• 2026/135-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zu „Sanierung und Überplanung Berliner Allee – Grundsatzbeschluss“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/135-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/135.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/135 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Im Änderungsantrag zur Vorlage über die Sanierung und Überplanung der Berliner Allee äußert Ratsherr Henning Wehrmann Bedenken hinsichtlich des Erhalts des Baumbestandes. Die Vorlage beschreibt die Planung zur Sanierung, die die Verbesserung der Barrierefreiheit, die Fahrradführung und die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger umfassen soll. Wehrmann fordert, dass der bestehende Baumbestand in der Planung erhalten bleibt, um den Verlust von Bäumen zu vermeiden, was besonders in Zeiten des Klimawandels relevant ist. Dies könnte auch dazu führen, dass keine kostspieligen Planungsvarianten, die Baumfällungen beinhalten, erstellt werden müssen. Der Antrag bezieht sich auf die Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.06.2026 und des Rates am 30.06.2026. Des Weiteren wird vorgeschlagen, das aufgesetzte Parken auf der Nordseite der Allee sofort zu beenden, um die Situation für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu verbessern. Dieser Schritt könnte bereits vor der eigentlichen Umgestaltung der Allee positive Effekte für Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwagen haben. Die offenen Punkte betreffen die genauen Ausgestaltungen der Varianten und die Klärung etwaiger Parkplatzfragen. Die Vorlage enthält keine konkreten Angaben zu den Kosten der Sanierung.

    Warum ist das wichtig?

    Der Antrag könnte die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer direkt verbessern, was für viele Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/135-01
    • Thema: Änderungsantrag zur Sanierung der Berliner Allee
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Fahrgäste, Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen
    • Kosten/Haushalt: Die Vorlage enthält keine konkreten Angaben zu den Kosten der Sanierung.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Planungsvarianten werden geprüft und wie wird der Baumbestand rechtlich gesichert?
    • Wie hoch sind die erwarteten Kosten der Sanierung, die in der Vorlage nicht genannt sind?
    • Welche Auswirkungen hat das Wegfallen des aufgesetzten Parkens auf Anwohner- und Besucherparkplätze?
    • Bis wann soll das aufgesetzte Parken auf der Nordseite der Berliner Allee aufgehoben werden?
    • Gibt es konkrete Maßnahmen zur Sicherung von Barrierefreiheit während der Umbauphase?

    Unsicherheiten

    • Wie hoch werden die Kosten der Sanierung tatsächlich sein?
    • Wird der Baumbestand wirklich in der Planung erhalten?

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/196 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Stand der Provenienzforschung“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/196

    Kurzzusammenfassung

    In der Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann wird der aktuelle Stand der Provenienzforschung in Goslar thematisiert. Es handelt sich um eine öffentliche Anfrage, die in der Ratssitzung am 30.06.2026 behandelt wird. Die Provenienzforschung beschäftigt sich mit der Herkunft von Kulturgütern, die unter kolonialen Umständen erworben wurden. Ein früherer Bericht im Kulturausschuss am 27.08.2024 erwähnte Fortschritte bei einem „Erst-Check“ in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Südniedersachsen. Seitdem gab es jedoch keine weiteren Informationen dazu. Wehrmann fragt, wie weit die Vervollständigung der Checks vorangekommen ist und welche Ergebnisse verfügbar sind. Zudem interessiert ihn der Status eines Förderantrags für das Projekt „Koloniale Kontexte Erst-Check Afrika“. Ob ein entsprechender Förderbescheid erteilt wurde, bleibt unklar. Ein weiterer Punkt sind eventuelle Restitutionsforderungen gegen die Stadt Goslar, insbesondere bezüglich kulturhistorischer Bestände. Die Antworten auf diese Fragen könnten für die Anwohnerinnen und Anwohner von Bedeutung sein, da sie die Transparenz und den Umgang mit kulturellem Erbe betreffen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Auswirkungen auf die Transparenz und den Umgang mit kulturellem Erbe haben, was für Bürgerinnen und Bürger von Interesse ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/196
    • Thema: Stand der Provenienzforschung in Goslar
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Anwohnerinnen und Anwohner, Landschaftsverband Südniedersachsen
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie weit ist die Vervollständigung der Checks mit dem Landschaftsverband Südniedersachsen gediehen?
    • Was sind die Ergebnisse der Provenienzforschung?
    • Wurde der Förderbescheid für das Projekt „Koloniale Kontexte Erst-Check Afrika“ bewilligt?
    • Gibt es konkrete Restitutionsforderungen gegen die Stadt Goslar?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über den aktuellen Stand der Förderanträge und der Provenienzforschung.

    Quelle

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  • 2026/195 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 18.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/195

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Anfrage, eingereicht von Ratsherr Henning Wehrmann, geht es um die Lagerung von Bauschutt an der Rammelsberger Straße. Anwohner haben sich beschwert, dass der Bauschutt, der beim Abbruch des Gebäudes Rammelsberger Straße 40 entstanden ist, seit über zwei Monaten dort abgelagert wird, ohne dass Bautätigkeiten stattfinden. Dies führt zu Bedenken bezüglich einer möglichen Staubentwicklung und einer Gefahr durch nicht abgedeckten Bauschutt bei Regen. Zudem ist die Baustelle nicht ausreichend durch Bauzäune gesichert, was eine Gefahr für Kinder darstellt. In der Anfrage werden Fragen an die Verwaltung gerichtet, unter anderem zu den Gründen für die Stilllegung der Baustelle sowie zu Maßnahmen, die ergriffen werden können, um die Situation zu verbessern. Auch wird nach dem Zeitrahmen für die Absicherung der Baustelle und den Abtransport des Bauschutts gefragt. Die Ratsitzung, in der dieses Thema behandelt wird, findet am 30. Juni 2026 statt und es wird eine Fotodokumentation zur Veranschaulichung der Situation beigefügt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Auswirkungen auf die Lebensqualität der Anwohner haben, da Bauschutt und unzureichende Absicherung der Baustelle gesundheitliche Risiken und Unannehmlichkeiten verursachen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/195
    • Thema: Problematik der Bauschuttlagerung an der Rammelsberger Straße
    • Betroffene: Anwohner, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wer ist zuständig für die Absicherung der Baustelle Rammelsberger Straße 40?
    • Bis wann plant die Verwaltung den Abtransport des seit über zwei Monaten gelagerten Bauschutts?
    • Welche Maßnahmen sind kurzfristig vorgesehen, um Staubentwicklung und Regenrisiken zu minimieren?
    • Wurde die Fotodokumentation geprüft und welche Schlussfolgerungen zog die Verwaltung daraus?
    • Wie und wann wurden Anwohner:innen über den Status der Baustelle informiert?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten über Zuständigkeiten der Stadtverwaltung bei der Baustellenabsicherung.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/162-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Beamtenanteil, Personalentwicklung und Pensionsverpflichtungen der Stadt Goslar“; Ratsgruppe der AfD vom 19.05.2026

    Vorgangsnummer: 2026/162-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/162.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/162 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung antwortet die Stadtverwaltung auf die Anfrage der Ratsgruppe der AfD bezüglich des Beamtenanteils, der Personalentwicklung und der Pensionsverpflichtungen. Stand 31.03.2026 sind in der Kernverwaltung 126 Beamtenstellen im Stellenplan vorgesehen, wovon 69 tatsächlich besetzt sind. Die Eigenbetriebe haben zusätzlich 9 Beamtenstellen. Es zeigt sich, dass die Mehrheit der Beamtenstellen nicht mit Beamten, sondern teilweise mit Tarifbeschäftigten besetzt ist, was rechtlich nicht zulässig ist. Die Stadt plant aktuell die Übernahme von Auszubildenden, diese werden jedoch nicht automatisch verbeamtet. Für die kommende Personalstrategie von 2027 bis 2031 wird darauf abgezielt, das aktuelle Verhältnis zwischen Beamten und tariflich Beschäftigten beizubehalten. Es werden Einsparpotenziale bei der Wiederbesetzung freiwerdender Stellen geprüft, jedoch können die Auswirkungen individuell variieren. Insgesamt betragen die Rückstellungen für Beamtenpensionen und Beihilfeverpflichtungen zum 31.12.2025 etwa 65,89 Millionen Euro. Außerdem wird auf die bisherigen Aufwendungen für Pensionen in den letzten Jahren verwiesen. Die Mitteilung liefert umfassende Informationen über die Personalpolitik und könnte für die Bürgerinnen und Bürger von städtischem Interesse sein.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung gibt Einblicke in die Personalpolitik der Stadt, was für Bürgerinnen und Bürger von Interesse sein könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/162-01
    • Thema: Beantwortung der Anfrage zu Beamtenanteil und Pensionsverpflichtungen
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Beamte, Tarifbeschäftigte, Auszubildende
    • Kosten/Haushalt: Die Rückstellungen für Beamtenpensionen und Beihilfeverpflichtungen betragen 65,89 Millionen Euro, konkrete Kostenangaben zu Einsparpotenzialen sind nicht gemacht worden.

    Offene Fragen

    • Wie hohe Einsparpotenziale ergeben sich konkret bei Nichtwiederbesetzung freiwerdender Stellen?
    • Welche vakanten Stellen sollen präzise künftig tariflich statt beamtlich besetzt werden?
    • Welche Rechtsfolgen hat die Praxis, Beamtenstellen mit Tarifbeschäftigten zu besetzen?
    • Wie plant die Stadt, langfristig die Pensionsrückstellungen von 65,893 Mio. € zu steuern?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/146-01 – Beiblatt – Beiblatt zur SV 2026/146 Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen

    Vorgangsnummer: 2026/146-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/146.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/146 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant eine Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen. Diese Beschlussvorlage baut auf der vorangegangenen Vorlage 2026/146 auf und soll die bisherigen Regelungen von 1996 ablösen. Zukünftig wird die maximale Höhe der Zuschüsse auf bis zu 3.500 Euro angehoben. Die Antragstellung muss bis zum 31. August eines jeden Jahres erfolgen, während die Auszahlung nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr stattfindet. Eine wichtige Änderung ist der Wegfall des früheren 10-prozentigen Einbehalts bei Zuschüssen über 2.500 Euro, was den tatsächlichen Finanzierungsbedarf der Antragsteller besser berücksichtigt. Zuschüsse werden nur dann gewährt, wenn ein städtisches Interesse und eine gesicherte Gesamtfinanzierung vorhanden sind. Vor Bewilligung wird die Notwendigkeit der Förderung geprüft. Für Zuschüsse unter 3.500 Euro sind vereinfachte Verfahren vorgesehen. Die Änderungen zielen darauf ab, eine effizientere Abwicklung bei der Antragstellung zu ermöglichen, was für Bürgerinnen und Bürger Vorteile bringen könnte. Es bleiben jedoch offene Punkte bezüglich weiterer spezifischer Vorschriften, die die neuen Richtlinien beeinflussen könnten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anpassung der Zuschussrichtlinien könnte für Bürgerinnen und Bürger eine effizientere Antragstellung und Beantragung zur Folge haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/146-01
    • Thema: Änderung der Zuschussrichtlinien der Stadt Goslar
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Mögliche spezifische Vorschriften, die die allgemeinen Richtlinien weiter beeinflussen könnten.

    Unsicherheiten

    • Mögliche spezifische Vorschriften, die die neuen Richtlinien beeinflussen könnten.

    Quelle

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  • 2026/133-01 – Mitteilung – Mitteilung zur Sitzungsvorlage Nr. 2026/133 Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Goslar

    Vorgangsnummer: 2026/133-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/133.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/133 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar arbeitet an der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und stellt diese Mitteilung im Rahmen der laufenden politischen Beratung vor. Diese Fortschreibung zielt darauf ab, die Grundlagen für die zukünftige Stadtentwicklung zu planen und bestimmte Fachthemen wie Wohnen, soziale Infrastruktur und Demografie zu integrieren. Die Mitteilung verweist auf einen früheren Antrag zum ‚Masterplan für die Stadtentwicklung‘, der 2022 nicht beschlossen wurde, jedoch Aspekte beisteuern soll. Der ISEK-Ansatz verfolgt ein integriertes Konzept, welches verschiedene Fachthemen berücksichtigt, während der Masterplan tiefere Detailbetrachtungen vorschlägt, für die jedoch umfangreiche Ressourcen erforderlich wären. Ein Zeitrahmen von etwa zwei Jahren für die ISEK-Fortschreibung ist geplant, was eine schnellere Umsetzung ermöglicht im Vergleich zum Masterplan, dessen Bearbeitungszeit unklar bleiben könnte. Die Mitteilung thematisiert auch die Notwendigkeit, zusätzliche Fachgutachten zu beauftragen, um spezifische Detailfragen zu klären. Ein Monitoring- und Verstetigungskonzept wird für die ISEK-Fortschreibung vorgesehen, was eine regelmäßige Überprüfung der Fortschritte sicherstellt. Gleichzeitig müssen die Möglichkeiten zur Beteiligung der Bürgerschaft noch konkretisiert werden. Insgesamt könnte die Fortschreibung sowohl positiven Einfluss auf die Stadtentwicklung haben als auch bestehende Fragen zu Ressourcen und Verfahren offenlassen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Fortschreibung könnte positiven Einfluss auf die Stadtentwicklung haben, aber die konkreten Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sind noch unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/133-01
    • Thema: Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerschaft, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im dokumentierten Text sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie genau werden die Teilhabemöglichkeiten für die Bürgerschaft gestaltet?
    • Welche Fachgutachten werden zusätzlich benötigt und wie werden diese finanziert?

    Unsicherheiten

    • Unklare Bearbeitungsdauer und Kosten der Fachgutachten.

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung

    Quelle

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  • 2026/194 – Vorlage – Resolution „Rettet die Kommunen!“ zur kommunalen Finanzkrise

    Vorgangsnummer: 2026/194

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat eine Beschlussvorlage zur Resolution „Rettet die Kommunen!“ erstellt, um auf die aktuelle kommunale Finanzkrise aufmerksam zu machen. Diese Krise ist die schwerste seit Bestehen der Bundesrepublik und resultiert aus steigenden Sozialausgaben und erhöhten Anforderungen, die nicht ausreichend finanziert sind. In Niedersachsen lag das kommunale Defizit 2025 bei rund 3,6 Milliarden Euro. Betroffen sind nicht nur freiwillige Leistungen, sondern auch essentielle Pflichtaufgaben, wie die Erhaltung der Infrastruktur und Daseinsvorsorge. Der Rat fordert das Land Niedersachsen auf, im kommunalen Finanzausgleich mindestens eine Milliarde Euro mehr bereitzustellen und das Konnexitätsprinzip konsequent anzuwenden. Zudem soll sich die Landesregierung für eine Reform der Sozialleistungen einsetzen. Diese Maßnahmen sind dringend notwendig, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinden zu sichern. Die Oberbürgermeisterin hebt hervor, dass starke Kommunen für Vertrauen in den Staat unerlässlich sind. Die Finanzierung muss dringend erörtert werden, da sonst wichtige Investitionen gefährdet sind. Offene Punkte sind, wie schnell die gewünschten Maßnahmen umgesetzt werden können und welche konkreten Schritte folgen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Resolution könnte das Bewusstsein für die finanzielle Situation der Kommunen schärfen und drängt auf notwendige finanzielle Unterstützung, die auch den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/194
    • Thema: Resolution zur kommunalen Finanzkrise
    • Betroffene: Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger, Land Niedersachsen
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine spezifischen Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Zeitplan: Wann sollen die geforderten Mittel im Doppelhaushalt 2027/2028 bereitgestellt werden?
    • Umsetzung: Welche konkreten Schritte plant das Land Niedersachsen zur Anwendung des Konnexitätsprinzips?
    • Finanzierung: Welche Quellen sollen die geforderte Milliarde im Finanzausgleich decken?
    • Sozialreform: Wie wird die Resolution die angestrebte Reform der Sozialleistungen konkret beeinflussen?
    • Folgenabschätzung: Welche Auswirkungen auf freiwillige und Pflichtaufgaben in Goslar sind zu erwarten?
    • Dringlichkeit: Wie schnell kann eine Verhinderung von Handlungsunfähigkeit der Stadt erfolgen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/152-01 – Beiblatt – Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV); Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2025 und Geschäftsführerbestellung

    Vorgangsnummer: 2026/152-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/152.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/152 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage betrifft den Jahresabschluss der Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV) für das Jahr 2025 und liegt als Beschlussvorlage vor. Der Rat der Stadt Goslar soll dem Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 21.105.280,41 EUR und einem Jahresfehlbetrag von 183.841,59 EUR zustimmen. Es wird empfohlen, den Fehlbetrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt werden beauftragt, der Abberufung des Geschäftsführers Selim Aksoy und der Bestellung von Bernd Seelig zuzustimmen. Der Jahresabschluss wurde von der BRS Treuhand GmbH geprüft und ist ordnungsgemäß, was keine Einwendungen ergab. Die WAGV verzeichnete im Wasser- und Abwasserbereich leichte Verluste aufgrund nicht kostendeckender Preise und ungleicher Abschreibungen. Die Wasserpreise sollen zum 1. Januar 2026 auf 2,68 EUR pro m³ angehoben werden, um die Kosten zu decken. Die finanziellen Mittel der WAGV sind stabil, was eine Überschuldung ausschließt. Eine Interimslösung ist erforderlich, um die Wasser- und Abwasserentsorgung bis zur Vergabe von neuen Konzessionen zu sichern. Der Jahresabschluss bildet die Grundlage für zukünftige Entscheidungen der Stadt im Bereich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung in der Stadt, insbesondere durch die Anpassung der Wasserpreise.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/152-01
    • Thema: Jahresabschluss und Geschäftsführerbestellung der WAGV
    • Betroffene: Wasser- und Abwassergesellschaft Vienenburg GmbH (WAGV), Stadt Goslar, Vertreterinnen und Vertreter in der Gesellschafterversammlung
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu zusätzlichen Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie werden die Änderungen in der Geschäftsführung sich auf die zukünftige Leistungsfähigkeit der WAGV auswirken?
    • Was sind die konkreten Schritte der Interimslösung zur Sicherstellung der Wasser- und Abwasserentsorgung?

    Unsicherheiten

    • Wird die neue Geschäftsführung die WAGV wirtschaftlich erfolgreich leiten können?

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen

  • 2026/126-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag „Zustand und Standorte der Bänke und Mülleimer im Stadtgebiet“; Ratsherr Niklas Prause vom 04.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/126-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/126.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/126 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In der vorliegenden Beschlussvorlage handelt es sich um einen Änderungsantrag von Ratsherr Niklas Prause zur Evaluierung des Zustands und der Standorte von Bänken und Mülleimern im Stadtgebiet Goslar. Der Antrag ersetzt einen vorherigen Antrag und wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.06.2026 sowie im Rat am 30.06.2026 behandelt. Zunächst sollten die Beschlusspunkte zur Untersuchung des Zustands von Bänken und Mülleimern jedoch zurückgezogen werden. Dies bedeutet, dass die Stadt zukünftig nur noch prüfen wird, ob Mülleimer und Bänke gegebenenfalls an sinnvollere Standorte umgesetzt, ausgetauscht oder zurückgebaut werden sollen. Eine Bestandsaufnahme ist notwendig, da Bürgerinnen und Bürger über den Zustand dieser Einrichtungen häufig klagen. Konkrete Zahlen oder Kostenangaben sind derzeit nicht vorhanden. Die Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger sind noch unklar, insbesondere, was die Einbeziehung ihrer Vorschläge für die Standorte betrifft. Offene Punkte sind die genaue Vorgehensweise und die finanziellen Mittel für die Umsetzung. Ein aktueller Zeitrahmen für die Prüfungen bleibt ebenfalls ungewiss.

    Warum ist das wichtig?

    Die Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger sind unklar, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung ihrer Standpunktvorschläge.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/126-01
    • Thema: Evaluierung der Bänke und Mülleimer im Stadtgebiet
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Es liegen keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln vor.

    Offene Fragen

    • Wie genau wird die Prüfung des Zustands durchgeführt?
    • Welche finanziellen Mittel stehen für die Maßnahmen zur Verfügung?
    • Gibt es einen festgelegten Zeitrahmen für die Prüfungen?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie die Prüfung des Zustands genau durchgeführt wird.
    • Keine Angaben zu finanziellen Mitteln oder einem Zeitrahmen.

    Quelle

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  • 2025/450-45 – Mitteilung – Mitteilung zu Maßnahme Nr. 2 des HH-Begleitantrages der CDU-Ratsfraktion vom 24.02.2026; Einstellungsstopp 2026, Personalbewirtschaftung und Sperrvermerke

    Vorgangsnummer: 2025/450-45

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2025/450.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2025/450 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar hat eine Mitteilung zur Maßnahme Nr. 2 des Haushaltsbegleitantrages der CDU-Ratsfraktion vorgelegt, die einen Einstellungsstopp und eine zurückhaltende Personalbewirtschaftung für das Jahr 2026 vorsieht. Freiwerdende Stellen sollen nicht automatisch nachbesetzt werden; dies erfolgt nur nach einer gründlichen Prüfung. Neue Stellen im Stellenplan 2026 erhalten einen Sperrvermerk, ausgenommen sind Positionen in Kindertagesstätten, Ingenieure und Ausbildungsverhältnisse. Die Entscheidung über die Nachbesetzung trifft der Verwaltungsvorstand, nachdem die Personal- und Organisationsfächdienste eine Empfehlung abgegeben haben. Im Falle einer Nichtbesetzung muss der Verwaltungsausschuss innerhalb von einer Woche dem Verfahren widersprechen können. Dieses Verfahren zielt darauf ab, Einsparpotenziale zu identifizieren und den Personalbedarf kritisch zu hinterfragen. Die Mitteilung enthält jedoch keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen oder möglichen Einsparungen. Betroffen von dieser Regelung sind vor allem die städtischen Fachdienste und deren Mitarbeiter. Während die Maßnahme eine Entlastung der Personalbudgetplanung beinhalten kann, bleibt unklar, wie sich dies konkret auf die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und auf die Bürgerbetreuung auswirkt. Es sind Fragen zur detaillierten Umsetzung und zu möglichen Stellenreduktionen offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Regelung könnte die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung beeinflussen, was sich indirekt auf die Bürgerbetreuung auswirken kann.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/450-45
    • Thema: Einstellungsstopp und Personalbewirtschaftung 2026
    • Betroffene: städtebauliche Fachdienste, Mitarbeiter
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Finanzielle Auswirkungen und erwartete Einsparungen werden in der Mitteilung nicht genannt
    • Konkreter Zeitrahmen und Umfang der ‚strukturierten Prüfphase‘ bleiben unklar
    • Welche Fachdienste und wie viele Vollzeitäquivalente konkret betroffen sind, wird nicht angegeben
    • Kontrollmechanismus für die Entscheidungen des Verwaltungsvorstands ist nicht beschrieben
    • Konkrete Kriterien für ‚Erforderlichkeit der Nachbesetzung‘ und ‚Einsparpotenziale‘ fehlen

    Unsicherheiten

    • Unklare Details zur Umsetzung des Einstellungsstopps
    • Keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen