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    Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz zur Wärmeplanung


    Sehr geehrter Herr Lietz,

    gerne möchte ich Sie zuerst ein Mal auf den Internetauftritt der Stadt Goslar zur Kommunalen Wärmeplanung hinweisen.

    Unter https://www.goslar.de/wirtschafts-und-zukunftsort/stadtentwicklung/kommunale-waermeplanung finden sie bereits einige Informationen.

    Besonders die Unterseite zur Storymap https://storymaps.arcgis.com/stories/d55b651391214cb39acbb979694de462 stellt den aktuellen Arbeitsstand Frühjahr 2026 dar.

    Dort finden Sie die von dem von uns beauftragten Planungsbüro INEV erstellten, kartographischen Darstellungen.

    Wenn Sie mögen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit telefonisch zur Verfügung, um über die von Ihnen angesprochenen Punkte zu sprechen.

    Beachten Sie bitte, bei allem berechtigten Interesse Ihrerseits als Anwohner der Altstadt, dass die kommunale Wärmeplanung keine TGA-Planung auf Betrachtungsebene von Einzelgebäuden darstellt, sondern eine strategische Planung mit entsprechender Flughöhe auf Quartiers-/Stadtteilebene ist.

    Die Stadt Goslar kann weder das Niedersächsische Bauordnungsrecht aushebeln, noch sind wir hier mit einer Forschungsabteilung gesegnet, die das Fraunhofer Institut, Technische Universitäten oder ähnliche Institution hinsichtlich innovativer Ideen mal eben auf dem Standstreifen überholen könnten.

    Als Kurzversion zum aktuellen Stand für die Altstadt dazu: Wir befinden uns hinsichtlich möglicher Nach- bzw. Umnutzungen der vorhandenen Gasinfrastruktur der Harzenergie mit ebendiesen dauerhaft im Austausch. Auch das Thema Wasserstoff wird dabei betrachtet, hängt aber von Faktoren ab, auf die wir als Kommune genau so wenig Einfluss haben, wie die Harzenergie als Netzbetreiber.

    Ich würde mich wirklich freuen mit Ihnen vorab erstmal telefonisch in den Austausch zu kommen. Ich bin mir sicher, dass wir dann vielleicht schon einige Punkte aus Ihrem Katalog abhaken können.

    Für die vollumfängliche Übersendung aller von Ihnen geforderten Unterlagen wäre aufgrund des erheblichen Aufwandes eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 16,25€ pro angefangene Viertelstunde fällig.

    Ich würde schätzen, dass ich dafür mindestens 3h benötige, exklusive Anlegen von Übergabeordnern durch unseren IT-Service, da die entsprechende Datenmenge definitiv die Grenze von 100MB überschreiten wird.

    Über eine Rückmeldung zum von Ihrer Seite gewünschten weiteren Vorgehen würde ich mich sehr freuen und verbleibe mit besten Grüßen

    i.A.

    YYY


    Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz
    gestellt am: 16.03.2026


    📧 Betreff

    Antrag nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) – Kommunale Wärmeplanung der Stadt Goslar

    📄 E-Mail-Text

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    als Eigentümer eines Fachwerkhauses in der Goslarer Altstadt stehe ich – wie viele andere Bürgerinnen und Bürger – vor konkreten Entscheidungen zur zukünftigen Wärmeversorgung meines Gebäudes. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten historischer Bausubstanz sind energetische Einzelmaßnahmen nur eingeschränkt möglich. Planungssicherheit durch eine transparente kommunale Wärmeplanung ist daher für mich von erheblicher Bedeutung.

    Vor diesem Hintergrund beantrage ich hiermit gemäß dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) Zugang zu den bei der Stadt Goslar vorhandenen Umweltinformationen zur kommunalen Wärmeplanung.

    Konkret bitte ich um Übermittlung folgender bereits vorhandener Unterlagen:

    • Projekt- und Zeitplan zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung
    • Beauftragtes Planungsbüro einschließlich Leistungsbeschreibung
    • Vorliegende Zwischenberichte, Entwürfe oder Präsentationen
    • Bestands- und Potenzialanalysen (soweit bereits erstellt)
    • Kartenmaterial oder Datengrundlagen zur Wärmeversorgung
    • Beschlussvorlagen, Protokollauszüge oder Ratsunterlagen mit Bezug zur Wärmeplanung
    • Förderanträge, Förderbescheide oder Korrespondenz mit Förderstellen

    Ich bitte ausdrücklich um Übermittlung ausschließlich bereits vorhandener Dokumente. Eine inhaltliche Auswertung oder Neuzusammenstellung ist nicht erforderlich.

    Die Übersendung kann gern elektronisch im PDF-Format per E-Mail erfolgen.

    Sollten Gebühren entstehen, bitte ich vorab um eine konkrete und nachvollziehbare Kostenschätzung mit entsprechender Aufschlüsselung. Bis zu meiner ausdrücklichen Zustimmung bitte ich, keine kostenpflichtigen Maßnahmen zu veranlassen.

    Ich bitte um Mitteilung innerhalb der gesetzlichen Frist gemäß NUIG.

    Mit freundlichen Grüßen

    Oliver Lietz
    Bäckerstrasse 7
    38640 Goslar

  • Inklusion am Arbeitsmarkt – jetzt auch mit Endgegner: Bürokratie

    Menschen mit Behinderung wollen arbeiten.
    Unternehmen wollen einstellen.

    Und der Staat?
    Der möchte zunächst Formulare prüfen. Sehr viele Formulare.

    Das Ergebnis: Inklusion wird beantragt, geprüft, vertagt – und manchmal einfach nicht genehmigt. Deutschland hat offenbar kein Inklusionsproblem, sondern eher ein Bürokratie-Hobby.

    👉 Den vollständigen satirischen Beitrag lesen:
    https://die-partei.net/goslar/2026/02/01/inklusion-am-arbeitsmarkt-jetzt-auch-mit-endgegner-buerokratie/

  • Ich heiße übrigens Oliver

    In einem Artikel wurde ich kürzlich als Olaf bezeichnet. Das ist nicht ganz korrekt.

    Mein Name ist Oliver.

    Das passiert. Vor allem, wenn mehrere Namen gleichzeitig im Umlauf sind.

    Deshalb hier die Kurzfassung:

    Der Name ist am Ende auch nicht das Wichtigste.

    Wichtiger ist die Frage,
    über welche Themen wir sprechen.

    Zum Beispiel Energiepolitik,
    kommunale Entscheidungen
    oder Transparenz.

  • 2026/086 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Vereinfachung des Verfahrens zur Steuerbefreiung für Assistenzhunde und brauchbare Jagdhunde (§ 4 Hundesteuersatzung der Stadt Goslar)“; SPD-Ratsfraktion vom 06.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/086

    Kurzzusammenfassung

    In dieser öffentlichen Beschlussvorlage der SPD-Ratsfraktion geht es um die Vereinfachung des Verfahrens zur Steuerbefreiung für Assistenzhunde und brauchbare Jagdhunde gemäß § 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Goslar. Der Antrag schlägt vor, dass der Nachweis über eine bestandene Prüfung als Assistenzhund oder brauchbarer Jagdhund künftig nur einmalig bei der Stadt vorzulegen ist. Wenn die Bedingungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind, soll diese bis zum Tod des Hundes oder bis zur Verlust der Brauchbarkeit gewährt werden. Das aktuell verfahren führt zu erheblichem bürokratischen Aufwand für Tierehalter und Verwaltung, da jährlich Steuerbescheide verschickt und Prüfungsnachweise erneut eingereicht werden müssen. Diese Anträge verursachen sowohl Mindereinnahmen durch die Steuerbefreiung als auch vermeidbare Verwaltungskosten. Der Antrag zielt darauf ab, diesen Aufwand zu reduzieren und sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch die Stadtverwaltung zu entlasten. Der Verwaltungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 21. April 2026 mit dem Antrag befassen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vereinfachung könnte den bürokratischen Aufwand für Hundehalter erheblich reduzieren und die Verwaltungskosten senken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/086
    • Thema: Vereinfachung der Steuerbefreiung für Assistenz- und Jagdhunde
    • Betroffene: Assistenzhundhalter, Jagd hundehaltende Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument fehlen Angaben zu möglichen Kosten oder finanziellen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Kontrolle der Steuerbefreiung sichergestellt?
    • Gibt es bereits konkrete Anschläge oder Informationen zur Umsetzung der neuen Regelung?
    • Wie wird der Wegfall der Brauchbarkeit eines Hundes konkret erfasst?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die Kontrolle der Steuerbefreiung bleibt bestehen.
    • Die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sind nicht eindeutig darstellbar.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/085 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Dorfgemeinschaftshaus für Wiedelah“; Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock vom 03.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/085

    Kurzzusammenfassung

    Dieser Antrag hat das Ziel, das katholische Pfarrheim in Wiedelah zu erwerben, bevor es möglicherweise verkauft wird. Der Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock hat beantragt, dass die Stadtverwaltung prüft, ob dieses Gebäude als Dorfgemeinschaftshaus (DGH) genutzt werden kann. Aktuell werden im Pfarrheim bereits zahlreiche Veranstaltungen abhielt, von Musikproben über Märkte bis hin zu kirchlichen Feierlichkeiten. Diese Räumlichkeiten sind für die Gemeinschaft in Wiedelah wichtig, da außer einer Gaststätte kaum andere geeignete Orte verfügbar sind. Besonders erwähnt wurde ein kürzlich stattgefundenes Konzert mit etwa 80 Gästen, bei dem auch Anfragen zur Anmietung für private Feiern aufkamen. Eine Zukunft als DGH könnte zusätzliche Angebote, etwa für den örtlichen Sportverein, ermöglichen. Die Entscheidung liegt nun bei der Verwaltung, die sich bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21. April 2026 mit diesem Anliegen befassen soll. Der Antrag weist auf die Notwendigkeit hin, die soziale und kulturelle Infrastruktur in Wiedelah aufrechtzuerhalten. Neben der Prüfung des Kaufs stehen zur Klärung, wie diese Räumlichkeiten konkret erhalten werden können, noch einige Details im Raum.

    Warum ist das wichtig?

    Die mögliche Schaffung eines Dorfgemeinschaftshauses könnte das soziale und kulturelle Leben in Wiedelah stärken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/085
    • Thema: Erwerb des katholischen Pfarrheims als Dorfgemeinschaftshaus in Wiedelah
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger von Wiedelah, katholische Kirche Nordharz
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument fehlen konkrete Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Wie genau soll der Erwerb des Pfarrheims finanziert werden?
    • Gibt es bereits Gespräche mit der katholischen Kirche über den Verkauf?
    • Wann kann mit einer Entscheidung über den Antrag gerechnet werden?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/084 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Prüfung der Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle im nordöstlichen Bereich der Ortschaft Wiedelah“; Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock vom 03.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/084

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage wird ein Antrag zur Prüfung der Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle im nordöstlichen Bereich der Ortschaft Wiedelah behandelt. Der Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock hat diesen Antrag am 03.03.2026 eingereicht. Derzeit ist die Bushaltestelle an der Ecker der einzige Zugang zum öffentlichen Verkehr. Viele neue Wohngebiete sind jedoch in den letzten Jahrzehnten im nordöstlichen Teil von Wiedelah entstanden, wodurch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, darunter auch viele Schulkinder und gehbehinderte Menschen, eine deutlich längere Distanz zur nächsten Haltestelle zurücklegen müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass einige dieser Wohnbereiche mehr als einen Kilometer von der Haltestelle entfernt sind. Die Prüfung der Einrichtung einer zweiten Haltestelle könnte insbesondere die Erreichbarkeit für die genannten Gruppen verbessern. Die Entscheidung darüber hängt von der Verwaltung ab und wird in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses am 21.04.2026 behandelt. Der Antrag könnte dazu beitragen, die Mobilität in der Gemeinde zu erhöhen, doch sind derzeit keine konkreten Kosten oder zusätzliche Details zur Umsetzung bekannt. Offene Punkte sind vor allem die tatsächliche Umsetzbarkeit und die finanziellen Implikationen. Unsicherheiten bestehen auch darüber, ob es ausreichende Mittel und die notwendige Genehmigung für die Maßnahme geben wird.

    Warum ist das wichtig?

    Die Einrichtung einer weiteren Bushaltestelle könnte die öffentliche Erreichbarkeit und Mobilität für die Anwohnerinnen und Anwohner verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/084
    • Thema: Prüfung der Einrichtung einer zweiten Bushaltestelle in Wiedelah
    • Betroffene: Ortsvorsteher Klaus-Ulrich Bock, Anwohnerinnen und Anwohner, Schülerinnen und Schüler, gehbehinderte Menschen
    • Kosten/Haushalt: Der Dokumenttext enthält keine Angaben zu konkreten Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Wie wird die tatsächliche Umsetzbarkeit der neuen Haltestelle geprüft?
    • Welche finanziellen Mittel sind notwendig und stehen dafür zur Verfügung?
    • Wie wird die Genehmigung für die Errichtung einer zweiten Haltestelle eingeholt?

    Unsicherheiten

    • Es sind keine konkreten Kosten oder Haushaltsmittel angesprochen worden.
    • Die Genehmigungsfähigkeit für die neue Haltestelle ist unklar.

    Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV

    Quelle

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  • 2026/022-01 – Vorlage – Sitzungsvorlage zum Antrag „Änderung der Bauausführung – Parkstraße 2. Bauabschnitt Kreuzung Einbindung Parkstraße – Hindenburgstraße“ der Ortsratsfraktion SPD und des FDP-Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe vom 07.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/022-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/022.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/022 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um die Änderung der Bauausführung an der Kreuzung Parkstraße und Hindenburgstraße. Der Antrag wurde von der Ortsratsfraktion SPD und dem FDP-Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe eingereicht. Die geplante Maßnahme sieht vor, den Innenradius der Einmündung zu erweitern, um Konflikte mit Linienbussen zu vermeiden. Für die Umsetzung der Änderungen werden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro aus den Ausgaberesten des Jahres 2025 bereitgestellt. Der Straßenbau soll zudem durch einen Natursteinpflasterstreifen ergänzt werden, um den Eingriff in den Straßenbestand zu minimieren. Die aktuelle Verkehrsbelastung in der Parkstraße wird mit etwa 1900 bis 2500 Fahrzeugen pro Tag angegeben, wobei der Schwerverkehr vergleichsweise gering ist. Die neuen Regelungen könnten die Verkehrssituation für Anwohner und Verkehrsteilnehmer verbessern. Dennoch bleibt unklar, ob die vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich effektiv sind, und die Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung müssen geklärt werden. Es sind bereits Beratungssitzungen am 19. März, 21. April und 28. April 2026 terminiert. Auch die genauen finanziellen Implikationen sind noch unklar.

    Warum ist das wichtig?

    Die Änderungen könnten potenziell die Verkehrssituation für Bürgerinnen und Bürger verbessern, besonders im Hinblick auf Busse und Anwohner.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/022-01
    • Thema: Änderung der Bauausführung an der Kreuzung Parkstraße und Hindenburgstraße
    • Betroffene: Ortsratsfraktion SPD, FDP-Ortsratsmitglied Hans-Heinrich Wiebe, Anwohnerinnen und Anwohner, Busse und andere Verkehrsteilnehmer
    • Kosten/Haushalt: Für die Maßnahme sind Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro vorgesehen, die aus den Ausgaberesten des Jahres 2025 stammen.

    Offene Fragen

    • Wirksamkeit der vorgeschlagenen Änderungen bleibt unklar.
    • Zuständigkeiten der Stadtverwaltung müssen geklärt werden.
    • Genauere finanzielle Implikationen sind noch nicht ausgearbeitet.

    Unsicherheiten

    • Finanzielle Implikationen sind nicht vollständig ausgearbeitet.

    Quelle

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  • 2026/083 – Antrag öffentlich aus der Politik – Dringlichkeitsantrag „Petition des Rates der Stadt Goslar, hier: Schließung der Postbank in Goslar“; FDP-Ratsfraktion vom 27.02.2026

    Vorgangsnummer: 2026/083

    Kurzzusammenfassung

    Der Antrag der FDP-Ratsfraktion im Rat der Stadt Goslar befasst sich mit der drohenden Schließung der Postbank in Goslar. Diese Situation wird als besorgniserregend angesehen, insbesondere für ältere Bürger, die auf die Dienstleistungen der Postbank und anderer Anbieter angewiesen sind. Der Rat fordert die Post dazu auf, ein angemessenes Versorgungskonzept für die Stadt mit etwa 50.000 Einwohnern vorzulegen. Geplant ist, dass dieses Konzept kurzfristig dem Rat und der Verwaltung zur Beratung vorgelegt wird. Es wird eine klare Position gegen einen vollständigen Rückzug von Post- und Bankdienstleistungen in Goslar eingenommen, da bereits in den letzten Jahren viele Dienstleistungen abgebaut wurden. Die FDP-Ratsfraktion argumentiert, dass Daseinsvorsorge auch den Bereich Verwaltung und Finanzdienstleistungen umfasst. Darüber hinaus wird betont, dass ältere Bürger nicht ausschließlich auf digitale Dienste angewiesen werden dürfen. Die Erreichbarkeit für persönliche Abgaben von Sendungen muss in einem zumutbaren Umfeld für alle Bürger gesichert sein. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass steigende Anforderungen an Mobilität für ältere und behinderte Bürger nicht übersehen werden dürfen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern die Post auf diese Anforderungen reagieren wird.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte Auswirkungen auf die Erreichbarkeit von Bank- und Postdienstleistungen für Bürger haben, insbesondere für ältere Menschen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/083
    • Thema: Drohte Schließung der Postbank in Goslar
    • Betroffene: ältere Bürger, Stadtverwaltung, Postbank, DHL, Deutsche Post
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wann genau wird das Versorgungskonzept der Post der Stadt Goslar vorgelegt?
    • Welche konkreten Dienstleistungen plant die Post im Konzept für ältere Bürger bereitzustellen?
    • Beinhaltet das Konzept Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Fahraufwände?
    • Wird die Post inhaltlich auf die Forderung des Rats reagieren?
    • Welche Übergangslösungen sind für persönliche Abgaben von Brief- und Paketsendungen vorgesehen?

    Unsicherheiten

    • Es bleibt unklar, ob die Post auf die Forderungen des Rates reagieren wird.

    Quelle

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  • 2025/450-41 – Beiblatt – Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 – 1. Beiblatt

    Vorgangsnummer: 2025/450-41

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2025/450.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2025/450 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat eine Beschlussvorlage für den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 vorgelegt. Der Entwurf sieht insgesamt ordentliche Erträge in Höhe von 147.536.300 Euro und ordentliche Aufwendungen von 154.399.800 Euro vor. Für Investitionstätigkeiten sind Einzahlungen in Höhe von 6.710.500 Euro und Auszahlungen von 21.964.800 Euro geplant. Zudem werden Kreditaufnahmen für Investitionen auf 15.254.300 Euro festgelegt. Die Steuersätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer sind ebenfalls fixiert. Liquiditätskredite dürfen bis zu 15.000.000 Euro in Anspruch genommen werden. Diese Vorlage ist wichtig für die finanzielle Planung der Stadt und deren Handlungsfähigkeit in den kommenden Jahren. Betroffene sind vor allem Bürgerinnen und Bürger, da diese von den festgelegten Steuersätzen und Investitionen profitieren oder eventuell betroffen sein könnten. Es gibt jedoch keine Informationen zu den konkreten Kosten, die durch die Umsetzung der neuen Maßnahmen entstehen könnten. Offen bleiben Fragen zur detaillierten Verwendung der Haushaltsreste und zur finanziellen Planung einzelner Projekte. Aktuell bleibt unklar, wie einige aufgeführte Punkte in der Verwaltung umzusetzen sind.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere hinsichtlich Steuersätzen und öffentlichen Investitionen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/450-41
    • Thema: Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Stadt Goslar für 2026
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine konkreten Angaben zu den Kosten vor.

    Offene Fragen

    • Keine detaillierte Aufschlüsselung der Verwendung der Haushaltsreste in der Vorlage ersichtlich
    • Unklare finanzielle Planung einzelner Investitionsprojekte (keine Kosten pro Projekt angegeben)
    • Nicht ersichtlich, welche konkreten Maßnahmen durch die Kreditaufnahmen über 15.254.300 Euro finanziert werden
    • Konditionen und Einsatzszenarien für die Liquiditätskredite bis 15.000.000 Euro bleiben unklar

    Unsicherheiten

    • Fehlende detaillierte Verwendung der Haushaltsreste
    • Unklare finanzielle Planung einzelner Projekte

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen