Vorgangsnummer: 2026/121
Kurzzusammenfassung
Die Stadt Goslar plant, gemäß § 20 KomHKVO, investive Haushaltsreste aus dem Jahr 2025 in Höhe von rund 35,36 Millionen Euro in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Dies betrifft Mittel, die nicht in das neue Haushaltsjahr übernommen werden und ermöglicht es, diese für laufende Projekte weiter zu verwenden. Im Jahr 2025 standen für Investitionen etwa 19,4 Millionen Euro zur Verfügung, ergänzt durch Haushaltsreste von etwa 32,71 Millionen Euro. Bisher sind rund 40,6 Millionen Euro für die Bildung von Haushaltsresten vorgesehen, von denen bereits 8,2 Millionen Euro in Aufträgen gebunden sind. Ein großer Teil der Haushaltsreste stammt aus Großprojekten, wie der Sanierung der Freiflächen an der Kaiserpfalz und dem Neubau der Kita Hahndorf. Die Übertragung dieser Mittel ermöglicht es der Stadt, geplante Projekte wie den Gewässerschutz und die Umgestaltung der Gemeindestraßen fortzusetzen. Darüber hinaus wird eine Überprüfung der vorhandenen Haushaltsmittel auf ihre Notwendigkeit durchgeführt. Die haushaltsrechtlichen Vorschriften garantieren, dass die Haushaltsreste schon zu Beginn des neuen Jahres nutzbar sind, was eine kontinuierliche Umsetzung der Projekte sicherstellt. Wichtig ist, dass die genauen Auszahlungen und die Notwendigkeit der Projekte weiterhin beobachtet werden. Fragen zu den genauen Zeitrahmen der Maßnahmen und der weiterhin notwendigen Haushaltsmittel bleiben offen.
Warum ist das wichtig?
Die Mittelübertragung unterstützt die Fortführung von wichtigen Infrastrukturprojekten, die für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/121
- Thema: Übertragung investiver Haushaltsreste
- Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
- Kosten/Haushalt: Die Übertragung betrifft Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 35,36 Millionen Euro aus dem Jahr 2025.
Offene Fragen
- Genauer Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen.
- Notwendigkeit weiterer Haushaltsmittel für aktuelle und zukünftige Projekte.
Unsicherheiten
- Unklarheiten bezüglich des Zeitrahmens für die Umsetzung der Maßnahmen.
- Fehlende Informationen über die Notwendigkeit weiterer Haushaltsmittel.
Mehr zum Thema Haushaltsreste
- 2026/099 – Mitteilung – Übertragung konsumtiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 20 KomHKVO
Beide Beiträge behandeln die Übertragung von Haushaltsresten, um laufende Projekte sicherzustellen.
