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    Wenn Schönheit teuer wird: Was UNESCO für unsere Innenstadt wirklich bedeutet

    Kurzfassung:
    Der Erhalt historischer Gebäude bringt oft erhebliche Mehrkosten mit sich. Der Beitrag untersucht die wirtschaftlichen Folgen von UNESCO-Welterbe und Denkmalschutz für Eigentümer, Investitionen und die langfristige Entwicklung der Goslarer Innenstadt.

    Wenn Schönheit ihren Preis hat

    Die Altstadt von Goslar gehört zum UNESCO-Welterbe.
    Das ist ein großer Erfolg – und ein Grund, stolz zu sein.
    Aber: Schönheit hat ihren Preis. Und der zeigt sich nicht nur auf Postkarten.

    Was viele nicht sehen

    Damit historische Gebäude erhalten bleiben, gelten strenge Regeln:

    • Fenster dürfen nicht einfach ausgetauscht werden
    • Fassaden müssen originalgetreu bleiben
    • Umbauten sind oft kompliziert und teuer

    Das führt dazu, dass Sanierungen deutlich mehr kosten als bei normalen Häusern.
    👉 Kurz gesagt: Wer ein Haus in der Altstadt besitzt, zahlt mehr – dauerhaft.

    Was das mit Mieten zu tun hat

    Diese Kosten verschwinden nicht.
    Sie landen – direkt oder indirekt – bei den Mietern.

    • Höhere Sanierungskosten → höhere Mieten
    • Höhere Anforderungen → weniger günstiger Wohnraum
    • Aufwendige Pflege → langfristig steigende Kosten

    Das Ergebnis: Wohnen in der Altstadt wird teurer.

    Und dann passiert etwas Entscheidendes

    Wenn die Preise steigen, verändert sich die Stadt:

    • Menschen mit kleinerem Einkommen ziehen weg
    • Es bleiben eher diejenigen, die sich höhere Mieten leisten können
    • Die soziale Mischung verändert sich

    Das ist kein böser Plan – sondern ein ganz normaler wirtschaftlicher Effekt.

    Aber: Es geht auch in die andere Richtung

    Jetzt wird es spannend.
    Denn es gibt einen Punkt, an dem das System kippt.
    Wenn Gebäude zu teuer werden:

    • investieren Eigentümer weniger
    • Wohnungen werden nicht mehr vermietet
    • Läden schließen, weil sich das Geschäft nicht mehr lohnt

    👉 Statt immer höherer Preise entsteht etwas anderes: Leerstand

    Warum dadurch Investitionen zunehmend unattraktiv werden, wird in einem weiteren Beispiel deutlich.

    Das eigentliche Problem

    Es entsteht kein einfaches „alles wird teurer“.
    Sondern etwas Schwierigeres:

    • einzelne Gebäude werden sehr teuer
    • andere verfallen oder stehen leer
    • die Innenstadt verliert an Leben

    Die Stadt wird gleichzeitig aufgewertet und ausgedünnt.

    Warum das wichtig ist

    Eine funktionierende Innenstadt braucht mehr als schöne Häuser:

    • Menschen, die dort leben
    • Geschäfte, die sich tragen
    • eine Mischung aus Alt und Neu

    Wenn diese Balance verloren geht, wird es kritisch.

    Ein Gedanke zum Schluss

    UNESCO und Denkmalschutz sind wichtig.
    Sie bewahren Geschichte und Identität.
    Aber sie verändern auch die Wirtschaftlichkeit einer Stadt.

    Die eigentliche Frage ist deshalb nicht:
    👉 „Ist das gut oder schlecht?“

    Sondern:
    👉 „Wie schaffen wir es, dass unsere Innenstadt lebendig bleibt – und nicht nur schön aussieht?“

    Fazit in einem Satz

    Schutz kann bewahren – aber ohne Balance kann er auch verdrängen.


    Weiterführende Links
    Goslar Altstadt: UNESCO, Denkmalschutz und steigende Gaspreise – ein wachsendes Problem
    Denkmalschutz: Wie man Menschen vom Investieren abhält
    Schöne Altstadt, leere Häuser? Wie wir den Denkmalschutz bezahlbar machen können

  • 2026/120 – Vorlage – Vergnügungssteuer; 5. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Goslar vom 28.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/120

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung, die am 28. April 2026 beschlossen wurde. Diese Vorlage ist eine Beschlussvorlage, die die Erhöhung des Steuersatzes für die Vergnügungssteuer von 20 Prozent auf 22 Prozent vorsieht. Diese Änderung soll am 1. August 2026 in Kraft treten. Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die auf den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen erhoben wird. Die letzte Anpassung fand im Jahr 2020 statt, als der Steuersatz von 18 Prozent auf 20 Prozent erhöht wurde. Die Stadt rechnet mit Mehreinnahmen von etwa 32.300 Euro für das Jahr 2026 und ca. 96.900 Euro ab 2027. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen zur Finanzierung der Mittagsverpflegung an Goslarer Grundschulen beitragen. Der Rat hat diese Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung beschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erhöhung auf eine angemessene Weise erfolgt und keine erdrosselnde Wirkung für die Betreiber von Spielgeräten hat, wie in einem Urteil des OVG Niedersachsen dargelegt. Es gibt keine Angaben zu weiteren finanziellen Auswirkungen. Die Umsetzung der Satzung muss noch von der Stadtverwaltung kontrolliert werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Erhöhung des Steuersatzes könnte Auswirkungen auf die Kosten in den betroffenen Bereichen haben, insbesondere im Bereich der Mittagsverpflegung an Schulen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/120
    • Thema: Änderung des Steuersatzes für die Vergnügungssteuer
    • Betroffene: Spielhallenbetreiber, Betreiber von Spielgeräten, Schülerinnen und Schüler, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Mehreinnahmen werden auf 32.300 Euro für 2026 und ca. 96.900 Euro ab 2027 geschätzt.

    Offene Fragen

    • Wird der Rat der Stadt Goslar dem Beschlussvorschlag zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung zustimmen?
    • Welche konkreten Spielplatzprojekte im Produkt 366-01 würden durch die Deckung beeinträchtigt?
    • Wurde geprüft, ob alternative Finanzierungsquellen statt Kita-Restmitteln möglich sind?
    • In welcher Form ist die Kostensteigerung von 170.000,00 € auf 247.628,90 € detailliert begründet?
    • Gibt es einen Zeitplan für Ausbau und Inbetriebnahme der Vier-Mast-Anlage im Radaustadion?
    • Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen auf die Betreuungsinfrastruktur durch Mittelabfluss aus dem Fachdienst Kindertagesstätten?

    Unsicherheiten

    • Unklar ist, welche weiteren Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung geplant sind.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/121 – Mitteilung – Übertragung investiver Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 20 KomHKVO

    Vorgangsnummer: 2026/121

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, gemäß § 20 KomHKVO, investive Haushaltsreste aus dem Jahr 2025 in Höhe von rund 35,36 Millionen Euro in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Dies betrifft Mittel, die nicht in das neue Haushaltsjahr übernommen werden und ermöglicht es, diese für laufende Projekte weiter zu verwenden. Im Jahr 2025 standen für Investitionen etwa 19,4 Millionen Euro zur Verfügung, ergänzt durch Haushaltsreste von etwa 32,71 Millionen Euro. Bisher sind rund 40,6 Millionen Euro für die Bildung von Haushaltsresten vorgesehen, von denen bereits 8,2 Millionen Euro in Aufträgen gebunden sind. Ein großer Teil der Haushaltsreste stammt aus Großprojekten, wie der Sanierung der Freiflächen an der Kaiserpfalz und dem Neubau der Kita Hahndorf. Die Übertragung dieser Mittel ermöglicht es der Stadt, geplante Projekte wie den Gewässerschutz und die Umgestaltung der Gemeindestraßen fortzusetzen. Darüber hinaus wird eine Überprüfung der vorhandenen Haushaltsmittel auf ihre Notwendigkeit durchgeführt. Die haushaltsrechtlichen Vorschriften garantieren, dass die Haushaltsreste schon zu Beginn des neuen Jahres nutzbar sind, was eine kontinuierliche Umsetzung der Projekte sicherstellt. Wichtig ist, dass die genauen Auszahlungen und die Notwendigkeit der Projekte weiterhin beobachtet werden. Fragen zu den genauen Zeitrahmen der Maßnahmen und der weiterhin notwendigen Haushaltsmittel bleiben offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mittelübertragung unterstützt die Fortführung von wichtigen Infrastrukturprojekten, die für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/121
    • Thema: Übertragung investiver Haushaltsreste
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Übertragung betrifft Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 35,36 Millionen Euro aus dem Jahr 2025.

    Offene Fragen

    • Genauer Zeitrahmen für die Umsetzung der Maßnahmen.
    • Notwendigkeit weiterer Haushaltsmittel für aktuelle und zukünftige Projekte.

    Unsicherheiten

    • Unklarheiten bezüglich des Zeitrahmens für die Umsetzung der Maßnahmen.
    • Fehlende Informationen über die Notwendigkeit weiterer Haushaltsmittel.

    Mehr zum Thema Haushaltsreste

    Quelle

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  • 2026/119 – Vorlage – Jahresabschluss der Stadtbus Goslar GmbH für das Geschäftsjahr 2025

    Vorgangsnummer: 2026/119

    Kurzzusammenfassung

    Diese Beschlussvorlage befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtbus Goslar GmbH für das Geschäftsjahr 2025. Die Bilanzsumme beträgt 3.503.946,65 EUR, und der Jahresfehlbetrag liegt bei 90.798,02 EUR, der vollständig durch Abbuchung von der Gewinnrücklage ausgeglichen werden soll. Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Goslar im Gesellschafterversammlungs werden beauftragt, dem Jahresabschluss zuzustimmen und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen. Die Gründe für den Verlust sind unter anderem eine um 40.500 km reduzierte Fahrleistung und steigende Personalkosten aufgrund von Tarifsteigerungen und hohen Rückstellungen. Der Eigenkapitalanteil ist mit 10 % relativ niedrig, und es wird eine Beobachtung und Verbesserung empfohlen. Für das Jahr 2026 wurde eine Erhöhung des Kilometergeldes auf 4,45 EUR/km beschlossen, wobei die Wirtschaftlichkeit regelmäßig überprüft werden soll. Wichtig ist die Umsetzung eines neuen Liniennetzes, die zum 01.02.2026 geplant ist, da von steigenden Fahrgastzahlen ausgegangen wird. Die Präsentation und Genehmigung des Jahresabschlusses wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft, die keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit erhoben hat. Dies ist eine bedeutende Grundlage für die weitere wirtschaftliche Planung und Entwicklung der Stadtbus Goslar GmbH. Die Vorlage hat unmittelbare Auswirkungen auf die finanziellen und operativen Entscheidungen der Stadtbus Goslar GmbH und sollte von den zuständigen Gremien zeitnah entschieden werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage hat Auswirkungen auf das städtische Nahverkehrsangebot und die finanzielle Stabilität der Stadtbus Goslar GmbH, was letztlich auch die Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Verkehrs betrifft.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/119
    • Thema: Jahresabschluss der Stadtbus Goslar GmbH für 2025
    • Betroffene: Stadtbus Goslar GmbH, Stadtverwaltung, Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Alle Kosten zur Umsetzung des Jahresabschlusses sind im Dokument darstellt, spezifische Haushaltsmittel werden jedoch nicht erwähnt.

    Offene Fragen

    • Wie genau wird die Buchung des Fehlbetrags von 90.798,02 EUR aus der Gewinnrücklage vorgenommen?
    • Welche Maßnahmen sind geplant, um den Eigenkapitalanteil von rund 10 % zu erhöhen?
    • Welche Annahmen liegen der erwarteten Fahrgaststeigerung durch das neue Liniennetz ab 01.02.2026 zugrunde?
    • Wie wird langfristig auf steigende Personalkosten durch Tarifsteigerungen reagiert?
    • Welcher Controlling‑Zeitplan ist für die regelmäßige Wirtschaftlichkeitsprüfung nach der Kilometergelderhöhung vorgesehen?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Jahresabschluss

    Quelle

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  • 2026/117 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Verwendung der investiven Haushaltsreste „Pauschale Radwege“ von 485.000 Euro aus den Jahren 2024 und 2025″; Ratsfraktion DIE LINKE vom 31.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/117

    Kurzzusammenfassung

    Die Ratsfraktion DIE LINKE hat eine Anfrage zur Verwendung von 485.000 Euro aus den investiven Haushaltsresten für Radwege aus den Jahren 2024 und 2025 gestellt. Diese Anfrage wird in der Sitzung des Rates der Stadt Goslar am 28. April 2026 behandelt. Die Fraktion möchte wissen, welche Projekte mit diesen Mitteln im Jahr 2026 finanziert werden. Zudem interessiert sie sich dafür, ob bereits Planungen für diese Projekte existieren. Falls noch keine Planungen vorliegen, soll auch ein Zeitrahmen genannt werden, bis wann diese vorgelegt werden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die nächsten Schritte zur Umsetzung des Radwegekonzepts, das am 17. November 2020 beschlossen wurde. Die Fraktion weist darauf hin, dass die Umsetzung dieses Konzepts nicht in ausreichendem Tempo voranschreitet, und es besteht ein Interesse daran, wie die Haushaltsreste effizient genutzt werden können. Die konkrete Bestimmung der Projekte bleibt jedoch unklar, bis entsprechende Informationen bereitgestellt werden. Es fehlen Angaben zu den spezifischen geplanten Maßnahmen und den zuständigen Stellen, die die Umsetzung vorantreiben sollen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Auswirkungen auf die Förderung und den Ausbau der Radinfrastruktur in Goslar haben, was für Bürgerinnen und Bürger von Interesse sein könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/117
    • Thema: Verwendung von Haushaltsresten für Radwege
    • Betroffene: Rat der Stadt Goslar, Ratsfraktion DIE LINKE, Fahrgäste, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: In der Anfrage sind keine spezifischen Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten, außer den 485.000 Euro, die aus den Haushaltsresten stammen.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Maßnahmen werden mit den 485.000 Euro umgesetzt?
    • Liegen bereits Planungen für die vorgesehenen Radwege-Projekte vor?
    • Wenn keine Planungen existieren: Bis wann werden konkrete Pläne vorgelegt?
    • Welche Stelle oder welches Dezernat ist für die Umsetzung der Projekte zuständig?
    • Welche nächsten Schritte gibt es zur Umsetzung des Radwegekonzepts (beschlossen 17.11.2020)?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die konkreten Projekte für die Haushaltsreste.
    • Fehlende Planungen oder Zeitrahmen für die Umsetzung.

    Mehr zum Thema Haushaltsreste

    Quelle

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  • 2026/115 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Realisierung der botanischen Landmarke „Das leuchtende Herz vom Auerhahn“ (AT)“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 28.03.2026

    Vorgangsnummer: 2026/115

    Kurzzusammenfassung

    In einem Antrag wird die Realisierung einer botanischen Landmarke namens „Das leuchtende Herz vom Auerhahn“ vorgeschlagen. Der Antrag, eingereicht von Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl, sieht vor, eine Herzform aus Bäumen oberhalb der Auerhahnkaskade zu schaffen. Ziel ist es, eine Fläche von etwa 770 Metern als „Lebendige Landmarke“ anzulegen, die sowohl ökologisch als auch touristisch wirken soll. Dabei sollen Bürgerinnen und Bürger aktiv in die Pflanzaktionen einbezogen werden, um die Identifikation mit dem Waldumbau zu fördern. Die geschätzten Kosten für die Umsetzung belaufen sich auf 13.000 € bis 17.000 €, die durch den Verkauf von „Herz-Meter-Patenschaften“ refinanziert werden sollen. Der städtische Haushalt wird durch dieses Projekt nicht belastet, es wird ein Überschuss von etwa 20.000 € für Pflege und Marketing erwartet. Der Antrag zielt auf Umweltschutz und nachhaltige Stadtentwicklung ab, ohne externe Beratungskosten. Eine Einladung zur Beteiligung an einem Detailkonzept wurde ausgesprochen. Offen bleibt, wie genau die weiteren Abstimmungen und der Zeitplan aussehen werden.

    Warum ist das wichtig?

    Das Projekt soll Bürgerinnen und Bürger aktiv einbeziehen und die Identifikation mit dem Waldumbau fördern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/115
    • Thema: Realisierung einer botanischen Landmarke in Herzform
    • Betroffene: Stadtforst Goslar, Hahnenklee-Tourismus GmbH, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Die Kosten für die Umsetzung betragen geschätzt 13.000 € bis 17.000 € und belasten nicht den städtischen Haushalt.

    Offene Fragen

    • Wie genau erfolgt die Abstimmung über das Detailkonzept?
    • Was ist der genaue Umsetzungszeitplan für das Projekt?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

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  • 2026/113 – Vorlage – Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Goslar Hier: Ortsfeuerwehr Vienenburg

    Vorgangsnummer: 2026/113

    Kurzzusammenfassung

    In der Vorlage handelt es sich um die Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Goslar, konkret für die Ortsfeuerwehr Vienenburg. Der Antrag sieht vor, dass der stellvertretende Ortsbrandmeister Wolfram Träger auf seinen eigenen Antrag hin zum 30.06.2026 aus seinem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen wird. Gleichzeitig wird Christian Heskamp ab dem 01.07.2026 für einen Zeitraum von sechs Jahren zum neuen stellvertretenden Ortsbrandmeister ernannt. Dieser wurde zuvor in einer Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr gewählt und erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen. Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters zu dieser Ernennung liegt bereits vor. Die Maßnahmen sind bereits im Haushalt für 2026 eingeplant, sodass keine zusätzlichen finanziellen Mittel erforderlich sind. Es fallen jährliche Kosten in Höhe von 720 EUR für die Aufwandsentschädigung an. Indirekt kann eine positive Wirkung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch die personelle Verstärkung in der Feuerwehr erwartet werden. Offene Punkte betreffen die genauen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und mögliche langfristige Effekte auf die Ortsfeuerwehr und die Bürgerbeteiligung. Insgesamt handelt es sich um einen notwendigen organisatorischen Schritt zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr vor Ort.

    Warum ist das wichtig?

    Durch die Ernennung eines neuen stellvertretenden Ortsbrandmeisters kann die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr verbessert werden, was die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger positiv beeinflussen könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/113
    • Thema: Entlassung und Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr Vienenburg
    • Betroffene: Freiwillige Feuerwehr Goslar, Ortsfeuerwehr Vienenburg, Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im Haushalt für 2026 sind die benötigten Mittel veranschlagt, es entstehen jährliche Kosten von 720 EUR für die Aufwandsentschädigung.

    Offene Fragen

    • Genauere Informationen zu den langfristigen finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
    • Details zur Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit der Feuerwehr.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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    Ein Welterbe – zwei Realitäten?

    Kurzfassung

    Die Goslarer Altstadt und der Rammelsberg bilden gemeinsam das UNESCO-Welterbe. Der Beitrag hinterfragt, ob beide Bereiche tatsächlich nach denselben Prinzipien betrachtet werden sollten. Während der Rammelsberg als historisches Zeugnis bewahrt wird, bleibt die Altstadt ein lebendiger Lebensraum, der sich weiterentwickeln muss.

    Warum wir in Goslar möglicherweise einen Denkfehler machen

    Ich habe mich in letzter Zeit intensiver mit dem Welterbe in Goslar beschäftigt. Altstadt und Bergwerk Rammelsberg – gemeinsam ausgezeichnet, gemeinsam gedacht, gemeinsam verwaltet.

    Und genau hier beginnt mein Zweifel.

    Denn je länger ich darüber nachdenke, desto klarer wird: Diese beiden Teile haben eigentlich nichts gemeinsam – zumindest nicht in der Art, wie sie funktionieren.

    Zwei Orte – zwei Logiken

    Der Rammelsberg ist, wenn man ehrlich ist, ein Museum.

    Ein Ort, der nicht mehr genutzt wird wie früher. Ein Ort, der bewahrt wird. Ein Ort, der genau deshalb so funktioniert, weil er nicht mehr Teil des Alltags ist.

    Die Altstadt ist das Gegenteil.

    Sie ist kein Ausstellungsstück. Sie ist ein Lebensraum.

    Menschen wohnen dort. Häuser werden genutzt. Wirtschaft findet statt. Und alles das verändert sich – zwangsläufig.

    Und genau hier entsteht ein Spannungsfeld, das selten sauber benannt wird.

    Der gedankliche Kurzschluss

    Indem wir Altstadt und Bergwerk als ein gemeinsames Welterbe behandeln, entsteht unterschwellig eine Gleichsetzung:

    Was für das Bergwerk gilt, gilt auch für die Altstadt.

    Aber das ist logisch falsch.

    Denn: Ein Museum kann stillstehen. Eine Stadt kann das nicht.

    Wenn man versucht, eine lebendige Altstadt wie ein Museum zu behandeln, passiert etwas Paradoxes: Man schützt sie – indem man sie ihrer Entwicklung beraubt.

    Was schützt die UNESCO wirklich?

    Die UNESCO spricht vom „außergewöhnlichen universellen Wert“.

    Das ist entscheidend.

    Denn dieser Wert ist bei beiden Teilen unterschiedlich begründet:

    • Beim Bergwerk: industrielle Geschichte, Originalzustand, Zeugnis der Vergangenheit
    • Bei der Altstadt: gewachsene Stadtstruktur, Nutzung, Kontinuität über Zeit

    Das bedeutet:

    Der Wert der Altstadt liegt nicht nur im „Wie es aussieht“. Sondern auch darin, dass sie lebt.

    Die eigentliche Konsequenz

    Wenn das stimmt, dann ergibt sich ein unangenehmer Gedanke:

    Eine Altstadt zu stark einzufrieren kann selbst zum Risiko werden.

    Denn:

    • Nutzung wird schwieriger
    • Anpassung wird verhindert
    • Gebäude verlieren Funktion

    Und irgendwann bleibt genau das übrig, was man eigentlich vermeiden wollte:

    Eine schöne Kulisse. Ohne echtes Leben.

    Haben wir falsch gedacht?

    Vielleicht liegt der Fehler nicht in der UNESCO-Auszeichnung selbst.

    Sondern darin, wie wir sie interpretieren.

    Wir behandeln ein stillgelegtes Bergwerk und eine lebendige Stadt, als wären sie denkmalpflegerisch identisch.

    Aber sie sind es nicht. Und sie können es auch nicht sein.

    Ein anderer Blick

    Vielleicht müsste man das Welterbe in Goslar gedanklich trennen – nicht formal, aber funktional:

    • Der Rammelsberg: Schutz durch Bewahrung
    • Die Altstadt: Schutz durch Nutzung und Entwicklung

    Das wäre kein Widerspruch zur UNESCO.

    Im Gegenteil. Es würde den Begriff des „außergewöhnlichen universellen Wertes“ endlich ernst nehmen – statt ihn pauschal anzuwenden.

    Die offene Frage

    Was wäre eigentlich gefährlicher für Goslar?

    Eine Altstadt, die sich vorsichtig weiterentwickelt?
    Oder eine Altstadt, die man wie ein Museum behandelt?

    Vielleicht ist genau das die Frage, die wir bisher nicht gestellt haben.

    Und vielleicht ist es an der Zeit, das nachzuholen.

    Weiterführende Beiträge

    Wenn Stillstand als Schutz verkauft wird
    Goslar Altstadt: UNESCO, Denkmalschutz und steigende Gaspreise – ein wachsendes Problem
    Welterbe Goslar – neu gedacht

  • 2026/111 – Vorlage – Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG (WiReGo); Wirtschaftsplan 2026 bis 2028 – Geschäftsjahr 2026 –

    Vorgangsnummer: 2026/111

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist ein Beschlussvorschlag zum Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG (WiReGo) für die Jahre 2026 bis 2028. Der Plan sieht für das Jahr 2026 einen Ertrag von 324.509 Euro und Aufwendungen von 1.044.987 Euro vor, was zu einem Jahresverlust von 720.478 Euro führen wird. Der Finanzplan für 2026 ist mit Auszahlungen von 1.085.150 Euro und Einzahlungen von 1.064.139 Euro veranschlagt, was eine Periodenunterdeckung von 21.011 Euro ergibt. Die Stadt Goslar wird ein Finanzierungsbeitrag von 44.623 Euro leisten, wie in der Anlage 1 ausgeführt. Die geplanten Maßnahmen in der Wirtschaftsförderung umfassen unter anderem Existenzgründungsförderung und Regionalmarketing. Der geplante Personalaufwand beläuft sich auf 789.738 Euro für 2026. Diese Ausgaben sind notwendig, um die wirtschaftlichen Aktivitäten und Dienstleistungen der WiReGo aufrechtzuerhalten. Die Vorlage wird voraussichtlich am 28.04.2026 im Rat der Stadt Goslar abgestimmt, nachdem sie bereits in der Gesellschafterversammlung am 03.03.2026 vorab genehmigt wurde. Offene Punkte betreffen die zukünftige Entwicklung der Erlöse und die Umsetzung der geplanten Maßnahmen, welche noch abgewartet werden müssen. Es bleibt unklar, wie sich die Zuwendungen in den Folgejahren entwickeln werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage könnte die Wirtschaftsförderung in der Region stärken, jedoch besteht die Möglichkeit, dass die Investitionen nicht die erwarteten Erlöse bringen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/111
    • Thema: Wirtschaftsplan der Wirtschaftsförderung Region Goslar für 2026 bis 2028
    • Betroffene: Stadt Goslar, Wirtschaftsförderung Region Goslar GmbH & Co. KG, Anwohnerinnen und Anwohner, Unternehmen in der Region
    • Kosten/Haushalt: Für 2026 sind Aufwendungen von 1.044.987 Euro und Erträge von 324.509 Euro eingeplant, was zu einem Verlust führt.

    Offene Fragen

    • Wie sollen die Erträge nach 2026 konkret gesteigert werden?
    • Welche Wirksamkeit hat die Existenzgründungsförderung für die Einnahmen?
    • Wie entwickeln sich die Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter in Folgejahren?
    • Welche Controlling‑Mechanismen sollen den hohen Personalaufwand (789.738 €) rechtfertigen?
    • Welche konkreten Maßnahmen sollen die Periodenunterdeckung von 21.011 € ausgleichen?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie die Zuwendungen in den Folgejahren aussehen werden.
    • Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen könnte ungewiss sein.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen