit einer lückenlosen Ausstattung, die unter anderem IT-Infrastruktur, Möbel für Klassenräume sowie die Inneneinrichtung von Mensa und Küche umfasst. Unklar bleibt, ob zukünftig weitere Kostensteigerungen auftreten könnten. Der Rat der Stadt Goslar soll am 28. April 2026 entscheiden, ob die Mittel bereitgestellt werden.
Warum ist das wichtig?
Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die neuen Räumlichkeiten der Grundschule Oker rechtzeitig ausgestattet sind, um einen reibungslosen Schulbetrieb zu ermöglichen.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/139
- Thema: Mittelbereitstellung für die Inneneinrichtung der Grundschule Oker
- Betroffene: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Stadtverwaltung
- Kosten/Haushalt: Es werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 130.000,00 € bereitgestellt, die aus nicht verwendeten Haushaltsmitteln gedeckt werden.
Offene Fragen
- Könnte es weitere Kostensteigerungen geben?
- Wie wird die Qualität der Inneneinrichtung sichergestellt?
Unsicherheiten
- Unklarheit über zukünftige Kostensteigerungen
- Qualitätskontrolle der Inneneinrichtung nicht gesichert
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