• 2026/113 – Vorlage – Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Goslar Hier: Ortsfeuerwehr Vienenburg

    Vorgangsnummer: 2026/113

    Kurzzusammenfassung

    In der Vorlage handelt es sich um die Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Goslar, konkret für die Ortsfeuerwehr Vienenburg. Der Antrag sieht vor, dass der stellvertretende Ortsbrandmeister Wolfram Träger auf seinen eigenen Antrag hin zum 30.06.2026 aus seinem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen wird. Gleichzeitig wird Christian Heskamp ab dem 01.07.2026 für einen Zeitraum von sechs Jahren zum neuen stellvertretenden Ortsbrandmeister ernannt. Dieser wurde zuvor in einer Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr gewählt und erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen. Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters zu dieser Ernennung liegt bereits vor. Die Maßnahmen sind bereits im Haushalt für 2026 eingeplant, sodass keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich sind. Es fallen jährliche Kosten in Höhe von 720 EUR für die Aufwandsentschädigung an. Indirekt kann eine positive Wirkung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch die personelle Verstärkung in der Feuerwehr erwartet werden. Offene Punkte betreffen die genauen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und mögliche langfristige Effekte auf die Ortsfeuerwehr und die Bürgerbeteiligung. Insgesamt handelt es sich um einen notwendigen organisatorischen Schritt zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr vor Ort.

    Warum ist das wichtig?

    Durch die Ernennung eines neuen stellvertretenden Ortsbrandmeisters kann die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr verbessert werden, was die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger positiv beeinflussen könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/113
    • Thema: Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Vienenburg
    • Betroffene: Freiwillige Feuerwehr Goslar, Ortsfeuerwehr Vienenburg, Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Haushalt für 2026 sind die benötigten Mittel veranschlagt, es entstehen jährliche Kosten von 720 EUR für die Aufwandsentschädigung.

    Offene Fragen

    • Genauere Informationen zu den langfristigen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
    • Details zur Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit der Feuerwehr.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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    Ein Welterbe – zwei Realitäten?

    Kurzfassung

    Die Goslarer Altstadt und der Rammelsberg bilden gemeinsam das UNESCO-Welterbe. Der Beitrag hinterfragt, ob beide Bereiche tatsächlich nach denselben Prinzipien betrachtet werden sollten. Während der Rammelsberg als historisches Zeugnis bewahrt wird, bleibt die Altstadt ein lebendiger Lebensraum, der sich weiterentwickeln muss.

    Warum wir in Goslar möglicherweise einen Denkfehler machen

    Ich habe mich in letzter Zeit intensiver mit dem Welterbe in Goslar beschäftigt. Altstadt und Bergwerk Rammelsberg – gemeinsam ausgezeichnet, gemeinsam gedacht, gemeinsam verwaltet.

    Und genau hier beginnt mein Zweifel.

    Denn je länger ich darüber nachdenke, desto klarer wird: Diese beiden Teile haben eigentlich nichts gemeinsam – zumindest nicht in der Art, wie sie funktionieren.

    Zwei Orte – zwei Logiken

    Der Rammelsberg ist, wenn man ehrlich ist, ein Museum.

    Ein Ort, der nicht mehr genutzt wird wie früher. Ein Ort, der bewahrt wird. Ein Ort, der genau deshalb so funktioniert, weil er nicht mehr Teil des Alltags ist.

    Die Altstadt ist das Gegenteil.

    Sie ist kein Ausstellungsstück. Sie ist ein Lebensraum.

    Menschen wohnen dort. Häuser werden genutzt. Wirtschaft findet statt. Und alles das verändert sich – zwangsläufig.

    Und genau hier entsteht ein Spannungsfeld, das selten sauber benannt wird.

    Der gedankliche Kurzschluss

    Indem wir Altstadt und Bergwerk als ein gemeinsames Welterbe behandeln, entsteht unterschwellig eine Gleichsetzung:

    Was für das Bergwerk gilt, gilt auch für die Altstadt.

    Aber das ist logisch falsch.

    Denn: Ein Museum kann stillstehen. Eine Stadt kann das nicht.

    Wenn man versucht, eine lebendige Altstadt wie ein Museum zu behandeln, passiert etwas Paradoxes: Man schützt sie – indem man sie ihrer Entwicklung beraubt.

    Was schützt die UNESCO wirklich?

