• 2026/033-02 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage zur Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar, Ratsherr Hennig Wehrmann vom 30.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/033-02

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/033.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/033 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung wird auf die Anfrage von Ratsherr Hennig Wehrmann zur Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar geantwortet. Insgesamt wurden 119.595 Bäume gepflanzt, darunter 60.675 Rotbuchen und 7.875 Küstentannen. Zudem wurden als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme 51.300 Bäume in Bettingerode und Grauhof gepflanzt. In Bettingerode kamen 31.600 Traubeneichen und 6.200 Hainbuchen hinzu. In Grauhof wurden 11.900 Traubeneichen und 1.600 Hainbuchen gepflanzt. Im Jahr 2025 wurden außerdem 39 Mulden zur Wasserrückhaltung angelegt. Davon befinden sich 12 Mulden am Forstweg „Alte Harzstraße“ und 27 im Revier Rammelsberg am Forstweg „Windeweg“. Erste Erfahrungen zeigen, dass sich diese Mulden nach Regenereignissen füllen und das Wasser langsam in den Unterboden einsickert. Die Mitteilung dient der Transparenz über die Aufforstungsmaßnahmen und die Bewirtschaftung in der Stadtforst. Konkrete Informationen über Kosten und finanziellen Auswirkungen fehlen jedoch. Auch bleibt unklar, wie die bisherigen Erfahrungen mit den Mulden langfristig bewertet werden können.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung fördert Transparenz über Aufforstungsmaßnahmen der Stadtforst und könnte das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Umwelt- und Waldschutzthemen steigern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/033-02
    • Thema: Beantwortung der Jahresrückblick-Anfrage zur Stadtforst Goslar
    • Betroffene: Stadtforst Goslar, Ratsherr Hennig Wehrmann
    • Kosten/Haushalt: In der Mitteilung fehlen konkrete Angaben zu Kosten und finanziellen Auswirkungen.

    Offene Fragen

    • Konkrete Kosten der Pflanzaktionen für 119.595 Bäume werden nicht genannt.
    • Wie hoch sind die Kosten für die 51.300 Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen in Bettingerode und Grauhof?
    • Welcher Beobachtungszeitraum ist geplant, um die Wirksamkeit der 39 Mulden langfristig zu bewerten?
    • Welche Pflege- und Nachpflanzmaßnahmen sind für die neu gesetzten Bäume vorgesehen?
    • Aus welchen Haushaltsmitteln wurden Fördersummen und Sponsoring gedeckt?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Stadtforst

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/057 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Vergleichsberechnung kommunaler Bauprojekte – Gegenüberstellung externer Kostenansätze“; CDU-Ratsfraktion vom 02.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/057

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat eine Anfrage zur Vergleichsberechnung kommunaler Bauprojekte in der Stadt Goslar eingereicht. Ziel dieser Anfrage ist es, die Kosten von ausgewählten Bauprojekten der Stadt mit den Kosten vergleichbarer Projekte anderer Kommunen zu vergleichen. Die Verwaltung soll insbesondere folgende Projekte betrachten: die Erneuerung des Spielplatzes am Oppelner Weg, den Neubau der Toilettenanlage in Hahnenklee, den Neubau des Feuerwehrhauses in Immenrode sowie den Neubau des Kindergartens in Hahndorf. Aktuelle Kostenschätzungen zeigen erhebliche Unterschiede, so kostet die Toilettenanlage in Hahnenklee rund 330.000 Euro, während eine ähnliche Anlage in Braunlage nur etwa 125.000 Euro gekostet hat. Auch für den Spielplatz am Oppelner Weg sind mit 446.000 Euro deutlich höhere Kosten veranschlagt als die 100.000 Euro für einen Neubau in Lutter. Der Neubau des Feuerwehrhauses in Gielde wird mit 2,2 Millionen Euro beziffert, im Vergleich zu 2,4 Millionen Euro für die bereits abgeschlossene Anlage in Immenrode. Des Weiteren zeigt sich ein großer Preisdifferenz beim Kindergarten in Hahndorf, dessen Kosten bei etwa 5,3 Millionen Euro liegen, während in Hamm ein vergleichbares Gebäude für 2,2 Millionen Euro errichtet wurde. Diese Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über die Kostenstrukturen zu schaffen und Optimierungspotenziale zu identifizieren. Die Ergebnisse sollen dem zuständigen Fachausschuss und dem Rat in schriftlicher Form vorgelegt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte dazu beitragen, mehr Transparenz über die Kosten von kommunalen Bauprojekten zu schaffen, was für Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/057
    • Thema: Vergleich kommunaler Baukosten
    • Betroffene: CDU-Ratsfraktion, Stadtverwaltung, Fachausschuss, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind spezifische Kostenangaben enthalten, beispielsweise belaufen sich die Kosten für die Toilettenanlage in Hahnenklee auf 330.000 Euro.

