Vorgangsnummer: 2026/266
Kurzzusammenfassung
Die Stadt Goslar plant, mehrere Spenden über 2.000 EUR anzunehmen und legt hierzu einen Beschlussvorschlag vor. Der Gesamtbetrag der angenommenen Zuwendungen beläuft sich auf 8.472,41 EUR. Diese Spenden umfassen nennenswerte Beiträge wie 5.113,67 EUR für ein Spielgerät der Grundschule Jürgenohl und eine Spende von 36.000 EUR für Trinkwasserspender. Der Rat der Stadt hat bereits 2010 beschlossen, dass Zuwendungen über diesem Betrag durch ihn genehmigt werden müssen. Die Verwaltung leitet die Übersicht über die Spenden in den entsprechenden Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates weiter. Die Stadtverwaltung führt die Annahme in Übereinstimmung mit § 111 Abs. 8 NKomVG i. V. m. § 26 KomHKVO durch. In Bezug auf die Spenden gibt es auch eine Förderung für Veranstaltungen zur digitalen Teilhabe von Senioren. Die Vorlage hat keine unmittelbaren finanziellen Kosten für die Stadt, da die Spenden zur Finanzierung von Projekten verwendet werden. Bürgerinnen und Bürger könnten von den finanzierten Projekten profitieren, jedoch bleibt die konkrete Nutzung unklar. Es sind keine weiteren Informationen zu zusätzlichen Kosten oder einer speziellen Verwendung der Mittel gegeben. Insgesamt bleibt offen, wie die Spenden konkret in den Projekten eingesetzt werden.
Warum ist das wichtig?
Bürgerinnen und Bürger könnten von den finanzierten Projekten profitieren, jedoch bleibt die genaue Wirkung unklar.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/266
- Thema: Annahme von Spenden über 2.000 EUR
- Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
- Kosten/Haushalt: Es sind keine Informationen zu zusätzlichen Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.
Offene Fragen
- Wie werden die Spenden konkret in den Projekten eingesetzt?
- Es fehlen Informationen zur spezifischen Verwendung der Spendenmittel.
Unsicherheiten
- Es fehlen Informationen zur spezifischen Verwendung der Spendenmittel.
Mehr zum Thema Spenden
- 2026/123 – Vorlage – Annahme von Spenden über 100 bis 2.000 EUR
Beide Beiträge behandeln die Annahme kommunaler Spenden, wobei der aktuelle Beitrag sich auf Spenden über 2.000 EUR fokussiert und der verlinkte Beitrag auf Spenden zwischen 100 und 2.000 EUR.
