• 2026/207 – Vorlage – Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbegebiets „Vor dem Nordhees“ in Jerstedt

    Vorgangsnummer: 2026/207

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Grundsatzbeschluss zur Entwicklung eines Gewerbegebiets auf städtischen Flächen in Jerstedt. Die Stadt Goslar verfügt momentan über keine eigenen Gewerbeflächen, was die Ansiedlung neuer Unternehmen und die Erweiterung bestehender Betriebe beeinträchtigt. Um die Abwanderung ansässiger Firmen zu verhindern und neue Arbeitsplätze langfristig zu sichern, soll das Gewerbegebiet ‚Vor dem Nordhees‘ entstehen. Die Flächen befinden sich im städtischen Eigentum und werden durch spezifische Flurstücksnummern bezeichnet. Der Rat soll der Verwaltung die Legitimation zur Durchführung der notwendigen bauleitplanerischen Schritte erteilen. Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht festgelegt, dies hängt von künftigen Planungen und Beschlussfassungen ab. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Vorlage der detaillierten Kosten- und Finanzierungsübersichten an den Rat. Die erstmalige Beratung im Ausschuss für Wirtschaft ist für den 19. August 2026 geplant. Weitere Ausschüsse und der Rat der Stadt sollen bis September 2026 die notwendigen Entscheidungen treffen. Im Anschluss erfolgt eine detaillierte Prüfung aller relevanten Aspekte im Bauleitverfahren.

    Warum ist das wichtig?

    Die Bürgerinnen und Bürger könnten von der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Verbesserung der wirtschaftlichen Lage in der Region profitieren.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/207
    • Thema: Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets in Jerstedt
    • Betroffene: Stadtverwaltung, ansässige Unternehmen, potenzielle neue Gewerbetreibende, Arbeitnehmer
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Konkrete Kosten- und Finanzierungsaufstellungen für die Erschließung der Flächen ‚Vor dem Nordhees‘.
    • Zeitplan und Meilensteine nach der grundsätzlichen Beschlussfassung bis zur Fertigstellung.
    • Umfang und Form der Bürgerbeteiligung im laufenden Bauleitverfahren.
    • Konkrete Maßnahmen zum Schutz bestehender ansässiger Unternehmen während der Erschließung.

    Unsicherheiten

    • Die genauen Kosten und Finanzierungsfragen sind zum Zeitpunkt der Vorlage noch unklar.

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung

    Quelle

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  • 2026/184-02 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zu „Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar“; Ratsfraktion FDP vom 30.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/184-02

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/184.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/184 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion FDP hat einen Änderungsantrag zur Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar gestellt. Dieser stellt eine Ergänzung zur vorherigen Vorlage dar und verfolgt das Ziel, die finanzielle Situation des Stadtbusverkehrs nachhaltig zu verbessern. Die Verwaltung soll die Vor- und Nachteile einer Aufnahme neuer Gesellschafter in die Stadtbus Goslar GmbH prüfen und die Ergebnisse in einem Workshop vorstellen. Zusätzlich soll eine Übersicht über die finanzielle Lage des Stadtbusverkehrs der letzten fünf Jahre sowie eine Vorausschau über die Jahre 2027 bis 2032 erstellt werden. Dies ist besonders relevant, da der Stadtbusverkehr nicht nur durch Fahrgeldeinnahmen finanziert werden kann. Die langfristige Finanzierung soll aufgrund zurückgehender Einnahmen gesichert werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, betriebswirtschaftliche Aspekte ohne Zuschüsse von Dritten darzustellen. Offene Punkte sind dabei unter anderem die genaue Ausgestaltung der Gesellschafterstruktur und die finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Bedeutung dieser Maßnahmen liegt in der Sicherstellung einer funktionierenden Busverkehrsanbindung für die Bürgerinnen und Bürger von Goslar.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahmen sollen die langfristige Finanzierung des Stadtbusverkehrs sichern, was für eine zuverlässige Anbindung der Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/184-02
    • Thema: Änderung zur Direktvergabe über den Stadtbus Goslar
    • Betroffene: Stadtbus Goslar GmbH, Ratsmitglieder, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Konkrete Ausgestaltung der Aufnahme neuer Gesellschafter in die Stadtbus Goslar GmbH.
    • Detaillierte finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt bei veränderter Gesellschafterstruktur.
    • Annahmen und Methodik für die Vorausschau der Erträge und Aufwendungen 2027–2032.
    • Zeitplan und Umfang des vorgeschlagenen Workshops zur Vorstellung der Prüfergebnisse.
    • Welche Bestandteile der echten Brutto-Betriebsergebnisse werden ohne Drittzuschüsse dargestellt?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten bestehen hinsichtlich der genauen Finanzierung und der Gesellschafterstruktur.

    Mehr zum Thema Stadtbus und ÖPNV

    Quelle

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  • 2026/133-02 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Goslar; Ratsfraktion CDU vom 30.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/133-02

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/133.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/133 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion CDU hat einen Änderungsantrag zur Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) gestellt. Das Ziel dieser Vorlage ist es, das Vergabeverfahren für die Fortschreibung des ISEK einzuleiten und zentrale Inhalte aus dem Antrag „Masterplan für die Stadtentwicklung“ in das Konzept zu integrieren. Neu hinzugefügt werden Aspekte zur Analyse und Prognose der Demografie, Sozialstruktur und des Wohnungsmarktes, sowie die Entwicklung einer Demografiestrategie. Die Fortschreibung soll auch Prognosen für die Bevölkerungsentwicklung und Schulbedarfe beinhalten. Dieser Schritt wird als notwendig erachtet, um bestehende Lücken im bisherigen Konzept zu schließen. Die politischen Beratungen und der Beschluss sind für das 4. Quartal 2028 angesetzt. Die Bürgerbeteiligung wird für diesen Prozess als wichtig erachtet, jedoch bleibt offen, wie diese konkret ausgestaltet werden kann. Im Dokument sind keine spezifischen Kosten für die Fortschreibung angegeben, und es ist unklar, welche finanziellen Mittel benötigt werden. Diese Vorlage könnte die Stadtentwicklung maßgeblich beeinflussen, insbesondere in Bezug auf Bevölkerungs- und Wohnungsmärkte. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Integration der Vorschläge aus dem Masterplan konkret umgesetzt wird.

    Warum ist das wichtig?

    Diese Vorlage könnte die Stadtentwicklung maßgeblich beeinflussen, insbesondere in Bezug auf Bevölkerungs- und Wohnungsmärkte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/133-02
    • Thema: Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
    • Betroffene: Ratsfraktion CDU, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine spezifischen Kosten für die Fortschreibung angegeben.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Bürgerbeteiligung konkret gestaltet?
    • Welche finanziellen Mittel werden für die Fortschreibung benötigt?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

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  • 2026/135-03 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zum Beiblatt „Sanierung und Überplanung Berliner Allee – Grundsatzbeschluss“; Ratsfraktion DIE LINKE vom 26.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/135-03

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/135.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/135 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion DIE LINKE hat einen Änderungsantrag zur Sanierung und Umgestaltung der Berliner Allee in Goslar vorgelegt. Dieser Antrag zielt darauf ab, die Planung in einer Weise zu gestalten, die den vorhandenen Baumbestand erhält und gleichzeitig die Barrierefreiheit verbessert. Besonders die Bushaltestellen sollen angepasst werden, um den Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu erleichtern. Zudem wird angestrebt, die Führung der Radwege sowie die Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger zu optimieren. Die bestehende Prioritätenliste zur Straßensanierung bleibt von diesem Antrag unberührt. Der Rat der Stadt soll am 30. Juni 2026 über diese Vorlage entscheiden. Es genügen Hinweise darauf, dass die Notwendigkeit für eine Barrierefreiheit an der Bushaltestelle und die Verbesserung der Rad- und Fußgängerwege unbestritten ist. Allerdings enthält der Dokumenttext keine konkreten Angaben zu den voraussichtlichen Kosten oder zur konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen. Relevante Einrichtungen in der Nähe könnten von den Änderungen betroffen sein, darunter ein Altenheim und ein Sportverein. Es bleibt unklar, ob es zu bestehenden Parkplatzfragen Lösungen gibt, und welche genauen Umbauszenarien umgesetzt werden sollen. Damit sind die Bürgerinnen und Bürger von der Umsetzung der Planung direkt betroffen.

    Warum ist das wichtig?

    Die geplanten Änderungen haben direkte Auswirkungen auf die Verkehrssituation, insbesondere auf die Barrierefreiheit für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Fahrgäste.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/135-03
    • Thema: Änderungsantrag zur Sanierung der Berliner Allee
    • Betroffene: Ratsfraktion DIE LINKE, Stadtverwaltung, Anwohnerinnen und Anwohner, Fahrgäste, Radfahrerinnen und Radfahrer
    • Kosten/Haushalt: Im Dokumenttext sind keine konkreten Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche genauen Umbauszenarien werden umgesetzt?
    • Gibt es Lösungen für bestehende Parkplatzfragen?
    • Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen?

    Unsicherheiten

    • Wie werden bestehende Parkplatzfragen gelöst?
    • Was sind die genauen Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit?

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    Quelle

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  • 2026/195-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 18.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/195-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/195.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/195 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In der Mitteilung der Stadt Goslar geht es um die Beantwortung einer Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann zur Lagerung von Bauschutt in der Rammelsberger Straße. Die Anfrage bezieht sich auf eine Baustelle, die seit über zwei Monaten stillsteht, ohne dass die Stadt Goslar dafür verantwortlich ist. Nach der Niedersächsischen Bauordnung sind die Abbruchsarbeiten verfahrensfrei und bedürfen nur einer Anzeige. Die Verantwortung für die Baustelle liegt beim Bauherrn, während der Landkreis Goslar als zuständige Abfallbehörde fungiert. Es gibt keine Erkenntnisse dazu, wann eine Absicherung der Baustelle oder der Abtransport des Bauschutts erfolgen wird. Anwohner sollten sich bewusst sein, dass die Stadt keine direkten Maßnahmen ergreifen kann, sondern auf die Verantwortlichkeiten des Bauherrn und des Landkreises angewiesen ist. Die Fragen zur Stilllegung und den weiteren Maßnahmen bleiben offen, was für Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung ist, da dies weitere Unsicherheiten schafft. In der kommenden Ratssitzung am 30. Juni 2026 wird das Thema öffentlich behandelt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung hat Auswirkungen auf Anwohner, da sie sich um die unsichere Lage der Baustelle und den Bauschutt sorgen müssen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/195-01
    • Thema: Beantwortung einer Anfrage zur Lagerung von Bauschutt
    • Betroffene: Anwohner, Bauherr, Landkreis Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wann wird die Baustelle gesichert?
    • Wann steht der Abtransport des Bauschutts an?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die Zeitlinie für die Absicherung der Baustelle.
    • Die Komplexität der Zuständigkeiten könnte für Anwohner verwirrend sein.

    Quelle

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  • 2025/450-46 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage 2025/450-43 „Anfrage zum HH-Begleitantrag 2025/450-35 „Umsetzung der Sanierung der Infrastruktur im Haushalt 2026″; FDP-Ratsfraktion vom 04.06.2026“

    Vorgangsnummer: 2025/450-46

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2025/450.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2025/450 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung wird die Anfrage der FDP-Ratsfraktion beantwortet, die sich auf die Sanierung der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2026 bezieht. Die Verwaltung beschreibt das Verfahren zur Vergabe von Planungsaufträgen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Es wird betont, dass eine vorherige Entwurfsplanung und ein Leistungsverzeichnis erforderlich sind, um Bauleistungen im Straßenbau zu vergeben. Besondere Maßnahmen wie PPP-Projekte sind ab einem Vertragswert von 100 Millionen Euro empfohlen. Die Auftragsvergabe für neue Investitionsmaßnahmen ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben des Haushaltsrechts eingeschränkt, sodass vor dem Inkrafttreten des Haushaltsplans am 24. Juni 2026 keine Aufträge erteilt werden dürfen. Beauftragte Ingenieurbüros übernehmen häufig die Planung und Bauleitung, während die finalen Entscheidungen jedoch beim Auftraggeber verbleiben. Für das Jahr 2026 wurden bereits Planungsleistungen für die Maßnahmen von-Garßen-Straße und Stapelner Straße beauftragt, die lediglich geringfügigen Planungsaufwand erfordern. Eine Präsentation der ausgeschriebenen oder vergebenen Planungsleistungen für 2026 wird im ersten Ausschuss für Bauen und Umwelt am 27. August 2026 erwartet. Offene Fragen bestehen weiterhin zur konkreten Initiierung weiterer Maßnahmen und zu den eingesetzten Haushaltsmitteln.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben, da sie zu bestehenden Maßnahmen zur Infrastruktur betrifft.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2025/450-46
    • Thema: Beantwortung einer Anfrage zur Sanierung der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2026
    • Betroffene: FDP-Ratsfraktion, Stadtverwaltung, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument fehlen detaillierte Angaben zu konkreten Kosten oder Haushaltsmitteln.

    Offene Fragen

    • Wann genau erfolgt die Präsentation der Planungsleistungen für 2026?
    • Welche weiteren Maßnahmen werden im Haushaltsjahr 2026 initiiert?

    Unsicherheiten

    • Es fehlen Informationen zu vorangegangenen Vorgängen, die für die vollständige Bewertung wichtig wären.

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    Quelle

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  • 2026/196-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Stand der Provenienzforschung“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/196-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/196.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/196 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In der Mitteilung Nr. 2026/196-01 wird auf die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann zur Provenienzforschung in Goslar geantwortet. Die durchgeführten Erstchecks mit dem Landschaftsverband Südniedersachsen sind abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass die historische Dokumentation des Goslarer Museums in Teilen lückenhaft ist. Es liegen bislang keine konkreten Nachweise für NS-Raubgut im Museumsbestand vor. Ein Projekt zu kolonialen Kontexten konnte ebenfalls erfolgreich abgeschlossen werden, wobei sich der Großteil einer ehemaligen Kolonialsammlung bereits seit 1973/74 nicht mehr im Besitz des Museums befindet. Fördermittel für das Projekt „Koloniale Kontexte – Erst-Check Afrika“ wurden nicht abgerufen, da keine zusätzlichen Personalaufwendungen erforderlich waren. Es gibt Empfehlungen zur Kontaktaufnahme mit Nachfahren im Zusammenhang mit Restitutionsforderungen. Die Mitteilung wird in der Ratssitzung am 30.06.2026 behandelt. Die Transparenz und der Umgang mit dem kulturellen Erbe sind für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Auswirkungen auf die Transparenz und den Umgang mit dem kulturellen Erbe für die Bürgerinnen und Bürger haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/196-01
    • Thema: Stand der Provenienzforschung in Goslar
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Stadtverwaltung, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie wird mit unklaren Eigentumsverhältnissen bezüglich bestimmten Beständen umgegangen?
    • Welche konkreten Schritte sind bezüglich der Restitutionsforderungen vorgesehen?

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten existieren bezüglich der Handhabung unklarer Eigentumsverhältnisse.

    Quelle

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  • 2026/135-02 – Beiblatt – Beiblatt Sanierung und Überplanung Berliner Allee – Grundsatzbeschluss

    Vorgangsnummer: 2026/135-02

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/135.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/135 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die Sanierung und Umgestaltung der Berliner Allee. Diese Vorlage ist ein Beiblatt zu einem Grundsatzbeschluss, der am 30. Juni 2026 im Rat entschieden werden soll. Ziel der Maßnahme ist es, die Barrierefreiheit, die Führung des Radverkehrs und die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger zu verbessern. Ein barrierefreier Umbau der Bushaltestellen ist aufgrund des Personenbeförderungsgesetzes erforderlich. Der Umbau soll verschiedene Varianten untersuchen, um Vor- und Nachteile bezüglich Barrierefreiheit, Fußgängerführung, Radverkehr und dem Baumbestand aufzuzeigen. Der voraussichtliche Kostenrahmen für den östlichen Abschnitt der Sanierung beträgt etwa 1,4 Millionen Euro, während für den westlichen Abschnitt ca. 300.000 Euro eingeplant sind. Nördlich der Berliner Allee befinden sich ein Altenheim, eine Kirche, ein Hotel und ein Sportverein, deren Anwohner von den geplanten Änderungen betroffen sein könnten. Die aktuellen Verkehrsverhältnisse, wie der Zweirichtungsradweg und die aufgesetzten Parkplätze, bieten Verbesserungsbedarf. Unklar bleibt, wie die verschiedenen Umbauszenarien konkret aussehen werden und welche genauen Parkregelungen getroffen werden müssen. Es sind keine verbindlichen Angaben zu Kosten oder Details der geplanten Maßnahmen enthalten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierung wird die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit für Nutzer der Berliner Allee verbessern, zudem könnten Anwohner und Schüler profitieren.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/135-02
    • Thema: Sanierung und Umgestaltung der Berliner Allee
    • Betroffene: Anwohner der Berliner Allee, Altenheim, Kirchengemeinde, Hotel, Sportverein, Schülerinnen und Schüler
    • Kosten/Haushalt: Der voraussichtliche Kostenrahmen für die Sanierung beträgt ca. 1,4 Millionen Euro für den östlichen Abschnitt und 300.000 Euro für den westlichen Abschnitt.

    Offene Fragen

    • Reicht die geplante Wasserpreiserhöhung auf 2,68 EUR/m³ aus, um strukturelle Verluste zu vermeiden?
    • Welche konkreten Maßnahmen plant die neue Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Stabilisierung?
    • Wie lange soll die Interimslösung laufen und welche Kosten sind damit verbunden?
    • Welche Kontrollmechanismen setzt die Stadt zur Überwachung der WAGV-Finanzentwicklung ein?
    • Gibt es Abschreibungsdetails, die den Jahresfehlbetrag beeinflusst haben?
    • Wie werden mögliche soziale Härten durch die Preiserhöhung abgefedert?

    Unsicherheiten

    • Die Kostenangaben sind grobe Schätzungen und könnten abweichen.
    • Die genauen Parkregelungen nach der Sanierung sind unklar.

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  • 2026/184-01 – Änderungsantrag öffentlich aus der Politik – Ä-Antrag zu „Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar“; FDP-Ratsfraktion vom 23.06.2026

    Vorgangsnummer: 2026/184-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/184.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/184 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Die FDP-Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zur Vorabbekanntmachung einer neuen Direktvergabe über den Stadtbus Goslar eingebracht. Dieser Antrag dient der Vorbereitung der anstehenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Goslar am 30. Juni 2026. Im Antrag wird gefordert, dass die Ratsmitglieder vor der Entscheidung über die Vergabe umfassend über die finanzielle Situation des Verkehrsbetriebes informiert werden. Besonders relevant sind dabei die Verluste des Betriebs ohne Zuschüsse und die Erträge aus der HarzEnergie in den letzten fünf Jahren. Zudem soll eine Wirtschaftsplanung für die Jahre 2028 bis 2033 vorgelegt werden, die die Verlustabdeckung und die erwartete Busnutzung durch die Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt. Außerdem wird die Verwaltung beauftragt, alternative Organisationsformen oder Partnerschaften für den öffentlichen Personennahverkehr zu prüfen. Ein Beispiel dafür ist die Kontaktaufnahme mit der Gesellschaft Transdev, die als größter Anbieter im deutschen öffentlichen Personennahverkehr gilt. Die Absicht hinter diesen Maßnahmen ist es, vor einer festgelegten zehnjährigen Struktur des Defizitbetriebs Alternativen zu diskutieren. Offene Punkte sind jedoch die genaue Ausgestaltung der Wirtschaftsplanung und die rechtliche Situation der geplanten Direktvergabe. Die Unsicherheiten bezüglich der langfristigen finanziellen Folgen der Vergabe bleiben ebenfalls bestehen.

    Warum ist das wichtig?

    Der Antrag könnte direkte Auswirkungen auf die künftigen Busnutzungen und die Finanzierung des Stadtbusverkehrs haben, ob es jedoch zu einer tatsächlich spürbaren Verbesserung kommt, bleibt unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/184-01
    • Thema: Änderungsantrag zur Direktvergabe über den Stadtbus Goslar
    • Betroffene: FDP-Ratsfraktion, Ratsmitglieder, Verkehrsbetrieb, Bürgerinnen und Bürger, Gesellschaft Transdev
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie genau gestaltet sich die Wirtschaftsplanung für 2028 bis 2033?
    • Gibt es rechtliche Bedenken zur geplanten Direktvergabe?
    • Welche Alternativen gibt es zur aktuellen Struktur des Verkehrsbetriebes?

    Unsicherheiten

    • Die finanziellen Folgen der Direktvergabe sind derzeit unklar.
    • Unklarheit über die Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen.

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  • 2026/197 – Vorlage – Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die barrierefreie Ausrüstung der Lichtsignalanlage Heinrich-Pieper-Straße / Berliner Allee

    Vorgangsnummer: 2026/197

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage handelt von der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 35.000 Euro für die barrierefreie Ausrüstung der Lichtsignalanlage an der Heinrich-Pieper-Straße und der Berliner Allee. Dieser Antrag wurde notwendig, da eine gesetzlich als blind eingestufte Schülerin Schwierigkeiten hat, die Lichtsignalanlage sicher zu nutzen. Die Lichtsignalanlage verfügt aktuell über keine akustischen und taktilen Hilfen, was die selbstständige Querung der Straße erschwert. Geplant ist, akustische Signale sowie taktile Streifen zur Orientierung einzuführen. Die Fachbereiche empfehlen diesen Umbau als dringend notwendig, um die Sicherheit der betroffenen Nutzer zu gewährleisten. Die Kosten für die Maßnahme wurden auf etwa 32.500 Euro geschätzt, ergänzt durch weitere 2.500 Euro für normgerechte Markierungen. Die Finanzierung soll aus Haushaltsresten der Maßnahme „Kaiserpfalzquartier“ erfolgen. Für die Umsetzung stehen voraussichtlich Mittel in Höhe von 167.000 Euro zur Verfügung, sodass die Reduzierung um 35.000 Euro möglich ist. Es wird eine positive Wirkung auf die Integration beeinträchtigter Mitbürgerinnen und Mitbürger erwartet. Allerdings entsteht eine Haushaltsbelastung durch diese Maßnahme. Es bleibt unklar, welche langfristigen Auswirkungen dies auf die städtischen Finanzen haben könnte.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahme soll die Sicherheit und Selbstständigkeit behinderter Bürger erhöhen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/197
    • Thema: Mittelbereitstellung für barrierefreie Lichtsignalanlage
    • Betroffene: gesetzlich als blind eingestufte Schüler, Schülerinnen und Schüler, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Antragssumme beträgt 35.000 Euro, die durch Haushaltsreste gedeckt werden soll.

    Offene Fragen

    • Konkreter Zeitplan für die Umsetzung der akustischen Signale und taktilen Streifen am Standort Heinrich-Pieper-Straße / Berliner Allee.
    • Welche laufenden Wartungs- und Betriebskosten entstehen nach Installation?
    • Wie genau wird die Deckung aus den Haushaltsresten des Kaiserpfalzquartiers technisch und rechtlich vorgenommen?
    • Welche anderen Maßnahmen werden durch die Reduzierung der Mittel in Höhe von 35.000 Euro beeinflusst?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Barrierefreiheit

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen