• 2026/123 – Vorlage – Annahme von Spenden über 100 bis 2.000 EUR

    Vorgangsnummer: 2026/123

    Kurzzusammenfassung

    In der Sitzung am 21. April 2026 soll der Verwaltungsausschuss entscheiden, ob insgesamt 5.349,50 EUR an Spenden angenommen werden. Diese gültigen Zuwendungen liegen im Rahmen der festgelegten Betragsgrenze von 100 EUR bis maximal 2.000 EUR. Die wichtigsten Spender sind u.a. die Harz Energie GmbH, der Feuerwehrverein sowie der Elternverein des Christian-von-Dohm-Gymnasiums. Diese Spenden werden für verschiedene Zwecke verwendet, z.B. für Kinderfeste oder die Unterstützung von Feuerwehrmaßnahmen. Der Rat der Stadt Goslar hat in einer früheren Sitzung die Entscheidung über solche Spenden im genannten Betrag an den Verwaltungsausschuss übertragen. Es sind keine neuen Haushaltsmittel erforderlich, da bereits entsprechende Mittel veranschlagt sind. Durch die Annahme der Spenden kann die Finanzlage der Stadt entlastet werden. Damit unterstützt die Stadt verschiedene soziale und kulturelle Projekte und engagiert sich für das Bürgerengagement. Eine direkte Wirkung auf die Bürgerinnen und Bürger sind durch die Unterstützung von Veranstaltungen und Einrichtungen zu erwarten. Offene Fragen könnten hinsichtlich der genauen Verwendungszwecke und der Zuordnung der Mittel bestehen. Zusammenfassend festzuhalten ist, dass es sich um eine turnusmäßige Annahme von Spenden handelt, die bereits genehmigt sein könnte, jedoch noch der Zustimmung bedarf.

    Warum ist das wichtig?

    Die Annahme der Spenden könnte direkt positive Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger haben, indem soziale und kulturelle Projekte unterstützt werden.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/123
    • Thema: Annahme von Spenden durch die Stadt
    • Betroffene: Verwaltungsausschuss, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Es sind keine neuen Haushaltsmittel erforderlich, da bereits entsprechende Mittel veranschlagt sind.

    Offene Fragen

    • Details zu den Verwendungszwecken der Spenden
    • Zuordnung der Mittel zu spezifischen Projekten

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten bestehen über die genaue Verwendung der Spenden.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

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    Denkmalschutz: Wie man Menschen vom Investieren abhält

    Kurzfassung:
    Warum bleiben viele Gebäude unsaniert, obwohl ihr Erhalt gewünscht ist? Der Beitrag beleuchtet die wirtschaftlichen Risiken und Unsicherheiten, die Investitionen in denkmalgeschützte Immobilien zunehmend unattraktiv machen können.

    Gedankenexperiment

    Du kaufst ein Haus in Goslar.
    Kein Palast. Kein Luxus.
    Ein ganz normales Fachwerkhaus.

    Du denkst:
    „Das kriege ich hin.“
    Und dann fängst du an.

    Erst ein bisschen sanieren.
    Dann noch ein bisschen mehr.
    Dann noch eine Wand.
    Dann noch das Dach.

    Und irgendwann stellst du fest:
    👉 Das hört nicht mehr auf.

    Du steckst Geld rein.
    Dann noch mehr Geld.
    Und noch mehr.

    Und irgendwann bist du an einem Punkt, an dem du nicht mehr rechnest.
    👉 Weil du es gar nicht mehr wissen willst.

    Und genau in diesem Moment kommt das System.
    Nicht am Anfang.
    Nicht bei der Entscheidung.

    👉 Am Ende.
    Dann erfährst du:
    Das war nicht ganz richtig
    Das hätte anders aussehen müssen
    Das entspricht nicht exakt dem Plan

    Und plötzlich stehst du da.
    Mit einem fertigen Haus.

    👉 Und einem Problem.

    Ein aktueller Fall zeigt, wie das endet:
    👉 Förderung weg
    👉 und die „Korrektur“ kostet mehr als das, was du eigentlich bekommen solltest

    Das ist der Moment, in dem du verstehst:
    👉 Es geht nicht darum, ob etwas funktioniert
    👉 Es geht darum, ob alles exakt so aussieht, wie es irgendwo steht

    Und dann kommt die nächste gute Idee:
    👉 Wärmepumpe
    👉 Energiewende
    👉 Zukunft

    Du schaust dein Haus an.

    Und dein Haus schaut zurück.
    👉 „Mit mir nicht.“

    Denn das, was du schon gemacht hast, reicht nicht.
    Und das, was du noch machen müsstest, kannst du nicht.

    Und jetzt kommt der eigentliche Witz:
    Das ist kein Ausnahmefall.
    Das ist das System.

    Ein konkretes Beispiel aus Goslar zeigt, wie solche Situationen entstehen können.

    Ein System, das:
    Menschen motiviert anzufangen
    sie dann allein lässt
    und ihnen am Ende erklärt, was alles falsch war

    Und genau deshalb passiert das, was alle sehen – aber keiner ausspricht:

    👉 Häuser bleiben, wie sie sind
    👉 Projekte werden nicht begonnen
    👉 Dinge werden einfach liegen gelassen

    Nicht, weil niemand will.
    👉 Sondern weil niemand mehr bereit ist, dieses Risiko einzugehen.

    Und dann stehen wir in der Altstadt, schauen uns die Häuser an und sagen:
    👉 „Schön, dass alles so gut erhalten ist.“

    Ist es nicht.

    Es wird nur nichts mehr gemacht.
    Schluss!

    Das Problem ist nicht der Denkmalschutz.

    Das Problem ist ein System, das so funktioniert, dass man am Ende lieber gar nichts mehr macht.


    Weiterführende Links
    Wenn Schönheit teuer wird: Was UNESCO für unsere Innenstadt wirklich bedeutet
    Schöne Altstadt, leere Häuser? Wie wir den Denkmalschutz bezahlbar machen können
    Ein Welterbe – zwei Realitäten?

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    Ein Fall, der mehr sagt als jede Debatte

    Kurzfassung:
    Anhand eines konkreten Sanierungsfalls aus Goslar zeigt der Beitrag, wie komplex das Zusammenspiel von Denkmalschutz, Fördermitteln und Genehmigungsverfahren sein kann und welche Risiken dadurch für Eigentümer entstehen.

    Aktuelles

    Ein aktueller Bericht der Goslarschen Zeitung zeigt einen Fall, der auf den ersten Blick wie ein Einzelfall wirkt – und genau deshalb so aufschlussreich ist.
    https://www.goslarsche.de/lokales/goslar-denkmalschutz-streit-foerdermittel-sanierung-fachwerkhaus-733665.html

    Ein Eigentümer in Goslar saniert ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus.
    Er plant, stimmt sich ab, investiert, baut.

    Und am Ende?
    👉 Die Förderung wird verweigert.
    👉 Der Grund: Abweichungen vom genehmigten Plan.

    Der Fall steht dabei nicht allein, sondern verweist auf ein grundsätzlicheres Problem bei Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude.

    Die Fakten – nüchtern betrachtet

    • Fördermittel: rund 21.000 Euro
    • Problem: Denkmalschutz erkennt die Sanierung nicht an
    • Begründung: Vorgaben nicht exakt eingehalten

    Die Lösung laut System:
    👉 Nachbessern.

    Kostenpunkt laut Eigentümer:
    👉 bis zu 100.000 Euro

    Jetzt wird es absurd

    Für 21.000 Euro Förderung sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die ein Vielfaches kosten.

    Das ist kein bürokratisches Detail mehr.
    Das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Der entscheidende Punkt, über den keiner spricht

    Der Eigentümer beruft sich auf mündliche Absprachen.

    Die Stadt sagt:

    👉 zählt nicht
    👉 nur schriftliche Genehmigungen gelten

    Formal korrekt? Ja.
    Praxisnah? Nein.

    Denn die Realität ist:

    • Baustellen verändern sich
    • Lösungen entstehen vor Ort
    • nicht alles passt in einen Antrag

    Und genau hier kollidiert Theorie mit Realität.

    Was hier wirklich passiert

    Dieser Fall zeigt ein strukturelles Problem:
    👉 Das System belohnt nicht funktionierende Lösungen
    👉 Es belohnt nur perfekte Regelkonformität

    Das Ergebnis:

    • funktionierende Gebäude werden nicht anerkannt
    • sinnvolle Anpassungen werden bestraft
    • wirtschaftlich tragfähige Lösungen werden verhindert

    Und jetzt kommt der gefährlichste Effekt

    Die eigentliche Frage ist nicht:
    👉 „War hier alles korrekt umgesetzt?“

    Sondern:
    👉 „Wer macht das nach diesem Beispiel noch freiwillig?“

    Das Signal an alle Eigentümer

    Dieser Fall sendet eine klare Botschaft:

    • Planung gibt keine Sicherheit
    • Abweichungen können existenzielle Folgen haben
    • Förderung ist nicht verlässlich

    👉 Kurz gesagt:
    Wer investiert, geht ein unkalkulierbares Risiko ein.

    Und genau so entsteht Leerstand

    Nicht durch mangelnden Willen. Sondern durch mangelnde Planbarkeit.
    Wenn sich Investitionen nicht mehr rechnen oder zu riskant sind:

    • wird nicht saniert
    • wird nicht vermietet
    • wird nicht genutzt

    👉 Gebäude bleiben stehen – und werden nicht mehr entwickelt

    Der eigentliche Widerspruch

    Offiziell will man:
    👉 Denkmalschutz stärken
    👉 Altstadt erhalten

    Faktisch passiert:
    👉 Investitionen werden erschwert
    👉 Nutzung wird unsicher
    👉 Entwicklung wird gebremst

    Der unbequemste Satz in diesem Zusammenhang

    Dieses System schützt Gebäude – aber gefährdet ihre Nutzung.

    Was hier fehlt

    Nicht Regeln. Davon gibt es genug.
    Was fehlt:

    • Verhältnismäßigkeit
    • Planungssicherheit
    • wirtschaftliche Realität

    Fazit

    Der Fall ist kein Ausreißer.
    Er ist ein Beispiel.

    Ein Beispiel dafür, was passiert, wenn ein System:
    👉 perfekt gedacht ist
    👉 aber an der Realität scheitert

    Schlussgedanke

    Eine Stadt verliert man nicht durch falsche Entscheidungen.
    Sondern durch Systeme, die niemand mehr bedienen kann.


    Weiterführende Links
    Wenn Schönheit teuer wird: Was UNESCO für unsere Innenstadt wirklich bedeutet
    Denkmalschutz: Wie man Menschen vom Investieren abhält
    Schöne Altstadt, leere Häuser? Wie wir den Denkmalschutz bezahlbar machen können

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    Wenn Schönheit teuer wird: Was UNESCO für unsere Innenstadt wirklich bedeutet

    Kurzfassung:
    Der Erhalt historischer Gebäude bringt oft erhebliche Mehrkosten mit sich. Der Beitrag untersucht die wirtschaftlichen Folgen von UNESCO-Welterbe und Denkmalschutz für Eigentümer, Investitionen und die langfristige Entwicklung der Goslarer Innenstadt.

    Wenn Schönheit ihren Preis hat

    Die Altstadt von Goslar gehört zum UNESCO-Welterbe.
    Das ist ein großer Erfolg – und ein Grund, stolz zu sein.
    Aber: Schönheit hat ihren Preis. Und der zeigt sich nicht nur auf Postkarten.

