• 2026/173 – Vorlage – Sparkassenzweckverband Hildesheim Goslar Peine (ZV SPK HGP); Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine (SPK HGP) für das Geschäftsjahr 2025 und Entscheidung über die Verwendung des an die Träger abgeführten Teilbetrages des Jahresüberschusses

    Vorgangsnummer: 2026/173

    Kurzzusammenfassung

    Die vorliegende Beschlussvorlage beschäftigt sich mit der Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hildesheim Goslar Peine für das Geschäftsjahr 2025. Zudem wird eine Entscheidung zur Verwendung eines Teilbetrages des Jahresüberschusses getroffen, der an die Trägerstädte Hildesheim und Goslar sowie die Landkreise Hildesheim, Goslar und Peine abgeführt wird. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf insgesamt 12,8 Millionen Euro, der ansatzweise für soziale Projekte in der Region genutzt werden soll. Durch die Entlastung wird dem Verwaltungsrat bescheinigt, dass er ordnungsgemäß gehandelt hat, was für die Transparenz und das Vertrauen der Bürger wichtig ist. Die Auswirkungen dieser Entscheidung könnten sich positiv auf die Finanzierung öffentlicher Projekte auswirken. Die Vorlage betont die Verantwortung des Verwaltungsrates und die Rolle der Sparkasse als Institution für die Bürger. Offene Punkte sind nicht explizit im Dokument erwähnt, wobei eventuell der genaue Einsatz des Überschusses und weitere Details zur Entlastung unklar bleiben könnten. Es gibt derzeit keine Unsicherheiten zu den finanziellen Aspekten oder zur Zuständigkeit, die die Entlastung oder den Überschuss betreffen würden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage kann positive Auswirkungen auf die Finanzierung sozialer Projekte für Bürgerinnen und Bürger haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/173
    • Thema: Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse und Verwendung des Jahresüberschusses
    • Betroffene: Städte Hildesheim, Stadt Goslar, Landkreise Hildesheim, Landkreis Goslar, Landkreis Peine
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine spezifischen Kosten oder Haushaltsmittel angegeben.

    Offene Fragen

    • Konkrete Verwendungszwecke des abgeführten Teilbetrags sind in den Unterlagen nicht detailliert beschrieben.
    • Aufschlüsselung, welcher Anteil an Hildesheim, Goslar und den Landkreisen abgeführt wird, wird nicht genannt.
    • Zeitplan und Kriterien für die Mittelverwendung fehlen.
    • Berichtspflichten oder Kontrolle der Verwendung sind nicht explizit beschrieben.

    Unsicherheiten

    • Konkrete Verwendung des Überschusses unklar.

    Mehr zum Thema jahresabschluss

    Quelle

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  • 2026/172 – Vorlage – Fortführung des Projektes KliK- Kleine im Kommen mit der Diakonie im Braunschweiger Land gemeinnützige GmbH

    Vorgangsnummer: 2026/172

    Kurzzusammenfassung

    Die vorliegende Beschlussvorlage betrifft die Fortführung des Projekts KliK – Kleine im Kommen für das Jahr 2026, das von der Diakonie im Braunschweiger Land gGmbH betreut wird. Das Projekt richtet sich an Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren und bietet eine altersgerechte Förderung sowie soziale Kontakte. Die Gruppen finden montags und dienstags in Kleingruppen statt und dauern jeweils 1,5 Stunden. Insgesamt wird ein finanzieller Zuschuss von maximal 17.000 € beantragt, um das Angebot fortzuführen. Die Finanzierung setzt sich zu 50 % aus Landesmitteln und 20 % von der Stadt Goslar zusammen. Eine Beratung der Eltern zu spezifischen Themen wird während der Gruppenzeiten angeboten. Der Träger hat bereits ein umfangreiches Konzept zur Strukturierung der Aktivitäten vorgelegt. Die Förderung wird als freiwillige Leistung betrachtet und belastet den städtischen Haushalt. Die finanzielle Planung sieht eine Kostenstruktur von insgesamt 41.468 € vor. Für das Projekt haben in den Vorjahren bis zu 62 Familien teilgenommen. Details zur Nachfrage und Finanzierung auf kommunaler Ebene sind lückenhaft, insbesondere im Hinblick auf die notwendige Förderung. Das Projekt ist Teil der frühkindlichen Unterstützung im Stadtteil Jürgenohl eingerichtet.

