• 2026/006 – Vorlage – Zuschuss für die Boule-Freunde Goslar e. V.; hier: Städtischer Zuschuss zum Neubau mehrerer Boulebahnen auf der Sportanlage am Schulzentrum Goldene Aue

    Vorgangsnummer: 2026/006

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage beantragt die Stadt Goslar einen finanziellen Zuschuss von 6.175,00 Euro für den Neubau mehrerer Boulebahnen der Boule-Freunde Goslar e. V. auf der Sportanlage am Schulzentrum Goldene Aue. Der Antrag wurde am 1. Dezember 2025 eingereicht und dient der Sicherstellung des Spielbetriebs, da die bestehende Bouleanlage nicht mehr genutzt werden kann. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf etwa 24.700,00 Euro, wovon der Zuschuss der Stadt 25 Prozent ausmacht. Die restlichen Mittel sollen vom Landessportbund und aus Eigenmitteln des Vereins bereitgestellt werden. Der Zuschuss wird im Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt und erfordert die Genehmigung der Haushaltssatzung. Die Maßnahme könnte positive Auswirkungen auf den Sport und die Gemeinschaft in Goslar haben, indem sie das Bürgerengagement und die Nutzung öffentlicher Flächen fördert. Der Vorgang soll in mehreren Sitzungen behandelt werden, beginnend im Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Sport am 22. Januar 2026. Unsicherheiten bestehen bezüglich der finalen Genehmigung und der genauen Kostenaufteilung, die noch detailliert festgelegt werden müssen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahme könnte die Nutzung öffentlicher Flächen fördern und das Bürgerengagement in der Stadt stärken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/006
    • Thema: Zuschuss für den Neubau von Boulebahnen
    • Betroffene: Boule-Freunde Goslar e. V., Stadt Goslar, Fahrgäste, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Der Zuschuss beträgt 6.175,00 Euro im Jahr 2026, was 25 Prozent der Gesamtkosten von 24.700,00 Euro ausmacht.

    Offene Fragen

    • Endgültige Kostenaufteilung zwischen Stadt, Landessportbund und Eigenmitteln unklar.
    • Formale Genehmigung im Rahmen der Haushaltssatzung für 2026 steht noch aus.
    • Konkreter Zeitplan für Bau und Sicherstellung des Spielbetriebs ist nicht im Detail genannt.
    • Festlegung von Nutzungs- und Pflegevereinbarungen zwischen Verein und Stadt fehlt in den Unterlagen.

    Unsicherheiten

    • Details zur Kostenaufteilung sind noch offen.
    • Die finale Genehmigung der Haushaltssatzung steht noch aus.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

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  • 2026/017 – Mitteilung – Vierter Gleichstellungsbericht der Stadt Goslar: Berichtszeitraum 2022-2024

    Vorgangsnummer: 2026/017

    Kurzzusammenfassung

    Der vierte Gleichstellungsbericht der Stadt Goslar, der im Zeitraum von 2022 bis 2024 erstellt wurde, dokumentiert die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Die Stadtverwaltung hat bei der Erstellung dieses Berichts 29 Organisationseinheiten einbezogen, um die aktuellen Geschlechterverhältnisse in verschiedenen Verwaltungsbereichen zu erfassen. Laut den Zahlen gibt es in Goslar insgesamt 49.506 Einwohner, wobei der Frauenanteil leicht über dem der Männer liegt. Der Bericht thematisiert die Repräsentanz von Frauen in politischen Gremien und zeigt, dass der Anteil an weiblichen Ratsmitgliedern von 28 % auf 23 % gesunken ist. Die Stadt hat zudem Maßnahmen ergriffen, um die Sichtbarkeit von Frauen bei Ehrungen und Straßenbenennungen zu verbessern. Im Rahmen der Gleichstellungspolitik wird auch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die städtischen Bediensteten hingewiesen. Zahlreiche Projekte wurden initiiert, um die Bürgerbeteiligung zu fördern und die Gleichstellung für verschiedene Gruppen, einschließlich queerer und behinderter Menschen, zu unterstützen. Trotz der positiven Schritte gibt es weiterhin Herausforderungen, insbesondere bei der politischen Mitbestimmung von Frauen. Der Bericht schließt mit dem Hinweis auf bestehenden Handlungsbedarf, um die Gleichstellung weiter voranzutreiben und abzuleiten, welche Maßnahmen hierfür in Zukunft erforderlich sind.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahmen zur Gleichstellung sollen das gesellschaftliche Zusammenleben und die Mitbestimmung in der Stadt stärken, was potenziell allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/017
    • Thema: Bericht über Gleichstellung von Frauen und Männern in Goslar
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Frauen und Männer in politischen Gremien, Bedienstete der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Bericht sind keine spezifischen Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie werden die Herausforderungen konkret angegangen, um den Frauenanteil in politischen Gremien zu erhöhen?
    • Gibt es spezifische Zeitpläne für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zur Gleichstellung?
    • Wie wird die Wirksamkeit der initiierten Projekte zur Bürgerbeteiligung gemessen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung

    Quelle

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  • 2026/016 – Vorlage – Feststellung des Sitzverlustes des Ratsmitglieds Stephan Kahl

    Vorgangsnummer: 2026/016

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um die Feststellung des Sitzverlustes des Ratsmitglieds Stephan Kahl. Am 07.01.2026 hat Herr Kahl schriftlich auf sein Mandat verzichtet. Der Rat der Stadt Goslar soll nun formell beschließen, dass das Mandat gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beendet ist. Durch diesen Beschluss wird der Weg frei für die Nachrückung der Ersatzperson, Herrn Dieter Wolff, gemäß § 51 NKomVG. Die Sitzung zur Beschlussfassung findet am 27.01.2026 statt. Betroffen sind die Mitglieder des Rates sowie die Wählerinnen und Wähler in dem betreffenden Wahlkreis. Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder finanziellen Auswirkungen enthalten. Die Bürgerinnen und Bürger könnten direkt von der Nachrückung des Ersatzmitglieds betroffen sein, da dies die politische Vertretung im Rat beeinflusst. Es bleiben jedoch keine offenen Fragen im Dokumenttext und die Zuständigkeiten sind klar geregelt. Der Beschluss ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eindeutig formuliert.

    Warum ist das wichtig?

    Die Bürgerinnen und Bürger könnten direkt von der Nachrückung des Ersatzmitglieds betroffen sein, da dies die politische Vertretung im Rat beeinflusst.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/016
    • Thema: Feststellung des Sitzverlustes eines Ratsmitglieds
    • Betroffene: Herr Stephan Kahl, Herr Dieter Wolff, Mitglieder des Rates, Wählerinnen und Wähler
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder finanziellen Auswirkungen enthalten.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2025/469-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Bauprojekte in Hahnenklee – Bockswiese“; Ortsratsfraktion CDU vom 30.12.2025

    Vorgangsnummer: 2025/469-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2025/469.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2025/469 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Diese Mitteilung bezieht sich auf die Beantwortung einer Anfrage der Ortsratsfraktion CDU zu Bauprojekten in Hahnenklee – Bockswiese. Die Investoren haben bisher nicht mit dem Bau begonnen, und die Gründe dafür sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Für das Bauvorhaben am ehemaligen Schüssler Sanatorium liegt der aktuelle Stand so, dass noch keine Baumaßnahmen begonnen wurden, da die Investoren nach Angaben der Verwaltung noch nicht im Besitz des Baugrundstücks sind. In Hahnenklee gibt es einige Grundstücke, die potenziell für eine Wohnbebauung geeignet sind, aber die Ausweisung eines größeren Neubaugebiets wird durch das benachbarte Landschaftsschutzgebiet eingeschränkt. Ein konkreter Zeitrahmen für künftige Bauprojekte oder verfügbare Grundstücke wurde nicht genannt, und es gibt Unsicherheiten hinsichtlich der Pläne der Investoren. Diese Informationen könnten für Anwohnerinnen und Anwohner sowie an Bauprojekten Interessierte von Bedeutung sein, da sie Einblick in die derzeitige Situation der Bauvorhaben geben.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Anwohnerinnen und Anwohner sowie Bauinteressierte informieren und auf mögliche zukünftige Entwicklungen hinweisen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/469-01
    • Thema: Beantwortung der Anfrage zu Bauprojekten in Hahnenklee – Bockswiese
    • Betroffene: Ortsratsfraktion CDU, Investoren, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche genauen Gründe haben dazu geführt, dass die Investoren nicht mit dem Bau begonnen haben?
    • Wie lange wird es dauern, bis die Bauprojekte in Hahnenklee realisiert werden können?
    • Gibt es bereits konkrete Pläne für die Nutzung der freiwerdenden Grundstücke?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten darüber, warum die Investoren nicht bauen.
    • Fehlende Informationen über Fristen und zukünftige Bauvorhaben.

    Quelle

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  • 2026/013 – Vorlage – Erhöhung des Zuschusses für den Betrieb der Begegnungsstätte Oker, Talstraße 3

    Vorgangsnummer: 2026/013

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, den jährlichen Zuschuss für die Begegnungsstätte Oker von 20.000,00 Euro auf 30.000,00 Euro zu erhöhen. Diese Beschlussvorlage zielt darauf ab, die finanziellen Mittel zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Begegnungsstätte sicherzustellen. Der Stadtteilverein Oker, der die Einrichtung betreibt, hat die Stadt informiert, dass gestiegene Energie- und Versicherungskosten eine jährlich benötigte Nachzahlung von etwa 6.500,00 Euro zur Folge haben. Zusätzlich entstehen Kosten von etwa 3.200,00 Euro jährlich für den Betrieb eines neuen Aufzuges. Eine Erhöhung des Zuschusses ist erforderlich, da der Verein ansonsten nicht in der Lage wäre, die Begegnungsstätte zu betreiben. Der Zuschuss soll ab dem Haushaltsjahr 2026 bereitgestellt werden, die Mittel sind im städtischen Budget veranschlagt. Dies hat positive Auswirkungen auf die soziale und kulturelle Struktur im Stadtteil. Auf die Umwelt hat die Erhöhung des Zuschusses keine negativen Auswirkungen. Offene Punkte wie die genaue Ausgestaltung und mögliche weitere finanzielle Verpflichtungen sind bisher nicht abschließend geklärt. Insgesamt ist die Vorlage von Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger, da die Begegnungsstätte einen wichtigen Anlaufpunkt im Stadtteil darstellt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Entscheidung sichert den Betrieb der Begegnungsstätte, die als wichtiger Treffpunkt im Stadtteil dient.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/013
    • Thema: Erhöhung des Zuschusses für die Begegnungsstätte Oker
    • Betroffene: Stadtteilverein Oker, Bürgerinnen und Bürger, Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Die jährlichen Kosten erhöhen sich um 10.000,00 Euro, die Mittel sind im Haushalt veranschlagt.

    Offene Fragen

    • Wie genau ist die Dauer und Zweckbindung des erhöhten Zuschusses für die Begegnungsstätte Oker geregelt?
    • Wer trägt künftig unvorhersehbare Kostensteigerungen über die 30.000,00 Euro hinaus?
    • Wie wird der Betriebskostenanteil für den neuen Aufzug (ca. 3.200,00 Euro jährlich) administrativ nachgewiesen und abgerechnet?
    • Ob und wie eine Evaluierung der Förderung in den Folgejahren erfolgen soll bleibt offen.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

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  • 2026/022 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Änderung der Bauausführung – Parkstraße 2. Bauabschnitt Kreuzung Einbindung Parkstraße – Hindenburgstraße“; Ortsratsfraktion SPD und FDP-Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe vom 07.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/022

    Kurzzusammenfassung

    Der Antrag der Ortsratsfraktion SPD und FDP will die Bauausführung in der Kreuzung Parkstraße und Hindenburgstraße ändern. Der Hintergrund ist, dass die aktuelle Planung nicht den Vorgaben des Ortsrates entspricht. Die Breite des Gehwegs wurde zwar vergrößert, aber die Fahrbahn bleibt eingeengt, was bestehende Stau- und Unfallgefahren nicht behebt. So gibt es nach wie vor Probleme, wenn große Fahrzeuge die Kreuzung passieren. Der Antrag könnte dazu führen, dass die Verkehrssituation für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Verkehrsteilnehmer, vor allem für Busse, verbessert wird. Dennoch sind die genauen finanziellen Implikationen nicht klar, und es fehlen Angaben zu den Kosten. Anstehende Sitzungen zur Beratung sind für den 14. Januar, 12. Februar und 3. März 2026 geplant. Es bleibt unklar, ob die vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich eine Verbesserung bringen. Auch die Zuständigkeiten der Stadtverwaltung müssen geklärt werden, um eine Umsetzung zu gewährleistern.

    Warum ist das wichtig?

    Der Antrag könnte die Verkehrssituation für Bürgerinnen und Bürger verbessern, vor allem für Busse, ist aber in seiner Wirkung unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/022
    • Thema: Änderung der Bauausführung in der Parkstraße
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Fahrgäste, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Verbesserungen sind durch die Änderungen zu erwarten?
    • Wie hoch sind die Kosten für die Umsetzung des Antrags?
    • Wer ist genau für die Umsetzung der Änderungen zuständig?

    Unsicherheiten

    • Die genauen finanziellen Auswirkungen sind unbekannt.
    • Die Zuständigkeiten für die Umsetzung sind nicht klar definiert.

    Mehr zum Thema Gehwege und Betriebshof

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  • 2026/015 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Eingliederungsvertrag Hahnenklee“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 07.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/015

    Kurzzusammenfassung

    In der Anfrage vom 07.01.2026 wird der Eingliederungsvertrag zwischen Hahnenklee und der Stadt Goslar angesprochen, der seit 1972 besteht und immer wieder thematisiert wird. Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl bittet die Verwaltung um eine Darstellung der Rechte und Pflichten, die sich aus diesem Vertrag für beide Seiten ergeben, und zwar in einfacher Sprache. Es wird um eine klare Analysierung auf Basis der einzelnen Paragraphen gebeten, um Unsicherheiten auszuräumen. Bürger sollen verstehen, was gültig ist und was nicht. Die Anfrage zielt darauf ab, mehr Transparenz über einen oft zitierten und manchmal ignorierten Vertrag zu schaffen. Eine Prüfung der Regelungen könnte helfen, die aktuelle Handhabung besser zu verstehen. Welche konkreten Veränderungen oder Zuständigkeiten dabei betroffen sind, bleibt offen. Es gibt bislang keine Angaben über Kosten oder finanzielle Auswirkungen. Die erwartete Klärung könnte dazu beitragen, Missverständnisse auszuräumen und das Bewusstsein für den Vertrag zu erhöhen. Ob und wie dieser Prozess die Bürgerinitiative in Hahnenklee direkt beeinflusst, ist noch unklar.

    Warum ist das wichtig?

    Eine Klärung des Eingliederungsvertrags könnte dem Verständnis der Bürger über ihre Rechte und Pflichten dienen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/015
    • Thema: Eingliederungsvertrag zwischen Hahnenklee und der Stadt Goslar
    • Betroffene: Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl, Bürger von Hahnenklee, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine Angaben über Kosten oder Haushaltsmittel vor.

    Offene Fragen

    • Was sind die spezifischen Rechte und Pflichten aus dem Eingliederungsvertrag?
    • Welche relevanten Maßnahmen sind aufgrund des Vertrages möglich oder notwendig?

    Unsicherheiten

    • Fehlende Angaben zu spezifischen Rechten und Pflichten
    • Keine Erwähnung finanzieller Aspekte

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung und Transparenz

    Quelle

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  • 2026/010 – Vorlage – Neustrukturierung des Schulhofs der Grundschule Schillerschule im Rahmen des Startchancen-Programms; hier: Grundsatzbeschluss

    Vorgangsnummer: 2026/010

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt plant die Neustrukturierung des Schulhofs der Grundschule Schillerschule im Rahmen des Startchancen-Programms. Diese Vorlage stellt einen Grundsatzbeschluss dar. Ziel der Maßnahme ist es, den Schulhof nicht nur als Pausenfläche, sondern auch als Bildungs- und Begegnungsort zu gestalten. Hierbei sollen alle Kinder, unabhängig von Herkunft oder körperlichen Einschränkungen, die gleichen Möglichkeiten erhalten. Für die Entwurfsplanung werden im Haushaltsjahr 2026 Mittel in Höhe von 32.000 Euro bereitgestellt. Das Projekt wird durch das Startchancen-Programm gefördert, welches bis zu 70 Prozent der Kosten übernehmen kann. Die Umgestaltung fördert die Mitbestimmung der Kinder und zielt darauf ab, soziale Ungleichheiten im Bildungssystem abzubauen. Die gesamte Maßnahme verfolgt mehrere pädagogische Ziele, darunter die Stärkung demokratischer Kompetenzen und das Sichtbarmachen von Vielfalt. Folgekosten und ein größerer Pflegebedarf könnten jedoch für die Stadt entstehen. Die geplanten Maßnahmen könnten positive Auswirkungen auf die Bildungschancen insbesondere benachteiligter Kinder haben. Offene Fragen sind hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung und der langfristigen finanziellen Auswirkungen zu klären.

    Warum ist das wichtig?

    Die Neustrukturierung könnte die Bildungschancen benachteiligter Kinder positiv beeinflussen und zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem beitragen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/010
    • Thema: Neustrukturierung des Schulhofs der Grundschule Schillerschule
    • Betroffene: Schülerinnen und Schüler, Eltern, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Für die Entwurfsplanung sind 32.000 Euro im Haushalt 2026 eingeplant, mit finanzieller Unterstützung durch das Startchancen-Programm.

    Offene Fragen

    • Wie genau die Ausgestaltung des Schulhofs aussehen wird.
    • Welche langfristigen finanziellen Auswirkungen die Maßnahme auf die Stadt hat.

    Unsicherheiten

    • Es bleibt unklar, wie die konkrete Ausgestaltung aussehen wird.
    • Die langfristigen finanziellen Auswirkungen auf die Stadt sind offen.

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  • 2026/008 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommune““; Ratsherr Niklas Prause vom 06.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/008

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Antrag zur Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommunen“, eingereicht von Ratsherr Niklas Prause. Das Programm zielt darauf ab, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Städten und Gemeinden zu fördern. Die Verwaltung soll beauftragt werden, an diesem Programm teilzunehmen, was sowohl rechtliche als auch gesellschaftliche Vorteile für die Stadt Goslar bringen könnte. Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Kommunen, Kinder und Jugendliche angemessen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Durch die Teilnahme an diesem Programm möchte die Stadt individuelle Maßnahmen erarbeiten, um kinderfreundliche Bedingungen zu schaffen. Dies kann die Lebensqualität aller Generationen in Goslar erhöhen und die Stadt für Familien attraktiver machen. Kinder könnten als „Experten in eigener Sache“ miteinbezogen werden, was zu passgenaueren Lösungen in der Stadtplanung führt und somit Fehlplanungen und unnötige Kosten vermeidet. Zudem kann der Antrag helfen, der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, indem junge Menschen frühzeitig Verantwortung übernehmen. Die erste Sitzung zur Beratung des Antrags ist für den 27.01.2026 geplant.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte die Lebensqualität in Goslar steigern und die Stadt für Familien attraktiver machen. Durch die Einbeziehung von Kindern in Entscheidungsprozesse werden passgenauere Lösungen erwartet.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/008
    • Thema: Teilnahme am Programm „Kinderfreundliche Kommune“
    • Betroffene: Ratsherr Niklas Prause, Stadtverwaltung, Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, Familien, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel erwähnt.

    Offene Fragen

    • Unklarheiten über spezifische Maßnahmen und deren Umsetzung
    • Fehlende Informationen zu möglichen Kosten des Programms
    • Zuständigkeiten in der Verwaltung bezüglich der Umsetzung

    Unsicherheiten

    • Unklare Maßnahmen und deren Finanzierung
    • Fehlende Informationen zur Umsetzung der Kinderrechte

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

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  • 2026/012 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag: „Prüfauftrag zum Erwerb der Immobilie „ehemals Firma Fest“ in Oker als Alternative zur Sitzungsvorlage 2025/455″; Ratsfraktion AfD vom 05.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/012

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage der Ratsfraktion AfD wird ein Prüfauftrag zum Erwerb der Immobilie der ehemaligen Firma Fest in Oker beantragt. Die Verwaltung soll untersuchen, ob der Erwerb dieser Immobilie eine sinnvolle Alternative zu den Maßnahmen der Sitzungsvorlage 2025/455 darstellt. Bei dieser Prüfung sind der voraussichtliche Kaufpreis samt Nebenkosten, die Nutzbarkeit für einen Betriebshof sowie der bauliche Zustand der Immobilie zu berücksichtigen. Außerdem sollen mögliche Förderprogramme von Landes-, Bundes- oder EU-Ebene einbezogen werden. Die Prüfung umfasst auch die Überlegung kommunaler Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie, wie etwa für Verwaltungszwecke oder gewerbliche Zwecke. Dabei sind die langfristigen Entwicklungsperspektiven des Standorts und dessen Bedeutung für den Stadtteil Oker von besonderem Interesse. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung soll die Kosten des Erwerbs und der Herrichtung den vorgeschlagenen Lösungen in der Sitzungsvorlage 2025/455 gegenüberstellen. Es werden auch potenzielle Einsparungen und zusätzliche Einnahmemöglichkeiten bewertet. Das Ergebnis der Prüfung soll als separate Beschlussvorlage den politischen Gremien vorgelegt werden, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Damit soll eine transparente Entscheidungsgrundlage geschaffen werden, ohne das Ergebnis vorwegzunehmen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat potenzielle Auswirkungen auf die kommunale Planung und Nutzung von Flächen in Oker, jedoch sind die konkreten Wirkungen noch unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/012
    • Thema: Prüfung des Erwerbs einer Immobilie in Oker für kommunale Nutzung
    • Betroffene:
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Kosten und Folgekosten sind mit dem Erwerb und der Herrichtung verbunden?
    • Wie wird die Nutzung der Immobilie konkret geplant und umgesetzt?
    • Welche Förderprogramme kommen in Betracht und wie werden diese beantragt?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über konkrete Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie
    • Keine genauen Kosten oder Finanzierungspläne genannt

    Mehr zum Thema Gehwege und Betriebshof

    Quelle

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