• 2026/101 – Vorlage – Zuschuss zur Durchführung der 45. Goslarer Tage der Kleinkunst 2026

    Vorgangsnummer: 2026/101

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Beschlussvorschlag, der einen Zuschuss für die 45. Goslarer Tage der Kleinkunst 2026 betrifft. Der Verein Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage e. V. soll einen Betrag von 8.000 Euro erhalten, um diese kulturelle Veranstaltung zu unterstützen. Die Tage der Kleinkunst finden vom 29. Mai bis 7. Juni 2026 in Goslar statt und haben sich als bedeutende kulturelle Institution etabliert. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass die Verwendung der Mittel durch einen prüffähigen Nachweis belegt wird. Die Auszahlung des Zuschusses hängt von der Genehmigung des Haushalts für 2026 ab. In diesem Haushaltsplan sind bereits die entsprechenden Mittel eingeplant. Diese Förderung könnte die kulturelle Vielfalt in der Stadt stärken und das kulturelle Leben anregen. Für Bürgerinnen und Bürger wird erwartet, dass die Veranstaltung das Gemeinwohl fördert und zu einer lebendigen Kulturszene beiträgt. Offene Punkte bleiben unter anderem die genauen Modalitäten zur Mittelverwendung und mögliche Anpassungen im Falle späterer Haushaltsbeschlüsse.

    Warum ist das wichtig?

    Die Veranstaltung könnte das kulturelle Leben der Stadt bereichern und die Bürgerbeteiligung an kulturellen Aktivitäten fördern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/101
    • Thema: Zuschuss für die Goslarer Tage der Kleinkunst 2026
    • Betroffene: Förderkreis Goslarer Kleinkunsttage e. V., Kulturverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Haushaltsplan 2026 sind bereits Mittel in Höhe von 8.000 Euro für die Veranstaltung eingeplant.

    Offene Fragen

    • Genauer Umfang und Form des prüffähigen Nachweises zur Mittelverwendung.
    • Zeitpunkt der Auszahlung der 8.000 Euro nach Haushaltsgenehmigung 2026.
    • Möglichkeiten zur Anpassung des Zuschusses bei späteren Haushaltsänderungen.
    • Konkrete Verwendungszwecke, die vom Verein vorgegeben oder ausgeschlossen sind.
    • Berichts- und Kontrollpflichten gegenüber der Stadt nach Durchführung der Veranstaltung.

    Unsicherheiten

    • Details zur Mittelverwendung und mögliche Anpassungen im Falle späterer Haushaltsbeschlüsse sind unklar.

    Quelle

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  • 2026/100 – Vorlage – Investitionszuschuss an den Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land (Kita-Verband Goslar) – Dachsanierung Kita St. Georg

    Vorgangsnummer: 2026/100

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Beschlussvorschlag zur Gewährung eines Investitionszuschusses in Höhe von 180.700,00 € an den Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land für die Dachsanierung der Kita St. Georg. Diese Maßnahme ist notwendig, weil das Flachdach des Zwischenbaus regelmäßig Wasserschäden verursacht, die die Gebäudesubstanz schädigen können. Die Sanierung besteht aus drei Bauabschnitten, die voraussichtlich innerhalb von vier Wochen abgeschlossen werden können. Die Finanzierung erfolgt über Haushaltsrestmittel aus dem Jahr 2025, und die Städteverantwortlichen haben Mittel auf dem Budgetkonto 43182001 eingeplant. Ein Oberbaukonzept zur schnellen Sanierung der Kita ist bereits seit 2017 in der Planung, jedoch wird die vollständige Sanierung oder ein Neubau voraussichtlich erst in den kommenden Jahren realisierbar sein. Diese Maßnahme hat positive Auswirkungen auf die Sicherstellung der Bildungsanliegen der Kinder und für das fortlaufende Betreiben der Kita. Konkrete Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen werden nicht genannt, jedoch ist eine Inanspruchnahme von nicht verausgabten Mitteln aus dem Vorjahr vorgesehen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierung der Kita hat positive Auswirkungen auf die zukünftige Bildungsqualität und auf den Fortbetrieb der Einrichtung.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/100
    • Thema: Investitionszuschuss für Dachsanierung Kita St. Georg
    • Betroffene: Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land, Kita St. Georg, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Gesamtkosten für die Dachsanierung betragen 180.700,00 €, die Finanzierung erfolgt über Haushaltsrestmittel aus dem Jahr 2025.

    Offene Fragen

    • Konkretes Startdatum für die Dachsanierung der Kita St. Georg fehlt.
    • Welche Maßnahmen genau sind in den drei Bauabschnitten enthalten (Material, Umfang)?
    • In welchem Umfang bleibt der Kita-Betrieb während der Arbeiten gesichert?
    • Sind die 180.700 € aus Haushaltsrestmitteln 2025 ausreichend bei möglichen Kostensteigerungen?
    • Wie wird die langfristige Finanzierung für die vollständige Sanierung oder einen Neubau gesichert?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über künftige Kostensteigerungen.
    • Ungewissheit über langfristige Sanierungsstrategien.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/099 – Mitteilung – Übertragung konsumtiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 20 KomHKVO

    Vorgangsnummer: 2026/099

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung geht es um die Übertragung von Haushaltsresten aus dem Jahr 2025. Laut § 20 der Kommunalhaushaltsverordnung können die Haushaltsreste in Höhe von 2.036.637,21 EUR ins Jahr 2026 übertragen werden, um offene Aufträge abzuwickeln. Diese Übertragung ist notwendig, da die vorhandenen Mittel bereits in der Phase der vorläufigen Haushaltsführung genutzt werden können. Die wichtigsten Posten umfassen unter anderem 689.424,36 EUR für Unterhaltungsmaßnahmen und 400.491,12 EUR für Auftragsbindungen ohne Zuschussbezug. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Haushaltsreste um rund 83.800 EUR, was vor allem auf einen Anstieg der Zuschüsse zurückzuführen ist. Diese Zuschüsse beinhalten auch Mittel für die Dachsanierung der Kita St. Georg in Höhe von 180.700 EUR. Die Vorlage wird am 15. April 2026 im Ausschuss für Zentrale Dienste und Finanzen behandelt und am 21. April 2026 im Verwaltungsausschuss weiter besprochen. Damit sollen wichtige Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Goslar gesichert werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahme sichert die Weiterführung wichtiger Projekte und Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/099
    • Thema: Übertragung von Haushaltsresten für 2025
    • Betroffene:
    • Kosten/Haushalt: Die Übertragung umfasst 2.036.637,21 EUR an Haushaltsresten, die für offene Aufträge verwendet werden.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

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    Quelle

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  • 2026/098 – Vorlage – Gewährung eines Zuschuss zur Durchführung der 38. Internationalen Goslarer Klaviertage 2026

    Vorgangsnummer: 2026/098

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Gewährung eines Zuschusses für die 38. Internationalen Goslarer Klaviertage 2026. Die Stadt Goslar plant einen Gesamtzuschuss von 3.500,00 Euro, aufgeteilt in 2.500,00 Euro von der Stadt und 1.000,00 Euro über einen Sponsoringvertrag mit der Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH. Die Klaviertage finden vom 10. bis 20. September 2026 statt und sind eine bedeutende kulturelle Veranstaltung, die seit 1989 durchgeführt wird. Der Zuschuss soll dazu beitragen, zahlreiche anfallende Kosten, wie Gagen, Drucke und Veranstaltungen, zu decken. Die Mittel müssen gemäß den haushaltsrechtlichen Vorschriften verwendet werden und ein prüffähiger Nachweis über die Verwendung muss erbracht werden. Die Auszahlung des Zuschusses hängt von der Genehmigung des städtischen Haushalts ab. Eine teilweise Zuschussgewährung in einer haushaltslosen Zeit könnte möglich sein. Es bleibt unklar, ob alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden können, was eine Unsicherheit darstellt. Diese Vorgang ist von hohem Interesse für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger, da die Klaviertage zur kulturellen Vielfalt und Attraktivität der Stadt beitragen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Klaviertage fördern die kulturelle Beschäftigung und Attraktivität der Stadt, was den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/098
    • Thema: Zuschuss zu den Internationalen Goslarer Klaviertagen 2026
    • Betroffene: Stadt Goslar, Eurawasser Betriebsführungsgesellschaft mbH, Stadtmusikrat Goslar e.V.
    • Kosten/Haushalt: Der Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 3.500,00 Euro.

    Offene Fragen

    • Liegt die erforderliche Haushaltsgenehmigung rechtzeitig vor, um Zahlungen vor Veranstaltungsbeginn zu ermöglichen?
    • In welcher Form und bis wann muss der prüffähige Nachweis über Einnahmen und Ausgaben der Klaviertage 2026 erbracht werden?
    • Ist die vereinbarte Sponsorenzusage von Eurawasser (1.000,00 €) bereits vertraglich fixiert und nachweisbar?

    Unsicherheiten

    • Es ist unklar, ob alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig erteilt werden können.

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    Quelle

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  • 2026/095 – Mitteilung – Versetzung der Schildkrötengruppe von Hans Eickworth innerhalb des äußeren Pfalzgartens

    Vorgangsnummer: 2026/095

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Versetzung der Schildkrötengruppe von Hans Eickworth innerhalb des äußeren Pfalzgartens. Diese Maßnahme erfolgt im Zuge der Sanierung des Pfalzgartens. Der neue Standort für die Schildkrötengruppe liegt nur wenige Meter vom aktuellen Standort entfernt und soll die Spielplastiken besser zur Geltung bringen. Die ursprüngliche Aufstellung des Kunstwerks erfolgte ohne Vorgaben zum Standort, und die Zustimmung zur Versetzung wurde von der Witwe des Künstlers erteilt. Diese Mitteilung ist für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026 vorgesehen. Im Dokument sind keine speziellen Kosten oder Haushaltsmittel angegeben. Die Versetzung der Skulpturen könnte für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucher des Parks von Bedeutung sein, da sie den Erlebniswert des Pfalzgartens erhöhen könnte. Es bleiben Fragen zur konkreten Umsetzung der Versetzung offen. Es ist unklar, ob weitere Genehmigungen erforderlich sind oder ob die Umsetzung bereits parallel zur Sanierung erfolgt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Versetzung der Skulpturen könnte den Erlebniswert des Pfalzgartens erhöhen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/095
    • Thema: Versetzung der Schildkrötengruppe im Pfalzgarten
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Besucher des Pfalzgartens
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine speziellen Kosten oder Haushaltsmittel angegeben.

    Offene Fragen

    • Fragen zur konkreten Umsetzung der Versetzung.
    • Unklarheit über weitere erforderliche Genehmigungen.

    Unsicherheiten

    • Es bleibt unklar, ob weitere Genehmigungen erforderlich sind.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/097 – Vorlage – Gewährung eines Zuschusses zur Durchführung der 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026

    Vorgangsnummer: 2026/097

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um die Gewährung eines Zuschusses von 7.000,00 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. für die Durchführung der 50. Internationalen Konzertarbeitswochen 2026. Diese Veranstaltung findet vom 17. bis 29. August 2026 in Goslar statt und wird in Kooperation mit der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover organisiert. Der Zuschuss basiert auf einer entsprechenden Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2026. Es wird ein prüffähiger Nachweis über die Verwendung der Mittel gefordert. Die Mittel sind im Haushaltsplan der Stadt Goslar ausgewiesen. Sollte eine Auszahlung während einer haushaltslosen Zeit notwendig sein, kommen die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung zur Anwendung. Die Veranstaltung hat eine lange Tradition und wird unter der künstlerischen Leitung erfahrener Professoren durchgeführt. Die Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger könnten durch die kulturellen Angebote und Veranstaltungen der Konzertarbeitswochen positiv sein. Offene Fragen könnten hinsichtlich der genauen Verwendung der Mittel und der Auswirkungen auf die Stadtentwicklung bestehen. Es sind jedoch keine unklaren Kostenangaben im Dokument zu finden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Konzertarbeitswochen könnten das kulturelle Angebot in der Stadt bereichern und somit positive Effekte für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/097
    • Thema: Zuschuss für die Internationalen Konzertarbeitswochen 2026
    • Betroffene: Kulturinitiative Goslar e.V., Stadt Goslar, Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konzertarbeitswochen
    • Kosten/Haushalt: Der städtische Zuschuss beträgt 7.000,00 Euro und ist im Haushaltsplan 2026 verankert.

    Offene Fragen

    • Genauer Verwendungszweck der 7.000 Euro durch die Kulturinitiative Goslar e.V.
    • Frist und Form des geforderten prüffähigen Nachweises zur Mittelverwendung?
    • Wie wirken sich die Konzertarbeitswochen 2026 konkret auf die Stadtentwicklung in Goslar aus?
    • Vorgehen bei Auszahlung während einer möglichen haushaltslosen Zeit (vorläufige Haushaltsführung).

    Unsicherheiten

    • Offene Fragen zur genauen Verwendung der Mittel
    • Auswirkungen auf die Stadtentwicklung

    Quelle

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  • 2026/096 – Vorlage – Gewährung des Zuschusses für die Konzert- und Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ am Museumsufer 2026

    Vorgangsnummer: 2026/096

    Kurzzusammenfassung

    Die Beschlussvorlage betrifft die Gewährung eines Zuschusses von 9.000 Euro an die Kulturinitiative Goslar e.V. für die Durchführung der Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ 2026 am Museumsufer. Die Reihe findet von April bis September jeden Freitag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr statt und umfasst verschiedene kulturelle Darbietungen, darunter Musik, Straßenkunst und Lesungen. Die Veranstaltungen sind für alle Teilnehmenden kostenfrei. Die Stadtverwaltung unterstützt dieses Projekt, um den Kulturmarktplatz als sozialen Treffpunkt zu stärken und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Stadt zu fördern. Dazu wird ein prüffähiger Nachweis über die Verwendung der Mittel gefordert. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung für 2026. Es gibt auch Regelungen, falls in einer haushaltslosen Zeit Zuschüsse benötigt werden sollten. Diese Veranstaltung zielt darauf ab, sowohl den lokalen Künstlerinnen und Künstlern eine Plattform zu bieten, als auch eine positive kulturelle Stimmung in die Stadt zu bringen. Momentan sind keine genauen Kosten oder finanziellen Auswirkungen für die Stadt bekannt, die Sicherheit der Mittelverwendung hingegen ist geregelt. Unklar bleibt, ob es spezielle Auflagen für die Durchführung der Reihe gibt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Veranstaltung bietet den Bürgerinnen und Bürgern einen kostenlosen kulturellen Treffpunkt und fördert die lokale Identität.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/096
    • Thema: Zuschuss für die Konzert- und Veranstaltungsreihe „FreitagsKickOff“ 2026
    • Betroffene: Kulturinitiative Goslar e.V., Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Der Zuschuss beträgt 9.000 Euro, genaue finanzielle Auswirkungen sind nicht bekannt.

    Offene Fragen

    • Unklar, welche speziellen Auflagen für die Durchführung der Reihe am Museumsufer vorgesehen sind.
    • Nicht ersichtlich, wie detailliert der prüffähige Nachweis über Mittelverwendung gestaltet werden muss.
    • Fehlen von Angaben zu möglichen Kosten oder finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt.
    • Unklar, welche Kontrollen bei haushaltsloser Zeit greifen und wie Auszahlungsbedingungen konkret aussehen.

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über spezifische Auflagen für die Durchführung.
    • Fehlende Informationen über finanzielle Auswirkungen für die Stadt.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/092 – Vorlage – Gewährung eines Zuschusses für die Kaiserring-Ausstellung 2026 an den Verein zur Förderung Moderner Kunst e.V.

    Vorgangsnummer: 2026/092

    Kurzzusammenfassung

    In der aktuellen Beschlussvorlage geht es um die Gewährung eines Zuschusses für die Kaiserring-Ausstellung 2026. Der Zuschuss beträgt bis zu 40.000,00 €, wobei zunächst 30.000,00 € ausgezahlt werden sollen. Der Verein zur Förderung moderner Kunst e. V. benötigt diesen Zuschuss, um die aufwändige Ausstellung zu finanzieren. Sollten die Einnahmen aus der Ausstellung nicht ausreichen, kann die Verwaltung weitere 10.000,00 € auszahlen, vorausgesetzt es wird ein prüffähiger Verwendungsnachweis vorgelegt. Die Auszahlung hängt von der Haushaltsgenehmigung 2026 ab. Diese Regelung ist auch für den Fall einer haushaltslosen Zeit vorgesehen, in dem die vorläufigen Haushaltsführungsvorschriften angewendet werden müssen. Das Verfahren ist relevant für die Kultur- und Kunstszene in Goslar und könnte Einfluss auf das Stadtbild und die kulturelle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger haben. Neben den beschlossenen Zahlungen gibt es keine detaillierten Informationen über die Gesamtkosten der Veranstaltung. Unklar bleibt, wie hoch die endgültigen Kosten und Einnahmen der Ausstellung sein werden und wie die Verwaltung die Kostendeckung überprüfen wird.

    Warum ist das wichtig?

    Die Regelung könnte Einfluss auf das Stadtbild und die kulturelle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/092
    • Thema: Gewährung eines Zuschusses für die Kaiserring-Ausstellung 2026
    • Betroffene: Verein zur Förderung moderner Kunst e. V., Bürgerinnen und Bürger, Kultur- und Kunstszene in Goslar
    • Kosten/Haushalt: Der Zuschuss beträgt bis zu 40.000,00 €, von denen zunächst 30.000,00 € ausgezahlt werden sollen.

    Offene Fragen

    • Höhe der Gesamtkosten der Kaiserring-Ausstellung 2026 ist in der Vorlage nicht angegeben.
    • Kriterien für einen prüffähigen Verwendungsnachweis werden nicht konkret benannt.
    • Zeitpunkt und Bedingungen für die Auszahlung der zusätzlichen 10.000,00 € bleiben unklar.
    • Konkrete Prüfungsschritte der Verwaltung zur Sicherung der Kostendeckung sind nicht beschrieben.

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie hoch die endgültigen Kosten und Einnahmen der Ausstellung sein werden.
    • Abhängig von der Haushaltsgenehmigung 2026.

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  • 2026/094 – Vorlage – Gewährung eines Zuschusses für das 24. Internationale Musikfest Goslar-Harz 2026

    Vorgangsnummer: 2026/094

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage beinhaltet einen Beschlussvorschlag zur Gewährung eines Zuschusses für das 24. Internationale Musikfest Goslar-Harz 2026. Die Stadt Goslar plant, der Gesellschaft der Freunde und Förderer des Internationalen Musikfestes Goslar-Harz e.V. einen Zuschuss in Höhe von 15.000 Euro zur Durchführung des Festivals zu gewähren. Das Musikfest findet vom 7. bis 23. August 2026 statt und wird unter anderem ein großes Open-Air-Konzert mit dem Musiker Till Brönner umfassen. Zusätzlich kann die Verwaltung bis zu 5.000 Euro auszahlen, wenn eine Kostendeckung nicht erreicht wird. Die Auszahlung des Zuschusses ist jedoch abhängig von der Genehmigung des Haushalts 2026. Die Gesellschaft hat seit ihrer Gründung im Jahr 2002 das Festival kontinuierlich ausgebaut und sieht sich als wichtigen kulturellen Bestandteil für Goslar und die Region. In den vergangenen Jahren hat die Stadt bereits zur Finanzierung beigetragen. Bürgerinnen und Bürger könnten von der finanziellen Unterstützung profitieren, da das Musikfest ein bedeutendes kulturelles Ereignis darstellt. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Fördersumme aufgrund der Haushaltsgenehmigung ändern wird und welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen möglicherweise erforderlich sind.

    Warum ist das wichtig?

    Die finanzielle Unterstützung könnte zu einem erfolgreichen Musikfest führen, was die Kulturszene in Goslar stärkt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/094
    • Thema: Zuschuss für das Internationale Musikfest Goslar-Harz 2026
    • Betroffene: Gesellschaft der Freunde und Förderer des Internationalen Musikfestes Goslar-Harz e.V., Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Stadt plant einen Zuschuss von 15.000 Euro, mit der Möglichkeit einer zusätzlichen Auszahlung von bis zu 5.000 Euro, abhängig von der Haushaltsgenehmigung.

    Offene Fragen

    • Wie wird sich die Fördersumme durch die Haushaltsgenehmigung konkret auswirken?
    • Welche weiteren finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sind möglicherweise notwendig?

    Unsicherheiten

    • Die Höhe des Zuschusses hängt von der Genehmigung des Haushalts 2026 ab.

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  • 2026/093 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag zur Ertüchtigung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Wiedelah mit LED-Technik; Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock vom 17.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/093

    Kurzzusammenfassung

    In der Ratsvorlage handelt es sich um einen Antrag zur Ertüchtigung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Wiedelah, der vom Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock am 17.03.2026 eingereicht wurde. Geplant ist der Umbau der bestehenden Flutlichtanlage, die mit vier Masten und jeweils zwei 2000-Watt-Scheinwerfern ausgestattet ist. Ziel ist es, die aktuelle Beleuchtung auf LED-Technik umzustellen, was eine Einsparung von 70 bis 80 % der Energiekosten ermöglichen würde. Zudem soll die Lichtausbeute durch diese Umstellung deutlich erhöht werden. Der Antrag wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2026 behandelt. Momentan gibt es keine Angabe zu den Kosten oder der Finanzierung des Umbaus. Der Antrag könnte eine positive Wirkung auf die Betriebskosten für den Sportplatz haben, was sowohl dem Verein als auch den Nutzern zugutekommen könnte. Offene Punkte sind unter anderem die genauen Kosten und die Finanzierung der Umrüstung, die noch nicht geklärt sind. Zudem bleibt unklar, ob zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind, um die Umrüstung vorzunehmen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Umrüstung könnte die Energiekosten für den Sportplatz senken, was insbesondere dem Verein und den Nutzern zugutekäme.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/093
    • Thema: Umbau der Flutlichtanlage auf LED-Technik
    • Betroffene: Sportplatz Wiedelah, Nutzerinnen und Nutzer des Sportplatzes, Verein
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine Angaben zu den Kosten oder Haushaltsmitteln vor.

    Offene Fragen

    • Genauere Kostenschätzung für die Umrüstung
    • Finanzierungsmöglichkeiten
    • Notwendige Genehmigungen für die Umrüstung

    Unsicherheiten

    • Genauere Kostenschätzung für die Umrüstung
    • Finanzierungsquellen und Genehmigungen

    Quelle

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