    Was viele nicht sehen

    Damit historische Gebäude erhalten bleiben, gelten strenge Regeln:

    • Fenster dürfen nicht einfach ausgetauscht werden
    • Fassaden müssen originalgetreu bleiben
    • Umbauten sind oft kompliziert und teuer

    Das führt dazu, dass Sanierungen deutlich mehr kosten als bei normalen Häusern.
    👉 Kurz gesagt: Wer ein Haus in der Altstadt besitzt, zahlt mehr – dauerhaft.

    Was das mit Mieten zu tun hat

    Diese Kosten verschwinden nicht.
    Sie landen – direkt oder indirekt – bei den Mietern.

    • Höhere Sanierungskosten → höhere Mieten
    • Höhere Anforderungen → weniger günstiger Wohnraum
    • Aufwendige Pflege → langfristig steigende Kosten

    Das Ergebnis: Wohnen in der Altstadt wird teurer.

    Und dann passiert etwas Entscheidendes

    Wenn die Preise steigen, verändert sich die Stadt:

    • Menschen mit kleinerem Einkommen ziehen weg
    • Es bleiben eher diejenigen, die sich höhere Mieten leisten können
    • Die soziale Mischung verändert sich

    Das ist kein böser Plan – sondern ein ganz normaler wirtschaftlicher Effekt.

    Aber: Es geht auch in die andere Richtung

    Jetzt wird es spannend.
    Denn es gibt einen Punkt, an dem das System kippt.
    Wenn Gebäude zu teuer werden:

    • investieren Eigentümer weniger
    • Wohnungen werden nicht mehr vermietet
    • Läden schließen, weil sich das Geschäft nicht mehr lohnt

    👉 Statt immer höherer Preise entsteht etwas anderes: Leerstand

    Warum dadurch Investitionen zunehmend unattraktiv werden, wird in einem weiteren Beispiel deutlich.

    Das eigentliche Problem

    Es entsteht kein einfaches „alles wird teurer“.
    Sondern etwas Schwierigeres:

    • einzelne Gebäude werden sehr teuer
    • andere verfallen oder stehen leer
    • die Innenstadt verliert an Leben

    Die Stadt wird gleichzeitig aufgewertet und ausgedünnt.

    Warum das wichtig ist

    Eine funktionierende Innenstadt braucht mehr als schöne Häuser:

    • Menschen, die dort leben
    • Geschäfte, die sich tragen
    • eine Mischung aus Alt und Neu

    Wenn diese Balance verloren geht, wird es kritisch.

    Ein Gedanke zum Schluss

    UNESCO und Denkmalschutz sind wichtig.
    Sie bewahren Geschichte und Identität.
    Aber sie verändern auch die Wirtschaftlichkeit einer Stadt.

    Die eigentliche Frage ist deshalb nicht:
    👉 „Ist das gut oder schlecht?“

    Sondern:
    👉 „Wie schaffen wir es, dass unsere Innenstadt lebendig bleibt – und nicht nur schön aussieht?“

    Fazit in einem Satz

    Schutz kann bewahren – aber ohne Balance kann er auch verdrängen.


    Weiterführende Links
    Goslar Altstadt: UNESCO, Denkmalschutz und steigende Gaspreise – ein wachsendes Problem
    Denkmalschutz: Wie man Menschen vom Investieren abhält
    Schöne Altstadt, leere Häuser? Wie wir den Denkmalschutz bezahlbar machen können

  • 2026/120 – Vorlage – Vergnügungssteuer; 5. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Goslar vom 28.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/120

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung, die am 28. April 2026 beschlossen wurde. Diese Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die die Erhöhung des Steuersatzes für die Vergnügungssteuer von 20 Prozent auf 22 Prozent vorsieht. Diese Änderung soll am 1. August 2026 in Kraft treten. Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die auf den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen erhoben wird. Die letzte Anpassung fand im Jahr 2020 statt, als der Steuersatz von 18 Prozent auf 20 Prozent erhöht wurde. Die Stadt rechnet mit Mehreinnahmen von etwa 32.300 Euro für das Jahr 2026 und ca. 96.900 Euro ab 2027. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen zur Finanzierung der Mittagsverpflegung an Goslarer Grundschulen beitragen. Der Rat hat diese Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erhöhung auf eine angemessene Weise erfolgt und keine erdrosselnde Wirkung für die Betreiber von Spielgeräten hat, wie in einem Urteil des OVG Niedersachsen dargelegt. Es gibt keine Angaben zu weiteren finanziellen Auswirkungen. Die Umsetzung der Satzung muss noch von der Stadtverwaltung kontrolliert werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Erhöhung des Steuersatzes könnte Auswirkungen auf die Kosten in den betroffenen Bereichen haben, insbesondere im Bereich der Mittagsverpflegung an Schulen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/120
    • Thema: Änderung des Steuersatzes für die Vergnügungssteuer
    • Betroffene: Spielhallenbetreiber, Betreiber von Spielgeräten, Schülerinnen und Schüler, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Mehreinnahmen werden auf 32.300 Euro für 2026 und ca. 96.900 Euro ab 2027 geschätzt.

    Offene Fragen

    • Wird der Rat der Stadt Goslar dem Beschlussvorschlag zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung zustimmen?
    • Welche konkreten Spielplatzprojekte im Produkt 366-01 würden durch die Deckung beeinträchtigt?
    • Wurde geprüft, ob alternative Finanzierungsquellen statt Kita-Restmitteln möglich sind?
    • In welcher Form ist die Kostensteigerung von 170.000,00 € auf 247.628,90 € detailliert begründet?
    • Gibt es einen Zeitplan für Ausbau und Inbetriebnahme der Vier-Mast-Anlage im Radaustadion?
    • Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen auf die Betreuungsinfrastruktur durch Mittelabfluss aus dem Fachdienst Kindertagesstätten?

    Unsicherheiten

    • Unklar ist, welche weiteren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung geplant sind.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/121 – Mitteilung – Übertragung investiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 20 KomHKVO

    Vorgangsnummer: 2026/121

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, gemäß § 20 KomHKVO, investive Haushaltsreste aus dem Jahr 2025 in Höhe von rund 35,36 Millionen Euro in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Dies betrifft Mittel, die nicht in das neue Haushaltsjahr übernommen werden und ermöglicht es, diese für laufende Projekte weiter zu verwenden. Im Jahr 2025 standen für Investitionen etwa 19,4 Millionen Euro zur Verfügung, ergänzt durch Haushaltsreste von etwa 32,71 Millionen Euro. Bisher sind rund 40,6 Millionen Euro für die Bildung von Haushaltsresten vorgesehen, von denen bereits 8,2 Millionen Euro in Aufträgen gebunden sind. Ein großer Teil der Haushaltsreste stammt aus Großprojekten, wie der Sanierung der Freiflächen an der Kaiserpfalz und dem Neubau der Kita Hahndorf. Die Übertragung dieser Mittel ermöglicht es der Stadt, geplante Projekte wie den Gewässerschutz und die Umgestaltung der Gemeindestraßen fortzusetzen. Darüber hinaus wird eine Überprüfung der vorhandenen Haushaltsmittel auf ihre Notwendigkeit durchgeführt. Die haushaltsrechtlichen Vorschriften garantieren, dass die Haushaltsreste schon zu Beginn des neuen Jahres nutzbar sind, was eine kontinuierliche Umsetzung der Projekte sicherstellt. Wichtig ist, dass die genauen Auszahlungen und die Notwendigkeit der Projekte weiterhin beobachtet werden. Fragen zu den genauen Zeitrahmen der Maßnahmen und der weiterhin notwendigen Haushaltsmittel bleiben offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mittelübertragung unterstützt die Fortführung von wichtigen Infrastrukturprojekten, die für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/121
    • Thema: Übertragung investiver Haushaltsreste
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Übertragung betrifft Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 35,36 Millionen Euro aus dem Jahr 2025.

    Offene Fragen

    • Genauer Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen.
    • Notwendigkeit weiterer Haushaltsmittel für aktuelle und zukünftige Projekte.

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten bezüglich des Zeitrahmens für die Umsetzung der Maßnahmen.
    • Fehlende Informationen über die Notwendigkeit weiterer Haushaltsmittel.

    Mehr zum Thema Haushaltsreste

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/119 – Vorlage – Jahresabschluss der Stadtbus Goslar GmbH für das Geschäftsjahr 2025

    Vorgangsnummer: 2026/119

    Kurzzusammenfassung

    Diese Beschlussvorlage befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtbus Goslar GmbH für das Geschäftsjahr 2025. Die Bilanzsumme beträgt 3.503.946,65 EUR, und der Jahresfehlbetrag liegt bei 90.798,02 EUR, der vollständig durch Abbuchung von der Gewinnrücklage ausgeglichen werden soll. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Goslar im Gesellschafterversammlungs werden beauftragt, dem Jahresabschluss zuzustimmen und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Die Gründe für den Verlust sind unter anderem eine um 40.500 km reduzierte Fahrleistung und steigende Personalkosten aufgrund von Tarifsteigerungen und hohen Rückstellungen. Der Eigenkapitalanteil ist mit 10 % relativ niedrig, und es wird eine Beobachtung und Verbesserung empfohlen. Für das Jahr 2026 wurde eine Erhöhung des Kilometergeldes auf 4,45 EUR/km beschlossen, wobei die Wirtschaftlichkeit regelmäßig überprüft werden soll. Wichtig ist die Umsetzung eines neuen Liniennetzes, die zum 01.02.2026 geplant ist, da von steigenden Fahrgastzahlen ausgegangen wird. Die Präsentation und Genehmigung des Jahresabschlusses wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft, die keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit erhoben hat. Dies ist eine bedeutende Grundlage für die weitere wirtschaftliche Planung und Entwicklung der Stadtbus Goslar GmbH. Die Vorlage hat unmittelbare Auswirkungen auf die finanziellen und operativen Entscheidungen der Stadtbus Goslar GmbH und sollte von den zuständigen Gremien zeitnah entschieden werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat Auswirkungen auf das städtische Nahverkehrsangebot und die finanzielle Stabilität der Stadtbus Goslar GmbH, was letztlich auch die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs betrifft.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/119
    • Thema: Jahresabschluss der Stadtbus Goslar GmbH für 2025
    • Betroffene: Stadtbus Goslar GmbH, Stadtverwaltung, Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Alle Kosten zur Umsetzung des Jahresabschlusses sind im Dokument darstellt, spezifische Haushaltsmittel werden jedoch nicht erwähnt.

    Offene Fragen

    • Wie genau wird die Buchung des Fehlbetrags von 90.798,02 EUR aus der Gewinnrücklage vorgenommen?
    • Welche Maßnahmen sind geplant, um den Eigenkapitalanteil von rund 10 % zu erhöhen?
    • Welche Annahmen liegen der erwarteten Fahrgaststeigerung durch das neue Liniennetz ab 01.02.2026 zugrunde?
    • Wie wird langfristig auf steigende Personalkosten durch Tarifsteigerungen reagiert?
    • Welcher Controlling‑Zeitplan ist für die regelmäßige Wirtschaftlichkeitsprüfung nach der Kilometergelderhöhung vorgesehen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Jahresabschluss

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/117 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Verwendung der investiven Haushaltsreste „Pauschale Radwege“ von 485.000 Euro aus den Jahren 2024 und 2025″; Ratsfraktion DIE LINKE vom 31.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/117

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion DIE LINKE hat eine Anfrage zur Verwendung von 485.000 Euro aus den investiven Haushaltsresten für Radwege aus den Jahren 2024 und 2025 gestellt. Diese Anfrage wird in der Sitzung des Rates der Stadt Goslar am 28. April 2026 behandelt. Die Fraktion möchte wissen, welche Projekte mit diesen Mitteln im Jahr 2026 finanziert werden. Zudem interessiert sie sich dafür, ob bereits Planungen für diese Projekte existieren. Falls noch keine Planungen vorliegen, soll auch ein Zeitrahmen genannt werden, bis wann diese vorgelegt werden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die nächsten Schritte zur Umsetzung des Radwegekonzepts, das am 17. November 2020 beschlossen wurde. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Umsetzung dieses Konzepts nicht in ausreichendem Tempo voranschreitet, und es besteht ein Interesse daran, wie die Haushaltsreste effizient genutzt werden können. Die konkrete Bestimmung der Projekte bleibt jedoch unklar, bis entsprechende Informationen bereitgestellt werden. Es fehlen Angaben zu den spezifischen geplanten Maßnahmen und den zuständigen Stellen, die die Umsetzung vorantreiben sollen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Auswirkungen auf die Förderung und den Ausbau der Radinfrastruktur in Goslar haben, was für Bürgerinnen und Bürger von Interesse sein könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/117
    • Thema: Verwendung von Haushaltsresten für Radwege
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Ratsfraktion DIE LINKE, Fahrgäste, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: In der Anfrage sind keine spezifischen Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten, außer den 485.000 Euro, die aus den Haushaltsresten stammen.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Maßnahmen werden mit den 485.000 Euro umgesetzt?
    • Liegen bereits Planungen für die vorgesehenen Radwege-Projekte vor?
    • Wenn keine Planungen existieren: Bis wann werden konkrete Pläne vorgelegt?
    • Welche Stelle oder welches Dezernat ist für die Umsetzung der Projekte zuständig?
    • Welche nächsten Schritte gibt es zur Umsetzung des Radwegekonzepts (beschlossen 17.11.2020)?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die konkreten Projekte für die Haushaltsreste.
    • Fehlende Planungen oder Zeitrahmen für die Umsetzung.

    Mehr zum Thema Haushaltsreste

    Quelle

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  • 2026/115 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Realisierung der botanischen Landmarke „Das leuchtende Herz vom Auerhahn“ (AT)“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 28.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/115

    Kurzzusammenfassung

    In einem Antrag wird die Realisierung einer botanischen Landmarke namens „Das leuchtende Herz vom Auerhahn“ vorgeschlagen. Der Antrag, eingereicht von Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl, sieht vor, eine Herzform aus Bäumen oberhalb der Auerhahnkaskade zu schaffen. Ziel ist es, eine Fläche von etwa 770 Metern als „Lebendige Landmarke“ anzulegen, die sowohl ökologisch als auch touristisch wirken soll. Dabei sollen Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Pflanzaktionen einbezogen werden, um die Identifikation mit dem Waldumbau zu fördern. Die geschätzten Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 13.000 € bis 17.000 €, die durch den Verkauf von „Herz-Meter-Patenschaften“ refinanziert werden sollen. Der städtische Haushalt wird durch dieses Projekt nicht belastet, es wird ein Überschuss von etwa 20.000 € für Pflege und Marketing erwartet. Der Antrag zielt auf Umweltschutz und nachhaltige Stadtentwicklung ab, ohne externe Beratungskosten. Eine Einladung zur Beteiligung an einem Detailkonzept wurde ausgesprochen. Offen bleibt, wie genau die weiteren Abstimmungen und der Zeitplan aussehen werden.

    Warum ist das wichtig?

    Das Projekt soll Bürgerinnen und Bürger aktiv einbeziehen und die Identifikation mit dem Waldumbau fördern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/115
    • Thema: Realisierung einer botanischen Landmarke in Herzform
    • Betroffene: Stadtforst Goslar, Hahnenklee-Tourismus GmbH, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Kosten für die Umsetzung betragen geschätzt 13.000 € bis 17.000 € und belasten nicht den städtischen Haushalt.

    Offene Fragen

    • Wie genau erfolgt die Abstimmung über das Detailkonzept?
    • Was ist der genaue Umsetzungszeitplan für das Projekt?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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