• 2026/109 – Vorlage – Nachfrageorientierte Anpassung der Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten zum 01.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/109

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage betrifft die nachfrageorientierte Anpassung der Betreuungsangebote in den Goslarer Kindertagesstätten ab dem 01.08.2026 und stellt einen Beschlussvorschlag dar. Der Anpassungsbedarf ergibt sich aus der veränderten Nachfrage nach Betreuungszeiten, die jährlich evaluiert wird. Angebotszeiten, die nicht ausreichend nachgefragt werden, sollen verringert werden, während gleichzeitig zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden, wenn Bedarf besteht. Für das Jahr 2026 wird ein Minderaufwand von 16.608 € bei den Personalkosten sowie 6.588 € Mindereinnahmen bei den Finanzhilfen erwartet, was zu einer Gesamtminderbelastung von 10.020 € für den städtischen Haushalt führt. Für das Jahr 2027 sind jährliche Minderaufwendungen von 100.082 € in Aussicht, während gleichzeitig Mindererträge bei Finanzhilfen und Betreuungsgebühren von insgesamt 39.526 € anfallen. Die Vorlage enthält auch eine Liste über Betreuungsangebote, die eingestellt werden, sofern eine Mindestbelegung von 33 % nicht erreicht wird. Darüber hinaus sind die Maßnahmen positiv für die Familienfreundlichkeit und die Haushaltskonsolidierung zu bewerten, obwohl einige Angebote möglicherweise aufgrund unzureichender Nachfrage entfallen könnten. Es bleiben Fragen zu den genauen Auswirkungen und der Umsetzung offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anpassungen sollen die Qualität und Verfügbarkeit der Betreuungsangebote verbessern, könnten jedoch auch zur Einstellung einiger Angebote führen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/109
    • Thema: Anpassung der Betreuungsangebote in Kindertagesstätten
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Elternschaft, Kinder in den Kindertagesstätten
    • Kosten/Haushalt: Für 2026 liegen Minderaufwendungen von 16.608 € und Mindererträge von 6.588 € vor; 2027 wird ein jährlicher Minderaufwand von 100.082 € erwartet.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Umsetzung der Änderungen konkret organisiert?
    • Welche Maßnahmen werden konkret ergriffen, um weitere Anfragen zu berücksichtigen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/110 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung im Rahmen von ISEK 2025 und Masterplan 2040“; CDU-Ratsfraktion vom 24.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/110

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat den Antrag gestellt, ein Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung im Rahmen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) 2025 und des Masterplans 2040 zu initiieren. Dabei soll ein ausgewählter Ortsteil als Modell dienen, um die Entwicklung städtischer Herausforderungen zu konkretisieren und zu beschleunigen. Der Fokus liegt auf der Erfassung bestehender Probleme, der Analyse von Infrastrukturmaßnahmen sowie der Betrachtung von Verkehr, Sicherheit und sozialer Infrastruktur. Ziel ist es, bis 2040 eine klare Perspektive für den Ortsteil zu entwickeln und damit eine strategische Ausrichtung vorzugeben, unabhängig von den finanziellen Rahmenbedingungen einzelner Maßnahmen. Dieser Ansatz soll eine spürbare Beschleunigung in der Bearbeitung des ISEK und des Masterplans ermöglichen und als Blaupause für weitere Ortsteile dienen. Als geeigneter Modellsraum wurde Jerstedt vorgeschlagen, könnte jedoch auch durch andere Vorschläge der Verwaltung ergänzt werden. Die Ergebnisse dieses Projekts sollen in die gesamtstädtische Planung einfließen, um eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern.

    Warum ist das wichtig?

