Vorgangsnummer: 2026/120
Kurzzusammenfassung
Die Stadt Goslar plant eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung, die am 28. April 2026 beschlossen wurde. Diese Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die die Erhöhung des Steuersatzes für die Vergnügungssteuer von 20 Prozent auf 22 Prozent vorsieht. Diese Änderung soll am 1. August 2026 in Kraft treten. Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die auf den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen erhoben wird. Die letzte Anpassung fand im Jahr 2020 statt, als der Steuersatz von 18 Prozent auf 20 Prozent erhöht wurde. Die Stadt rechnet mit Mehreinnahmen von etwa 32.300 Euro für das Jahr 2026 und ca. 96.900 Euro ab 2027. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen zur Finanzierung der Mittagsverpflegung an Goslarer Grundschulen beitragen. Der Rat hat diese Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erhöhung auf eine angemessene Weise erfolgt und keine erdrosselnde Wirkung für die Betreiber von Spielgeräten hat, wie in einem Urteil des OVG Niedersachsen dargelegt. Es gibt keine Angaben zu weiteren finanziellen Auswirkungen. Die Umsetzung der Satzung muss noch von der Stadtverwaltung kontrolliert werden.
Warum ist das wichtig?
Die Erhöhung des Steuersatzes könnte Auswirkungen auf die Kosten in den betroffenen Bereichen haben, insbesondere im Bereich der Mittagsverpflegung an Schulen.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/120
- Thema: Änderung des Steuersatzes für die Vergnügungssteuer
- Betroffene: Spielhallenbetreiber, Betreiber von Spielgeräten, Schülerinnen und Schüler, Stadtverwaltung
- Kosten/Haushalt: Die Mehreinnahmen werden auf 32.300 Euro für 2026 und ca. 96.900 Euro ab 2027 geschätzt.
Offene Fragen
- Wird der Rat der Stadt Goslar dem Beschlussvorschlag zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung zustimmen?
- Welche konkreten Spielplatzprojekte im Produkt 366-01 würden durch die Deckung beeinträchtigt?
- Wurde geprüft, ob alternative Finanzierungsquellen statt Kita-Restmitteln möglich sind?
- In welcher Form ist die Kostensteigerung von 170.000,00 € auf 247.628,90 € detailliert begründet?
- Gibt es einen Zeitplan für Ausbau und Inbetriebnahme der Vier-Mast-Anlage im Radaustadion?
- Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen auf die Betreuungsinfrastruktur durch Mittelabfluss aus dem Fachdienst Kindertagesstätten?
Unsicherheiten
- Unklar ist, welche weiteren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung geplant sind.
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