    Die UNESCO spricht vom „außergewöhnlichen universellen Wert“.

    Das ist entscheidend.

    Denn dieser Wert ist bei beiden Teilen unterschiedlich begründet:

    • Beim Bergwerk: industrielle Geschichte, Originalzustand, Zeugnis der Vergangenheit
    • Bei der Altstadt: gewachsene Stadtstruktur, Nutzung, Kontinuität über Zeit

    Das bedeutet:

    Der Wert der Altstadt liegt nicht nur im „Wie es aussieht“. Sondern auch darin, dass sie lebt.

    Die eigentliche Konsequenz

    Wenn das stimmt, dann ergibt sich ein unangenehmer Gedanke:

    Eine Altstadt zu stark einzufrieren kann selbst zum Risiko werden.

    Denn:

    • Nutzung wird schwieriger
    • Anpassung wird verhindert
    • Gebäude verlieren Funktion

    Und irgendwann bleibt genau das übrig, was man eigentlich vermeiden wollte:

    Eine schöne Kulisse. Ohne echtes Leben.

    Haben wir falsch gedacht?

    Vielleicht liegt der Fehler nicht in der UNESCO-Auszeichnung selbst.

    Sondern darin, wie wir sie interpretieren.

    Wir behandeln ein stillgelegtes Bergwerk und eine lebendige Stadt, als wären sie denkmalpflegerisch identisch.

    Aber sie sind es nicht. Und sie können es auch nicht sein.

    Ein anderer Blick

    Vielleicht müsste man das Welterbe in Goslar gedanklich trennen – nicht formal, aber funktional:

    • Der Rammelsberg: Schutz durch Bewahrung
    • Die Altstadt: Schutz durch Nutzung und Entwicklung

    Das wäre kein Widerspruch zur UNESCO.

    Im Gegenteil. Es würde den Begriff des „außergewöhnlichen universellen Wertes“ endlich ernst nehmen – statt ihn pauschal anzuwenden.

    Die offene Frage

    Was wäre eigentlich gefährlicher für Goslar?

    Eine Altstadt, die sich vorsichtig weiterentwickelt?
    Oder eine Altstadt, die man wie ein Museum behandelt?

    Vielleicht ist genau das die Frage, die wir bisher nicht gestellt haben.

    Und vielleicht ist es an der Zeit, das nachzuholen.

    Weiterführende Beiträge

    Wenn Stillstand als Schutz verkauft wird
    Goslar Altstadt: UNESCO, Denkmalschutz und steigende Gaspreise – ein wachsendes Problem
    Welterbe Goslar – neu gedacht

  • 2026/111 – Vorlage – Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG (WiReGo); Wirtschaftsplan 2026 bis 2028 – Geschäftsjahr 2026 –

    Vorgangsnummer: 2026/111

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Beschlussvorschlag zum Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG (WiReGo) für die Jahre 2026 bis 2028. Der Plan sieht für das Jahr 2026 einen Ertrag von 324.509 Euro und Aufwendungen von 1.044.987 Euro vor, was zu einem Jahresverlust von 720.478 Euro führen wird. Der Finanzplan für 2026 ist mit Auszahlungen von 1.085.150 Euro und Einzahlungen von 1.064.139 Euro veranschlagt, was eine Periodenunterdeckung von 21.011 Euro ergibt. Die Stadt Goslar wird ein Finanzierungsbeitrag von 44.623 Euro leisten, wie in der Anlage 1 ausgeführt. Die geplanten Maßnahmen in der Wirtschaftsförderung umfassen unter anderem Existenzgründungsförderung und Regionalmarketing. Der geplante Personalaufwand beläuft sich auf 789.738 Euro für 2026. Diese Ausgaben sind notwendig, um die wirtschaftlichen Aktivitäten und Dienstleistungen der WiReGo aufrechtzuerhalten. Die Vorlage wird voraussichtlich am 28.04.2026 im Rat der Stadt Goslar abgestimmt, nachdem sie bereits in der Gesellschafterversammlung am 03.03.2026 vorab genehmigt wurde. Offene Punkte betreffen die zukünftige Entwicklung der Erlöse und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, welche noch abgewartet werden müssen. Es bleibt unklar, wie sich die Zuwendungen in den Folgejahren entwickeln werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte die Wirtschaftsförderung in der Region stärken, jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Investitionen nicht die erwarteten Erlöse bringen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/111
    • Thema: Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung Region Goslar für 2026 bis 2028
    • Betroffene: Stadt Goslar, Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG, Anwohnerinnen und Anwohner, Unternehmen in der Region
    • Kosten/Haushalt: Für 2026 sind Aufwendungen von 1.044.987 Euro und Erträge von 324.509 Euro eingeplant, was zu einem Verlust führt.

