• 2026/024-01 – Beiblatt – Beiblatt zur Sitzungsvorlage Goslar Marketing GmbH (GMG); Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2026 – Konsolidierungserfordernis

    Vorgangsnummer: 2026/024-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/024.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/024 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In der Beiblatt zur Sitzungsvorlage geht es um den Wirtschaftsplan der Goslar Marketing GmbH (GMG) für das Geschäftsjahr 2026, und es handelt sich um einen Beschlussvorschlag. Die Stadt Goslar plant, einen Verlust von bis zu 1.150.000 EUR an die GMG zu übernehmen, was eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr darstellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel dafür sind im Haushaltsplan 2026 eingeplant. Der Konsolidierungsprozess soll darauf abzielen, das Defizit nachhaltig zu reduzieren und die Wirtschaftlichkeit der GMG zu stärken. Dazu sind Maßnahmen wie die Analyse der Kosten- und Erlösstrukturen sowie die Entwicklung konkreter Vorschläge zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit vorgesehen. Zudem wird die GMG gebeten, einen Konsolidierungsbericht mit einem Maßnahmenkatalog vorzulegen, der sowohl kurzfristige als auch langfristige Maßnahmen enthält. Die Stadt hat als Mehrheitsgesellschafterin Steuerungsmöglichkeiten, die im Bericht dargestellt werden sollen. Über die Umsetzung der Maßnahmen soll regelmäßig im Aufsichtsrat berichtet werden. Eine erste Zwischenberichterstattung ist für das 4. Quartal 2026 geplant. Diese Vorlage hat direkte Auswirkungen auf die städtischen Finanzen und die zukünftige wirtschaftliche Ausrichtung der GMG.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte Auswirkungen auf die städtischen Finanzen und damit indirekt auf die Bürgerinnen und Bürger haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/024-01
    • Thema: Konsolidierung des Wirtschaftsplans der Goslar Marketing GmbH für 2026
    • Betroffene: Goslar Marketing GmbH, Rat der Stadt Goslar, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Stadt übernimmt im Haushaltsplan für 2026 Verluste in Höhe von 1.150.000 EUR für die GMG, die im Haushaltsplan veranschlagt sind.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Verschwendung öffentlicher Gelder

