Vorgangsnummer: 2026/051
Kurzzusammenfassung
Die Mitteilung Nr. 2026/051 gibt einen Überblick über die Verwaltungsgebühren, die aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen im Jahr 2025 entstanden sind. Es handelt sich um eine Jahresbilanz, die relevante Zahlen zu Einnahmen und Fallzahlen enthält. Im Jahr 2025 wurden 297 Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen bearbeitet, die insgesamt Einnahmen von 16.479,65 € generierten. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 16 Fälle. Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen betreffen überwiegend bebaute Grundstücke, die mit Wohngebäuden bebaut sind. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie etwa Verträge nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder Übertragungen an nahe Angehörige, die nicht berücksichtigt werden. Die Mitteilung stellt fest, dass die Verkaufsfälle seit der Corona-Krise rückläufig sind, sich aber noch auf einem relativ hohen Niveau bewegen. Für Bürgerinnen und Bürger ist entscheidend zu wissen, dass diese Gebühren bei Grundstücksverkäufen anfallen können. Die Vorlage wird am 19.03.2026 im Ausschuss für Bauen und Umwelt beraten. Es werden keine Informationen zu den zukünftigen Entwicklungen oder Anpassungen der Gebühren gegeben.
Warum ist das wichtig?
Die Gebühren können für Bürgerinnen und Bürger bei Grundstücksverkäufen relevant sein.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/051
- Thema: Jahresbilanz der Verwaltungsgebühren aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen
- Betroffene: Grundstückseigentümer, Antragsteller, Stadtverwaltung
- Kosten/Haushalt: Die Mitteilung enthält keine Angaben zu zukünftigen Kosten oder Haushaltsmitteln.
Offene Fragen
- Wie werden die Gebühren in Zukunft angepasst?
- Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Verkaufsfälle zu steigern?
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
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