Vorgangsnummer: 2026/146-01
Bezug zu vorherigen Vorgängen
Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/146.
Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/146 geführt.
Kurzzusammenfassung
Die Stadt Goslar plant eine Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen. Diese Beschlussvorlage baut auf der vorangegangenen Vorlage 2026/146 auf und soll die bisherigen Regelungen von 1996 ablösen. Zukünftig wird die maximale Höhe der Zuschüsse auf bis zu 3.500 Euro angehoben. Die Antragstellung muss bis zum 31. August eines jeden Jahres erfolgen, während die Auszahlung nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr stattfindet. Eine wichtige Änderung ist der Wegfall des früheren 10-prozentigen Einbehalts bei Zuschüssen über 2.500 Euro, was den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der Antragsteller besser berücksichtigt. Zuschüsse werden nur dann gewährt, wenn ein städtisches Interesse und eine gesicherte Gesamtfinanzierung vorhanden sind. Vor Bewilligung wird die Notwendigkeit der Förderung geprüft. Für Zuschüsse unter 3.500 Euro sind vereinfachte Verfahren vorgesehen. Die Änderungen zielen darauf ab, eine effizientere Abwicklung bei der Antragstellung zu ermöglichen, was für Bürgerinnen und Bürger Vorteile bringen könnte. Es bleiben jedoch offene Punkte bezüglich weiterer spezifischer Vorschriften, die die neuen Richtlinien beeinflussen könnten.
Warum ist das wichtig?
Die Anpassung der Zuschussrichtlinien könnte für Bürgerinnen und Bürger eine effizientere Antragstellung und Beantragung zur Folge haben.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/146-01
- Thema: Änderung der Zuschussrichtlinien der Stadt Goslar
- Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung
- Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.
Offene Fragen
- Mögliche spezifische Vorschriften, die die allgemeinen Richtlinien weiter beeinflussen könnten.
Unsicherheiten
- Mögliche spezifische Vorschriften, die die neuen Richtlinien beeinflussen könnten.
