Vorgangsnummer: 2026/032
Kurzzusammenfassung
Der Rat der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 03.03.2026 den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb Stadtforst für das Jahr 2026 beschlossen. Der Erfolgsplan sieht Erträge in Höhe von 1.202.080,00 EUR und Aufwendungen von 2.943.919,00 EUR vor, was zu einem erwarteten Jahresfehlbetrag von 1.741.839,00 EUR führt. Im Vermögensplan wird der Bedarf auf 1.944.839,00 EUR und die Deckungsmittel auf ebenfalls 1.944.839,00 EUR festgelegt. Für Investitionen werden keine Kredite vorgesehen, jedoch wird der Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf 400.000,00 EUR angesetzt, um rechtzeitige Auszahlungen sicherzustellen. Die Stadtforst strebt an, Holzverluste durch Borkenkäferkalamitäten zu minimieren und plant die Wiederbewaldung mit klimaresistenten Baumarten. Zudem sollen mehrere Forstwege instand gesetzt werden, um die LKW-Wegeinfrastruktur zu verbessern. Es sind 571.300,00 EUR an Fördermitteln für Pflanz- und Wegebaumaßnahmen eingeplant. Zukünftig wird ein Fokus auf den Klimaschutz und die Erholung im Wald gelegt. Offen bleibt, inwieweit der geplante Verlust durch Abbuchungen von Rücklagen oder den Kernhaushalt ausgeglichen werden kann.
Warum ist das wichtig?
Die Maßnahmen zur Wiederbewaldung und Instandsetzung der Forstwege könnten langfristig das Stadtbild und die Erholung in der Natur verbessern.
Fakten zur Vorlage
- Vorgangsnummer: 2026/032
- Thema: Wirtschaftsplan Stadtforst 2026
- Betroffene: Stadtforst, Bürgerinnen und Bürger, Land Niedersachsen
- Kosten/Haushalt: Für das Jahr 2026 wird ein Verlust von 1.741.839,00 EUR erwartet, jedoch sind keine Investitionskredite eingeplant.
Offene Fragen
- Wie genau wird der Verlust von 1.741.839,00 EUR finanziert?
- Welche konkreten Folgen hat die neue Förderrichtlinie für die Aufforstung?
Unsicherheiten
- Unklar ist, wie der Verlust genau finanziert wird.
- Die künftige Entwicklung der Einnahmen aus Holzverkäufen ist unsicher.
Mehr zum Thema Zuschüsse
- 2026/121 – Mitteilung – Übertragung investiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 20 KomHKVO
Beide Beiträge behandeln die Verwendung investiver Haushaltsmittel und die Auswirkungen auf die Projektfortführung für die Stadt.