    Quelle

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  • 2026/076-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage zu „Streukästen“ und der Verwendung von Streusalz; SPD-Ratsfraktion vom 18.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/076-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/076.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/076 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung beantwortet die Stadt Goslar eine Anfrage der SPD-Ratsfraktion zu den Streukästen und der Verwendung von Streusalz. Seit 2013 wurden abgängige Streukästen abgebaut, und es gibt derzeit 65 noch befüllte Kästen in verschiedenen Ortsteilen. Eine Ersatzbeschaffung der abgebauten Kästen ist nicht geplant, jedoch soll an sicherheitsrelevanten Stellen weiterhin für ausreichende Streumittel gesorgt werden. Die Kosten für einen neuen Streukasten belaufen sich auf etwa 2.000 Euro plus 100 Euro für die Erstbefüllung und jährliche Wartungskosten. Der Einsatz von Streusalz ist auf Gehwegen grundsätzlich untersagt, mit Ausnahmen in besonderen Wettersituationen, insbesondere im Weltkulturerbe. Die Antworten auf die Fragen sind transparent und geben Einblick in die aktuelle Praxis. Es bleiben Fragen offen, ob weitere Maßnahmen zur Sicherheit im Winter notwendig sind und wie die Bürger darüber informiert werden. Diese Mitteilung hat Bedeutung für die Bürger, da sie Informationen über die Sicherheit in der Winterzeit liefert und zeigt, wie die Stadt auf Anfragen von Bürgern reagiert.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung hat direkte Auswirkungen auf die Bürger, da sie Informationen zur Sicherheit auf Gehwegen und im Winterdienst bereitstellt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/076-01
    • Thema: Streukästen und Streusalzverwendung in Goslar
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, SPD-Ratsfraktion, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Kosten für einen neuen Streukasten betragen ca. 2.000 Euro plus jährliche Wartungskosten von 100 Euro pro Kasten.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Information über Streumittelkästen an die Bürger weitergegeben?
    • Welche Maßnahmen sind geplant, um sicherheitsrelevante Stellen abzudecken?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/043-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zu „Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0 – Neuaufstellung – Stellungnahme der Stadt Goslar“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 23.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/043-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/043.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/043 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage stellt Ratsherr Henning Wehrmann einen Änderungsantrag zur Stellungnahme der Stadt Goslar zum Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 3.0. Die Änderung betrifft spezifische Punkte zur Einstufung von Gebieten im Landschaftsschutzgebiet Harz, insbesondere die Definition der ‚H-Zone‘. Wehrmann kritisiert, dass die Bezeichnung irreführend ist und beantragt eine präzisere Einstufung als ‚Hauptgebiet‘. Der Antrag zielt darauf ab, das Landschaftsschutzgebiet als Vorranggebiet für Natur- und Landschaftsschutz zu erhalten, da dies notwendig sei, um die unberührte Natur zu schützen. Er weist darauf hin, dass die aktuellen Planungen der Verwaltung den Natur- und Landschaftsschutz gefährden könnten, insbesondere durch die Nutzung sogenannter Vorbehaltsgebiete. Zudem wird betont, dass eine zusätzliche Zerschneidung des Landschafts für den Tourismus nachteilig wäre. In der Sache bleibt unklar, wie die vorgeschlagenen Änderungen in künftige Planungen integriert werden können und ob die Verwaltung die Kritikpunkte aufgreift.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte Auswirkungen auf den Landschaftsschutz und den Tourismus in der Region haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/043-01
    • Thema: Änderungsantrag zum Regionalen Raumordnungsprogramm der Stadt Goslar
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Stadtverwaltung, Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie werden die vorgeschlagenen Änderungen in die zukünftige Planung integriert?
    • Was sind die konkreten Folgen der vorgeschlagenen Änderungen für die betroffenen Gebiete?
    • Wie reagiert die Verwaltung auf die vorgebrachten Kritikpunkte?

    Unsicherheiten

    • Unklar ist, wie die Verwaltung auf den Änderungsantrag reagiert.
    • Die genauen Auswirkungen auf den Tourismus sind nicht definiert.

    Quelle

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  • 2026/032-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zum Wirtschaftsplan Stadtforst 2026; Ratsherr Henning Wehrmann vom 22.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/032-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/032.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/032 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Der Änderungsantrag zum Wirtschaftsplan Stadtforst 2026, eingereicht von Ratsherr Henning Wehrmann, fordert, dass für Neu- und Nachpflanzungen ausschließlich heimische Baumarten verwendet werden. Dies folgt auf die Anpflanzung von 15.905 gebietsfremden Exoten im Jahr 2025, was eine Gefahr für die Biodiversität darstellt. Der Antrag bezieht sich auf die Anpassung der Aufwandspositionen 4.1 und 4.2 im Erfolgsplan. Die geplanten Maßnahmen sollen dazu dienen, dem Klimawandel entgegenzuwirken und eine nachhaltige Baumartenwahl zu fördern. Nur Baumarten des nördlichen Mitteleuropa sollen gefördert werden, wobei beispielsweise Rotbuche und Eberesche als geeignete Arten aufgeführt werden. Der Antrag wird in den öffentlichen Sitzungen des Verwaltungsausschusses am 24.02.2026 und im Rat am 03.03.2026 behandelt. Eine mögliche Auswirkung auf zukünftige Fördermittelanträge ist ungewiss. Außerdem wird die Notwendigkeit betont, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, um invasive Neophyten wie die Douglasie zu vermeiden. Der Antrag hat somit direkte Relevanz für den Erhalt der lokalen Biodiversität. Offene Punkte betreffen insbesondere die genaue Umsetzung und die Anpassung des Haushalts plans. Die anstehenden Veränderungen könnten zu einer langfristigen Stabilität des Stadtforstes beitragen und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner positiv beeinflussen.

    Warum ist das wichtig?

    Der Antrag könnte langfristig die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner durch eine verbesserte Biodiversität im Stadtwald erhöhen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/032-01
    • Thema: Umstellung auf heimische Baumarten im Stadtforst.
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Verwaltungsausschuss, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Umsetzung der Anpflanzungen konkret gestaltet?
    • Welche Anpassungen im Haushaltsplan sind erforderlich?
    • Gibt es Auswirkungen auf bestehende Fördermittelanträge?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten über die Umsetzung und finanzielle Folgen des Antrags.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/054-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Gebäudezustand in der Altstadt“; SPD-Ratsfraktion vom 29.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/054-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/054.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/054 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die vorliegende Mitteilung beantwortet die Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur baulichen Situation von denkmalgeschützten Gebäuden in der Altstadt von Goslar. Die Stadt hat 2025 ein Kataster über Problemimmobilien im Welterbe erstellt, das Gebäude in vernachlässigtem Zustand erfasst. Diese Objekte werden kategorisiert nach Handlungsbedarf, einschließlich stark sanierungsbedürftiger Gebäude und leerstehender Gewerbeeinheiten. Die Verwaltung führt eine kontinuierliche Erfassung und Bewertung des baulichen Zustands durch. Eigentümer von problematischen Immobilien werden bereits mehrfach auf Fördermöglichkeiten hingewiesen. Im Fall von akuter Gefährdung sind Instandsetzungsverfügungen möglich. Die Stadt prüft auch die rechtlichen Grundlagen für Ersatzmaßnahmen, die unter bestimmten Bedingungen ergriffen werden können. Zudem sind im Haushaltsplan für 2026 50.000 Euro für solche Maßnahmen eingeplant. Ein seit langem unvollendetes Bauvorhaben an der Ecke Schielenstraße/Lämmerstraße wirft Fragen zur Verkehrssicherung auf, die im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung behandelt werden sollen. Die Mitteilung verdeutlicht die Herausforderungen im Umgang mit den historischen Gebäuden und deren Auswirkungen auf das Stadtbild.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung betrifft die Eigentümer von problematischen Immobilien und hat Auswirkungen auf das Stadtbild, was auch die Bürgerinnen und Bürger betrifft.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/054-01
    • Thema: Gebäudezustand in der Altstadt von Goslar
    • Betroffene: Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden, Verwaltung der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Für Ersatzmaßnahmen sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 50.000 Euro eingeplant.

    Offene Fragen

    • Konkreter Zeitplan für die Umsetzung von Maßnahmen an als dringend eingestuften Problemimmobilien.
    • Umfang und Anwendungsbedingungen für die im Haushalt vorgesehenen 50.000 Euro.
    • Welche Fördermittel von Land oder Bund können für Ersatzmaßnahmen konkret eingesetzt werden?
    • Welche Schwellen müssen erfüllt sein, damit die Stadt Ersatzmaßnahmen nach Instandsetzungs- oder Modernisierungsgeboten vornimmt?
    • Konkrete Maßnahmen und Zeitplan zur Verkehrssicherung beim Rohbau Ecke Schielenstraße/Lämmerstraße.
    • Wie werden Eigentümerinnen und Eigentümer systematisch zu langfristiger Substanzerhaltung verpflichtet?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Denkmalschutz

    Quelle

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  • 2026/076 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage zu „Streukästen“ und der Verwendung von Streusalz; SPD-Ratsfraktion vom 18.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/076

    Kurzzusammenfassung

    Die SPD-Ratsfraktion hat eine Anfrage zu den sogenannten „Streukästen“ und der Verwendung von Streusalz in Goslar eingereicht. In verschiedenen Ortsteilen wurde festgestellt, dass Streukästen abgebaut oder nicht mehr vorhanden sind. Die Fraktion fragt nach den Gründen und dem Zeitpunkt des Abbaus dieser Kästen sowie der aktuellen Anzahl im Stadtgebiet. Des Weiteren wird gefragt, ob es Pläne gibt, die abgebauten Kästen zeitnah zu ersetzen und welche Kosten bei der Anschaffung und im laufenden Betrieb anfallen. Ein weiterer Punkt betrifft den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen, der möglicherweise untersagt ist, und wenn ja, ob es Ausnahmen für bestimmte Straßen und Ortsteile gibt. Diese Anfrage ist besonders vor dem Hintergrund winterlicher Witterungsbedingungen und kritischer Nachfragen aus der Bevölkerung, insbesondere aus dem Ortsteil Oker, relevant. Eine Entscheidung oder ein Beschluss steht noch aus, da die Antworten auf die gestellten Fragen noch nicht vorliegen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Auswirkungen auf die Informationslage der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der Straßenwinterdienstmaßnahmen haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/076
    • Thema: Anfrage zu Streukästen und Streusalzverwendung in Goslar
    • Betroffene: SPD-Ratsfraktion, Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsteile, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln vor.

    Offene Fragen

    • Wann und aus welchen Gründen wurden Streukästen abgebaut?
    • Wie viele Streukästen gibt es aktuell im Stadtgebiet?
    • Ist geplant, die abgebauten Kästen zu ersetzen?
    • Welche Kosten entstehen pro Streukasten?
    • Gibt es Ausnahmen für die Verwendung von Streusalz in bestimmten Bereichen?

    Unsicherheiten

    • Das genaue Ausmaß des Abbaus von Streukästen ist unklar.
    • Es gibt keine Angaben über den zeitlichen Rahmen für eine mögliche Rücknahme.

    Mehr zum Thema Gehwege

    Quelle

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  • 2026/074 – Mitteilung – Mitteilung zum Ehrenamtsfonds der Harz Energie für das Jahr 2026

    Vorgangsnummer: 2026/074

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar informiert über die Fördermittel aus dem Ehrenamtsfonds der Harz Energie für das Jahr 2026. Insgesamt stehen 21.500,00 € zur Verfügung, um das ehrenamtliche Engagement in der Stadt zu unterstützen. Die Anträge können von ehrenamtlichen Ortsvorsteherinnen und -vorstehern sowie Ortsbürgermeistern der Ortschaften Hahnenklee/Bockswiese, Vienenburg, Lengde, Wiedelah, Lochtum, Immenrode und Weddingen gestellt werden. Für die Stadtteile Goslar Kernstadt, Oker, Jürgenohl, Kramerswinkel, Ohlhof, Sudmerberg, Hahndorf und Jerstedt ist ein städtisches Gremium verantwortlich. Die höchstmögliche Förderung für die Ortschaft Vienenburg beträgt 3.000,00 €, während für Lengde nur 500,00 € zur Verfügung stehen. Anträge müssen bis zum 31. Mai 2026 eingereicht werden, und das Gremium entscheidet über die Vergabe der Mittel in seiner Sitzung am 24. Juni 2026. Die endgültige Entscheidung über die bewilligten Anträge liegt bei der Harz Energie Netz GmbH & Co. KG. Diese behält sich vor, in Einzelfällen direkt an Projekte zu fördern, die ihr vorgelegt werden. Alle interessierten Vereine, Gruppen oder Organisationen können Förderanträge bei den zuständigen Stellen in ihrer Ortschaft einreichen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage ermöglicht es Vereinen und Gruppen in Goslar, finanzielle Unterstützung für ehrenamtliche Projekte zu beantragen, was das bürgerschaftliche Engagement fördern kann.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/074
    • Thema: Fördermittel aus Ehrenamtsfonds der Harz Energie für 2026
    • Betroffene: ehrenamtliche Ortsvorsteher/innen, Ortsbürgermeister/innen, städtisches Gremium, Vereine, Gruppen, Organisationen
    • Kosten/Haushalt: Für das Jahr 2026 stehen insgesamt 21.500,00 € an Fördermitteln zur Verfügung.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Vergabekriterien gelten für die Verteilung der Mittel im Ehrenamtsfonds?
    • Warum sind bestimmte Ortschaften wie Vienenburg mit 3.000 € deutlich besser ausgestattet als Lengde mit 500 €?
    • Welche Rolle spielt die abschließende Entscheidung der Harz Energie Netz GmbH & Co. KG bei der tatsächlichen Auszahlung?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/071 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Soziale Stadtentwicklung – Quartiersmanagement Oker, hier: Wohnen und Wohnumfeld, Brachflächensanierung insbesondere im Bereich der Grundschule Oker und angrenzende Bereiche“; Ratsfraktion DIE LINKE vom 13.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/071

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen Antrag zur sozialen Stadtentwicklung im Quartier um die Grundschule Oker eingereicht. Die Vorlage beinhaltet einen Beschlussvorschlag, der ein Projekt zur nachhaltigen sozialen und baulichen Entwicklung in diesem Bereich initiieren möchte. Dabei sollen auch brachliegende Gewerbeflächen einbezogen werden. Die Stadt soll lokale Akteure in die Ausarbeitung der Projektinhalte einbeziehen. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, mögliche Förderprogramme des Landes Niedersachsen zu prüfen, die zur Finanzierung des Projekts beitragen könnten. Es ist bekannt, dass der betreffende Bereich in den letzten Jahren zu einem sozialen Brennpunkt geworden ist, was ein kommunales Handeln erforderlich macht. Der desolate Zustand vieler Wohngebäude, bewohnt von Familien mit Kinder, ist ein zentrales Problem. Darüber hinaus gibt es kulturelle Spannungen und eine örtliche Drogenszene, die die Situation weiter verschärfen. Die zunehmende Vermüllung ist ein weiteres Problem, das dringend angegangen werden muss. Eine mündliche Begründung kann bei Bedarf gegeben werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte direkte Auswirkungen auf das Wohnumfeld und die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner haben, insbesondere durch die geplante Sanierung und Entwicklung brachliegender Flächen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/071
    • Thema: Soziale Stadtentwicklung im Quartier Oker
    • Betroffene: Ratsfraktion DIE LINKE, Stadtverwaltung, Anwohnerinnen und Anwohner, lokale Akteure, Familien mit Kindern
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel erwähnt.

    Offene Fragen

    • Konkrete Zeitpläne für die Projektumsetzung
    • Genaue Anzahl und Art der betroffenen Gewerbeflächen
    • Festlegung der Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung

    Unsicherheiten

    • Unklare Bürgerakzeptanz für das Projekt.
    • Fehlende Details zu möglichen Förderprogrammen.
    • Unklare Auswirkungen der kulturellen Spannungen auf die Projektumsetzung.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/069 – Mitteilung – Broschüre „Stimmen für Gleichberechtigung und Vielfalt“ Anregungen für politisches Handeln

    Vorgangsnummer: 2026/069

    Kurzzusammenfassung

    In der Mitteilung mit der Nummer 2026/069 stellt die Stadt Goslar die Broschüre „Stimmen für Gleichberechtigung und Vielfalt“ vor, die Anregungen für politisches Handeln zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit bietet. Diese Broschüre ist das Ergebnis einer Mitmachaktion namens #LilaFenster, die anlässlich des Weltfrauentages 2024 durchgeführt wurde und an der viele Frauen aus Goslar, Bad Harzburg, Clausthal-Zellerfeld und Seesen teilgenommen haben. Die Aktion, die vom 6. bis 16. März 2024 stattfand, führte zu 406 eingereichten Wünschen und Anliegen, wobei besonders die Themen Solidarität, Gleichberechtigung sowie familienfreundliche Freizeitangebote häufig genannt wurden. Die gesammelten Wünsche wurden in 14 Themenfelder gegliedert und bieten Handlungsempfehlungen, die die Stadtverwaltung in zukünftige politische Entscheidungsprozesse einbeziehen soll. Besondere Aufforderung besteht, die Geschlechterperspektive in allen relevanten Bereichen zu berücksichtigen, um eine echte Chancengleichheit zu erreichen. Die Broschüre wurde von ehrenamtlich engagierten Frauen erstellt und fordert dazu auf, die Anliegen der Einwohnerinnen ernst zu nehmen. Die Stadt Goslar plädiert für eine geschlechtergerechtere Zukunft und lädt alle Entscheidungsträger ein, sich mit den erarbeiteten Anregungen auseinanderzusetzen. Konkrete Finanzinformationen oder Kostenangaben sind in der Mitteilung nicht enthalten. Die Wirkung dieser Informationen auf die Bürgerinnen und Bürger könnte erheblich sein, da sie zur Verbesserung der Lebensqualität im Landkreis beitragen können. Nach wie vor bleibt unklar, wie genau die genannten Empfehlungen umgesetzt werden sollen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Broschüre könnte einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger haben, indem sie zur Chancengleichheit beiträgt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/069
    • Thema: Anregungen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit
    • Betroffene: Frauen im Landkreis Goslar, Stadtverwaltung Goslar, Kreistagabgeordnete, Ratsmitglieder der Gemeinden im Landkreis Goslar
    • Kosten/Haushalt: In der Mitteilung sind keine konkreten Kostenangaben oder Hinweise zu Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie werden die Handlungsempfehlungen konkret umgesetzt?
    • Welche finanziellen Mittel werden für die Umsetzung benötigt?

    Unsicherheiten

    • Unklare finanzielle Mittel für die Umsetzung der Anregungen.

    Quelle

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  • 2026/062-01 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Anbau Mehrzweckhalle Jerstedt“; CDU-Ratsfraktion vom 12.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/062-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/062.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/062 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Prüfung eines Erweiterungsanbaus an der Mehrzweckhalle Jerstedt gestellt. Dieser Antrag wird am 3. März 2026 im Rat der Stadt Goslar beraten. Grund für den Antrag ist der anhaltend hohe Zulauf der Dart-Abteilung der TSG Jerstedt, die zurzeit in der Hahndorfer Straße untergebracht ist. Um den Anforderungen besser gerecht zu werden, wird eine Prüfung eines Anbaus vorgeschlagen, der auch Synergien zur Reduzierung der Kosten für ein geplantes Projekt am Sportheim schaffen könnte. Weitere Nutzungsvarianten sind denkbar, und ein ebenerdiger, barrierefreier Zugang wäre möglich. In die Prüfung sollen auch andere Vereine und Verbände des Ortsteils Jerstedt einbezogen werden. Konkrete Zahlen oder finanzielle Angaben sind im Antrag nicht enthalten, sodass der finanzielle Aufwand für den Verein unklar bleibt. Mögliche Auswirkungen könnten eine Verbesserung der sportlichen Infrastruktur und eine Erweiterung des Freizeitangebots für die Bürgerinnen und Bürger von Jerstedt sein. Offene Fragen betreffen insbesondere die konkreten Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen für das Projekt. Die Vorlage ist Teil der Vorgangsnummer 2026/062 und setzt sich mit der wachsenden Bedeutung des Sports in der Region auseinander.

    Warum ist das wichtig?

    Die mögliche Verbesserung der sportlichen Infrastruktur könnte das Freizeitangebot für die Bürgerinnen und Bürger erweitern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/062-01
    • Thema: Prüfung eines Anbaus an der Mehrzweckhalle Jerstedt
    • Betroffene: TSG Jerstedt, weitere Vereine und Verbände des Ortsteils Jerstedt
    • Kosten/Haushalt: Im Antrag sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder finanziellen Auswirkungen enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie könnte die Finanzierung eines Anbaus konkret aussehen?
    • Welche Fördermöglichkeiten sind in Betracht zu ziehen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen