• 2025/460 – Vorlage – Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Goslar, Ortsfeuerwehr Jerstedt

    Vorgangsnummer: 2025/460

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Jerstedt. Diese Beschlussvorlage sieht vor, dass Herr Oberbrandinspektor Stefan Schütze und Herr Oberbrandmeister Helge Schulze jeweils für eine Amtszeit von sechs Jahren ab dem 1. April 2026 in ihren Positionen bestätigt werden. Der bisherige Ortsbrandmeister Schütze wurde auf einer Mitgliederversammlung am 4. Dezember 2026 mehrheitlich gewählt, ebenso wie der stellvertretende Ortsbrandmeister Schulze, was bedeutet, dass keine weiteren Kandidaten zur Wahl standen. Die Ernennungen müssen noch durch den Kreisbrandmeister genehmigt werden. Finanzielle Mittel in Höhe von 1.620,00 EUR sind für die Aufwandsentschädigung vorgesehen, was im Haushalt des Jahres 2026 veranschlagt wurde. Die Stadt hat die Pflicht, eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, um Gefahren durch Brände und Unglücksfälle abzuwehren. Es sind keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt oder die Umwelt erwähnt. Die Auswirkungen auf soziale und kulturelle Aspekte sind ebenfalls positiv. Zudem bleiben einige Punkte offen, wie etwa Details zur Umsetzung und weitere mögliche Auswirkungen der Ernennungen auf die Feuerwehr. Auch bleibt unklar, ob es zukünftig weitere Kandidaten oder Bewerbungen für diese Positionen geben könnte.

    Warum ist das wichtig?

    Die Ernennungen könnten eine Stärkung der Feuerwehr und damit eine sicherere Umgebung für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/460
    • Thema: Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Goslar
    • Betroffene: Freiwillige Feuerwehr Goslar, Ortsfeuerwehr Jerstedt, Kreisbrandmeister
    • Kosten/Haushalt: Finanzielle Mittel in Höhe von 1.620,00 EUR sind für die Aufwandsentschädigung im Haushalt 2026 veranschlagt.

    Offene Fragen

    • Details zur Umsetzung der Ernennungen
    • Mögliche Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung der Feuerwehr
    • Potenzielle weitere Kandidaten für die beiden Positionen

    Unsicherheiten

    • Genehmigung durch den Kreisbrandmeister steht noch aus
    • Zukünftige Kandidaten oder Bewerbungen sind unklar

    Quelle

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  • 2025/457 – Vorlage – Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements (KAM) für die Stadt Goslar

    Vorgangsnummer: 2025/457

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage zur Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements (KAM) in der Stadt Goslar ist ein Beschlussvorschlag, der darauf abzielt, die Stadt besser auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Dabei soll ein Fachmann oder eine Fachfrau für Klimaanpassung eingestellt werden, was mit Kosten von 85.700 EUR für das erste Jahr verbunden ist. Fördermittel in Höhe von bis zu 89,83 % sollen beantragt werden, um die finanziellen Aufwendungen zu reduzieren. Die Maßnahme wird im Rahmen bereits veranschlagter Haushaltsmittel aus dem Gesamtfinanzierungsplan umgesetzt. Klimaanpassung wird als Querschnittsaufgabe betrachtet und soll die Resilienz der Stadt erhöhen, vor allem in Bezug auf extreme Wetterereignisse. Positiv wird die Auswirkung auf CO2-Ausstoß und Artenvielfalt bewertet, während die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger wahrscheinlich gering sein werden. Risiken sind nur minimal, da zusätzliche fachliche Unterstützung durch die Fördermittelgeber bereitgestellt wird. Der Vorschlag könnte langfristig die Lebensqualität der Stadtbewohner verbessern. Offene Punkte sind Details zur genauen Ausgestaltung des Konzeptes und zu dessen Umsetzung. Es gibt Unsicherheiten bezüglich der genauen Höhe der Fördermittel und den damit verbundenen Fristen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger sind voraussichtlich gering, könnten jedoch langfristig die Lebensqualität verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/457
    • Thema: Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Fördermittelgeber
    • Kosten/Haushalt: Die Kosten für die Maßnahme betragen 85.700 EUR, wobei eine Förderquote von bis zu 89,83 % angestrebt wird.

    Offene Fragen

    • Konkrete Ausgestaltung des Klimaanpassungskonzepts und dessen Inhalte.
    • Genauer Zeitplan für Einstellung und Beginn der Tätigkeit der/des Klima-Anpassungsmanager/in.
    • Verlässlichkeit und Fristen der beantragbaren Fördermittel bis zu 89,83%.
    • Detaillierte Stellenbeschreibung: Kompetenzen und Aufgaben der/des einzustellenden Fachperson.
    • Langfristige Finanzierung nach dem ersten Jahr (Folgekosten und nachhaltige Haushaltswirkung).

    Unsicherheiten

    • Genauigkeit der Fördermittelhöhe.
    • Fristen für die Antragstellung und Mittelverfügbarkeit.

    Mehr zum Thema Klimaanpassungsmanagement

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  • 2025/458 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Einführung eines gestaffelten Parkgebührenmodells zur Stärkung der Innenstadt und Verbesserung der Parkraumsituation“; Ratsfraktion AfD vom 15.12.2025

    Vorgangsnummer: 2025/458

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion AfD hat einen Antrag eingereicht, der ein gestaffeltes Parkgebührenmodell in den bewirtschafteten Parkzonen der Goslarer Innenstadt vorschlägt. Dieses Modell sieht vor, dass die erste Stunde Parken kostenlos ist, die zweite Stunde 1,00 Euro und ab der dritten Stunde 2,00 Euro je angefangener Stunde kostet. Ziel des Antrags ist es, die Innenstadt als Wohn-, Einkaufs- und Tourismusstandort attraktiver zu machen und die Parkraumsituation zu verbessern. Insbesondere sollen kurzfristige Aufenthalte gefördert werden, um den Einzelhandel zu stärken. Die Verwaltung soll die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Umsetzung prüfen und dem Rat über die Auswirkungen berichten. Es wird eine höhere Fluktuation der Parkplätze angestrebt, was es möglichen Kunden erleichtern soll, einen Parkplatz zu finden. Ein möglicher Nachteil ist ein kurzfristiger Rückgang der Parkgebühreneinnahmen durch die kostenfreie erste Stunde. Mögliche Umstellungskosten für die erforderlichen Systeme sollten ebenfalls bedacht werden. Es wird jedoch erwartet, dass sich langfristig positive Effekte auf die Innenstadt und die Nutzung der Parkflächen einstellen. Insgesamt wird das Modell als sozial ausgewogen und wirtschaftlich sinnvoll angesehen.

    Warum ist das wichtig?

    Das Parkgebührenmodell könnte dazu führen, dass es für Bürgerinnen und Bürger leichter wird, kurzfristig in der Innenstadt einzukaufen oder Erledigungen zu tätigen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/458
    • Thema: Gestaffeltes Parkgebührenmodell zur Stärkung der Innenstadt
    • Betroffene: Einzelhandel, Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie hoch die Umstellungskosten für die neuen Parksysteme sein werden.
    • Welche genauen rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des Modells erforderlich sind.

    Unsicherheiten

    • Unklar ist die genaue finanzielle Auswirkung des Modells auf die Stadt.
    • Die Höhe der Umstellungskosten für technische Systeme ist unklar.

    Mehr zum Thema Verschwendung öffentlicher Gelder

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  • 2025/453 – Vorlage – Verlängerung des Durchführungszeitraumes für das Sanierungsgebiet „Hahnenklee-Rathausstraße“ im Förderungsprogramm „Lebendige Zentren“

    Vorgangsnummer: 2025/453

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Verlängerung des Durchführungszeitraumes für das Sanierungsgebiet „Hahnenklee-Rathausstraße“. Ziel ist es, die Frist für die Sanierung bis zum 31. Dezember 2034 zu verlängern. Ursprünglich wurde die Sanierungssatzung im Jahr 2018 beschlossen, und eine Frist von maximal acht Jahren festgelegt. Da die Baumaßnahmen an der Poststraße und der Fußgängerzone noch nicht abgeschlossen sind, ist eine Verlängerung erforderlich. Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ besteht weiterhin der Bedarf an Unterstützung für private Modernisierungsmaßnahmen. Die letzten Fördermittel können im Jahr 2028 beantragt werden. Die Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme muss bis zum 30. Juni 2035 erfolgen. Eine vorzeitige Beendigung der Sanierung wäre durch eine formelle Aufhebung der Satzung möglich, wenn die Maßnahmen vorher als abgeschlossen erklärt werden können. Die Vorlage könnte Bürgerinnen und Bürger betreffen, die in dem Sanierungsgebiet wohnen oder Eigentum besitzen und von den geplanten Modernisierungen profitieren könnten. Unklar bleibt, wie die weitere Umsetzung im Detail aussieht und ob zusätzliche Mittel benötigt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte positive Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner im Sanierungsgebiet haben, da Modernisierungen und Aufwertungen angeboten werden.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/453
    • Thema: Verlängerung der Sanierungsfrist für Hahnenklee-Rathausstraße
    • Betroffene: Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet, Bürgerinnen und Bürger in Hahnenklee
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie genau sieht der weitere Zeitplan für die Umsetzung der Baumaßnahmen aus?
    • Welche zusätzlichen Mittel werden möglicherweise benötigt?
    • Wie wird die Bürgerbeteiligung im weiteren Verlauf der Sanierung sichergestellt?

    Unsicherheiten

    • Wie genau sieht der weitere Zeitplan für die Umsetzung der Baumaßnahmen aus?
    • Welche zusätzlichen Mittel werden möglicherweise benötigt?

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2025/454 – Vorlage – Änderung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet „Jürgenohl“ im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“

    Vorgangsnummer: 2025/454

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage behandelt die Änderung der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsgebiet Jürgenohl im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt“. Ziel ist es, die finanzielle Planung entsprechend den aktuellen Entwicklungen und Maßnahmen anzupassen. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf etwa 9.625.000 €, wobei die Stadt Goslar einen Anteil in Höhe von 3.208.333,33 € übernehmen muss. Diese Anpassung wird notwendig, da der ursprüngliche Förderzeitraum bis 2033 verlängert wurde und einige Maßnahmen bereits in Umsetzung sind, während andere anstehende Anpassungen erfordern. Der Beschluss soll in den Gremien am 27. Januar 2026 gefasst werden. Bürgerinnen und Bürger profitieren von den geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, wie der Sanierung des Marktplatzes und der Modernisierung von Spielplätzen. Offene Fragen betreffen die genaue Umsetzung und die möglichen Auswirkungen auf Anwohner. Es bestehen Unsicherheiten bezüglich der Finanzierungslücke, die aufgrund weggefallener Straßenausbaubeiträge entstanden ist.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahmen sollen die Infrastruktur im Sanierungsgebiet verbessern und können somit die Lebensqualität der Anwohner erhöhen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/454
    • Thema: Anpassung der Sanierungsfinanzierung für Jürgenohl
    • Betroffene: Stadt Goslar, Anwohner, Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Gesamtkosten belaufen sich auf 9.625.000 €, wobei die Stadt Goslar einen Eigenanteil von 3.208.333,33 € tragen muss.

    Offene Fragen

    • Konkretes Konzept zur Schließung der Finanzierungslücke durch weggefallene Straßenausbaubeiträge fehlt.
    • Auskunft zum aktuellen Umsetzungsstand der Umgestaltung Marktplatz und der Spielplatzmodernisierungen.
    • Welche Maßnahmen zur Entlastung von Anwohnern sind bei den Baumaßnahmen geplant?
    • In welcher Form wird die Bürgerbeteiligung im weiteren Verfahren fortgesetzt?
    • Ob und wie zusätzliche Fördermittel (z. B. KfW-Programme) konkret beantragt werden sollen.

    Unsicherheiten

    • Wie genau wird die Finanzierungslücke geschlossen?
    • Welchen Einfluss hat die Verzögerung auf die Lebensqualität der Anwohner?

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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