    Offene Fragen

    • Nachvollziehbare Kriterien für die Auswahl der Vergleichsobjekte (z. B. Leistungsumfang, Erschließungskosten).
    • Detaillierte Aufschlüsselung der Kostenschätzungen für Oppelner Weg, Hahnenklee, Immenrode und Hahndorf.
    • Berücksichtigung von zeitlichen Unterschieden und Baupreissteigerungen bei Vergleichen (z. B. Hamm 2020).
    • Zeitplan, wie und wann die Verwaltung die schriftliche Gegenüberstellung dem Fachausschuss und Rat vorlegt.

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die spezifischen Kostenansätze der anderen Kommunen.
    • Ungewissheit, ob die ausgewählten Projekte tatsächlich vergleichbare Maßstäbe anlegen.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/058 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Projektmanagement der Stadt Goslar – Organisation, Steuerung, Kostenkontrolle und Transparenz“; CDU-Ratsfraktion vom 02.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/058

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat eine Anfrage zum Projektmanagement der Stadt Goslar gestellt. Die Anfrage zielt darauf ab, herauszufinden, warum städtische Bau- und Infrastrukturprojekte oft zeitlich und kostentechnisch überzogen sind. Sie fordert Auskunft über die interne Organisation des Projektmanagements, einschließlich verantwortlicher Projektleiter und deren Qualifikationen. Dabei werden spezifische Fragen zur Struktur der Stadtverwaltung, den abteilungsübergreifenden Zuständigkeiten und der geplanten Nutzung von Projektmanagement-Tools gestellt. Zudem interessieren sich die Antragsteller für frühzeitige Verfahren zur Kostenkontrolle und Risikoanalyse. Die Anfrage beinhaltet auch Fragen zur Berichterstattung über den Stand laufender Projekte an den Rat sowie zur Transparenz dieser Informationen gegenüber der Öffentlichkeit. Die Sitzung zur Behandlung dieser Anfrage ist für den 3. März 2026 angesetzt. Diese Anfrage könnte dazu beitragen, die Effizienz und Kostenkontrolle bei öffentlichen Projekten zu verbessern. Es ist unklar, welche konkreten Schritte die Verwaltung unternehmen wird, um auf diese Fragen zu antworten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte potenziell zu einer besseren Organisation und Kontrolle von öffentlichen Projekten führen, was direkten Einfluss auf die Bürgerinnen und Bürger haben kann.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/058
    • Thema: Anfrage zum Projektmanagement der Stadt Goslar
    • Betroffene: Stadtverwaltung, CDU-Ratsfraktion, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokumenttext sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche spezifischen Maßnahmen werden ergriffen, um die gestellten Fragen zu beantworten?
    • Wie wird die Verwaltung die Ergebnisse der Anfrage umsetzen?
    • Gibt es bereits Erfahrungen oder Ergebnisse zu vorherigen Projekten, die herangezogen werden?

    Unsicherheiten

    • Es ist unklar, welche konkreten Maßnahmen zur Beantwortung der Fragen vorgenommen werden.
    • Die Effizienz der laufenden Projekte bleibt fraglich.

    Mehr zum Thema Transparenz

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/025-01 – Beiblatt – Beiblatt zur SV 2026/025 – Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management

    Vorgangsnummer: 2026/025-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/025.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/025 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Diese Vorlage beinhaltet einen Beiblatt zum Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management. Der Wirtschaftsplan sieht für das Jahr 2026 Erträge von 16.036.645 € und Aufwendungen von 16.933.950 € vor. Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan sind jeweils auf 7.885.200 € festgelegt. Die Vorlage schlägt vor, dass keine Kredite aufgenommen werden, um die Ausgaben des Vermögensplans zu finanzieren, während ein Höchstbetrag für Liquiditätskredite von 1.000.000 € festgesetzt wird. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 4.953.000 € festgelegt. Instandhaltungsmaßnahmen betriebsfremder und betriebseigener Immobilien sind mit 2.500.000 € eingeplant. Der Rat der Stadt Goslar beschließt den Wirtschaftsplan in seiner Sitzung am 3. März 2026. Ein Jahresfehlbetrag von 897.305 € wird erwartet, was sich auf die finanziellen Ressourcen der Stadt auswirken könnte. Diese Entwicklung könnte auch den Bürgern in Form reduzierter öffentlicher Leistungen und Angebote begegnen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte Auswirkungen auf die Entwicklung öffentlicher Leistungen und Angebote für Bürgerinnen und Bürger haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/025-01
    • Thema: Wirtschaftsplan 2026 für das Goslarer Gebäude Management
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Plan sind keine zusätzlichen Kredite vorgesehen, jedoch ein Jahresfehlbetrag von 897.305 €.

    Offene Fragen

    • Konkrete Maßnahmen zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags von 897.305 €.
    • Wird die geplante Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage (900.000 €) bestätigt?
    • In welchen Fällen sollen die Liquiditätskredite bis 1.000.000 € in Anspruch genommen werden?
    • Wie wirken sich die Einsparungen auf öffentliche Leistungen und Angebote aus?
    • Wofür genau sind die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.953.000 € vorgesehen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/033-01 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage zum Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar; Ratsherr Henning Wehrmann vom 30.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/033-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/033.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/033 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Diese Vorlage ist eine Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann, die sich auf den Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar bezieht. Der Ratsherr bittet um Auskunft über die im Jahr 2025 gepflanzten 119.595 Bäume, insbesondere über die Baumarten und deren Anzahl. Zudem wird nach den 51.300 Bäumen gefragt, die in Bettingerode und Grauhof im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gepflanzt wurden. Ein weiterer Punkt der Anfrage ist die Ermittlung der Anzahl der Mulden zur Wasserrückhaltung, die die Stadtforst im Jahr 2025 angelegt hat. Ratsmitglied Wehrmann möchte auch wissen, wie viele dieser Mulden bereits zum Jahresbeginn 2025 vorhanden waren und wo sie sich befinden. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Maßnahme zur Wasserrückhaltung sind ebenfalls von Interesse. Die Sitzung des Betriebsausschusses Stadtforst, in der die Anfrage behandelt werden soll, ist für den 10. Februar 2026 geplant. Die Anfrage fördert die Transparenz bezüglich der forstwirtschaftlichen Aktivitäten und könnte die Bürgerinnen und Bürger über aktuelle Maßnahmen zur Aufforstung informieren. Aufgrund des Anfragetyps sind keine finanziellen oder haushaltlichen Informationen enthalten. Es bleibt unklar, ob und wie die Antworten auf diese Fragen die zukünftige Planung der Stadtforst beeinflussen werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte die Bürgerinnen und Bürger über Aufforstungsmaßnahmen informieren und somit Transparenz schaffen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/033-01
    • Thema: Anfrage zum Jahresrückblick 2025 der Stadtforst Goslar
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Betriebsausschuss Stadtforst Goslar
    • Kosten/Haushalt: Es sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche Baumarten wurden gepflanzt und in welcher Anzahl?
    • Wie viele Mulden zur Wasserrückhaltung gibt es insgesamt und wo sind sie lokalisiert?
    • Was sind die bisherigen Erfahrungen mit der Wasserrückhaltung?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/043 – Vorlage – Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0 – Neuaufstellung – Stellungnahme der Stadt Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/043

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat eine Stellungnahme zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0 des Regionalverbands Großraum Braunschweig verfasst, die insgesamt mehrere Punkte betrifft. Ein zentrales Anliegen ist die Einstufung der Ortschaft Vienenburg als Grundzentrum, die die Stadtverwaltung als unzureichend erachtet; sie sollte stattdessen als Teil des Mittelzentrums Goslar klassifiziert werden. Zudem wird angemahnt, dass die Abgrenzung der zentralen Siedlungsgebiete überarbeitet werden muss, um zentrale Funktionen für Gewerbe und Freizeitangebote einzuschließen. Die Verwaltung spricht von Rechtsverstößen, wenn wertvolle Flächen für diese Funktionen nicht in die Planung einfließen. Des Weiteren kritisiert die Stadt, dass die Altstadt von Goslar fälschlicherweise als alleiniger Versorgungskern eingestuft wird, was aufgrund des Denkmalschutzes problematisch sei. Die Stellungnahme fordert die Berücksichtigung weiterer Stadtteilzentren als relevante Versorgungsträger. Im Bereich von Natur und Landschaft wird die vollständige Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets Harz als Vorranggebiet abgelehnt, da die bestehende Regelung angemessen sei. Auch wird angeregt, einen Abstand von 100 Metern zwischen Siedlungsflächen und Waldgebieten zu wahren, um Konflikte zu vermeiden. Die Offenlage der Vorschläge erfolgt bis zum 25. März 2026, die Frist für Kommentare endet am 8. April 2026. Unklar bleibt, wie die angesprochenen Punkte im weiteren Verfahren tatsächlich umgesetzt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Stellungnahme könnte die künftige Stadtplanung und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in Goslar und Vienenburg direkt beeinflussen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/043
    • Thema: Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms
    • Betroffene: Stadtverwaltung Goslar, Bürgerinnen und Bürger von Vienenburg, Anwohnerinnen und Anwohner von Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie reagiert der Regionalverband auf die Forderung, Vienenburg als Mittelzentrum zu klassifizieren?
    • Welche Folgen hat die geforderte Aufnahme zusätzlicher Gewerbeflächen (z. B. Baßgeige, Güterbahnhof) für den Regionalplan?
    • Wie wird die Kritik an der Einordnung der Altstadt als alleiniger Versorgungskern konkret geprüft?
    • Auf welche Weise wird die 100‑Meter‑Abstandsregel zum Vorranggebiet Wald in Karten umgesetzt?
    • Welche Fristen und Verfahren folgen nach der Offenlage bis zum 25.03.2026 und Fristende 08.04.2026?
    • Wie werden Flächen mit wirksamen Flächennutzungsplänen regionalplanerisch berücksichtigt?

    Unsicherheiten

    • Unklar, wie die angesprochenen Punkte im weiteren Verfahren konkret umgesetzt werden.
    • Die Antwort auf die Kritik zur Einstufung von Vienenburg bleibt vage.