    Das Pilotprojekt könnte Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen, insbesondere durch die Verbesserung der Infrastruktur und der sozialen Angebote in dem ausgewählten Ortsteil.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/110
    • Thema: Pilotprojekt zur integrierten Ortsteil-Entwicklung
    • Betroffene: CDU-Ratsfraktion, Verwaltung, Einwohner des gewählten Ortsteils, Vereine, Feuerwehr, Schule/Kita, Gewerbe
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Konkrete Finanzierung: Welche Haushaltsmittel sind für das Pilotprojekt eingeplant?
    • Auswahlkriterien: Nach welchen Kriterien soll der Ortsteil (z. B. Jerstedt) endgültig bestimmt werden?
    • Zeithorizont: Welche Schritte und Fristen sind bis zur Zielmarke 2040 vorgesehen?
    • Bürgerbeteiligung: Wie und wann werden Vereine, Feuerwehr, Schule/Kita und Anwohner eingebunden?
    • Übertragbarkeit: Wie wird das Verfahren auf andere Ortsteile praktikabel übertragen?
    • Zuständigkeit: Welche Fachabteilung der Verwaltung verantwortet Umsetzung und Controlling?

    Unsicherheiten

    • Es sind keine konkreten finanziellen Mittel oder Ressourcen für die Umsetzung des Projekts benannt.
    • Die Ergebnisse des Pilotprojekts und ihre Übertragbarkeit auf andere Ortsteile sind derzeit unklar.

    Quelle

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  • 2026/015-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Eingliederungsvertrag Hahnenklee“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 07.01.2026

    Vorgangsnummer: 2026/015-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/015.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/015 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung beantwortet die Stadt Goslar die Anfrage von Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl zum Eingliederungsvertrag mit der Kurortgemeinde Hahnenklee-Bockswiese. Der Vertrag, der seit dem 29. Juni 1972 besteht, regelt die Eingliederung Hahnenklees in die Stadt Goslar. Die Mitteilung hebt verbindliche Passagen des Vertrages hervor und stellt klar, dass einige Teile durch Gesetzesänderungen oder Beschlüsse nicht mehr gültig sind. Der Stadtteil Hahnenklee übernimmt die Verwaltung und Rechte der früheren Kurortgemeinde, einschließlich der Mitgliedschaft in verschiedenen Verbänden. Für die Bürgerinnen und Bürger in Hahnenklee bleiben die bisherigen Bebauungspläne vorerst bestehen. Abgaben werden ab dem 01.01.1973 nach den in Goslar geltenden Sätzen erhoben. Die Stadt plant, den Stadtteil als Luftkurort zu fördern. Fragen zur finanziellen Auswirkung oder weiteren Kostenangaben bleiben in dieser Mitteilung unbeantwortet. Die Transparenz und das Verständnis über die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sollen verbessert werden, um Missverständnisse zu klären. Welche konkreten Änderungen für die Anwohner entstehen, bleibt jedoch ungewiss.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte dazu beitragen, Missverständnisse über den Eingliederungsvertrag auszuräumen, konkrete Auswirkungen für die Bürger sind jedoch unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/015-01
    • Thema: Eingliederungsvertrag Hahnenklee und seine aktuellen Regelungen
    • Betroffene: Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger in Hahnenklee, Ortsrat Hahnenklee
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmittel in der Mitteilung vor.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten finanziellen Auswirkungen hat die Eingliederung für die Bürger?
    • Wann wird neues Ortsrecht in Hahnenklee in Kraft treten?
    • Gibt es weitere rechtliche Regelungen, die Bürger betreffen?

    Unsicherheiten

    • Es bleibt unklar, welche Teile des Vertrages nicht mehr gültig sind.
    • Die Auswirkungen auf die Bürger in Hahnenklee sind unklar.

    Quelle

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  • 2026/108 – Vorlage – Ernennung einer Beauftragten für benachteiligte gesellschaftliche Gruppen, hier: Ernennung der Integrationsbeauftragten für die Ortschaften Vienenburg, Immenrode, Weddingen, Lengde, Wiedelah und Lochtum

    Vorgangsnummer: 2026/108

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um die Wiederwahl von Frau Christa Hillebrandt zur Integrationsbeauftragten für mehrere Ortschaften, darunter Vienenburg, Immenrode und Weddingen. Ihre bisherige Amtszeit endet am 30. April 2026, und sie wird vorgeschlagen, ab dem 1. Mai 2026 für weitere fünf Jahre in diesem Amt tätig zu sein. Frau Hillebrandt hat sich in der Vergangenheit durch hervorragendes Engagement in der Integrationsarbeit ausgezeichnet. Sie ist Ansprechpartnerin für geflüchtete Menschen und fördert deren Integration durch verschiedene Maßnahmen wie Sprachkurse und Freizeitangebote für Kinder. Zudem koordiniert sie die Zusammenarbeit mit der städtischen Integrationsbeauftragten sowie mit lokalen Institutionen. Für ihre Tätigkeit erhält sie eine monatliche Aufwandsentschädigung von 150 Euro. Die Vorlage wird in mehreren Sitzungen behandelt, beginnend am 9. April 2026. Die langfristige Bedeutung ihrer Arbeit für die Integration vor Ort wird anerkannt. Konkrete Kosten oder finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind nicht benannt. Es bleibt unklar, ob weitere Kandidaturen für diese Position vorhanden sind.

    Warum ist das wichtig?

    Die Wiederwahl hat potenziell positive Auswirkungen auf die Integration geflüchteter Personen in den betroffenen Ortschaften.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/108
    • Thema: Wiederwahl einer Integrationsbeauftragten für mehrere Ortschaften
    • Betroffene: Frau Christa Hillebrandt, Ortschaften Vienenburg, Ortschaften Immenrode, Ortschaften Weddingen, Ortschaften Lengde, Ortschaften Wiedelah, Ortschaften Lochtum
    • Kosten/Haushalt: Konkrete Kosten oder finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind nicht benannt.

    Offene Fragen

    • Aus den Unterlagen geht nicht hervor, ob weitere Kandidaturen für die Integrationsbeauftragte vorliegen.
    • Es werden keine konkreten finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt genannt.
    • Unklar bleibt, wie das Auswahl- oder Vorschlagsverfahren für die Ernennung organisiert wurde.

    Unsicherheiten

    • Ob weitere Kandidaturen für die Position der Integrationsbeauftragten vorliegen.

    Quelle

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  • 2026/107 – Mitteilung – Mitteilung über eine Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer (1936-1942)

    Vorgangsnummer: 2026/107

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant eine Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer, die am 5. Juli 1936 geboren wurde und am 22. Juli 1942, im Alter von sechs Jahren, getötet wurde. Diese Mitteilung wurde im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026 vorgestellt. Die Verlegung des Stolpersteins erfolgt an ihrem Todestag, dem 22. Juli 2026, um das Schicksal von Johanna Schaefer zu würdigen. Die Initiative Stolpersteine hat die Kosten für den Stein und die Verlegung durch Spenden gedeckt, sodass der Stadt keine finanziellen Belastungen entstehen. Der städtische Eigenbetrieb „Betriebshof Goslar“ ist für die Vorbereitung der Verlegestellen zuständig. Familie von Johanna Schaefer wird an der Verlegung teilnehmen und Redebeiträge halten, unterstützt von einer Schülergruppe der Adolf-Grimme-Gesamtschule, die über ihr Schicksal berichten wird. Zudem sind Mitglieder des Rates und die Oberbürgermeisterin zur Teilnahme eingeladen. Die fristgerechte Herstellung des Stolpersteins wurde von der Stiftung Gunter Demnig zugesichert. Dieser Anlass bietet die Möglichkeit, das Bewusstsein für die Verfolgung während der NS-Zeit zu stärken und die Erinnerung an die Opfer wachzuhalten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Stolpersteinverlegung hat eine direkte Wirkung auf die öffentliche Erinnerungskultur und trägt zur Sensibilisierung für die Verfolgung während der NS-Zeit bei.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/107
    • Thema: Stolpersteinverlegung für Johanna Schaefer
    • Betroffene: Familie von Johanna Schaefer, Stadtverwaltung, Initiative Stolpersteine, Schülergruppe der Adolf-Grimme-Gesamtschule, Mitglieder des Rates, Oberbürgermeisterin
    • Kosten/Haushalt: Die Kosten für den Stolperstein und die Verlegung werden durch Spenden der Initiative Stolpersteine getragen, sodass der Stadt keine finanziellen Belastungen entstehen.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/106 – Mitteilung – Anbringen eines Hinweisschildes neben der Klanginstallation „Der Goldene Ton“ in Hahnenklee

    Vorgangsnummer: 2026/106

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, ein Hinweisschild neben der Klanginstallation „Der Goldene Ton“ im Kurpark Hahnenklee anzubringen. Diese Maßnahme wird im Rahmen einer Mitteilung vorgestellt. Das Schild soll rechtzeitig vor einer Preisverleihung an die Sängerin LEA aufgestellt werden. Es informiert über die Geschichte des Preises und beschreibt das Ritual der namentlichen Verewigung der Preisträgerinnen und Preisträger auf den Röhren der Klanginstallation. Die Beratungsfolge sieht Sitzungen im Ausschuss für Weltkulturerbe, Stadtgeschichte und Kultur am 8. April 2026, im Verwaltungsausschuss am 21. April 2026 und im Rat der Stadt Goslar am 28. April 2026 vor. Der genaue Kostenrahmen oder Haushaltsmittel sind in der Vorlage nicht angeführt. Für Bürgerinnen und Bürger könnte das Schild einen zusätzlichen kulturellen Wert und Informationen über eine lokale Attraktion bieten. Unklar bleibt, ob und wie zukünftige Informationen über die Klanginstallation weitergegeben werden. Zudem gibt es keine Angaben zu Änderungen im Stadtverkehr oder anderen städtischen Abläufen aufgrund dieser Maßnahme.

    Warum ist das wichtig?

    Das Hinweisschild könnte den kulturellen Wert der Klanginstallation erhöhen und Bürger sowie Besucher informieren.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/106
    • Thema: Anbringen eines Hinweisschildes für eine Klanginstallation.
    • Betroffene: Besucher der Klanginstallation, Anwohner in Hahnenklee, Teilnehmer der Preisverleihung
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Kein konkreter Kostenrahmen oder Haushaltsansatz für das Hinweisschild genannt.
    • Unklar, wer die künftige Pflege und inhaltliche Aktualisierung des Schildes übernimmt.
    • Unklar, ob und wie Informationen zur Klanginstallation zukünftig digital oder analog weitergegeben werden.
    • Kein genauer Zeitpunkt für die Aufstellung des Schildes genannt, nur „rechtzeitig vor der Preisverleihung“.
    • Keine Angaben, ob die Beschilderung verkehrliche oder sicherheitsrelevante Auswirkungen hat.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/105 – Vorlage – Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH (SGG) für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2024 bis 30. September 2025

    Vorgangsnummer: 2026/105

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage beinhaltet den Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH (SGG) für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2024 bis 30. September 2025 und stellt einen Beschlussvorschlag dar. Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 25.154.782,00 EUR und einen Jahresüberschuss von 51.985,64 EUR aus. Der Jahresüberschuss soll in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen werden. Außerdem wird die Zustimmung zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats vorgeschlagen. Zudem wird die Bestellung des Geschäftsführers Holger Fricke um weitere fünf Jahre empfohlen. Der Abschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB geprüft und erhielt ein positives Prüfergebnis. Der Geschäftsverlauf zeigt, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stabil sind, und sowohl für Umsatzerlöse als auch für Aufwendungen sichere Grundlagen bestehen. Die Investitionen der SGG beliefen sich auf 2.597 TEUR, die durch Entgelt- und Restbuchwertvergütungsansprüche finanziert wurden. Die Eigenkapitalquote beträgt 4,7 %. Die Vorlage wird zur Kenntnisnahme empfohlen und ist wichtig für die finanzielle Transparenz der Stadtentwässerung. Bürgerinnen und Bürger könnten von der finanziellen Stabilität der SGG profitieren, da diese für einen reibungslosen Betrieb der Abwasserentsorgung sorgt. Es bleibt unklar, welche konkreten Kündigungsfristen für zukünftige Verträge gelten würden.

    Warum ist das wichtig?

    Die finanzielle Stabilität der SGG könnte dafür sorgen, dass die Abwasserentsorgung in Goslar reibungslos funktioniert.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/105
    • Thema: Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH
    • Betroffene: Stadtentwässerung Goslar GmbH, Stadt Goslar, Wirtschaftsprüfungsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu spezifischen Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Unklar, welche konkreten Kündigungsfristen für künftige Verträge der SGG gelten.
    • Nicht ersichtlich, ob der vorgetragene Jahresüberschuss Auswirkungen auf Gebühren oder Rücklagenplanung hat.
    • Konkrete Details zur Bilanzentwicklung und den Gründen für die Eigenkapitalquote von 4,7 % fehlen.

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten bezüglich künftiger Kündigungsfristen.

    Quelle

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    Wenn Stillstand als Schutz verkauft wird…

    Kurzfassung:
    Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, was die UNESCO tatsächlich schützen möchte. Er untersucht, ob der Schutz historischer Werte manchmal mit der Bewahrung bestehender Zustände verwechselt wird und welche Folgen dies für die Entwicklung historischer Städte haben kann.

    Wenn Stillstand als Schutz verkauft wird –
    warum wir das Welterbe gerade falsch verteidigen

    Ich habe mir die UNESCO-Richtlinien angesehen, weil ich verstehen wollte, was in einer Welterbestadt wie Goslar eigentlich erlaubt ist.

    Die Erwartung war klar:
    Viele Verbote.
    Viel „so muss es bleiben“.
    Ein System, das Veränderung grundsätzlich misstraut.

    Das Gegenteil ist der Fall.
    Die UNESCO schützt nicht Gebäude.
    Sie schützt keinen bestimmten Zustand.
    Und sie schützt auch nicht jedes einzelne Material.

    Sie schützt den „außergewöhnlichen universellen Wert“.

    Das ist der zentrale Punkt – und gleichzeitig der, der in der Praxis am häufigsten ignoriert wird. Denn dieser Wert ist das einzige, was wirklich erhalten werden muss.
    Nicht alles, was alt ist, ist automatisch schützenswert.
    Und nicht jede Veränderung ist automatisch ein Problem.

    Gegenargument 1: „Aber Authentizität!“
    Ja. Authentizität ist wichtig.
    Aber Authentizität bedeutet nicht, dass jedes Stück Holz unantastbar ist.

    Sie beschreibt die Nachvollziehbarkeit eines Ortes:
    seine Struktur, seine Wirkung, seine Geschichte.

    Wenn ein Gebäude weiterhin als das erkennbar ist, was es ist –
    dann bleibt es authentisch.

    Wer Authentizität auf Materialtreue reduziert, macht aus einem lebendigen Ort ein Ausstellungsstück.

    Gegenargument 2: „Das gefährdet den Welterbestatus!“
    Auch das klingt dramatischer, als es ist.
    Der Status ist nur dann gefährdet, wenn der außergewöhnliche universelle Wert verloren geht.

    Nicht bei jeder Veränderung.
    Nicht bei jeder Anpassung.
    Sondern nur dann, wenn der Kern zerstört wird.
    Das ist ein entscheidender Unterschied.

    Wer jede Veränderung mit dem Verlust des Status gleichsetzt, arbeitet nicht mit den Regeln – sondern mit Angst.

    Gegenargument 3: „Das haben wir schon immer so gemacht“
    Das ist kein Argument.
    Das ist ein Hinweis darauf, dass niemand mehr prüft, ob die ursprünglichen Annahmen überhaupt noch stimmen.

    Das Welterbe-Übereinkommen selbst ist längst weiter:
    Es fordert ausdrücklich, Schutz und Erhaltung in den Kontext nachhaltiger Entwicklung zu stellen.

    Das bedeutet:
    Stillstand ist nicht das Ziel.
    Integration ist das Ziel.

    Gegenargument 4: „Das Stadtbild darf sich nicht verändern“
    Richtig – aber unvollständig.
    Das Stadtbild ist wichtig, weil es den Wert sichtbar macht.

    Aber auch hier gilt:
    Nicht jede Veränderung zerstört das Stadtbild.
    Und nicht jede Bewahrung erhält es.

    Ein Dach bleibt ein Dach – auch wenn darunter moderne Technik steckt.
    Eine Fassade bleibt eine Fassade – auch wenn Materialien angepasst werden.

    Die Frage ist nicht, ob sich etwas verändert.
    Sondern ob es noch als Teil des Ganzen funktioniert.

    Jetzt zurück nach Goslar.
    Altstadt. Fachwerk. Geschichte.
    Und gleichzeitig: steigende Anforderungen an Energie, Nutzung, Wirtschaftlichkeit.
    Die eigentliche Frage ist nicht, ob sich etwas verändern darf.

    Die eigentliche Frage ist:
    Was passiert, wenn wir uns weigern, etwas zu verändern?

    Ein Gebäude, das energetisch nicht mehr tragfähig ist, wird irgendwann nicht mehr genutzt. Ein Haus, das wirtschaftlich nicht betrieben werden kann, wird irgendwann vernachlässigt. Ein Ort, der nur noch Kulisse ist, verliert seine Funktion.

    Und damit verliert er genau das, was die UNESCO eigentlich schützen will:
    seine Bedeutung für Gegenwart und Zukunft.

    Hier liegt der eigentliche Widerspruch:

    Die UNESCO denkt in Generationen.
    Wir argumentieren in Genehmigungsformularen.

    Die UNESCO schützt Werte.
    Wir verteidigen Zustände.
    Welche Folgen diese Sichtweise in der Praxis haben kann, zeigt sich beispielsweise bei steigenden Energiekosten und schwierigen Sanierungen in der Goslarer Altstadt.

    Und genau das ist das Problem. Denn wenn man die Regeln ernst nimmt, ergibt sich eine ziemlich klare Logik:

    Veränderung ist erlaubt.
    Wertverlust ist nicht erlaubt.

    Alles andere ist Interpretation.
    Und genau diese Interpretation entscheidet darüber, ob Welterbe ein lebendiges Konzept bleibt – oder zu einer Art musealem Stillstand verkommt.

    Vielleicht ist es Zeit, die Diskussion umzudrehen.
    Nicht mehr fragen:
    „Darf man das verändern?“

    Sondern endlich präzise beantworten:
    „Was genau zerstört hier den außergewöhnlichen universellen Wert – und was nicht?“

    Denn solange diese Frage nicht gestellt wird, passiert etwas anderes:
    Wir schützen nicht das Welterbe.
    Wir schützen unsere eigene Bequemlichkeit im Umgang mit Regeln.
    Und das ist das Einzige, was wirklich nicht zukunftsfähig ist.

    Weiterführende Links

    Ein Welterbe – zwei Realitäten?
    Goslar Altstadt: UNESCO, Denkmalschutz und steigende Gaspreise – ein wachsendes Problem
    Wenn Schönheit teuer wird: Was UNESCO für unsere Innenstadt wirklich bedeutet

  • 2026/103 – Vorlage – Schulentwicklung am Schulstandort Goetheschule – Festlegung der Zügigkeit

    Vorgangsnummer: 2026/103

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, für die Grundschule Goetheschule ab dem Schuljahr 2026/27 eine Zügigkeit von maximal 2,5 Zügen festzulegen. Dies bedeutet, dass zehn Klassenräume vorgehalten werden, um eine bessere Raumauslastung zu erreichen und den Klassenbildungserlass einzuhalten. Der Gebäudestandard der Goetheschule ist derzeit unzureichend, da viele Klassenräume kleiner sind als die erforderlichen 60 m². Zudem verlieren schulische Angebote wie der Werkraum aufgrund von Platzmangel ihre Effektivität. Die Verwaltung sieht daher die Umbaumaßnahmen als dringend notwendig an, um eine förderliche Lernumgebung zu schaffen. Eine Zügigkeit von 2,5 Zügen ermöglicht es, bis zu 260 Schülerinnen und Schüler zu unterrichten. Da das Schulgelände jedoch begrenzt ist, ist eine weitere Erhöhung der Schülerzahl nicht sinnvoll. Der Stadtelternrat wurde über das Vorhaben informiert und hat sich positiv geäußert, jedoch steht eine schriftliche Stellungnahme noch aus. Offene Fragen betreffen die ex genau Ausgestaltung des Umbaus und den Zeitrahmen für die Umsetzung. Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich detaillierter Kostenangaben und der genauen Zuständigkeiten in der weiteren Planungsphase.

    Warum ist das wichtig?

    Die geplante Zügigkeit soll eine bessere Lernumgebung und eine effizientere Raumauslastung für die Schülerinnen und Schüler der Goetheschule schaffen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/103
    • Thema: Festlegung der Zügigkeit für die Goetheschule
    • Betroffene: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Stadtelternrat, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument stehen keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Fehlende detaillierte Kostenangaben für die Umbau- und Wanddurchbruchsmaßnahmen.
    • Unklarer Zeitrahmen und Phasenplan für die Umsetzung der Maßnahmen.
    • Nicht abschließend geklärte Zuständigkeiten in der weiteren Planungs- und Umsetzungsphase.
    • Genauer Grundriss und detaillierte Ausgestaltung der Umbaumaßnahmen offen.
    • Schriftliche Stellungnahme des Stadtelternrats steht noch aus.
    • Folgen der Sanierung der Sporthalle am Kulturmarktplatz und Umnutzung der Goethschulhalle nicht präzisiert.

    Unsicherheiten

    • Es fehlen detaillierte Kostenangaben für die Umbaumaßnahmen.
    • Es gibt Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeiten in der weiteren Planungsphase.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/102 – Mitteilung – Mitteilung zur Auslastung der Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich des Fachdienstes Bildung, Familie und Soziales

    Vorgangsnummer: 2026/102

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung geht es um die Auslastung von Liegenschaften, die unter dem Fachdienst Bildung, Familie und Soziales der Stadt Goslar fallen. Der Ausschuss für Bildung, Familie und Soziales hatte eine Übersicht zur Belegung angefordert, die nun bereitgestellt wird. Die Nutzung dieser Liegenschaften erfolgt hauptsächlich für soziale Zwecke, durch Vereine, Schulen sowie gemeinnützige Organisationen. Zudem werden einige Liegenschaften auch für private Feiern genutzt. Der Bericht umfasst Daten zur Nutzung im Haushaltsjahr 2025, inklusive der Anzahl an unentgeltlichen und kostenpflichtigen Nutzungen. Beispielsweise hat der Bürgertreff Oker etwa 150 unentgeltliche und 13 kostenpflichtige Nutzer. Die Entgeltordnung regelt, dass unter bestimmten Bedingungen keine Gebühren für die Nutzung erhoben werden, insbesondere für kommunale Gremien und gemeinnützige Organisationen. Offene Fragen bestehen unter anderem zum Nutzungsspektrum der Begegnungsstätte Oker, die nicht in städtischer Verwaltung liegt. Die Auslastungsdaten könnten Aufschluss darüber geben, wie die Liegenschaften der Stadt sinnvoller verwendet werden können, auch um die tatsächlichen Einnahmen zu steigern.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Auswirkungen auf die Nutzung und Verwaltung der Liegenschaften der Stadt haben, was im besten Fall zu einer effizienteren Vergabe von Nutzungsrechten führen kann.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/102
    • Thema: Übersicht zur Auslastung der städtischen Liegenschaften im Bildungsbereich
    • Betroffene: Fachdienst Bildung, Familie und Soziales, Vereine, Schulen, gemeinnützige Organisationen, private Nutzer
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Klärung, welche Daten zur Nutzung der Begegnungsstätte Oker beim Stadtteilverein Oker vorliegen.
    • Wie wirken sich die Ausnahmen der Entgeltordnung auf die Haushaltsansätze für Liegenschaften aus?
    • Welche Einnahmen entgehen der Stadt durch hohe unentgeltliche Nutzung in mehreren Liegenschaften?
    • Wer trägt die laufenden Kosten der Liegenschaften, wenn Einnahmen unzureichend abgebildet sind?
    • Weshalb sind die Mehrzweckhallen-Nutzungen nicht in der vorgelegten Aufstellung berücksichtigt?
    • Gibt es Pläne zur gezielten Belegung oder Vermarktung von Liegenschaften mit geringer Auslastung?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt die tatsächliche Nutzung der Begegnungsstätte Oker.

    Quelle

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