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    Wenn Stillstand als Schutz verkauft wird…

    Kurzfassung:
    Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was die UNESCO tatsächlich schützen möchte. Er untersucht, ob der Schutz historischer Werte manchmal mit der Bewahrung bestehender Zustände verwechselt wird und welche Folgen dies für die Entwicklung historischer Städte haben kann.

    Wenn Stillstand als Schutz verkauft wird –
    warum wir das Welterbe gerade falsch verteidigen

    Ich habe mir die UNESCO-Richtlinien angesehen, weil ich verstehen wollte, was in einer Welterbestadt wie Goslar eigentlich erlaubt ist.

    Die Erwartung war klar:
    Viele Verbote.
    Viel „so muss es bleiben“.
    Ein System, das Veränderung grundsätzlich misstraut.

    Das Gegenteil ist der Fall.
    Die UNESCO schützt nicht Gebäude.
    Sie schützt keinen bestimmten Zustand.
    Und sie schützt auch nicht jedes einzelne Material.

    Sie schützt den „außergewöhnlichen universellen Wert“.

    Das ist der zentrale Punkt – und gleichzeitig der, der in der Praxis am häufigsten ignoriert wird. Denn dieser Wert ist das einzige, was wirklich erhalten werden muss.
    Nicht alles, was alt ist, ist automatisch schützenswert.
    Und nicht jede Veränderung ist automatisch ein Problem.

    Gegenargument 1: „Aber Authentizität!“
    Ja. Authentizität ist wichtig.
    Aber Authentizität bedeutet nicht, dass jedes Stück Holz unantastbar ist.

    Sie beschreibt die Nachvollziehbarkeit eines Ortes:
    seine Struktur, seine Wirkung, seine Geschichte.

    Wenn ein Gebäude weiterhin als das erkennbar ist, was es ist –
    dann bleibt es authentisch.

    Wer Authentizität auf Materialtreue reduziert, macht aus einem lebendigen Ort ein Ausstellungsstück.

    Gegenargument 2: „Das gefährdet den Welterbestatus!“
    Auch das klingt dramatischer, als es ist.
    Der Status ist nur dann gefährdet, wenn der außergewöhnliche universelle Wert verloren geht.

    Nicht bei jeder Veränderung.
    Nicht bei jeder Anpassung.
    Sondern nur dann, wenn der Kern zerstört wird.
    Das ist ein entscheidender Unterschied.

    Wer jede Veränderung mit dem Verlust des Status gleichsetzt, arbeitet nicht mit den Regeln – sondern mit Angst.

    Gegenargument 3: „Das haben wir schon immer so gemacht“
    Das ist kein Argument.
    Das ist ein Hinweis darauf, dass niemand mehr prüft, ob die ursprünglichen Annahmen überhaupt noch stimmen.

    Das Welterbe-Übereinkommen selbst ist längst weiter:
    Es fordert ausdrücklich, Schutz und Erhaltung in den Kontext nachhaltiger Entwicklung zu stellen.

    Das bedeutet:
    Stillstand ist nicht das Ziel.
    Integration ist das Ziel.

    Gegenargument 4: „Das Stadtbild darf sich nicht verändern“
    Richtig – aber unvollständig.
    Das Stadtbild ist wichtig, weil es den Wert sichtbar macht.

    Aber auch hier gilt:
    Nicht jede Veränderung zerstört das Stadtbild.
    Und nicht jede Bewahrung erhält es.

    Ein Dach bleibt ein Dach – auch wenn darunter moderne Technik steckt.
    Eine Fassade bleibt eine Fassade – auch wenn Materialien angepasst werden.

    Die Frage ist nicht, ob sich etwas verändert.
    Sondern ob es noch als Teil des Ganzen funktioniert.

    Jetzt zurück nach Goslar.
    Altstadt. Fachwerk. Geschichte.
    Und gleichzeitig: steigende Anforderungen an Energie, Nutzung, Wirtschaftlichkeit.
    Die eigentliche Frage ist nicht, ob sich etwas verändern darf.

    Die eigentliche Frage ist:
    Was passiert, wenn wir uns weigern, etwas zu verändern?

    Ein Gebäude, das energetisch nicht mehr tragfähig ist, wird irgendwann nicht mehr genutzt. Ein Haus, das wirtschaftlich nicht betrieben werden kann, wird irgendwann vernachlässigt. Ein Ort, der nur noch Kulisse ist, verliert seine Funktion.

    Und damit verliert er genau das, was die UNESCO eigentlich schützen will:
    seine Bedeutung für Gegenwart und Zukunft.

    Hier liegt der eigentliche Widerspruch:

    Die UNESCO denkt in Generationen.
    Wir argumentieren in Genehmigungsformularen.

    Die UNESCO schützt Werte.
    Wir verteidigen Zustände.
    Welche Folgen diese Sichtweise in der Praxis haben kann, zeigt sich beispielsweise bei steigenden Energiekosten und schwierigen Sanierungen in der Goslarer Altstadt.

    Und genau das ist das Problem. Denn wenn man die Regeln ernst nimmt, ergibt sich eine ziemlich klare Logik:

    Veränderung ist erlaubt.
    Wertverlust ist nicht erlaubt.

    Alles andere ist Interpretation.
    Und genau diese Interpretation entscheidet darüber, ob Welterbe ein lebendiges Konzept bleibt – oder zu einer Art musealem Stillstand verkommt.

    Vielleicht ist es Zeit, die Diskussion umzudrehen.
    Nicht mehr fragen:
    „Darf man das verändern?“

    Sondern endlich präzise beantworten:
    „Was genau zerstört hier den außergewöhnlichen universellen Wert – und was nicht?“

    Denn solange diese Frage nicht gestellt wird, passiert etwas anderes:
    Wir schützen nicht das Welterbe.
    Wir schützen unsere eigene Bequemlichkeit im Umgang mit Regeln.
    Und das ist das Einzige, was wirklich nicht zukunftsfähig ist.

    Weiterführende Links

    Ein Welterbe – zwei Realitäten?
    Goslar Altstadt: UNESCO, Denkmalschutz und steigende Gaspreise – ein wachsendes Problem
    Wenn Schönheit teuer wird: Was UNESCO für unsere Innenstadt wirklich bedeutet

  • 2026/103 – Vorlage – Schulentwicklung am Schulstandort Goetheschule – Festlegung der Zügigkeit

    Vorgangsnummer: 2026/103

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, für die Grundschule Goetheschule ab dem Schuljahr 2026/27 eine Zügigkeit von maximal 2,5 Zügen festzulegen. Dies bedeutet, dass zehn Klassenräume vorgehalten werden, um eine bessere Raumauslastung zu erreichen und den Klassenbildungserlass einzuhalten. Der Gebäudestandard der Goetheschule ist derzeit unzureichend, da viele Klassenräume kleiner sind als die erforderlichen 60 m². Zudem verlieren schulische Angebote wie der Werkraum aufgrund von Platzmangel ihre Effektivität. Die Verwaltung sieht daher die Umbaumaßnahmen als dringend notwendig an, um eine förderliche Lernumgebung zu schaffen. Eine Zügigkeit von 2,5 Zügen ermöglicht es, bis zu 260 Schülerinnen und Schüler zu unterrichten. Da das Schulgelände jedoch begrenzt ist, ist eine weitere Erhöhung der Schülerzahl nicht sinnvoll. Der Stadtelternrat wurde über das Vorhaben informiert und hat sich positiv geäußert, jedoch steht eine schriftliche Stellungnahme noch aus. Offene Fragen betreffen die ex genau Ausgestaltung des Umbaus und den Zeitrahmen für die Umsetzung. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich detaillierter Kostenangaben und der genauen Zuständigkeiten in der weiteren Planungsphase.

    Warum ist das wichtig?

    Die geplante Zügigkeit soll eine bessere Lernumgebung und eine effizientere Raumauslastung für die Schülerinnen und Schüler der Goetheschule schaffen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/103
    • Thema: Festlegung der Zügigkeit für die Goetheschule
    • Betroffene: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Stadtelternrat, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument stehen keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Fehlende detaillierte Kostenangaben für die Umbau- und Wanddurchbruchsmaßnahmen.
    • Unklarer Zeitrahmen und Phasenplan für die Umsetzung der Maßnahmen.
    • Nicht abschließend geklärte Zuständigkeiten in der weiteren Planungs- und Umsetzungsphase.
    • Genauer Grundriss und detaillierte Ausgestaltung der Umbaumaßnahmen offen.
    • Schriftliche Stellungnahme des Stadtelternrats steht noch aus.
    • Folgen der Sanierung der Sporthalle am Kulturmarktplatz und Umnutzung der Goethschulhalle nicht präzisiert.

    Unsicherheiten

    • Es fehlen detaillierte Kostenangaben für die Umbaumaßnahmen.
    • Es gibt Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeiten in der weiteren Planungsphase.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/102 – Mitteilung – Mitteilung zur Auslastung der Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes Bildung, Familie und Soziales

    Vorgangsnummer: 2026/102

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung geht es um die Auslastung von Liegenschaften, die unter dem Fachdienst Bildung, Familie und Soziales der Stadt Goslar fallen. Der Ausschuss für Bildung, Familie und Soziales hatte eine Übersicht zur Belegung angefordert, die nun bereitgestellt wird. Die Nutzung dieser Liegenschaften erfolgt hauptsächlich für soziale Zwecke, durch Vereine, Schulen sowie gemeinnützige Organisationen. Zudem werden einige Liegenschaften auch für private Feiern genutzt. Der Bericht umfasst Daten zur Nutzung im Haushaltsjahr 2025, inklusive der Anzahl an unentgeltlichen und kostenpflichtigen Nutzungen. Beispielsweise hat der Bürgertreff Oker etwa 150 unentgeltliche und 13 kostenpflichtige Nutzer. Die Entgeltordnung regelt, dass unter bestimmten Bedingungen keine Gebühren für die Nutzung erhoben werden, insbesondere für kommunale Gremien und gemeinnützige Organisationen. Offene Fragen bestehen unter anderem zum Nutzungsspektrum der Begegnungsstätte Oker, die nicht in städtischer Verwaltung liegt. Die Auslastungsdaten könnten Aufschluss darüber geben, wie die Liegenschaften der Stadt sinnvoller verwendet werden können, auch um die tatsächlichen Einnahmen zu steigern.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Auswirkungen auf die Nutzung und Verwaltung der Liegenschaften der Stadt haben, was im besten Fall zu einer effizienteren Vergabe von Nutzungsrechten führen kann.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/102
    • Thema: Übersicht zur Auslastung der städtischen Liegenschaften im Bildungsbereich
    • Betroffene: Fachdienst Bildung, Familie und Soziales, Vereine, Schulen, gemeinnützige Organisationen, private Nutzer
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Klärung, welche Daten zur Nutzung der Begegnungsstätte Oker beim Stadtteilverein Oker vorliegen.
    • Wie wirken sich die Ausnahmen der Entgeltordnung auf die Haushaltsansätze für Liegenschaften aus?
    • Welche Einnahmen entgehen der Stadt durch hohe unentgeltliche Nutzung in mehreren Liegenschaften?
    • Wer trägt die laufenden Kosten der Liegenschaften, wenn Einnahmen unzureichend abgebildet sind?
    • Weshalb sind die Mehrzweckhallen-Nutzungen nicht in der vorgelegten Aufstellung berücksichtigt?
    • Gibt es Pläne zur gezielten Belegung oder Vermarktung von Liegenschaften mit geringer Auslastung?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt die tatsächliche Nutzung der Begegnungsstätte Oker.

    Quelle

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  • 2026/101 – Vorlage – Zuschuss zur Durchführung der 45. Goslarer Tage der Kleinkunst 2026

    Vorgangsnummer: 2026/101

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Beschlussvorschlag, der einen Zuschuss für die 45. Goslarer Tage der Kleinkunst 2026 betrifft. Der Verein Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage e. V. soll einen Betrag von 8.000 Euro erhalten, um diese kulturelle Veranstaltung zu unterstützen. Die Tage der Kleinkunst finden vom 29. Mai bis 7. Juni 2026 in Goslar statt und haben sich als bedeutende kulturelle Institution etabliert. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass die Verwendung der Mittel durch einen prüffähigen Nachweis belegt wird. Die Auszahlung des Zuschusses hängt von der Genehmigung des Haushalts für 2026 ab. In diesem Haushaltsplan sind bereits die entsprechenden Mittel eingeplant. Diese Förderung könnte die kulturelle Vielfalt in der Stadt stärken und das kulturelle Leben anregen. Für Bürgerinnen und Bürger wird erwartet, dass die Veranstaltung das Gemeinwohl fördert und zu einer lebendigen Kulturszene beiträgt. Offene Punkte bleiben unter anderem die genauen Modalitäten zur Mittelverwendung und mögliche Anpassungen im Falle späterer Haushaltsbeschlüsse.

    Warum ist das wichtig?

    Die Veranstaltung könnte das kulturelle Leben der Stadt bereichern und die Bürgerbeteiligung an kulturellen Aktivitäten fördern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/101
    • Thema: Zuschuss für die Goslarer Tage der Kleinkunst 2026
    • Betroffene: Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage e. V., Kulturverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Haushaltsplan 2026 sind bereits Mittel in Höhe von 8.000 Euro für die Veranstaltung eingeplant.

    Offene Fragen

    • Genauer Umfang und Form des prüffähigen Nachweises zur Mittelverwendung.
    • Zeitpunkt der Auszahlung der 8.000 Euro nach Haushaltsgenehmigung 2026.
    • Möglichkeiten zur Anpassung des Zuschusses bei späteren Haushaltsänderungen.
    • Konkrete Verwendungszwecke, die vom Verein vorgegeben oder ausgeschlossen sind.
    • Berichts- und Kontrollpflichten gegenüber der Stadt nach Durchführung der Veranstaltung.

    Unsicherheiten

    • Details zur Mittelverwendung und mögliche Anpassungen im Falle späterer Haushaltsbeschlüsse sind unklar.

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  • 2026/100 – Vorlage – Investitionszuschuss an den Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land (Kita-Verband Goslar) – Dachsanierung Kita St. Georg

    Vorgangsnummer: 2026/100

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Beschlussvorschlag zur Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 180.700,00 € an den Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land für die Dachsanierung der Kita St. Georg. Diese Maßnahme ist notwendig, weil das Flachdach des Zwischenbaus regelmäßig Wasserschäden verursacht, die die Gebäudesubstanz schädigen können. Die Sanierung besteht aus drei Bauabschnitten, die voraussichtlich innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden können. Die Finanzierung erfolgt über Haushaltsrestmittel aus dem Jahr 2025, und die Städteverantwortlichen haben Mittel auf dem Budgetkonto 43182001 eingeplant. Ein Oberbaukonzept zur schnellen Sanierung der Kita ist bereits seit 2017 in der Planung, jedoch wird die vollständige Sanierung oder ein Neubau voraussichtlich erst in den kommenden Jahren realisierbar sein. Diese Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Sicherstellung der Bildungsanliegen der Kinder und für das fortlaufende Betreiben der Kita. Konkrete Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen werden nicht genannt, jedoch ist eine Inanspruchnahme von nicht verausgabten Mitteln aus dem Vorjahr vorgesehen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierung der Kita hat positive Auswirkungen auf die zukünftige Bildungsqualität und auf den Fortbetrieb der Einrichtung.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/100
    • Thema: Investitionszuschuss für Dachsanierung Kita St. Georg
    • Betroffene: Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land, Kita St. Georg, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Gesamtkosten für die Dachsanierung betragen 180.700,00 €, die Finanzierung erfolgt über Haushaltsrestmittel aus dem Jahr 2025.

    Offene Fragen

    • Konkretes Startdatum für die Dachsanierung der Kita St. Georg fehlt.
    • Welche Maßnahmen genau sind in den drei Bauabschnitten enthalten (Material, Umfang)?
    • In welchem Umfang bleibt der Kita-Betrieb während der Arbeiten gesichert?
    • Sind die 180.700 € aus Haushaltsrestmitteln 2025 ausreichend bei möglichen Kostensteigerungen?
    • Wie wird die langfristige Finanzierung für die vollständige Sanierung oder einen Neubau gesichert?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über künftige Kostensteigerungen.
    • Ungewissheit über langfristige Sanierungsstrategien.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/099 – Mitteilung – Übertragung konsumtiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 20 KomHKVO

    Vorgangsnummer: 2026/099

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung geht es um die Übertragung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2025. Laut § 20 der Kommunalhaushaltsverordnung können die Haushaltsreste in Höhe von 2.036.637,21 EUR ins Jahr 2026 übertragen werden, um offene Aufträge abzuwickeln. Diese Übertragung ist notwendig, da die vorhandenen Mittel bereits in der Phase der vorläufigen Haushaltsführung genutzt werden können. Die wichtigsten Posten umfassen unter anderem 689.424,36 EUR für Unterhaltungsmaßnahmen und 400.491,12 EUR für Auftragsbindungen ohne Zuschussbezug. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Haushaltsreste um rund 83.800 EUR, was vor allem auf einen Anstieg der Zuschüsse zurückzuführen ist. Diese Zuschüsse beinhalten auch Mittel für die Dachsanierung der Kita St. Georg in Höhe von 180.700 EUR. Die Vorlage wird am 15. April 2026 im Ausschuss für Zentrale Dienste und Finanzen behandelt und am 21. April 2026 im Verwaltungsausschuss weiter besprochen. Damit sollen wichtige Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Goslar gesichert werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahme sichert die Weiterführung wichtiger Projekte und Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/099
    • Thema: Übertragung von Haushaltsresten für 2025
    • Betroffene: –
    • Kosten/Haushalt: Die Übertragung umfasst 2.036.637,21 EUR an Haushaltsresten, die für offene Aufträge verwendet werden.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

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  • 2026/098 – Vorlage – Gewährung eines Zuschuss zur Durchführung der 38. Internationalen Goslarer Klaviertage 2026

    Vorgangsnummer: 2026/098

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses für die 38. Internationalen Goslarer Klaviertage 2026. Die Stadt Goslar plant einen Gesamtzuschuss von 3.500,00 Euro, aufgeteilt in 2.500,00 Euro von der Stadt und 1.000,00 Euro über einen Sponsoringvertrag mit der Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH. Die Klaviertage finden vom 10. bis 20. September 2026 statt und sind eine bedeutende kulturelle Veranstaltung, die seit 1989 durchgeführt wird. Der Zuschuss soll dazu beitragen, zahlreiche anfallende Kosten, wie Gagen, Drucke und Veranstaltungen, zu decken. Die Mittel müssen gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften verwendet werden und ein prüffähiger Nachweis über die Verwendung muss erbracht werden. Die Auszahlung des Zuschusses hängt von der Genehmigung des städtischen Haushalts ab. Eine teilweise Zuschussgewährung in einer haushaltslosen Zeit könnte möglich sein. Es bleibt unklar, ob alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden können, was eine Unsicherheit darstellt. Diese Vorgang ist von hohem Interesse für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger, da die Klaviertage zur kulturellen Vielfalt und Attraktivität der Stadt beitragen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Klaviertage fördern die kulturelle Beschäftigung und Attraktivität der Stadt, was den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/098
    • Thema: Zuschuss zu den Internationalen Goslarer Klaviertagen 2026
    • Betroffene: Stadt Goslar, Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH, Stadtmusikrat Goslar e.V.
    • Kosten/Haushalt: Der Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 3.500,00 Euro.

    Offene Fragen

    • Liegt die erforderliche Haushaltsgenehmigung rechtzeitig vor, um Zahlungen vor Veranstaltungsbeginn zu ermöglichen?
    • In welcher Form und bis wann muss der prüffähige Nachweis über Einnahmen und Ausgaben der Klaviertage 2026 erbracht werden?
    • Ist die vereinbarte Sponsorenzusage von Eurawasser (1.000,00 €) bereits vertraglich fixiert und nachweisbar?

    Unsicherheiten

    • Es ist unklar, ob alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden können.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

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  • 2026/095 – Mitteilung – Versetzung der Schildkrötengruppe von Hans Eickworth innerhalb des äußeren Pfalzgartens

    Vorgangsnummer: 2026/095

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Versetzung der Schildkrötengruppe von Hans Eickworth innerhalb des äußeren Pfalzgartens. Diese Maßnahme erfolgt im Zuge der Sanierung des Pfalzgartens. Der neue Standort für die Schildkrötengruppe liegt nur wenige Meter vom aktuellen Standort entfernt und soll die Spielplastiken besser zur Geltung bringen. Die ursprüngliche Aufstellung des Kunstwerks erfolgte ohne Vorgaben zum Standort, und die Zustimmung zur Versetzung wurde von der Witwe des Künstlers erteilt. Diese Mitteilung ist für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026 vorgesehen. Im Dokument sind keine speziellen Kosten oder Haushaltsmittel angegeben. Die Versetzung der Skulpturen könnte für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucher des Parks von Bedeutung sein, da sie den Erlebniswert des Pfalzgartens erhöhen könnte. Es bleiben Fragen zur konkreten Umsetzung der Versetzung offen. Es ist unklar, ob weitere Genehmigungen erforderlich sind oder ob die Umsetzung bereits parallel zur Sanierung erfolgt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Versetzung der Skulpturen könnte den Erlebniswert des Pfalzgartens erhöhen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/095
    • Thema: Versetzung der Schildkrötengruppe im Pfalzgarten
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Besucher des Pfalzgartens
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine speziellen Kosten oder Haushaltsmittel angegeben.

    Offene Fragen

    • Fragen zur konkreten Umsetzung der Versetzung.
    • Unklarheit über weitere erforderliche Genehmigungen.

    Unsicherheiten

    • Es bleibt unklar, ob weitere Genehmigungen erforderlich sind.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/097 – Vorlage – Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung der 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026

    Vorgangsnummer: 2026/097

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um die Gewährung eines Zuschusses von 7.000,00 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. für die Durchführung der 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026. Diese Veranstaltung findet vom 17. bis 29. August 2026 in Goslar statt und wird in Kooperation mit der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover organisiert. Der Zuschuss basiert auf einer entsprechenden Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2026. Es wird ein prüffähiger Nachweis über die Verwendung der Mittel gefordert. Die Mittel sind im Haushaltsplan der Stadt Goslar ausgewiesen. Sollte eine Auszahlung während einer haushaltslosen Zeit notwendig sein, kommen die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung zur Anwendung. Die Veranstaltung hat eine lange Tradition und wird unter der künstlerischen Leitung erfahrener Professoren durchgeführt. Die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger könnten durch die kulturellen Angebote und Veranstaltungen der Konzertarbeitswochen positiv sein. Offene Fragen könnten hinsichtlich der genauen Verwendung der Mittel und der Auswirkungen auf die Stadtentwicklung bestehen. Es sind jedoch keine unklaren Kostenangaben im Dokument zu finden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Konzertarbeitswochen könnten das kulturelle Angebot in der Stadt bereichern und somit positive Effekte für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/097
    • Thema: Zuschuss für die Internationalen Konzertarbeitswochen 2026
    • Betroffene: Kulturinitiative Goslar e.V., Stadt Goslar, Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konzertarbeitswochen
    • Kosten/Haushalt: Der städtische Zuschuss beträgt 7.000,00 Euro und ist im Haushaltsplan 2026 verankert.

    Offene Fragen

    • Genauer Verwendungszweck der 7.000 Euro durch die Kulturinitiative Goslar e.V.
    • Frist und Form des geforderten prüffähigen Nachweises zur Mittelverwendung?
    • Wie wirken sich die Konzertarbeitswochen 2026 konkret auf die Stadtentwicklung in Goslar aus?
    • Vorgehen bei Auszahlung während einer möglichen haushaltslosen Zeit (vorläufige Haushaltsführung).

    Unsicherheiten

    • Offene Fragen zur genauen Verwendung der Mittel
    • Auswirkungen auf die Stadtentwicklung

    Quelle

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  • 2026/096 – Vorlage – Gewährung des Zuschusses für die Konzert- und Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ am Museumsufer 2026

    Vorgangsnummer: 2026/096

    Kurzzusammenfassung

    Die Beschlussvorlage betrifft die Gewährung eines Zuschusses von 9.000 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. für die Durchführung der Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ 2026 am Museumsufer. Die Reihe findet von April bis September jeden Freitag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr statt und umfasst verschiedene kulturelle Darbietungen, darunter Musik, Straßenkunst und Lesungen. Die Veranstaltungen sind für alle Teilnehmenden kostenfrei. Die Stadtverwaltung unterstützt dieses Projekt, um den Kulturmarktplatz als sozialen Treffpunkt zu stärken und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Stadt zu fördern. Dazu wird ein prüffähiger Nachweis über die Verwendung der Mittel gefordert. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung für 2026. Es gibt auch Regelungen, falls in einer haushaltslosen Zeit Zuschüsse benötigt werden sollten. Diese Veranstaltung zielt darauf ab, sowohl den lokalen Künstlerinnen und Künstlern eine Plattform zu bieten, als auch eine positive kulturelle Stimmung in die Stadt zu bringen. Momentan sind keine genauen Kosten oder finanziellen Auswirkungen für die Stadt bekannt, die Sicherheit der Mittelverwendung hingegen ist geregelt. Unklar bleibt, ob es spezielle Auflagen für die Durchführung der Reihe gibt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Veranstaltung bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen kostenlosen kulturellen Treffpunkt und fördert die lokale Identität.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/096
    • Thema: Zuschuss für die Konzert- und Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ 2026
    • Betroffene: Kulturinitiative Goslar e.V., Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Der Zuschuss beträgt 9.000 Euro, genaue finanzielle Auswirkungen sind nicht bekannt.

    Offene Fragen

    • Unklar, welche speziellen Auflagen für die Durchführung der Reihe am Museumsufer vorgesehen sind.
    • Nicht ersichtlich, wie detailliert der prüffähige Nachweis über Mittelverwendung gestaltet werden muss.
    • Fehlen von Angaben zu möglichen Kosten oder finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.
    • Unklar, welche Kontrollen bei haushaltsloser Zeit greifen und wie Auszahlungsbedingungen konkret aussehen.

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über spezifische Auflagen für die Durchführung.
    • Fehlende Informationen über finanzielle Auswirkungen für die Stadt.

    Quelle

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