• 2026/179-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Nachhaltigkeit und Absicherung kommunaler Investitionen in ehrenamtlich getragene Projekte am Beispiel der Verkehrswacht Goslar“; Ratsfraktion CDU vom 27.05.2026

    Vorgangsnummer: 2026/179-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/179.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/179 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung wird die Anfrage der CDU-Fraktion zur „Nachhaltigkeit und Absicherung kommunaler Investitionen“ beantwortet. Die Stadt Goslar hat einen Vertrag mit der Verkehrswacht zum Betrieb des Verkehrsübungsplatzes. Der Vertrag regelt die Nutzung, das Hausrecht und die Haftung. Um sicherzustellen, dass öffentliche Zuschüsse nachhaltig eingesetzt werden, sollen in den Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen klare Nutzungsfristen festgelegt werden. Zudem wird die Rückforderung von Mittel bei Nichteinhaltung dieser Fristen beschrieben. Es gibt allerdings keine speziellen Regelungen für den Fall der Auflösung eines Vereins. Sollte die Verkehrswacht nicht mehr tätig sein, könnten Grundschulen weiterhin den Platz nutzen und auch Familien könnten den Platz für Freizeitaktivitäten in Anspruch nehmen. Die Stadt hat jedoch keine personellen Kapazitäten, um den Platz zu betreuen, könnte aber durch Schulpersonal unterstützen. Erfahrungen aus anderen Kommunen liegen nicht vor, aber ein Austausch könnte stattfinden. Die Stadt bietet indirekte Unterstützung für ehrenamtliche Organisationen, bietet Räumlichkeiten und fördert Aktivitäten durch Zuschüsse. Es bleibt offen, wie die Stadt gezielt bei Nachwuchsproblemen in Vereinen helfen kann.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger den Verkehrsübungsplatz dennoch nutzen können, selbst wenn die Verkehrswacht nicht mehr aktiv ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/179-01
    • Thema: Nachhaltigkeit und Absicherung kommunaler Investitionen in ehrenamtliche Projekte
    • Betroffene: Verkehrswacht Goslar, Grundschulen der Stadt Goslar, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben zu finden.

    Offene Fragen

    • Wie genau sollen die neuen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen aussehen?
    • Welche Unterstützung kann die Stadt konkret bei Nachwuchsproblemen in Vereinen leisten?

    Unsicherheiten

    • Wie wird die Stadt speziell bei Nachwuchsproblemen in Vereinen helfen?

    Mehr zum Thema Zuschüsse

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  • 2026/193 – Vorlage – Annahme von Spenden über 2.000 EUR

    Vorgangsnummer: 2026/193

    Kurzzusammenfassung

    In der Vorlage handelt es sich um eine Beschlussvorlage zur Annahme von Spenden über 2.000 EUR. Der Rat der Stadt Goslar soll insgesamt 1.600 EUR an Spenden annehmen, die von der Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH stammen und für den Aquantic Schwimmpark sowie das Freibad in Vienenburg vorgesehen sind. Laut einem früheren Beschluss bleibt die Entscheidung über die Annahme von größeren Zuwendungen beim Rat. Dies betrifft Zuwendungen, die nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHKVO) geregelt sind. Die Vorlage enthält zudem einen Überblick zu den finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt. Es sind keine neuen finanziellen Mittel erforderlich, da die Spenden bereits im Haushalt veranschlagt sind. Diese Annahme könnte die finanzielle Lage der Stadt entlasten und ist somit positiv zu bewerten. Aktuell gibt es jedoch keine Angaben zu möglichen langfristigen Auswirkungen auf den Haushalt, die Umwelt oder die soziale Infrastruktur. Unsicherheiten bleiben bezüglich der konkreten Verwendung der Spenden und der strategischen Ziele, die damit unterstützt werden sollen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Annahme von Spenden könnte die finanzielle Lage der Stadt entlasten und kommt der Förderung öffentlicher Einrichtungen zugute.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/193
    • Thema: Annahme von Spenden
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Goslarer Wohnstättengesellschaft mbH
    • Kosten/Haushalt: Es sind keine neuen finanziellen Mittel erforderlich, da die Spenden bereits im Haushalt veranschlagt sind.

    Offene Fragen

    • Konkrete Verwendungsdetails der 1.600 EUR für Aquantic Schwimmpark und Freibad Vienenburg fehlen
    • Langfristige finanzielle Auswirkungen der Spenden auf den städtischen Haushalt sind nicht dargelegt
    • Es fehlen Angaben zu Kontroll- oder Rechnungslegungsmechanismen für die Spendenverwendung
    • Unklar, ob die Spenden an konkrete Projekte oder laufende Betriebskosten gebunden sind
    • Die Vorlagetitel spricht von Spenden über 2.000 EUR, die aufgelisteten Spenden summieren aber 1.600 EUR

    Unsicherheiten

    • Fehlende Informationen zu den langfristigen finanziellen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Spende.

    Mehr zum Thema Spenden

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  • 2026/192 – Vorlage – Annahme von Spenden über 100 bis 2.000 EUR

    Vorgangsnummer: 2026/192

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 8.921,00 EUR, die für verschiedene Zwecke verwendet werden sollen, wie zum Beispiel für die Feuerwehr, Baumpflanzungen und lokale Veranstaltungen. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar soll in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 über die Annahme dieser Spenden entscheiden. Seit einem Beschluss im Jahr 2010 hat der Verwaltungsausschuss die Befugnis, Spenden zwischen 100 und 2.000 EUR anzunehmen. Die Spenden stammen unter anderem von Unternehmen wie Schmidt’S TEAM GmbH und Sparkasse Hildesheim Goslar Peine. Für den städtischen Haushalt sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich, da die Spenden die Finanzlage entlasten könnten. Die Vorlage könnte eine positive Wirkung auf die öffentliche Infrastruktur und soziale Projekte in Goslar haben. Unklar bleibt, wie die Mittel im Detail verwendet werden und ob weitere Bedingungen an die Spenden geknüpft sind. In der Zusammenfassung finden sich keine Angaben zu spezifischen Kosten oder ungeklärten Zuständigkeiten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Spenden könnten sich positiv auf soziale Projekte und die öffentliche Infrastruktur in Goslar auswirken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/192
    • Thema: Annahme von Spenden für soziale Zwecke
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Freiwillige Feuerwehr, Veranstalter von städtischen Festen
    • Kosten/Haushalt: Es sind keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich, da die Spenden die bestehenden Budgets entlasten.

    Offene Fragen

    • Wie genau sollen die Spendenmittel verwendet werden?
    • Gibt es besondere Bedingungen für die Annahme der Spenden?

    Unsicherheiten

    • Wie genau sollen die Spendenmittel verwendet werden?
    • Gibt es besondere Bedingungen für die Annahme der Spenden?

    Mehr zum Thema Spenden

    Quelle

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  • 2026/191 – Mitteilung – Beantwortung des Nds. Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung zur Eingabe der Gruppe Grüne PARTEI 42 des Rates der Stadt Goslar vom 02.10.2025

    Vorgangsnummer: 2026/191

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat eine Mitteilung veröffentlicht, die die Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung zur Anfrage der Gruppe Grüne PARTEI 42 vom 02.10.2025 enthält. Diese Anfrage bezog sich auf die Abstimmungsreihenfolge von Ratsanträgen. Die Antwort des Ministeriums wird dem Rat zur Kenntnis gegeben, um mehr Transparenz in diesem Verwaltungsprozess zu schaffen. Gleichzeitig wird erwähnt, dass in der Überarbeitung der Geschäftsordnung eine präzisere Regelung zur Abstimmung angestrebt wird. Dies könnte dazu beitragen, dass zukünftige Abstimmungen klarer und einheitlicher erfolgen. Damit soll das Verständnis für die Abläufe im Stadtrat verbessert werden. Ob und wann diese Änderungen tatsächlich umgesetzt werden, bleibt unklar. Die Mitteilung wird in einer Sitzung des Rates am 30.06.2026 besprochen. Diese Information könnte für die Fraktionen und die Öffentlichkeit von Interesse sein, bleibt jedoch in ihrer direkten Bürgerwirkung begrenzt. Weitere Informationen zu finanziellen Aspekten oder spezifischen Kosten sind in diesem Dokument nicht enthalten. Fragen zur genauen Ausgestaltung und zeitlichen Umsetzung bleiben offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger sind begrenzt, da die Mitteilung hauptsächlich die internen Abläufe im Rat betrifft.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/191
    • Thema: Beantwortung einer Anfrage zu Abstimmungsprozessen im Rat
    • Betroffene: Grüne PARTEI 42, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wann wird die neue Regelung zur Abstimmungsreihenfolge konkret umgesetzt?
    • Welche konkreten Änderungen sind in der Überarbeitung der Geschäftsordnung vorgesehen?

    Unsicherheiten

    • Die genaue Umsetzung und die Fristen sind unklar.
    • Es bleibt offen, was die konkreten Änderungen beinhalten werden.

    Quelle

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  • 2026/190-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Existenzbedrohende Vollsperrung der B241 bei zeitgleicher Sanierung der L515 – Fahrtzeitkollaps und drohender Infrastrukturkollaps für Hahnenklee-Bockswiese“; Ortsratsfraktion SPD und Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe vom 04.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/190-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/190.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/190 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist eine Mitteilung der Stadtverwaltung Goslar zur Beantwortung einer Anfrage bezüglich der bevorstehenden Vollsperrung der B241 und der gleichzeitigen Sanierung der L515. Die Stadt hat bisher keinen Antrag für die Vollsperrung erhalten, da die Auftragsvergabe durch die Straßenbauverwaltung noch nicht abgeschlossen ist. Eine Koordinierung mit den zuständigen Behörden hat bereits stattgefunden. Trotzdem wird die Verkehrssituation während der Bauarbeiten als potenziell belastend für den Ortsteil Hahnenklee-Bockswiese angesehen. Es bestehen Bedenken, dass durch die Umleitung über Wolfshagen, die in Verbindung mit der Sperrung der L515 steht, die Fahrtzeiten stark ansteigen könnten. Die Verwaltung gibt an, dass sämtliche Rettungsdienste und lokalen Betriebe rechtzeitig informiert werden, um sicherzustellen, dass deren Zugänglichkeit gewährleistet bleibt. Dies wird jedoch nicht schriftlich garantiert. Darüber hinaus gibt es derzeit keine konkreten finanziellen oder organisatorischen Maßnahmen zur Entlastung der betroffenen Betriebe, was Besorgnis unter den Anwohnern auslöst. Die Frage, ob ein Konzept zur Sicherstellung der Hilfsfristen vorliegt, bleibt weitestgehend unbeantwortet. Die Situation um den möglichen Stau sowie sein wirtschaftlicher Einfluss wird als problematisch angesehen, jedoch wird ein „künstlich erzeugter Dauerstau“ von der Verwaltung nicht anerkannt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte Auswirkungen auf die Erreichbarkeit und den Verkehr für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsteil Hahnenklee-Bockswiese haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/190-01
    • Thema: Beantwortung der Anfrage zu Verkehrssperrungen und deren Auswirkungen
    • Betroffene: Stadt Goslar, Anwohnerinnen und Anwohner von Hahnenklee-Bockswiese, Rettungsdienste, lokale Betriebe
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Gibt es ein schriftliches Konzept zur Sicherstellung der Hilfsfristen für den Rettungsdienst?
    • Welche Maßnahmen sind für die Entlastung der betroffenen Betriebe geplant?

    Unsicherheiten

    • Wann wird der Antrag für die Vollsperrung eingereicht?
    • Wie zuverlässig wird die Informationsweitergabe von der Verwaltung umgesetzt?

    Quelle

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  • 2026/190 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Existenzbedrohende Vollsperrung der B241 bei zeitgleicher Sanierung der L515 – Fahrtzeitkollaps und drohender Infrastrukturkollaps für Hahnenklee-Bockswiese“; Ortsratsfraktion SPD und Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe vom 04.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/190

    Kurzzusammenfassung

    Die Anfrage der Ortsratsfraktion SPD und von Hans-Heinrich Wiebe thematisiert die bevorstehende vierwöchige Vollsperrung der B241, die mitten in der Hauptreisezeit stattfinden soll. Diese Maßnahme wird als existenzbedrohend für den Ortsteil Hahnenklee-Bockswiese angesehen, da sie zu erheblichen Verzögerungen im Verkehr führt. Zeitgleich soll die L515 saniert werden, was eine zusätzliche Belastung darstellt, da der Verkehr über die K35 durch Wolfshagen umgeleitet werden muss. Dies könnte die Fahrtzeiten von üblichen 20 Minuten auf über eine Stunde verlängern. Der Ortsrat bittet um Klärung, ob die Stadtverwaltung der Sperrung zugestimmt hat und ob sie über die begleitenden Maßnahmen der Straßenbehörde informiert war. Sie verlangt zudem Informationen zu einem Konzept zur Sicherstellung der Rettungsdienste und Absprachen mit lokalen Entsorgungsdiensten. Ein zentraler Punkt ist auch die Frage nach finanziellen Entlastungsmaßnahmen für betroffene Betriebe. Insgesamt sorgt diese Situation für Besorgnis unter den Anwohnern und Unternehmern aufgrund drohender wirtschaftlicher Nachteile.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage kann Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungshandeln oder politische Entscheidungen in Goslar haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/190
    • Thema: –
    • Betroffene: –
    • Kosten/Haushalt: –

    Offene Fragen

    • Ob und wann die Stadtverwaltung Goslar der Vollsperrung der B241 offiziell zugestimmt hat und durch wen.
    • Ob der Stadtverwaltung die gleichzeitige Sperrung der L515 und die Umleitung über die K35 bekannt war.
    • Ob ein schriftlich abgestimmtes Konzept zur Sicherstellung der Rettungsdienste für Hahnenklee vorliegt.
    • Welche Absprachen mit lokalen Entsorgungs- und Zulieferbetrieben getroffen wurden.
    • Ob es finanzielle Ausgleichs- oder Entlastungsmaßnahmen für saisonabhängige Betriebe gibt.
    • Konkrete Zeitfenster und Verkehrsleitmaßnahmen zur Minimierung des Fahrtzeitkollapses.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Verkehrssperrungen

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  • 2026/189 – Antrag öffentlich aus der Politik – Dringlichkeitsantrag: Wirtschaftsverträgliche Alternativen zur Vollsperrung der B241 durchsetzen – Verkehrstechnische Einkesselung von Hahnenklee-Bockswiese und planerischen Notstand verhindern; SPD-Ortsratsfraktion und Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe vom 04.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/189

    Kurzzusammenfassung

    Die SPD-Ortsratsfraktion und Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe haben einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um wirtschaftsverträgliche Alternativen zur geplanten Vollsperrung der B241 zwischen dem Auerhahn und Goslar einzufordern. Die geplante vierwöchige Sperrung während der Hauptreisezeit könnte erhebliche Verkehrsprobleme verursachen und gefährdet die Infrastruktur in Hahnenklee-Bockswiese. Der Antrag fordert die Stadtverwaltung auf, die verkehrsbehördliche Zustimmung zur Sperrung zu versagen, bis alternative Lösungsvorschläge wie eine halbseitige Sperrung oder die Entflechtung von Baustellen vorgelegt werden. Dies ist besonders wichtig, da die gleichzeitige Sanierung der L515 in Langelsheim zu einer Verdopplung der regulären Fahrtzeiten führen könnte. Der Antrag weist darauf hin, dass diese Verzögerungen nicht nur den Verkehrsfluss, sondern auch die wirtschaftliche Existenz lokaler Betriebe, die auf den Tourismus angewiesen sind, gefährden. Zudem wird die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Frage gestellt, da im Falle eines Notfalls Rettungsfahrzeuge in Staus stecken bleiben könnten. Die Schaffung eines unzumutbaren Engpasses könnte zum Zusammenbruch der Grundversorgung und untragbaren Bedingungen für Pendler führen. Der Ortsrat fordert daher eine geschlossene Unterstützung des Stadtrates, um diese Herausforderungen zu bewältigen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage kann Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungshandeln oder politische Entscheidungen in Goslar haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/189
    • Thema: –
    • Betroffene: –
    • Kosten/Haushalt: –

    Offene Fragen

    • Welche Frist hat die Stadtverwaltung gegenüber der Niedersächsischen Landesbehörde gesetzt?
    • Gibt es geprüfte Unterlagen für eine halbseitige Sperrung mit Ampelregelung auf der B241?
    • Wie wird die Koordination zwischen B241-Maßnahme und L515-Sanierung in Langelsheim formal sichergestellt?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Verkehrssperrungen

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  • 2026/187 – Vorlage – Änderung des § 32 Abs. 4 Buchstabe d) der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Goslar vom 24.06.2025; Hier: Beteiligung des Altstadtforums im Ausschuss für Wirtschaft

    Vorgangsnummer: 2026/187

    Kurzzusammenfassung

    In der Vorlage zur Sitzung am 30.06.2026 wird eine Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Goslar vorgeschlagen. Diese betrifft die Beteiligung des Altstadtforums als Sachverständige im Ausschuss für Wirtschaft. Mit der Änderung sollen mehrere Organisationen, darunter das Altstadtforum und weitere Wirtschaftsvertreter, zu den Ausschusssitzungen eingeladen werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Innenstadt und Altstadt attraktiver zu gestalten und die Bedürfnisse verschiedener Zielgruppen zu berücksichtigen. Die Initiative soll helfen, unterschiedliche Perspektiven zu bündeln und Ideen zu entwickeln, um der Innenstadt auch in Zukunft eine hohe Aufenthaltsqualität zu verleihen. Die Änderung tritt am 30.06.2026 in Kraft. Details zu Kosten oder spezifischen Haushaltsmitteln werden in der Vorlage nicht genannt, sodass hierzu keine Informationen vorliegen. Die praktische Bedeutung dieser Änderung könnte eine verbesserte Einbindung von Bürger- und Wirtschaftsvertretern in die städtische Entwicklung haben. Offen bleibt, ob es spezielle Vorgaben zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit geben wird. Ebenso sind mögliche Herausforderungen oder Bedenken der Beteiligten nicht näher ausgeführt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Änderung könnte die Mitbestimmung von Bürger- und Wirtschaftsvertretern in der Stadtentwicklung stärken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/187
    • Thema: Änderung der Geschäftsordnung zur Einbindung des Altstadtforums
    • Betroffene: Altstadtforum, Wirtschaftsvertreter, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche spezifischen Vorgaben zur Zusammenarbeit wird es geben?
    • Gibt es Bedenken oder Herausforderungen seitens der Beteiligten?

    Unsicherheiten

    • Details zu Kosten oder spezifischen Haushaltsmitteln fehlen.
    • Unklar bleibt, welche Vorgaben zur Zusammenarbeit mit dem Altstadtforum tatsächlich gelten werden.

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung

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    Goslars Wärmeplanung: Wenn sich Altstadt nicht mehr lohnt

    Kurz gesagt:
    Die Wärmeplanung zeigt ein Problem, das größer ist als Heizungsrohre: Für die Goslarer Altstadt gilt ein Wärmenetz derzeit als kaum wirtschaftlich. Für den Georgenberg sieht es besser aus – wegen Pflegeheim, Schule, Polizei und Ärztehaus. Und genau da wird es politisch interessant.

    Denn die Frage lautet nicht nur: Wo lohnt sich ein Wärmenetz?

    Die Frage lautet: Was macht eine Stadt mit den Bereichen, die sich nicht lohnen?

    Für die Altstadt heißt es: zu teuer, zu eng, zu kompliziert, Denkmalschutz. Investitionskosten von mehreren zehn Millionen Euro stehen im Raum, große Gewerbebetriebe fehlen, Hotels reichen offenbar nicht als Ankerkunden. Am Georgenberg dagegen sieht es besser aus, weil dort Einrichtungen liegen, die dauerhaft Wärme abnehmen: Pflegeheim, Schule, Polizei, Ärztehaus.

    Da darf man die gehässige Frage stellen: Warum zählt ein Pflegeheim, aber ein Hotel nicht?

    Die Antwort ist unangenehm: Ein Pflegeheim ist voll. Ein Hotel nicht immer.

    Und dann sind wir plötzlich nicht mehr bei Fernwärme, sondern bei der Altstadt selbst. Warum ist die Altstadt wirtschaftlich so schwierig? Warum reicht sie als touristischer und gewerblicher Standort offenbar nicht aus, um Zukunftsinfrastruktur attraktiv zu machen? Und welchen Anteil hat ein Denkmalschutz daran, der vieles schützt – aber vieles auch teuer, langsam und kompliziert macht?

    Denkmalschutz darf nicht zur Kostenfalle werden. Eine Altstadt lebt nicht davon, dass sie auf Fotos schön aussieht. Sie lebt davon, dass Menschen dort wohnen, arbeiten, investieren, sanieren, übernachten und Geld ausgeben können.

    Wenn aber jede Modernisierung schwierig wird, jede Sanierung teuer und jede Infrastrukturfrage mit „lohnt sich nicht“ beantwortet wird, dann schützt man irgendwann nicht mehr die Altstadt. Dann verwaltet man ihren Stillstand.

    Noch problematischer ist die politische Logik dahinter. Wenn Wärmeplanung am Ende nur bedeutet, dass man dort plant, wo es sich für Energieunternehmen rechnet, dann brauchen wir keine Kommune. Dann reicht eine Excel-Tabelle.

    Eine Kommune ist aber nicht dafür da, nur das zu organisieren, was der Markt ohnehin machen würde. Sie ist gerade für die schwierigen Fälle da: für Daseinsvorsorge, für langfristige Stadtentwicklung, für soziale Abfederung und für Orte, die sonst durchs Raster fallen.

    Natürlich kann niemand einfach mehrere zehn Millionen Euro verbuddeln, nur weil es schön klingt. Aber die Stadt darf sich auch nicht hinter dem Satz verstecken: „wirtschaftlich schwierig“. Dann muss die nächste Frage kommen: Welche öffentliche Lösung gibt es dann?

    Die Altstadt darf nicht zur historischen Kulisse werden, die man bewirbt, aber nicht zukunftsfähig macht.

    Wer Weltkulturerbe will, muss auch erklären, wie es beheizt, saniert und bezahlt werden soll.

    Und zwar nicht irgendwann. Sondern jetzt.

    Quelle: Goslarsche Zeitung, „Warum ein Wärmenetz in Goslars Altstadt kaum möglich ist“, 28.05.2026.

  • 2026/184 – Vorlage – Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/184

    Kurzzusammenfassung

    Der Rat der Stadt Goslar plant, zum 15. Dezember 2028 einen neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für den Stadtbusverkehr an den Eigenbetrieb Stadtwerke Goslar zu vergeben. Dies erfolgt im Rahmen einer Direktvergabe, die rechtlich durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) legitimiert ist und im Einklang mit den Anforderungen des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) steht. Die bisherigen vertraglichen Regelungen laufen am 14. Dezember 2028 aus, was die Dringlichkeit dieser Entscheidung erklärt, da der Stadtbusverkehr nicht allein durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden kann. Die Stadtwerke sollen zur operativen Leistungserbringung auf die Stadtbus Goslar GmbH zurückgreifen. Zuvor wird jedoch eine Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der EU veröffentlicht, die frühestens am 15. September 2026 erfolgen kann. Diese Bekanntmachung muss auch Informationen zur geplanten Laufzeit des neuen öffentlichen Dienstleistungsauftrages enthalten, welcher grundsätzlich für bis zu zehn Jahre vergeben werden kann. Eine Verlängerung auf bis zu 15 Jahre wird derzeit geprüft. Der Rat der Stadt hat bereits eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig zur Koordination des Stadtverkehrs unterzeichnet, um die Abstimmung zwischen den Verkehrsleistungen sicherzustellen. Diese Vereinbarung fördert die Transparenz zwischen den beiden Parteien und zielt darauf ab, den Stadtverkehr weiterhin im Einklang mit dem Nahverkehrsplan zu gestalten. Die Stadt ist zudem für die Ausgleichsleistungen verantwortlich, die sich aus dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag ergeben, und stellt alle erforderlichen Informationen über den Stadtbusverkehr zur Verfügung. Offene Punkte betreffen insbesondere die rechtlichen Möglichkeiten einer Laufzeitverlängerung sowie die Finanzierung über den steuerlichen Querverbund.

    Warum ist das wichtig?

    Die Bürgerinnen und Bürger könnten von einer verbesserten Planung und Qualität des Stadtbusverkehrs profitieren, müssen aber auch mit möglichen Anpassungen im Angebot rechnen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/184
    • Thema: Neuer Dienstleistungsauftrag für Stadtbusverkehr
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Stadtwerke Goslar, Stadtbus Goslar GmbH, Regionalverband Großraum Braunschweig
    • Kosten/Haushalt: Die Stadt ist verantwortlich für die Ausgleichsleistungen, detaillierte Kosten sind im aktuellen Dokument jedoch nicht aufgeführt.

    Offene Fragen

    • Welche Stellungnahme hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau zum Antrag?
    • Liegt ein belastbares Umleitungskonzept für Lkw, Reisebusse und Rettungsfahrzeuge vor?
    • Welche Fristen und rechtlichen Schritte sind nötig, um die verkehrsbehördliche Zustimmung zu versagen oder zu widerrufen?
    • In welcher Form kann eine halbseitige Sperrung technisch und zeitlich realisiert werden?
    • Gibt es verbindliche Termine zur Fertigstellung der L515-Sanierung in Langelsheim?
    • Welche wirtschaftlichen Unterstützungsmaßnahmen sind für betroffene Betriebe vorgesehen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV

    Quelle

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