    Offene Fragen

    • Wie sollen die Erträge nach 2026 konkret gesteigert werden?
    • Welche Wirksamkeit hat die Existenzgründungsförderung für die Einnahmen?
    • Wie entwickeln sich die Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter in Folgejahren?
    • Welche Controlling‑Mechanismen sollen den hohen Personalaufwand (789.738 €) rechtfertigen?
    • Welche konkreten Maßnahmen sollen die Periodenunterdeckung von 21.011 € ausgleichen?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie die Zuwendungen in den Folgejahren aussehen werden.
    • Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen könnte ungewiss sein.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/109 – Vorlage – Nachfrageorientierte Anpassung der Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten zum 01.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/109

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage betrifft die nachfrageorientierte Anpassung der Betreuungsangebote in den Goslarer Kindertagesstätten ab dem 01.08.2026 und stellt einen Beschlussvorschlag dar. Der Anpassungsbedarf ergibt sich aus der veränderten Nachfrage nach Betreuungszeiten, die jährlich evaluiert wird. Angebotszeiten, die nicht ausreichend nachgefragt werden, sollen verringert werden, während gleichzeitig zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden, wenn Bedarf besteht. Für das Jahr 2026 wird ein Minderaufwand von 16.608 € bei den Personalkosten sowie 6.588 € Mindereinnahmen bei den Finanzhilfen erwartet, was zu einer Gesamtminderbelastung von 10.020 € für den städtischen Haushalt führt. Für das Jahr 2027 sind jährliche Minderaufwendungen von 100.082 € in Aussicht, während gleichzeitig Mindererträge bei Finanzhilfen und Betreuungsgebühren von insgesamt 39.526 € anfallen. Die Vorlage enthält auch eine Liste über Betreuungsangebote, die eingestellt werden, sofern eine Mindestbelegung von 33 % nicht erreicht wird. Darüber hinaus sind die Maßnahmen positiv für die Familienfreundlichkeit und die Haushaltskonsolidierung zu bewerten, obwohl einige Angebote möglicherweise aufgrund unzureichender Nachfrage entfallen könnten. Es bleiben Fragen zu den genauen Auswirkungen und der Umsetzung offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anpassungen sollen die Qualität und Verfügbarkeit der Betreuungsangebote verbessern, könnten jedoch auch zur Einstellung einiger Angebote führen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/109
    • Thema: Anpassung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Elternschaft, Kinder in den Kindertagesstätten
    • Kosten/Haushalt: Für 2026 liegen Minderaufwendungen von 16.608 € und Mindererträge von 6.588 € vor; 2027 wird ein jährlicher Minderaufwand von 100.082 € erwartet.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Umsetzung der Änderungen konkret organisiert?
    • Welche Maßnahmen werden konkret ergriffen, um weitere Anfragen zu berücksichtigen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/110 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung im Rahmen von ISEK 2025 und Masterplan 2040“; CDU-Ratsfraktion vom 24.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/110

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat den Antrag gestellt, ein Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) 2025 und des Masterplans 2040 zu initiieren. Dabei soll ein ausgewählter Ortsteil als Modell dienen, um die Entwicklung städtischer Herausforderungen zu konkretisieren und zu beschleunigen. Der Fokus liegt auf der Erfassung bestehender Probleme, der Analyse von Infrastrukturmaßnahmen sowie der Betrachtung von Verkehr, Sicherheit und sozialer Infrastruktur. Ziel ist es, bis 2040 eine klare Perspektive für den Ortsteil zu entwickeln und damit eine strategische Ausrichtung vorzugeben, unabhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen einzelner Maßnahmen. Dieser Ansatz soll eine spürbare Beschleunigung in der Bearbeitung des ISEK und des Masterplans ermöglichen und als Blaupause für weitere Ortsteile dienen. Als geeigneter Modellsraum wurde Jerstedt vorgeschlagen, könnte jedoch auch durch andere Vorschläge der Verwaltung ergänzt werden. Die Ergebnisse dieses Projekts sollen in die gesamtstädtische Planung einfließen, um eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.

    Warum ist das wichtig?

    Das Pilotprojekt könnte Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen, insbesondere durch die Verbesserung der Infrastruktur und der sozialen Angebote in dem ausgewählten Ortsteil.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/110
    • Thema: Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung
    • Betroffene: CDU-Ratsfraktion, Verwaltung, Einwohner des gewählten Ortsteils, Vereine, Feuerwehr, Schule/Kita, Gewerbe
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Konkrete Finanzierung: Welche Haushaltsmittel sind für das Pilotprojekt eingeplant?
    • Auswahlkriterien: Nach welchen Kriterien soll der Ortsteil (z. B. Jerstedt) endgültig bestimmt werden?
    • Zeithorizont: Welche Schritte und Fristen sind bis zur Zielmarke 2040 vorgesehen?
    • Bürgerbeteiligung: Wie und wann werden Vereine, Feuerwehr, Schule/Kita und Anwohner eingebunden?
    • Übertragbarkeit: Wie wird das Verfahren auf andere Ortsteile praktikabel übertragen?
    • Zuständigkeit: Welche Fachabteilung der Verwaltung verantwortet Umsetzung und Controlling?

    Unsicherheiten

    • Es sind keine konkreten finanziellen Mittel oder Ressourcen für die Umsetzung des Projekts benannt.
    • Die Ergebnisse des Pilotprojekts und ihre Übertragbarkeit auf andere Ortsteile sind derzeit unklar.

    Quelle

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  • 2026/015-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Eingliederungsvertrag Hahnenklee“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 07.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/015-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/015.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/015 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung beantwortet die Stadt Goslar die Anfrage von Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl zum Eingliederungsvertrag mit der Kurortgemeinde Hahnenklee-Bockswiese. Der Vertrag, der seit dem 29. Juni 1972 besteht, regelt die Eingliederung Hahnenklees in die Stadt Goslar. Die Mitteilung hebt verbindliche Passagen des Vertrages hervor und stellt klar, dass einige Teile durch Gesetzesänderungen oder Beschlüsse nicht mehr gültig sind. Der Stadtteil Hahnenklee übernimmt die Verwaltung und Rechte der früheren Kurortgemeinde, einschließlich der Mitgliedschaft in verschiedenen Verbänden. Für die Bürgerinnen und Bürger in Hahnenklee bleiben die bisherigen Bebauungspläne vorerst bestehen. Abgaben werden ab dem 01.01.1973 nach den in Goslar geltenden Sätzen erhoben. Die Stadt plant, den Stadtteil als Luftkurort zu fördern. Fragen zur finanziellen Auswirkung oder weiteren Kostenangaben bleiben in dieser Mitteilung unbeantwortet. Die Transparenz und das Verständnis über die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sollen verbessert werden, um Missverständnisse zu klären. Welche konkreten Änderungen für die Anwohner entstehen, bleibt jedoch ungewiss.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte dazu beitragen, Missverständnisse über den Eingliederungsvertrag auszuräumen, konkrete Auswirkungen für die Bürger sind jedoch unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/015-01
    • Thema: Eingliederungsvertrag Hahnenklee und seine aktuellen Regelungen
    • Betroffene: Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger in Hahnenklee, Ortsrat Hahnenklee
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmittel in der Mitteilung vor.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten finanziellen Auswirkungen hat die Eingliederung für die Bürger?
    • Wann wird neues Ortsrecht in Hahnenklee in Kraft treten?
    • Gibt es weitere rechtliche Regelungen, die Bürger betreffen?

    Unsicherheiten

    • Es bleibt unklar, welche Teile des Vertrages nicht mehr gültig sind.
    • Die Auswirkungen auf die Bürger in Hahnenklee sind unklar.

    Quelle

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  • 2026/108 – Vorlage – Ernennung einer Beauftragten für benachteiligte gesellschaftliche Gruppen, hier: Ernennung der Integrationsbeauftragten für die Ortschaften Vienenburg, Immenrode, Weddingen, Lengde, Wiedelah und Lochtum

    Vorgangsnummer: 2026/108

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um die Wiederwahl von Frau Christa Hillebrandt zur Integrationsbeauftragten für mehrere Ortschaften, darunter Vienenburg, Immenrode und Weddingen. Ihre bisherige Amtszeit endet am 30. April 2026, und sie wird vorgeschlagen, ab dem 1. Mai 2026 für weitere fünf Jahre in diesem Amt tätig zu sein. Frau Hillebrandt hat sich in der Vergangenheit durch hervorragendes Engagement in der Integrationsarbeit ausgezeichnet. Sie ist Ansprechpartnerin für geflüchtete Menschen und fördert deren Integration durch verschiedene Maßnahmen wie Sprachkurse und Freizeitangebote für Kinder. Zudem koordiniert sie die Zusammenarbeit mit der städtischen Integrationsbeauftragten sowie mit lokalen Institutionen. Für ihre Tätigkeit erhält sie eine monatliche Aufwandsentschädigung von 150 Euro. Die Vorlage wird in mehreren Sitzungen behandelt, beginnend am 9. April 2026. Die langfristige Bedeutung ihrer Arbeit für die Integration vor Ort wird anerkannt. Konkrete Kosten oder finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind nicht benannt. Es bleibt unklar, ob weitere Kandidaturen für diese Position vorhanden sind.

    Warum ist das wichtig?

    Die Wiederwahl hat potenziell positive Auswirkungen auf die Integration geflüchteter Personen in den betroffenen Ortschaften.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/108
    • Thema: Wiederwahl einer Integrationsbeauftragten für mehrere Ortschaften
    • Betroffene: Frau Christa Hillebrandt, Ortschaften Vienenburg, Ortschaften Immenrode, Ortschaften Weddingen, Ortschaften Lengde, Ortschaften Wiedelah, Ortschaften Lochtum
    • Kosten/Haushalt: Konkrete Kosten oder finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind nicht benannt.

    Offene Fragen

    • Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob weitere Kandidaturen für die Integrationsbeauftragte vorliegen.
    • Es werden keine konkreten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt genannt.
    • Unklar bleibt, wie das Auswahl- oder Vorschlagsverfahren für die Ernennung organisiert wurde.

    Unsicherheiten

    • Ob weitere Kandidaturen für die Position der Integrationsbeauftragten vorliegen.

    Quelle

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  • 2026/107 – Mitteilung – Mitteilung über eine Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer (1936-1942)

    Vorgangsnummer: 2026/107

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant eine Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer, die am 5. Juli 1936 geboren wurde und am 22. Juli 1942, im Alter von sechs Jahren, getötet wurde. Diese Mitteilung wurde im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026 vorgestellt. Die Verlegung des Stolpersteins erfolgt an ihrem Todestag, dem 22. Juli 2026, um das Schicksal von Johanna Schaefer zu würdigen. Die Initiative Stolpersteine hat die Kosten für den Stein und die Verlegung durch Spenden gedeckt, sodass der Stadt keine finanziellen Belastungen entstehen. Der städtische Eigenbetrieb „Betriebshof Goslar“ ist für die Vorbereitung der Verlegestellen zuständig. Familie von Johanna Schaefer wird an der Verlegung teilnehmen und Redebeiträge halten, unterstützt von einer Schülergruppe der Adolf-Grimme-Gesamtschule, die über ihr Schicksal berichten wird. Zudem sind Mitglieder des Rates und die Oberbürgermeisterin zur Teilnahme eingeladen. Die fristgerechte Herstellung des Stolpersteins wurde von der Stiftung Gunter Demnig zugesichert. Dieser Anlass bietet die Möglichkeit, das Bewusstsein für die Verfolgung während der NS-Zeit zu stärken und die Erinnerung an die Opfer wachzuhalten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Stolpersteinverlegung hat eine direkte Wirkung auf die öffentliche Erinnerungskultur und trägt zur Sensibilisierung für die Verfolgung während der NS-Zeit bei.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/107
    • Thema: Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer
    • Betroffene: Familie von Johanna Schaefer, Stadtverwaltung, Initiative Stolpersteine, Schülergruppe der Adolf-Grimme-Gesamtschule, Mitglieder des Rates, Oberbürgermeisterin
    • Kosten/Haushalt: Die Kosten für den Stolperstein und die Verlegung werden durch Spenden der Initiative Stolpersteine getragen, sodass der Stadt keine finanziellen Belastungen entstehen.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/106 – Mitteilung – Anbringen eines Hinweisschildes neben der Klanginstallation „Der Goldene Ton“ in Hahnenklee

    Vorgangsnummer: 2026/106

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, ein Hinweisschild neben der Klanginstallation „Der Goldene Ton“ im Kurpark Hahnenklee anzubringen. Diese Maßnahme wird im Rahmen einer Mitteilung vorgestellt. Das Schild soll rechtzeitig vor einer Preisverleihung an die Sängerin LEA aufgestellt werden. Es informiert über die Geschichte des Preises und beschreibt das Ritual der namentlichen Verewigung der Preisträgerinnen und Preisträger auf den Röhren der Klanginstallation. Die Beratungsfolge sieht Sitzungen im Ausschuss für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026, im Verwaltungsausschuss am 21. April 2026 und im Rat der Stadt Goslar am 28. April 2026 vor. Der genaue Kostenrahmen oder Haushaltsmittel sind in der Vorlage nicht angeführt. Für Bürgerinnen und Bürger könnte das Schild einen zusätzlichen kulturellen Wert und Informationen über eine lokale Attraktion bieten. Unklar bleibt, ob und wie zukünftige Informationen über die Klanginstallation weitergegeben werden. Zudem gibt es keine Angaben zu Änderungen im Stadtverkehr oder anderen städtischen Abläufen aufgrund dieser Maßnahme.

    Warum ist das wichtig?

    Das Hinweisschild könnte den kulturellen Wert der Klanginstallation erhöhen und Bürger sowie Besucher informieren.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/106
    • Thema: Anbringen eines Hinweisschildes für eine Klanginstallation.
    • Betroffene: Besucher der Klanginstallation, Anwohner in Hahnenklee, Teilnehmer der Preisverleihung
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Kein konkreter Kostenrahmen oder Haushaltsansatz für das Hinweisschild genannt.
    • Unklar, wer die künftige Pflege und inhaltliche Aktualisierung des Schildes übernimmt.
    • Unklar, ob und wie Informationen zur Klanginstallation zukünftig digital oder analog weitergegeben werden.
    • Kein genauer Zeitpunkt für die Aufstellung des Schildes genannt, nur „rechtzeitig vor der Preisverleihung“.
    • Keine Angaben, ob die Beschilderung verkehrliche oder sicherheitsrelevante Auswirkungen hat.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/105 – Vorlage – Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH (SGG) für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2024 bis 30. September 2025

    Vorgangsnummer: 2026/105

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage beinhaltet den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH (SGG) für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 und stellt einen Beschlussvorschlag dar. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 25.154.782,00 EUR und einen Jahresüberschuss von 51.985,64 EUR aus. Der Jahresüberschuss soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Außerdem wird die Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Zudem wird die Bestellung des Geschäftsführers Holger Fricke um weitere fünf Jahre empfohlen. Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB geprüft und erhielt ein positives Prüfergebnis. Der Geschäftsverlauf zeigt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stabil sind, und sowohl für Umsatzerlöse als auch für Aufwendungen sichere Grundlagen bestehen. Die Investitionen der SGG beliefen sich auf 2.597 TEUR, die durch Entgelt- und Restbuchwertvergütungsansprüche finanziert wurden. Die Eigenkapitalquote beträgt 4,7 %. Die Vorlage wird zur Kenntnisnahme empfohlen und ist wichtig für die finanzielle Transparenz der Stadtentwässerung. Bürgerinnen und Bürger könnten von der finanziellen Stabilität der SGG profitieren, da diese für einen reibungslosen Betrieb der Abwasserentsorgung sorgt. Es bleibt unklar, welche konkreten Kündigungsfristen für zukünftige Verträge gelten würden.

    Warum ist das wichtig?

    Die finanzielle Stabilität der SGG könnte dafür sorgen, dass die Abwasserentsorgung in Goslar reibungslos funktioniert.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/105
    • Thema: Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH
    • Betroffene: Stadtentwässerung Goslar GmbH, Stadt Goslar, Wirtschaftsprüfungsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu spezifischen Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Unklar, welche konkreten Kündigungsfristen für künftige Verträge der SGG gelten.
    • Nicht ersichtlich, ob der vorgetragene Jahresüberschuss Auswirkungen auf Gebühren oder Rücklagenplanung hat.
    • Konkrete Details zur Bilanzentwicklung und den Gründen für die Eigenkapitalquote von 4,7 % fehlen.

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten bezüglich künftiger Kündigungsfristen.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen