Vorgangsnummer: 2026/043
Kurzzusammenfassung
Die Stadt Goslar hat eine Stellungnahme zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0 des Regionalverbands Großraum Braunschweig verfasst, die insgesamt mehrere Punkte betrifft. Ein zentrales Anliegen ist die Einstufung der Ortschaft Vienenburg als Grundzentrum, die die Stadtverwaltung als unzureichend erachtet; sie sollte stattdessen als Teil des Mittelzentrums Goslar klassifiziert werden. Zudem wird angemahnt, dass die Abgrenzung der zentralen Siedlungsgebiete überarbeitet werden muss, um zentrale Funktionen für Gewerbe und Freizeitangebote einzuschließen. Die Verwaltung spricht von Rechtsverstößen, wenn wertvolle Flächen für diese Funktionen nicht in die Planung einfließen. Des Weiteren kritisiert die Stadt, dass die Altstadt von Goslar fälschlicherweise als alleiniger Versorgungskern eingestuft wird, was aufgrund des Denkmalschutzes problematisch sei. Die Stellungnahme fordert die Berücksichtigung weiterer Stadtteilzentren als relevante Versorgungsträger. Im Bereich von Natur und Landschaft wird die vollständige Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets Harz als Vorranggebiet abgelehnt, da die bestehende Regelung angemessen sei. Auch wird angeregt, einen Abstand von 100 Metern zwischen Siedlungsflächen und Waldgebieten zu wahren, um Konflikte zu vermeiden. Die Offenlage der Vorschläge erfolgt bis zum 25. März 2026, die Frist für Kommentare endet am 8. April 2026. Unklar bleibt, wie die angesprochenen Punkte im weiteren Verfahren tatsächlich umgesetzt werden.
Warum ist das wichtig?
Die Stellungnahme könnte die künftige Stadtplanung und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Goslar und Vienenburg direkt beeinflussen.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/043
- Thema: Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms
- Betroffene: Stadtverwaltung Goslar, Bürgerinnen und Bürger von Vienenburg, Anwohnerinnen und Anwohner von Goslar
- Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.
Offene Fragen
- Wie reagiert der Regionalverband auf die Forderung, Vienenburg als Mittelzentrum zu klassifizieren?
- Welche Folgen hat die geforderte Aufnahme zusätzlicher Gewerbeflächen (z. B. Baßgeige, Güterbahnhof) für den Regionalplan?
- Wie wird die Kritik an der Einordnung der Altstadt als alleiniger Versorgungskern konkret geprüft?
- Auf welche Weise wird die 100‑Meter‑Abstandsregel zum Vorranggebiet Wald in Karten umgesetzt?
- Welche Fristen und Verfahren folgen nach der Offenlage bis zum 25.03.2026 und Fristende 08.04.2026?
- Wie werden Flächen mit wirksamen Flächennutzungsplänen regionalplanerisch berücksichtigt?
Unsicherheiten
- Unklar, wie die angesprochenen Punkte im weiteren Verfahren konkret umgesetzt werden.
- Die Antwort auf die Kritik zur Einstufung von Vienenburg bleibt vage.
Mehr zum Thema Denkmalschutz
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Beide Beiträge behandeln konkret den Denkmalschutz in Goslar und thematisieren ungleiche Behandlung sowie die Probleme in der Altstadt. - 2026/054 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Gebäudezustand in der Altstadt“; SPD-Ratsfraktion vom 29.01.2026
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