    Mehr zum Thema Denkmalschutz

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/055 – Mitteilung – Rückzahlung von Fördermitteln – Hochwasser 2017″

    Vorgangsnummer: 2026/055

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung geht es um die Rückzahlung von Fördermitteln, die die Stadt Goslar nach dem Hochwasser im Juli 2017 erhalten hat. Insgesamt wurden 2.404.269 € Fördermittel bereitgestellt, um Schäden an der öffentlichen Infrastruktur zu beseitigen. Im Jahr 2025 hat der Fördergeber jedoch einen Betrag von 145.551,32 € zurückgefordert, da bestimmte Kosten nicht anerkannt wurden. Die Rückzahlung wird auf fünf Maßnahmen verteilt, wobei drei konsumtiv und zwei investiv waren. Die konsumtiven Rückzahlungen belasten das Jahresergebnis 2025 mit 78.455,74 € und die investiven mit 67.095,58 €. Wesentliche Punkte der Rückforderung betreffen Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung und Verkehrssicherung, bei denen die erforderlichen Vergabeverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Die Stadtverwaltung begründet dies mit der Dringlichkeit der Schäden, die eine schnelle Reaktion erforderte. Diese Rückzahlungsverpflichtung hat unter Umständen auch Auswirkungen auf zukünftige Haushaltsmittel. Für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sind weitere Informationen über die genauen Maßnahmen und die Auswirkungen auf die Stadtfinanzen entscheidend. Die Entscheidungsfindung zu diesem Rückzahlungsprozess wird am 3. März 2026 im Stadtrat behandelt, wobei die Verwaltung bereits auf die Ursachen und Umstände eingegangen ist.

    Warum ist das wichtig?

    Die Rückzahlungsverpflichtung und die damit verbundenen Kosten haben potenzielle Auswirkungen auf zukünftige Haushaltsmittel der Stadt, was für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/055
    • Thema: Rückzahlung von Fördermitteln nach Hochwasser 2017
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Rückzahlungen belasten das Jahresergebnis 2025 mit insgesamt 145.551,32 €, wobei konsumtiv 78.455,74 € und investiv 67.095,58 € betroffen sind.

    Offene Fragen

    • Welche spezifischen Maßnahmen sind von der Rückforderung betroffen?
    • Wie wirken sich die Rückzahlungen auf den städtischen Haushalt aus?

    Unsicherheiten

    • Folgen der Rückzahlung für zukünftige Haushaltsmittel sind unklar.
    • Genaue betroffene Maßnahmen sind nicht spezifiziert.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/054 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Gebäudezustand in der Altstadt“; SPD-Ratsfraktion vom 29.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/054

    Kurzzusammenfassung

    Die SPD-Ratsfraktion hat eine Anfrage zum Gebäudezustand in der Goslarer Altstadt eingereicht. Ziel dieser Anfrage ist es, Informationen über den baulichen Zustand der denkmalgeschützten Gebäude zu erhalten, da diese zunehmend Sorgen bereiten. Die Fragen umfassen, ob die Stadt ein Kataster über die denkmalgeschützten Gebäude führt und ob es eine Bewertung des baulichen Zustands dieser Denkmäler gibt. Zudem wird gefragt, ob Eigentümer über ihre Pflichten zur Pflege und Instandhaltung der Gebäude informiert werden. Es wird auch auf die rechtlichen Voraussetzungen für Ersatzmaßnahmen durch die Stadt hingewiesen und ob Fördermöglichkeiten bestehen. Besonders besorgniserregend ist ein seit Jahren unvollendetes Neubauvorhaben an der Ecke Schielenstraße/Lämmerstraße, das den Stadtbildanschluss an das Weltkulturerbe belastet. Die SPD-Ratsfraktion möchte wissen, warum dieses Bauvorhaben nicht fortgesetzt wird und welche Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands des Rohbaus getroffen wurden. Die Sitzung zur Beratung dieser Anfrage findet am 03.03.2026 statt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Auswirkungen auf den Schutz und die Pflege der denkmalgeschützten Gebäude in der Altstadt haben, was für die Anwohner und Besucher von Bedeutung ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/054
    • Thema: Anfrage zum baulichen Zustand denkmalgeschützter Gebäude in der Altstadt
    • Betroffene: Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie genau wird der bauliche Zustand der Denkmäler erfasst und bewertet?
    • Welche konkreten Maßnahmen können zur Verbesserung des unvollendeten Bauvorhabens ergriffen werden?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/051 – Mitteilung – Verwaltungsgebühren aus den Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen – Jahresbilanz 2025

    Vorgangsnummer: 2026/051

    Kurzzusammenfassung

    Die Mitteilung Nr. 2026/051 gibt einen Überblick über die Verwaltungsgebühren, die aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen im Jahr 2025 entstanden sind. Es handelt sich um eine Jahresbilanz, die relevante Zahlen zu Einnahmen und Fallzahlen enthält. Im Jahr 2025 wurden 297 Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen bearbeitet, die insgesamt Einnahmen von 16.479,65 € generierten. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 16 Fälle. Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen betreffen überwiegend bebaute Grundstücke, die mit Wohngebäuden bebaut sind. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie etwa Verträge nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder Übertragungen an nahe Angehörige, die nicht berücksichtigt werden. Die Mitteilung stellt fest, dass die Verkaufsfälle seit der Corona-Krise rückläufig sind, sich aber noch auf einem relativ hohen Niveau bewegen. Für Bürgerinnen und Bürger ist entscheidend zu wissen, dass diese Gebühren bei Grundstücksverkäufen anfallen können. Die Vorlage wird am 19.03.2026 im Ausschuss für Bauen und Umwelt beraten. Es werden keine Informationen zu den zukünftigen Entwicklungen oder Anpassungen der Gebühren gegeben.

    Warum ist das wichtig?

    Die Gebühren können für Bürgerinnen und Bürger bei Grundstücksverkäufen relevant sein.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/051
    • Thema: Jahresbilanz der Verwaltungsgebühren aus Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen
    • Betroffene: Grundstückseigentümer, Antragsteller, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Mitteilung enthält keine Angaben zu zukünftigen Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Wie werden die Gebühren in Zukunft angepasst?
    • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um die Verkaufsfälle zu steigern?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/048 – Vorlage – Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Goslar (RPO) vom 01.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/048

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Einführung einer neuen Rechnungsprüfungsordnung (RPO), die am 01.04.2026 in Kraft treten soll. Diese Vorlage beschreibt die Aufgaben, Organisation und Durchführung der Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Prüfung des Jahresabschlusses, die laufende Prüfung von Kassenvorgängen und die Überprüfung von Vergaben. Das Rechnungsprüfungsamt wird dem Rat der Stadt direkt unterstellt und muss unabhängig arbeiten. Neben dem Rat hat auch der Verwaltungsausschuss das Recht, Prüfaufträge zu erteilen. Die Amtsleitung und die Prüfer müssen über umfassende Kenntnisse der Verwaltung verfügen. Zudem sind Prüfungen ohne Vorankündigung möglich, und die Prüfer haben Zugang zu allen relevanten Unterlagen. Die neue Ordnung trat als Folge von Änderungen in der Niedersächsischen Kommunalverfassung in Kraft, um eine transparente und ordnungsgemäße Haushaltsführung zu gewährleisten. Diese Anpassung könnte die Kontrolle über öffentliche Mittel verbessern. Ob es zu finanziellen Auswirkungen kommt, bleibt jedoch unklar. Die bisherige RPO von 2003 wird mit dieser neuen Ordnung abgelöst.

    Warum ist das wichtig?

    Die neue Rechnungsprüfungsordnung könnte die Transparenz und Kontrolle über die Verwendung öffentlicher Mittel verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/048
    • Thema: Einführung der Rechnungsprüfungsordnung in Goslar
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Rat der Stadt Goslar, Verwaltungsausschuss
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben oder Auswirkungen auf den Haushalt enthalten.

    Offene Fragen

    • Unklar ist, ob die Umsetzung der Änderungen zu zusätzlichen Kosten führen wird.
    • Welche konkreten Auswirkungen die neue Ordnung auf die Verwaltungsprozesse hat, bleibt offen.

    Unsicherheiten

    • Ob die Änderungen zu finanziellen Auswirkungen führen, bleibt unklar.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen