• 2026/092 – Vorlage – Gewährung eines Zuschusses für die Kaiserring-Ausstellung 2026 an den Verein zur Förderung Moderner Kunst e.V.

    Vorgangsnummer: 2026/092

    Kurzzusammenfassung

    In der aktuellen Beschlussvorlage geht es um die Gewährung eines Zuschusses für die Kaiserring-Ausstellung 2026. Der Zuschuss beträgt bis zu 40.000,00 €, wobei zunächst 30.000,00 € ausgezahlt werden sollen. Der Verein zur Förderung moderner Kunst e. V. benötigt diesen Zuschuss, um die aufwändige Ausstellung zu finanzieren. Sollten die Einnahmen aus der Ausstellung nicht ausreichen, kann die Verwaltung weitere 10.000,00 € auszahlen, vorausgesetzt es wird ein prüffähiger Verwendungsnachweis vorgelegt. Die Auszahlung hängt von der Haushaltsgenehmigung 2026 ab. Diese Regelung ist auch für den Fall einer haushaltslosen Zeit vorgesehen, in dem die vorläufigen Haushaltsführungsvorschriften angewendet werden müssen. Das Verfahren ist relevant für die Kultur- und Kunstszene in Goslar und könnte Einfluss auf das Stadtbild und die kulturelle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger haben. Neben den beschlossenen Zahlungen gibt es keine detaillierten Informationen über die Gesamtkosten der Veranstaltung. Unklar bleibt, wie hoch die endgültigen Kosten und Einnahmen der Ausstellung sein werden und wie die Verwaltung die Kostendeckung überprüfen wird.

    Warum ist das wichtig?

    Die Regelung könnte Einfluss auf das Stadtbild und die kulturelle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/092
    • Thema: Gewährung eines Zuschusses für die Kaiserring-Ausstellung 2026
    • Betroffene: Verein zur Förderung moderner Kunst e. V., Bürgerinnen und Bürger, Kultur- und Kunstszene in Goslar
    • Kosten/Haushalt: Der Zuschuss beträgt bis zu 40.000,00 €, von denen zunächst 30.000,00 € ausgezahlt werden sollen.

    Offene Fragen

    • Höhe der Gesamtkosten der Kaiserring-Ausstellung 2026 ist in der Vorlage nicht angegeben.
    • Kriterien für einen prüffähigen Verwendungsnachweis werden nicht konkret benannt.
    • Zeitpunkt und Bedingungen für die Auszahlung der zusätzlichen 10.000,00 € bleiben unklar.
    • Konkrete Prüfungsschritte der Verwaltung zur Sicherung der Kostendeckung sind nicht beschrieben.

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie hoch die endgültigen Kosten und Einnahmen der Ausstellung sein werden.
    • Abhängig von der Haushaltsgenehmigung 2026.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/094 – Vorlage – Gewährung eines Zuschusses für das 24. Internationale Musikfest Goslar-Harz 2026

    Vorgangsnummer: 2026/094

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage beinhaltet einen Beschlussvorschlag zur Gewährung eines Zuschusses für das 24. Internationale Musikfest Goslar-Harz 2026. Die Stadt Goslar plant, der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Internationalen Musikfestes Goslar-Harz e.V. einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro zur Durchführung des Festivals zu gewähren. Das Musikfest findet vom 7. bis 23. August 2026 statt und wird unter anderem ein großes Open-Air-Konzert mit dem Musiker Till Brönner umfassen. Zusätzlich kann die Verwaltung bis zu 5.000 Euro auszahlen, wenn eine Kostendeckung nicht erreicht wird. Die Auszahlung des Zuschusses ist jedoch abhängig von der Genehmigung des Haushalts 2026. Die Gesellschaft hat seit ihrer Gründung im Jahr 2002 das Festival kontinuierlich ausgebaut und sieht sich als wichtigen kulturellen Bestandteil für Goslar und die Region. In den vergangenen Jahren hat die Stadt bereits zur Finanzierung beigetragen. Bürgerinnen und Bürger könnten von der finanziellen Unterstützung profitieren, da das Musikfest ein bedeutendes kulturelles Ereignis darstellt. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Fördersumme aufgrund der Haushaltsgenehmigung ändern wird und welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen möglicherweise erforderlich sind.

    Warum ist das wichtig?

    Die finanzielle Unterstützung könnte zu einem erfolgreichen Musikfest führen, was die Kulturszene in Goslar stärkt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/094
    • Thema: Zuschuss für das Internationale Musikfest Goslar-Harz 2026
    • Betroffene: Gesellschaft der Freunde und Förderer des Internationalen Musikfestes Goslar-Harz e.V., Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Stadt plant einen Zuschuss von 15.000 Euro, mit der Möglichkeit einer zusätzlichen Auszahlung von bis zu 5.000 Euro, abhängig von der Haushaltsgenehmigung.

    Offene Fragen

    • Wie wird sich die Fördersumme durch die Haushaltsgenehmigung konkret auswirken?
    • Welche weiteren finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sind möglicherweise notwendig?

    Unsicherheiten

    • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Genehmigung des Haushalts 2026 ab.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

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  • 2026/093 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag zur Ertüchtigung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Wiedelah mit LED-Technik; Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock vom 17.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/093

    Kurzzusammenfassung

    In der Ratsvorlage handelt es sich um einen Antrag zur Ertüchtigung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Wiedelah, der vom Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock am 17.03.2026 eingereicht wurde. Geplant ist der Umbau der bestehenden Flutlichtanlage, die mit vier Masten und jeweils zwei 2000-Watt-Scheinwerfern ausgestattet ist. Ziel ist es, die aktuelle Beleuchtung auf LED-Technik umzustellen, was eine Einsparung von 70 bis 80 % der Energiekosten ermöglichen würde. Zudem soll die Lichtausbeute durch diese Umstellung deutlich erhöht werden. Der Antrag wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2026 behandelt. Momentan gibt es keine Angabe zu den Kosten oder der Finanzierung des Umbaus. Der Antrag könnte eine positive Wirkung auf die Betriebskosten für den Sportplatz haben, was sowohl dem Verein als auch den Nutzern zugutekommen könnte. Offene Punkte sind unter anderem die genauen Kosten und die Finanzierung der Umrüstung, die noch nicht geklärt sind. Zudem bleibt unklar, ob zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind, um die Umrüstung vorzunehmen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Umrüstung könnte die Energiekosten für den Sportplatz senken, was insbesondere dem Verein und den Nutzern zugutekäme.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/093
    • Thema: Umbau der Flutlichtanlage auf LED-Technik
    • Betroffene: Sportplatz Wiedelah, Nutzerinnen und Nutzer des Sportplatzes, Verein
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine Angaben zu den Kosten oder Haushaltsmitteln vor.

    Offene Fragen

    • Genauere Kostenschätzung für die Umrüstung
    • Finanzierungsmöglichkeiten
    • Notwendige Genehmigungen für die Umrüstung

    Unsicherheiten

    • Genauere Kostenschätzung für die Umrüstung
    • Finanzierungsquellen und Genehmigungen

    Quelle

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    Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zur Wärmeplanung


    Sehr geehrter Herr Lietz,

    gerne möchte ich Sie zuerst ein Mal auf den Internetauftritt der Stadt Goslar zur Kommunalen Wärmeplanung hinweisen.

    Unter https://www.goslar.de/wirtschafts-und-zukunftsort/stadtentwicklung/kommunale-waermeplanung finden sie bereits einige Informationen.

    Besonders die Unterseite zur Storymap https://storymaps.arcgis.com/stories/d55b651391214cb39acbb979694de462 stellt den aktuellen Arbeitsstand Frühjahr 2026 dar.

    Dort finden Sie die von dem von uns beauftragten Planungsbüro INEV erstellten, kartographischen Darstellungen.

    Wenn Sie mögen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit telefonisch zur Verfügung, um über die von Ihnen angesprochenen Punkte zu sprechen.

    Beachten Sie bitte, bei allem berechtigten Interesse Ihrerseits als Anwohner der Altstadt, dass die kommunale Wärmeplanung keine TGA-Planung auf Betrachtungsebene von Einzelgebäuden darstellt, sondern eine strategische Planung mit entsprechender Flughöhe auf Quartiers-/Stadtteilebene ist.

    Die Stadt Goslar kann weder das Niedersächsische Bauordnungsrecht aushebeln, noch sind wir hier mit einer Forschungsabteilung gesegnet, die das Fraunhofer Institut, Technische Universitäten oder ähnliche Institution hinsichtlich innovativer Ideen mal eben auf dem Standstreifen überholen könnten.

    Als Kurzversion zum aktuellen Stand für die Altstadt dazu: Wir befinden uns hinsichtlich möglicher Nach- bzw. Umnutzungen der vorhandenen Gasinfrastruktur der Harzenergie mit ebendiesen dauerhaft im Austausch. Auch das Thema Wasserstoff wird dabei betrachtet, hängt aber von Faktoren ab, auf die wir als Kommune genau so wenig Einfluss haben, wie die Harzenergie als Netzbetreiber.

    Ich würde mich wirklich freuen mit Ihnen vorab erstmal telefonisch in den Austausch zu kommen. Ich bin mir sicher, dass wir dann vielleicht schon einige Punkte aus Ihrem Katalog abhaken können.

    Für die vollumfängliche Übersendung aller von Ihnen geforderten Unterlagen wäre aufgrund des erheblichen Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 16,25€ pro angefangene Viertelstunde fällig.

    Ich würde schätzen, dass ich dafür mindestens 3h benötige, exklusive Anlegen von Übergabeordnern durch unseren IT-Service, da die entsprechende Datenmenge definitiv die Grenze von 100MB überschreiten wird.

    Über eine Rückmeldung zum von Ihrer Seite gewünschten weiteren Vorgehen würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit besten Grüßen

    i.A.

    YYY


    Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz
    gestellt am: 16.03.2026


    📧 Betreff

    Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) – Kommunale Wärmeplanung der Stadt Goslar

    📄 E-Mail-Text

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    als Eigentümer eines Fachwerkhauses in der Goslarer Altstadt stehe ich – wie viele andere Bürgerinnen und Bürger – vor konkreten Entscheidungen zur zukünftigen Wärmeversorgung meines Gebäudes. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten historischer Bausubstanz sind energetische Einzelmaßnahmen nur eingeschränkt möglich. Planungssicherheit durch eine transparente kommunale Wärmeplanung ist daher für mich von erheblicher Bedeutung.

    Vor diesem Hintergrund beantrage ich hiermit gemäß dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) Zugang zu den bei der Stadt Goslar vorhandenen Umweltinformationen zur kommunalen Wärmeplanung.

    Konkret bitte ich um Übermittlung folgender bereits vorhandener Unterlagen:

    • Projekt- und Zeitplan zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung
    • Beauftragtes Planungsbüro einschließlich Leistungsbeschreibung
    • Vorliegende Zwischenberichte, Entwürfe oder Präsentationen
    • Bestands- und Potenzialanalysen (soweit bereits erstellt)
    • Kartenmaterial oder Datengrundlagen zur Wärmeversorgung
    • Beschlussvorlagen, Protokollauszüge oder Ratsunterlagen mit Bezug zur Wärmeplanung
    • Förderanträge, Förderbescheide oder Korrespondenz mit Förderstellen

    Ich bitte ausdrücklich um Übermittlung ausschließlich bereits vorhandener Dokumente. Eine inhaltliche Auswertung oder Neuzusammenstellung ist nicht erforderlich.

    Die Übersendung kann gern elektronisch im PDF-Format per E-Mail erfolgen.

    Sollten Gebühren entstehen, bitte ich vorab um eine konkrete und nachvollziehbare Kostenschätzung mit entsprechender Aufschlüsselung. Bis zu meiner ausdrücklichen Zustimmung bitte ich, keine kostenpflichtigen Maßnahmen zu veranlassen.

    Ich bitte um Mitteilung innerhalb der gesetzlichen Frist gemäß NUIG.

    Mit freundlichen Grüßen

    Oliver Lietz
    Bäckerstrasse 7
    38640 Goslar

  • Inklusion am Arbeitsmarkt – jetzt auch mit Endgegner: Bürokratie

    Menschen mit Behinderung wollen arbeiten.
    Unternehmen wollen einstellen.

    Und der Staat?
    Der möchte zunächst Formulare prüfen. Sehr viele Formulare.

    Das Ergebnis: Inklusion wird beantragt, geprüft, vertagt – und manchmal einfach nicht genehmigt. Deutschland hat offenbar kein Inklusionsproblem, sondern eher ein Bürokratie-Hobby.

    👉 Den vollständigen satirischen Beitrag lesen:
    https://die-partei.net/goslar/2026/02/01/inklusion-am-arbeitsmarkt-jetzt-auch-mit-endgegner-buerokratie/

  • Ich heiße übrigens Oliver

    In einem Artikel wurde ich kürzlich als Olaf bezeichnet. Das ist nicht ganz korrekt.

    Mein Name ist Oliver.

    Das passiert. Vor allem, wenn mehrere Namen gleichzeitig im Umlauf sind.

    Deshalb hier die Kurzfassung:

    Der Name ist am Ende auch nicht das Wichtigste.

    Wichtiger ist die Frage,
    über welche Themen wir sprechen.

    Zum Beispiel Energiepolitik,
    kommunale Entscheidungen
    oder Transparenz.

  • 2026/086 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Vereinfachung des Verfahrens zur Steuerbefreiung für Assistenzhunde und brauchbare Jagdhunde (§ 4 Hundesteuersatzung der Stadt Goslar)“; SPD-Ratsfraktion vom 06.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/086

    Kurzzusammenfassung

    In dieser öffentlichen Beschlussvorlage der SPD-Ratsfraktion geht es um die Vereinfachung des Verfahrens zur Steuerbefreiung für Assistenzhunde und brauchbare Jagdhunde gemäß § 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Goslar. Der Antrag schlägt vor, dass der Nachweis über eine bestandene Prüfung als Assistenzhund oder brauchbarer Jagdhund künftig nur einmalig bei der Stadt vorzulegen ist. Wenn die Bedingungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind, soll diese bis zum Tod des Hundes oder bis zur Verlust der Brauchbarkeit gewährt werden. Das aktuell verfahren führt zu erheblichem bürokratischen Aufwand für Tierehalter und Verwaltung, da jährlich Steuerbescheide verschickt und Prüfungsnachweise erneut eingereicht werden müssen. Diese Anträge verursachen sowohl Mindereinnahmen durch die Steuerbefreiung als auch vermeidbare Verwaltungskosten. Der Antrag zielt darauf ab, diesen Aufwand zu reduzieren und sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Stadtverwaltung zu entlasten. Der Verwaltungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 21. April 2026 mit dem Antrag befassen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vereinfachung könnte den bürokratischen Aufwand für Hundehalter erheblich reduzieren und die Verwaltungskosten senken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/086
    • Thema: Vereinfachung der Steuerbefreiung für Assistenz- und Jagdhunde
    • Betroffene: Assistenzhundhalter, Jagd hundehaltende Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument fehlen Angaben zu möglichen Kosten oder finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Kontrolle der Steuerbefreiung sichergestellt?
    • Gibt es bereits konkrete Anschläge oder Informationen zur Umsetzung der neuen Regelung?
    • Wie wird der Wegfall der Brauchbarkeit eines Hundes konkret erfasst?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die Kontrolle der Steuerbefreiung bleibt bestehen.
    • Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sind nicht eindeutig darstellbar.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/085 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Dorfgemeinschaftshaus für Wiedelah“; Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock vom 03.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/085

    Kurzzusammenfassung

    Dieser Antrag hat das Ziel, das katholische Pfarrheim in Wiedelah zu erwerben, bevor es möglicherweise verkauft wird. Der Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock hat beantragt, dass die Stadtverwaltung prüft, ob dieses Gebäude als Dorfgemeinschaftshaus (DGH) genutzt werden kann. Aktuell werden im Pfarrheim bereits zahlreiche Veranstaltungen abhielt, von Musikproben über Märkte bis hin zu kirchlichen Feierlichkeiten. Diese Räumlichkeiten sind für die Gemeinschaft in Wiedelah wichtig, da außer einer Gaststätte kaum andere geeignete Orte verfügbar sind. Besonders erwähnt wurde ein kürzlich stattgefundenes Konzert mit etwa 80 Gästen, bei dem auch Anfragen zur Anmietung für private Feiern aufkamen. Eine Zukunft als DGH könnte zusätzliche Angebote, etwa für den örtlichen Sportverein, ermöglichen. Die Entscheidung liegt nun bei der Verwaltung, die sich bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21. April 2026 mit diesem Anliegen befassen soll. Der Antrag weist auf die Notwendigkeit hin, die soziale und kulturelle Infrastruktur in Wiedelah aufrechtzuerhalten. Neben der Prüfung des Kaufs stehen zur Klärung, wie diese Räumlichkeiten konkret erhalten werden können, noch einige Details im Raum.

    Warum ist das wichtig?

    Die mögliche Schaffung eines Dorfgemeinschaftshauses könnte das soziale und kulturelle Leben in Wiedelah stärken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/085
    • Thema: Erwerb des katholischen Pfarrheims als Dorfgemeinschaftshaus in Wiedelah
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger von Wiedelah, katholische Kirche Nordharz
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument fehlen konkrete Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Wie genau soll der Erwerb des Pfarrheims finanziert werden?
    • Gibt es bereits Gespräche mit der katholischen Kirche über den Verkauf?
    • Wann kann mit einer Entscheidung über den Antrag gerechnet werden?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/084 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Prüfung der Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle im nordöstlichen Bereich der Ortschaft Wiedelah“; Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock vom 03.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/084

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage wird ein Antrag zur Prüfung der Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle im nordöstlichen Bereich der Ortschaft Wiedelah behandelt. Der Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock hat diesen Antrag am 03.03.2026 eingereicht. Derzeit ist die Bushaltestelle an der Ecker der einzige Zugang zum öffentlichen Verkehr. Viele neue Wohngebiete sind jedoch in den letzten Jahrzehnten im nordöstlichen Teil von Wiedelah entstanden, wodurch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, darunter auch viele Schulkinder und gehbehinderte Menschen, eine deutlich längere Distanz zur nächsten Haltestelle zurücklegen müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass einige dieser Wohnbereiche mehr als einen Kilometer von der Haltestelle entfernt sind. Die Prüfung der Einrichtung einer zweiten Haltestelle könnte insbesondere die Erreichbarkeit für die genannten Gruppen verbessern. Die Entscheidung darüber hängt von der Verwaltung ab und wird in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2026 behandelt. Der Antrag könnte dazu beitragen, die Mobilität in der Gemeinde zu erhöhen, doch sind derzeit keine konkreten Kosten oder zusätzliche Details zur Umsetzung bekannt. Offene Punkte sind vor allem die tatsächliche Umsetzbarkeit und die finanziellen Implikationen. Unsicherheiten bestehen auch darüber, ob es ausreichende Mittel und die notwendige Genehmigung für die Maßnahme geben wird.

    Warum ist das wichtig?

    Die Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle könnte die öffentliche Erreichbarkeit und Mobilität für die Anwohnerinnen und Anwohner verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/084
    • Thema: Prüfung der Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle in Wiedelah
    • Betroffene: Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock, Anwohnerinnen und Anwohner, Schülerinnen und Schüler, gehbehinderte Menschen
    • Kosten/Haushalt: Der Dokumenttext enthält keine Angaben zu konkreten Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Wie wird die tatsächliche Umsetzbarkeit der neuen Haltestelle geprüft?
    • Welche finanziellen Mittel sind notwendig und stehen dafür zur Verfügung?
    • Wie wird die Genehmigung für die Errichtung einer zweiten Haltestelle eingeholt?

    Unsicherheiten

    • Es sind keine konkreten Kosten oder Haushaltsmittel angesprochen worden.
    • Die Genehmigungsfähigkeit für die neue Haltestelle ist unklar.

    Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV

    Quelle

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