    Warum ist das wichtig?

    Das Projekt bietet wichtige Unterstützung für Familien mit kleinen Kindern und fördert deren soziale Integration sowie Entwicklung.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/172
    • Thema: Fortführung des Familienprojekts KliK
    • Betroffene: Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren, Diakonie im Braunschweiger Land gGmbH, Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Für das Projekt werden maximal 17.000 € angefragt, was als freiwillige Leistung die städtischen Haushaltsmittel belastet.

    Offene Fragen

    • Langfristige Sicherung der Haushaltsmittel für das Projekt KliK.
    • Konkreter Verteilungsschlüssel der Landes‑ und städtischen Finanzierung (50 %/20 % genannt, Rest unklar).
    • Aktuelle Nachfrageprognose für 2026 im Vergleich zu den bisherigen bis zu 62 Familien.
    • Detaillierte Aufschlüsselung der geplanten Gesamtkosten von 41.468 € fehlt.
    • Welche Verpflichtungen entstehen durch die Einstufung als freiwillige Leistung?

    Unsicherheiten

    • Die langfristigen Auswirkungen des Projekts auf die Haushaltslage sind ungewiss.

    Quelle

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  • 2026/174 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage zum Ba GGM „Acryl-Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 22.05.2026

    Vorgangsnummer: 2026/174

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Anfrage wird auf die kürzlich montierten Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele eingegangen, die in der Umbauphase verschwunden waren. Die Schriften auf diesen Tafeln sind jedoch viel zu klein, was es für Leserinnen und Leser erforderlich macht, sich zu bücken, um die Texte zu erfassen. Zudem wird die Lesbarkeit durch das verwendete transparente Acryl und die Lichtverhältnisse stark beeinträchtigt. Für die Herstellung der Tafeln wurden 1.800 Euro aufgewendet, weshalb von einer Fehlplanung gesprochen wird. Der Ratsherr stellt der Verwaltung mehrere Fragen: Warum wurde das transparente Acryl gewählt, obwohl es für die jeweilige Einbausituation ungeeignet ist? Welche Möglichkeiten gibt es, um die Lesbarkeit zu verbessern und die Tafeln funktional zu gestalten? Welche zusätzlichen Kosten könnten für Korrekturen anfallen und wann ist mit einer Lösung zu rechnen? Diese Fragen sollen in einer Sitzung des Betriebsausschusses des Goslarer Gebäude Managements am 3. Juni 2026 behandelt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die mangelhafte Lesbarkeit der Tafeln könnte die Informationsaufnahme für Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/174
    • Thema: Montage und Lesbarkeit der Erläuterungstafeln an den Fenstern der Ratsdiele
    • Betroffene: Betriebsausschuss des Goslarer Gebäude Managements, Verwaltung
    • Kosten/Haushalt: Für die Herstellung der Tafeln wurden 1.800 Euro aufgewendet.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Lesbarkeit der Erläuterungstafeln sind vorgesehen?
    • Welche zusätzlichen Kosten könnten für Korrekturen an den Tafeln anfallen?
    • Wer hat die Material- und Schriftgrößeentscheidung verantwortet?
    • Gab es vor der Herstellung eine Nutzerprüfung der Lesbarkeit in der Ratsdiele?
    • Bis wann plant die Verwaltung eine Lösung umzusetzen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Denkmalschutz

    Quelle

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  • 2026/109-01 – Beiblatt – Korrigierte nachfrageorientierte Anpassung der Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten zum 01.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/109-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/109.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/109 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage beabsichtigt eine nachfrageorientierte Anpassung der Betreuungsangebote in den Goslarer Kindertagesstätten ab dem 01.08.2026. Dies betrifft insbesondere die Schließung von Betreuungsangeboten, die nicht ausreichend nachgefragt werden. Abmeldungen von Kindern führen zur Einstufung bestimmter Angebote in eine rote Liste, was bedeutet, dass sie zum 31.07.2026 eingestellt werden, sofern die Mindestauslastung von 33 % nicht erreicht wird. Für das Haushaltsjahr 2026 wird ein Minderaufwand von 108.691 € bei den Personalkosten und 33.525 € bei den Finanzhilfen prognostiziert. Ab 2027 sind jährliche Minderaufwendungen in Höhe von 260.860 € zu erwarten, während Mindererträge bei den Finanzhilfen von 80.460 € anfallen. Die Anpassungen sollen dazu führen, dass weniger, jedoch besser nachgefragte Betreuungszeiten erhalten bleiben, während zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden, wenn Bedarf besteht. Für die kommenden Jahre sollen so eine Gesamtminderbelastung des städtischen Haushalts von bis zu 190.553 € pro Jahr entstehen. Diese Maßnahmen sollen die Familienfreundlichkeit erhöhen und die städtische Haushaltskonsolidierung fördern. Die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger werden als positiv bewertet, da die Qualität der Betreuungsangebote verbessert werden soll. Unklar bleibt jedoch, wie sich die Änderungen konkret auf die individuelle Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen auswirken werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die geplanten Anpassungen sollen die Qualität der Betreuungsangebote sichern und die Familienfreundlichkeit erhöhen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/109-01
    • Thema: Anpassung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten
    • Betroffene: Familien, Kinder, Kitas, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Für 2026 wird ein Minderaufwand von 108.691 € und für 2027 von 260.860 € bei den Personalkosten erwartet.

    Offene Fragen

    • Wie wirken sich die Änderungen konkret auf die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen aus?
    • Wie wird die Qualität der verbleibenden Angebote gesichert?

    Unsicherheiten

    • Wie wird die Qualität der verbleibenden Angebote gesichert?
    • Wie viele Plätze werden konkret betroffen sein?

    Quelle

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  • 2026/164 – Mitteilung – Planung zur Abarbeitung der offenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Stadtforst Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/164

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar informiert in dieser Mitteilung über die Planung zur Abarbeitung der offenen Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Stadtforst. Ziel ist es, die Rückstände an offenen Abschlüssen geordnet und planvoll bis zum Jahr 2028 abzubauen. Die Jahresabschlüsse bis zum Jahr 2021 sind bereits abgeschlossen und geprüft. Die weiteren Jahresabschlüsse sind nach folgendem Zeitplan vorgesehen: Der Jahresabschluss 2022 soll im April 2026 fertiggestellt werden, 2023 im September 2026, 2024 im März 2027, 2025 im September 2027, 2026 im Dezember 2027 und 2027 im März 2028. Die Bearbeitung erfolgt durch die kaufmännische Abteilung der Stadtwerke Goslar. Diese Planung soll dazu beitragen, die Finanzführung des Stadtforstes wieder ordnungsgemäß zu gestalten. Die Öffentlichkeit wird über die Fortschritte in den kommenden Betriebsausschusssitzungen informiert, die am 09.06.2026, 23.06.2026 und 30.06.2026 stattfinden. Für Bürgerinnen und Bürger könnte die Regelung zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Finanzführung führen. Aktuell gibt es keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Warum ist das wichtig?

    Die Regelung könnte zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Finanzführung führen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/164
    • Thema: Planung zur Abarbeitung der offenen Jahresabschlüsse des Stadtforstes
    • Betroffene: Eigenbetrieb Stadtforst Goslar, Stadtwerke Goslar
    • Kosten/Haushalt: Aktuell gibt es keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Jahresabschlüsse

    Quelle

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  • 2026/162 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Beamtenanteil, Personalentwicklung und Pensionsverpflichtungen der Stadt Goslar“; Ratsgruppe der AfD vom 19.05.2026

    Vorgangsnummer: 2026/162

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsgruppe der AfD hat eine Anfrage eingereicht, die sich mit dem Beamtenanteil, der Personalentwicklung und den Pensionsverpflichtungen der Stadt Goslar befasst. Die Stadtverwaltung wird gebeten, detaillierte Informationen über den Anteil der Beamten in verschiedenen Verwaltungsbereichen sowie in Eigenbetrieben und Tochtergesellschaften zu liefern. Außerdem wird gefragt, wie viele Beamtenstellen existieren und wie hoch deren prozentualer Anteil an den Gesamtbeschäftigten ist. Weiterhin interessiert die Ratsgruppe, ob Auszubildende nach ihrer Ausbildung dauerhaft übernommen und möglicherweise verbeamtet werden. Die Stadt soll auch ihre Personalstrategie für den Zeitraum 2027 bis 2031 bezüglich Beamter und tariflich Beschäftigter darlegen. Zudem wird erfragt, ob Einsparpotenziale bei freiwerdenden Stellen bestehen und in welchem Umfang diese die Verwaltungsarbeit beeinflussen könnten. Auch aktuelle Rückstellungen für Beamtenpensionen sowie die Entwicklung der Pensionsrückstellungen in den letzten fünf Jahren sollen aufgeführt werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Anfrage schriftlich zu beantworten. Die Ergebnisse dieser Anfrage sind für die Bürgerinnen und Bürger von Interesse, da sie Aufschluss über die Personalpolitik der Stadt und deren finanzielle Verpflichtungen geben können.

    Warum ist das wichtig?

    Die Ergebnisse der Anfrage könnten für Bürgerinnen und Bürger relevant sein, da sie die Personalpolitik und finanzielle Verpflichtungen der Stadt aufzeigen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/162
    • Thema: Anfrage zur Personalstruktur und Pensionsverpflichtungen der Stadt Goslar
    • Betroffene: Ratsgruppe der AfD, Stadtverwaltung Goslar, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument werden keine konkreten Kostenangaben oder finanziellen Auswirkungen erwähnt.

    Offene Fragen

    • Wie hoch sind die aktuellen Rückstellungen für Beamtenpensionen?
    • Welche Kriterien werden für die Verbeamtung von Auszubildenden angewendet?
    • In welchen Bereichen sollen Auszubildende übernommen werden?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/160 – Vorlage – Teileinziehung Verbindungsweg Lochtum

    Vorgangsnummer: 2026/160

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Teileinziehung des Verbindungsweges im Ortsteil Lochtum zwischen der Westerbergstraße und An der Schamlah. Dieser Vorgang ist Teil einer Beschlussvorlage, die am 30. Juni 2026 im Rat beraten werden soll. Die Einziehung ist notwendig, um ein Teilstück des Flurstücks 794/345 zu verkaufen. Der Verkauf war zuvor aufgrund unklarer Zugänglichkeit zur Löschwasserzisterne abgelehnt worden. Inzwischen wurde jedoch beschlossen, ein Wegerecht für die Feuerwehr im Grundbuch einzutragen. Der aktuelle Plan sieht vor, dass das Grundstück verkauft wird, sobald innerhalb der Auslegungsfrist keine Einwendungen gegen die Teileinziehung eingehen. Ein öffentliches Interesse am Verbleib der Verkehrsfläche besteht nicht mehr. Die Stadtverwaltung hat für die Verhandlung bereits beim Katasteramt eine Teilung des Flurstücks beantragt. Für Bürgerinnen und Bürger könnte sich durch die Einziehung und den Verkauf eine Veränderung der Zugangsverhältnisse ergeben, wobei derzeit keine direkten Bürgerwirkungen oder Kosten genannt werden. Offene Punkte sind die genaue Umsetzung der Einziehung und die Auswirkungen auf die Nutzung des Weges. Zudem bleibt unklar, wie die Stärkung der Feuerwehrgrunddienstbarkeit konkret organisiert wird.

    Warum ist das wichtig?

    Durch die Einziehung könnte sich die Erreichbarkeit in Lochtum verändern, direkten Einfluss auf die Bürger hat die Vorlage derzeit jedoch nicht.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/160
    • Thema: Teileinziehung eines Verbindungsweges in Lochtum
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Anwohnerinnen und Anwohner, Feuerwehr
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie genau wird die Einziehung praktisch umgesetzt?
    • Welche Auswirkungen hat die Einziehung auf die Nutzung des Verbindungsweges?
    • Wie wird die Feuerwehrgrunddienstbarkeit konkret organisiert?

    Unsicherheiten

    • Unklare Zuständigkeiten für die Einziehung und den Verkauf des Grundstücks.

    Quelle

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  • 2026/159 – Mitteilung – Verwendung der Mittel diverser Pauschalen für die Instandhaltung betriebseigener Immobilien des Goslarer Gebäude Managements im Wirtschaftsjahr 2025 – 2. Halbjahr

    Vorgangsnummer: 2026/159

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung wird die Verwendung der Mittel für die Instandhaltung von städtischen Immobilien im zweiten Halbjahr 2025 vorgestellt. Die Stadt Goslar hat dafür verschiedene Pauschalen im Haushaltsplan bereitgestellt. Insgesamt stehen 2.500.000 Euro zur Verfügung, wovon im ersten Halbjahr bereits 2.060.176,92 Euro ausgegeben wurden. Für die allgemeine Instandhaltung wurde ein Ansatz von 1.000.000 Euro vorgesehen, wovon in zwei Halbjahresperioden insgesamt 572.863,33 Euro ausgegeben wurden. Die technischen Ausstattungsmittel erhielten einen Ansatz von 430.000 Euro, mit Gesamtausgaben von 535.278,80 Euro. Auch für die Brandschutzmaßnahmen wurden 250.000 Euro bereitgestellt, wovon 309.056,24 Euro genutzt wurden. Darüber hinaus gibt es spezifische Mittel für Schulen und Kitas, wovon bereits 50.813,47 Euro ausgegeben wurden. Die in der Übersicht aufgeführten Kosten sind für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung, da sie die Nutzung und den Zustand der städtischen Einrichtungen betreffen. Konkrete offene Punkte oder Unsicherheiten in Bezug auf weitere Ausgaben oder die Umsetzung werden nicht erörtert, jedoch bleibt die Verwendung der Mittel transparent. Diese Informationen sind wichtig, um zu verstehen, wie die Stadt ihre Ressourcen für die Instandhaltung einsetzt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Verwendung dieser Mittel hat direkte Auswirkungen auf den Zustand und die Nutzung städtischer Einrichtungen für die Bürgerinnen und Bürger.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/159
    • Thema: Verwendung von Haushaltsmitteln zur Instandhaltung städtischer Immobilien
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Betriebsausschuss Goslarer Gebäude Management, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Haushalt 2025 sind insgesamt 2.500.000 Euro für die Instandhaltung vorgesehen, von denen bereits 2.060.176,92 Euro ausgegeben wurden.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Maßnahmen sind für das 2. Halbjahr 2025 noch geplant und budgetiert?
    • Wodurch erklären sich die höheren Ausgaben in Technischer Gebäudeausstattung und Brandschutz gegenüber den Ansätzen?
    • Wie wird die Verwendung der Pauschalen im Haushaltsplan künftig überprüft und berichtet?
    • In welcher Form werden Bürgerinnen und Bürger über verbleibende Mittel und Prioritäten informiert?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

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  • 2026/157 – Mitteilung – Mitteilung: Plakatwahlwerbung anlässlich der Kommunalwahl 2026

    Vorgangsnummer: 2026/157

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar informiert über die Regelungen zur Plakatwahlwerbung für die Kommunalwahl 2026. In dieser Mitteilung wird das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit erläutert. Dieses Prinzip sieht vor, dass den schwächsten Parteien mindestens 5 % der verfügbaren Plakatstandorte zugesichert werden. Insgesamt stehen in der Stadt 882 Laternen für die Plakatierung zur Verfügung, was 2646 Doppelplakatstandorte ergibt. Die stärkste Partei erhält demnach zwischen 528 und 660 Plakatstandorte, was zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu Einzelbewerbungen führt. Um diese Ungerechtigkeit zu beheben, dürfen jeder Einzelbewerbung und jedem Wahlvorschlag 10 Plakatstandflächen zugeteilt werden. Für die Landrats- und Kreistagswahl bleiben dazu noch rund 400 Flächen übrig. Außerdem sind Aufkleber, die an jedem Plakat sichtbar angebracht werden müssen, erforderlich, um zu kontrollieren, dass die zulässige Anzahl nicht überschritten wird. Die Nutzer müssen sich auch an die Impressumspflicht halten. Für Großflächenplakate wird darum gebeten, diese nur zurückhaltend zu beantragen, da die Flächen begrenzt sind. Anträge für Sondernutzungserlaubnisse können weiterhin per E-Mail gestellt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Regelungen zur Plakatwahlwerbung könnten Einfluss auf die Sichtbarkeit der verschiedenen Parteien und Kandidierenden in der Stadt haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/157
    • Thema: Regelungen zur Plakatwahlwerbung für die Kommunalwahl 2026
    • Betroffene: Parteien, Einzelbewerbungen, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Konkretes Verteilungsverfahren für die rund 400 verbleibenden Flächen ist nicht beschrieben.
    • Wie wird die Kontrolle der Aufkleberpflicht praktisch umgesetzt und dokumentiert?
    • Welche Kriterien gelten für die Vergabe von Großflächenplakaten bei begrenzten Flächen?
    • Ist die angenommene Kandidatenzahl (ähnlich 2021: 222) verlässlich für die Berechnung?
    • Wie werden Platzhalter für neue Parteien in der Praxis berücksichtigt?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt die genaue Verteilung der verbliebenen 400 Flächen.
    • Es gibt keine Details zu offenen Anträgen und Genehmigungen.

    Mehr zum Thema Denkmalschutz

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  • 2026/153 – Vorlage – Mitgliedschaft im vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.; Beitritt und Entsendung

    Vorgangsnummer: 2026/153

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, dem vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. beizutreten. Dies ist eine Beschlussvorlage, die am 30. Juni 2026 im Rat behandelt werden soll. Der Mitgliedsbeitrag von jährlich 470,00 € soll ab 2027 im Haushalt eingeplant werden. Ziel des vhw ist es, durch Forschung und Fortbildung die Stadtentwicklung zu fördern und die politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Die Stadt hat seit 1998 bereits mehrfach an Fortbildungen des vhw teilgenommen, was zu Einsparungen im Vergleich zu den Mitgliedsbeiträgen führte. Die Entsendung eines Vertreters zur Mitgliederversammlung ist vorgesehen, wobei erst eine schriftliche Erklärung zur Mitgliedschaft erforderlich ist. Der Rat der Stadt Goslar entscheidet über die Entsendung, die auf Basis des § 138 Abs. 1 NKomVG erfolgt. Aufgrund der Vereinsstatuten hat die Stadt Goslar bei der Mitgliederversammlung ein Stimmrecht, jedoch ist eine aktive Teilnahme nicht zwingend vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2026 können die Kosten durch bereits vorhandene Mittel gedeckt werden. Es bleibt unklar, wie intensiv die Stadt insgesamt die Mitgliedschaft im vhw nutzen wird und ob dies zusätzliche Personalkosten nach sich zieht.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitgliedschaft könnte den Zugang zu Fortbildungen und Informationen für die Stadtverwaltung verbessern, was indirekt auch der Stadtentwicklung und damit den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/153
    • Thema: Mitgliedschaft im vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Der jährliche Mitgliedsbeitrag von 470,00 € wird ab 2027 im Haushalt eingeplant, die Kosten für 2026 können aus vorhandenem Budget gedeckt werden.

    Offene Fragen

    • Wie intensiv wird die Stadt die Mitgliedschaft im vhw nutzen?
    • Welche langfristigen Personalkosten sind möglicherweise zu erwarten?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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