Vorgangsnummer: 2026/157
Kurzzusammenfassung
Die Stadt Goslar informiert über die Regelungen zur Plakatwahlwerbung für die Kommunalwahl 2026. In dieser Mitteilung wird das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit erläutert. Dieses Prinzip sieht vor, dass den schwächsten Parteien mindestens 5 % der verfügbaren Plakatstandorte zugesichert werden. Insgesamt stehen in der Stadt 882 Laternen für die Plakatierung zur Verfügung, was 2646 Doppelplakatstandorte ergibt. Die stärkste Partei erhält demnach zwischen 528 und 660 Plakatstandorte, was zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu Einzelbewerbungen führt. Um diese Ungerechtigkeit zu beheben, dürfen jeder Einzelbewerbung und jedem Wahlvorschlag 10 Plakatstandflächen zugeteilt werden. Für die Landrats- und Kreistagswahl bleiben dazu noch rund 400 Flächen übrig. Außerdem sind Aufkleber, die an jedem Plakat sichtbar angebracht werden müssen, erforderlich, um zu kontrollieren, dass die zulässige Anzahl nicht überschritten wird. Die Nutzer müssen sich auch an die Impressumspflicht halten. Für Großflächenplakate wird darum gebeten, diese nur zurückhaltend zu beantragen, da die Flächen begrenzt sind. Anträge für Sondernutzungserlaubnisse können weiterhin per E-Mail gestellt werden.
Warum ist das wichtig?
Die Regelungen zur Plakatwahlwerbung könnten Einfluss auf die Sichtbarkeit der verschiedenen Parteien und Kandidierenden in der Stadt haben.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/157
- Thema: Regelungen zur Plakatwahlwerbung für die Kommunalwahl 2026
- Betroffene: Parteien, Einzelbewerbungen, Stadtverwaltung
- Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.
Offene Fragen
- Konkretes Verteilungsverfahren für die rund 400 verbleibenden Flächen ist nicht beschrieben.
- Wie wird die Kontrolle der Aufkleberpflicht praktisch umgesetzt und dokumentiert?
- Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Großflächenplakaten bei begrenzten Flächen?
- Ist die angenommene Kandidatenzahl (ähnlich 2021: 222) verlässlich für die Berechnung?
- Wie werden Platzhalter für neue Parteien in der Praxis berücksichtigt?
Unsicherheiten
- Unklar bleibt die genaue Verteilung der verbliebenen 400 Flächen.
- Es gibt keine Details zu offenen Anträgen und Genehmigungen.
Mehr zum Thema Denkmalschutz
- 2026/143-01 – Mitteilung – Beantwortung Anfrage „Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.04.2026
Beide Beiträge thematisieren die Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz und die Kriterien für Genehmigungen durch die Stadt. - 2026/143 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.04.2026
Beide Beiträge thematisieren die Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz und die Kriterien für Genehmigungen durch die Stadt.
