Der Antrag der SPD-Ratsfraktion zielt darauf ab, die gesellschaftliche Teilhabe und die Einbindung aktueller Themen bei der Weiterentwicklung des Goslarer Museums zu fördern. Insbesondere sollen bei Ausstellungen und Veranstaltungen Themen berücksichtigt werden, die für die Stadtgesellschaft von Bedeutung sind, wie der Klimawandel und Stadtentwicklung. Das Museum soll künftig Bürgerinnen und Bürger, Schulen sowie kulturelle Einrichtungen aktiv in die Entwicklung von Formaten und Veranstaltungen einbeziehen. Hierbei sind innovative und partizipative Ansätze geplant, die neue Besuchergruppen ansprechen sollen. Zudem wird angestrebt, von positiven Erfahrungen anderer Kommunen zu lernen, um die Attraktivität des Museums zu steigern. Ein weiterer Punkt ist die Verbesserung der Sichtbarkeit des Museums, insbesondere nach der Verlegung des Haupteingangs. Die Verwaltung wird gebeten, Dem Rat über die Ergebnisse der Konzeptentwicklung zu berichten, wobei auch finanzielle und personelle Auswirkungen zu betrachten sind. Insgesamt soll das Museum als lebendiger Ort der Bildung und des Austauschs gestärkt werden, um die Identifikation der Stadtgesellschaft mit ihrem kulturellen Erbe zu fördern. Es bleibt jedoch unklar, welche konkreten Umsetzungsvorschläge letztendlich entwickelt werden und welche finanziellen Mittel dafür benötigt werden.
Warum ist das wichtig?
Die Vorlage hat das Potenzial, das Goslarer Museum stärker in die Gemeinschaft einzubinden und es als Ort des Austauschs zu etablieren, was sowohl die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem Museum stärkt als auch neue Besuchergruppen anziehen kann.
Fakten zur Vorlage
Vorgangsnummer: 2026/244
Thema: Zukunft des Goslarer Museums und stärkere Einbindung der Stadtgesellschaft
Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Schulen, Kulturinitiativen, Verbände
Kosten/Haushalt: Im Antrag sind keine konkreten Kosten oder Haushaltsmittel angegeben, die zur Umsetzung erforderlich wären.
Offene Fragen
Welche konkreten Umsetzungsvorschläge werden von der Verwaltung entwickelt?
Welche finanziellen Mittel sind erforderlich, um die angestrebten Maßnahmen umzusetzen?
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
Die Stadt Goslar plant, die Gebührenbefreiung für das Parken elektrisch betriebener Fahrzeuge zum 31. Dezember 2026 einzustellen. Diese Entscheidung basiert auf der Änderung der Gebührenordnung über das Parken an Parkscheinautomaten (ParkGO), die besagt, dass bis zu diesem Datum keine Gebühren für elektrisch betriebene Fahrzeuge an gekennzeichneten Parkscheinautomaten erhoben werden. Hintergrund dieser Rücknahme sind die angestrebte Gleichbehandlung des Individualverkehrs und die Beachtung des verkehrspolitischen Leitbildes der Stadt. Dieses besagt, dass ruhender Verkehr in der Innenstadt vorwiegend in bestehenden Parkhäusern stattfinden soll und das Anwohnerparken eine höhere Priorität hat. Die Verwaltung wird die entsprechenden Aufkleber zum 31. Dezember 2026 entfernen und den entsprechenden Paragraphen in der Gebührenordnung streichen. Diese Entscheidung orientiert sich auch am Vorgehen anderer Städte in der Region, die ähnliche Maßnahmen umgesetzt haben. Die künftige Gebührenregelung wird voraussichtlich keine direkten Kosten für Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen, solange die Parkverordnung eingehalten wird. Es bleiben jedoch Fragen zur genauen Umsetzung und dazu, wie das Feedback der Anwohner und Nutzungsgewohnheiten im Zuge dieser Änderungen berücksichtigt werden.
Warum ist das wichtig?
Die Rücknahme könnte bedeutet, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig Parkgebühren zahlen müssen, was die Nutzung solcher Fahrzeuge weniger attraktiv machen könnte.
Fakten zur Vorlage
Vorgangsnummer: 2026/255
Thema: Rücknahme der Parkprivilegien für Elektrofahrzeuge
Betroffene: Fahrgäste, Anwohnerinnen und Anwohner
Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu direkten Kosten oder finanziellen Auswirkungen enthalten.
Offene Fragen
Wie wird das Feedback der Anwohner in die Umsetzung der neuen Regelung einfließen?
Gibt es alternative Maßnahmen zur Unterstützung von Elektrofahrzeugen in der Stadt?
Wie wird die Stadt die Einhaltung der neuen Regelung kontrollieren?
Unsicherheiten
Wie wird die Einhaltung der neuen Regelung kontrolliert?
Gibt es alternative Maßnahmen zur Unterstützung von Elektrofahrzeugen in der Stadt?
Goslarer Fachwerkhäuser sind keine modernen Häuser mit einer hübschen alten Fassade davor.
Viele Außenwände bestehen aus vergleichsweise schlanken Holzbalken, dazwischen einem Gefach und innen wie außen etwas Putz. Die gesamte Wand ist teilweise nicht wesentlich stärker als 18 oder 20 Zentimeter.
Das war damals eine normale Bauweise. Gebaut wurde mit dem Material und dem Geld, das vorhanden war. Die Bewohner des 17. oder 18. Jahrhunderts haben dabei erstaunlicherweise nicht an die Luft-Wasser-Wärmepumpe des Jahres 2026 gedacht.
Was muss ein Haus für eine Wärmepumpe können?
Die entscheidende Frage lautet nicht:
Ist das Haus alt?
Sondern:
Wird das Haus an einem sehr kalten Tag mit höchstens ungefähr 55 Grad warm?
Dafür müssen drei Dinge zusammenpassen:
Das Gebäude darf nicht mehr Wärme verlieren, als die Heizung nachliefern kann.
Die Wärmepumpe muss ausreichend groß dimensioniert sein.
Die Heizkörper oder anderen Heizflächen müssen die Wärme bei niedriger Temperatur in die Räume bringen.
Ein Reihenmittelhaus kann dabei günstiger sein als ein freistehendes Haus. Es hat weniger Außenwandfläche. Ein Eckhaus oder ein Gebäude mit freiem Giebel verliert dagegen mehr Wärme.
Deshalb ist eine pauschale Aussage wie „Fachwerk geht nicht mit Wärmepumpe“ genauso unseriös wie „Wärmepumpe geht immer“.
Was kann man an einem Fachwerkhaus verbessern?
Das Goslarer Sanierungshandbuch nennt unter anderem:
Dämmung der obersten Geschossdecke,
Dämmung des Daches,
Dämmung von Kellerdecke oder Fußboden,
Aufarbeitung oder Verbesserung der Fenster,
Innendämmung von Fachwerkwänden,
Optimierung der Heizungsanlage,
hydraulischen Abgleich,
Anpassung der Wärmeverteilung.
Eine Außendämmung kommt bei sichtbarem Fachwerk häufig nicht infrage. Dann bleibt vielfach nur die Innendämmung.
Und die ist kein Heimwerkerprojekt für einen verregneten Samstag.
Das Goslarer Handbuch weist darauf hin, dass eine Innendämmung bauphysikalisch anspruchsvoller ist als eine Außendämmung. Feuchtigkeit, Schlagregen, Wärmebrücken, Fensteranschlüsse und die vorhandene Konstruktion müssen genau untersucht werden. Fehler können dazu führen, dass sich Feuchtigkeit im Wandaufbau sammelt und Schäden am Holz entstehen.
Dazu kommen die praktischen Arbeiten:
Innenputz entfernen und erneuern,
Steckdosen und Leitungen versetzen,
Fensterlaibungen bearbeiten,
Heizkörper ab- und wieder anbauen,
Fußleisten und Einbaumöbel anpassen,
teilweise Wohnfläche verlieren,
Räume während der Arbeiten nicht nutzen können.
Die Dämmplatte selbst ist dabei manchmal noch der billigste Teil. Teuer wird das Leben rundherum.
Was zeigt das eigene Goslarer Sanierungsbeispiel?
Das städtische Handbuch beschreibt die Sanierung des denkmalgeschützten Fachwerkhauses Kornstraße 78, das ungefähr 1760 gebaut wurde.
Dort wurden unter anderem Fachwerkwände von innen mit Holzfaserdämmung und Lehmputz versehen, die oberste Geschossdecke gedämmt, Fenster bearbeitet und die Heizungsanlage samt Leitungen erneuert.
Das rechnerische Ergebnis:
Endenergiebedarf: 12 Prozent weniger,
Transmissionswärmeverlust: 36 Prozent weniger,
CO₂-Emissionen: 18 Prozent weniger,
Brennstoffkosten: 18 Prozent weniger.
Das ist eine Verbesserung. Aber es ist eben keine Halbierung des Energieverbrauchs.
Und besonders wichtig:
Das Beispiel weist nicht nach, dass das Haus anschließend mit höchstens 55 Grad Vorlauftemperatur betrieben werden konnte.
Im Sanierungsbeispiel wurde eine Gas-Brennwertheizung eingebaut. Ob eine Wärmepumpe dort wirtschaftlich arbeiten würde, wurde nicht dokumentiert.
Das macht das Beispiel für Goslar so interessant: Selbst eine aufwendige energetische Sanierung eines echten historischen Fachwerkhauses führt nicht automatisch zu einem nachgewiesen wärmepumpentauglichen Gebäude.
Was kostet die energetische Ertüchtigung?
Hier wird die Datenlage schwieriger. Es gibt keine öffentlich zugängliche Untersuchung, die für alle Goslarer Fachwerkhäuser ausrechnet, wie viel Geld jeweils bis zur 55-Grad-Tauglichkeit notwendig wäre.
Für eine Szenariorechnung können wir aber eine aktuelle Ariadne-Metaanalyse verwenden. Sie untersucht die energiebedingten Mehrkosten einer Modernisierung auf unterschiedliche Effizienzstandards.
Für ein Einfamilienhaus nennt sie bei einer Modernisierung auf ungefähr Effizienzhaus-115-Niveau zusätzliche energetische Kosten von rund:
380 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Bei einem Modellhaus mit 150 Quadratmetern ergibt das:
150 m² x 380 Euro = 57.000 Euro
Der Wärmeerzeuger ist in dieser Summe ausdrücklich noch nicht enthalten.
Diese 57.000 Euro sind kein Goslarer Durchschnittspreis. Sie sind auch kein spezieller Fachwerkpreis. Manche Häuser benötigen weniger. Bei einem stark geschädigten oder besonders schwierig zu dämmenden Fachwerkhaus kann es deutlich mehr sein.
Für unsere spätere Rechnung ist der Wert trotzdem nützlich. Er liefert eine wissenschaftlich dokumentierte Größenordnung für den zusätzlichen energetischen Aufwand.
Die mögliche Rechnung für ein einzelnes Haus
Ein mittlerer Modellfall könnte dann ungefähr so aussehen:
Kostenblock
Modellwert
normale Instandsetzung
je nach Zustand etwa 15.000–100.000 €
energetische Zusatzmaßnahmen
etwa 57.000 €
Wärmepumpe mit Heizflächenanpassung
etwa 48.000–53.000 €
Damit kann ein sanierungsbedürftiges Fachwerkhaus schnell bei einer Gesamtbelastung von mehr als 100.000 Euro landen. Bei hohem allgemeinen Sanierungsbedarf sind auch ungefähr 150.000 Euro oder mehr denkbar.
Das bedeutet nicht, dass jedes Haus exakt 150.000 Euro kostet.
Es bedeutet:
Wer behauptet, die Wärmewende bestehe in der Altstadt nur aus dem Austausch einer Heizung, lässt einen ziemlich großen Teil der Rechnung unter den Tisch fallen.
Und unter dem Tisch ist in einem alten Fachwerkhaus meistens auch nicht unbegrenzt Platz.
Im vierten Teil rechnen wir die drei Kostenblöcke zusammen. Dann wird aus vielen fünfstelligen Einzelrechnungen eine Summe, die für die gesamte Altstadt politisch relevant wird.
Quellen und Rechenhinweise
Das Sanierungsbeispiel Kornstraße 78 und die dort berechneten Einsparungen stammen aus dem offiziellen Handbuch für die energetische Sanierung im Welterbe Altstadt von Goslar. Das Handbuch enthält keinen Nachweis einer Wärmepumpentauglichkeit des Gebäudes. Diese Einschränkung ist für die Bewertung wesentlich.
Der Wert von 380 Euro je Quadratmeter ist ein bundesweiter Modellwert für energiebedingte Mehrkosten auf ungefähr EH-115-Niveau. Er wird in dieser Serie als Szenariowert verwendet, nicht als festgestellter Goslarer Durchschnitt.
Die Stadt Goslar plant mehrere Fällungen von städtischen Bäumen und hat dies in einer Mitteilung zusammengefasst. Insgesamt sind 46 Baumfällungen vorgesehen, wobei die Maßnahmen dem Ausschuss für Bauen und Umwelt zur Kenntnis gegeben werden. Die Fällungen beziehen sich auf Bäume, die beispielsweise durch Krankheiten oder Schädigungen nicht mehr verkehrssicher sind. Bis zum 23.09.2026 können Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Fällungen erfolgen; ohne Rückmeldung werden diese umgesetzt. Zusätzlich sind Ersatzpflanzungen für die gefällten Bäume geplant, deren Kosten sich auf 101.100 € belaufen werden. Diese Kosten werden dem Haushaltsplan des Fachdienstes Tiefbau zugeordnet. Betroffene könnten Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzer öffentlicher Flächen sein. Für Bürgerinnen und Bürger könnte die Maßnahme eine Verbesserung der Verkehrssicherheit in den betroffenen Bereichen bedeuten. Offen bleibt, wie die Ersatzpflanzungen konkret umgesetzt werden und ob alle geplanten Fällungen tatsächlich erforderlich sind. Zudem ist nicht klar, wie die Öffentlichkeit in die Entscheidungsfindung einbezogen wird.
Warum ist das wichtig?
Die Maßnahmen könnten die Verkehrssicherheit in betroffenen Bereichen verbessern.
Fakten zur Vorlage
Vorgangsnummer: 2026/247
Thema: Fällungen städtischer Bäume und Ersatzpflanzungen in Goslar
Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Nutzer öffentlicher Flächen
Kosten/Haushalt: Die Kosten für die Ersatzpflanzungen belaufen sich insgesamt auf 101.100 € und werden dem Fachdienst Tiefbau zugeordnet.
Offene Fragen
Wie genau werden die Ersatzpflanzungen umgesetzt?
Wurde jede Fällung als notwendig erachtet?
Unsicherheiten
Unklarheiten zur Notwendigkeit aller Fällungen.
Unklarheiten zur konkreten Umsetzung der Ersatzpflanzungen.
In dieser öffentlichen Anfrage vom Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl geht es um die Ausgaben der Stadt Goslar sowie der HTG GmbH für Bühnen und andere temporäre Bauten im Ortsteil Hahnenklee in den letzten drei Jahren. Die Fragen betreffen die Gesamtkosten für die Anmietung, den Transport, den Auf- und Abbau von Bühnen sowie der sicherheitstechnischen Abnahme. Zudem wird nach den Ausgaben für Veranstaltungstechnik und der Anzahl der Veranstaltungen gefragt, bei denen temporäre Bühnen genutzt wurden. Ein weiterer Punkt ist die Platzverhältnisse in der Rathausstraße und die Auswirkungen auf Anwohner und Gastronomiebetriebe. Des Weiteren wird gefragt, welche Kosten für Feuerwerke und Absperrzäune in den letzten Jahren angefallen sind. Die Möglichkeit, Synergien mit dem neuen Wildschweinschutzzaun zu schaffen, wird ebenfalls angesprochen. Die Antwort der Verwaltung ist für die Sitzung des Ortsrats am 24.08.2026 vorgesehen, und es bleiben Fragen zur Ausgestaltung und rechtlichen Grundlagen von Absperrmaßnahmen sowie zu möglichen Einsparungen offen.
Warum ist das wichtig?
Die Ergebnisse dieser Anfrage könnten Auswirkungen auf zukünftige Veranstaltungen und deren Organisation im Ortsteil Hahnenklee haben.
Fakten zur Vorlage
Vorgangsnummer: 2026/248
Thema: Anfrage zu Ausgaben für Veranstaltungen in Hahnenklee
Betroffene: Stadt Goslar, HTG GmbH, Anwohnerinnen und Anwohner, Gastronomiebetriebe
Kosten/Haushalt: Konkrete Zahlen zu den Ausgaben liegen aktuell nicht vor.
Offene Fragen
Wie werden die Ausgaben für Veranstaltungstechnik detailliert aufgeschlüsselt?
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für unterschiedliche Absperrmaßnahmen bei Veranstaltungen?
Welche konkreten Einsparpotentiale bestehen durch den neuen Wildschweinschutzzaun?
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
Die Stadt Goslar plant eine Anpassung der Richtlinie zur Aufnahme von Krediten gemäß dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Diese Vorlage, die eine Beschlussvorlage darstellt, sieht vor, eine aktualisierte Fassung der Richtlinie zu beschließen, während die vorherige Version von 2013 außer Kraft tritt. Ziel der neuen Richtlinie ist es, die Aufnahme und Verwaltung von Krediten klarer zu regeln und sicherzustellen, dass finanzielle Entscheidungen sowohl nachvollziehbar als auch rechtssicher sind. Zu den Änderungen gehören redaktionelle Anpassungen sowie eine klare Regelung zu den Anforderungen an Kreditverträge, insbesondere bezüglich der Laufzeit. Die Richtlinie umfasst Kredite für verschiedene Zwecke, unter anderem für Investitionen und Umschuldungen. Bei der Kreditaufnahme müssen mindestens drei Angebote von Kreditinstituten eingeholt werden, um Transparenz und Wettbewerb zu gewährleisten. Fremdwährungskredite sind grundsätzlich nicht zulässig, es sei denn, der Rat genehmigt solche Ausnahmen. Der Rat wird über aufgenommene Kredite informiert, insbesondere über Zinssätze und Laufzeiten, spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses. Die neue Richtlinie soll am Tag nach der Ratsbeschlussfassung in Kraft treten. Bürgerinnen und Bürger könnten von dieser Regelung betroffen sein, da sie die finanziellen Spielräume der Stadt und somit auch indirekt die kommunalen Dienstleistungen beeinflusst.
Warum ist das wichtig?
Die Regelung könnte Auswirkungen auf die finanziellen Spielräume der Stadt haben und somit indirekt die kommunalen Dienstleistungen beeinflussen.
Fakten zur Vorlage
Vorgangsnummer: 2026/246
Thema: Anpassung der Richtlinie zur Kreditaufnahme
Betroffene: Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben enthalten.
Offene Fragen
Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
Die Stadt Goslar plant, einen Konzernkredit in Höhe von bis zu 1.041.840 EUR für die Stadtbus Goslar GmbH aufzunehmen. Dieser Kredit soll der Finanzierung der Anschaffung von zwei Elektrobussen dienen. Die Ermächtigung zur Kreditaufnahme wird im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Goslar am 15.09.2026 vorgeschlagen. Um den Kredit zu erhalten, ist eine Liquiditätssicherung für die Vorfinanzierung des Umsatzsteuerbetrags von 197.950 EUR notwendig. Die Stadtbus Goslar GmbH ist ein 100%iges Tochterunternehmen der Stadtwerke Goslar und betreibt den öffentlichen Personennahverkehr in Goslar. Der Investitionsbedarf wurde im Wirtschaftsplan der Stadtbus Goslar GmbH dargelegt und liegt für das Jahr 2026 bei 1,2 Mio. EUR. Die geplante Kreditaufnahme ist Teil einer langfristigen Strategie zur Förderung der Elektromobilität in der Region. Ab 2025 gelten neue Vorschriften, die die Aufnahme solcher Kredite auch für städtische Beteiligungen ermöglichen. Die Stadt hat bereits in den vergangenen Jahren in Elektromobilität investiert, was zu einer Senkung von CO₂-Emissionen beiträgt. Es müssen jedoch noch einige Details zur genauen Ausgestaltung des Kreditvertrags geklärt werden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten von verbesserten Verkehrsangeboten durch die neuen Elektrobusse profitieren.
Warum ist das wichtig?
Die Bürgerinnen und Bürger könnten von verbesserten Verkehrsangeboten durch die neuen Elektrobusse profitieren.
Fakten zur Vorlage
Vorgangsnummer: 2026/245
Thema: Ermächtigung zur Aufnaheme eines Konzernkredits für Elektrobussen
Kosten/Haushalt: Die Gesamtkosten für die Investition betragen 1,2 Mio. EUR, wobei bis zu 1.041.840 EUR über den Konzernkredit finanziert werden sollen.
Offene Fragen
Genauigkeiten zu den Konditionen des Kreditvertrages müssen noch geklärt werden.
Unsicherheiten
Details zur genauen Ausgestaltung des Kreditvertrags müssen noch geklärt werden.
Der Antrag zur Einführung einer „Goslarer Bürgerkarte“ soll eine gerechte Abgabensymmetrie zwischen Gästen und Einheimischen fördern und die lokale Wirtschaft unterstützen. Der Ortsrat Hahnenklee-Bockswiese empfiehlt, ein Konzept zu entwickeln, das bis zur Haushaltsberatung 2027 vorgelegt wird. Diese Bürgerkarte soll für alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Goslar gegen ein jährliches Entgelt von etwa 7,90 € ausgegeben werden. Die Bürgerkarte soll einen Vorteil gegenüber den regulären Eintrittspreisen in städtischen Einrichtungen bieten, die an das Niveau der Gästekarte angepasst werden. Es wird auch eine digitale Version der Bürgerkarte geprüft, um eine einfache und bürgernahe Ausgabe zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen lokale Unternehmen einbezogen werden, damit sie Inhabern der Bürgerkarte Sonderkonditionen anbieten können. Dadurch wird angestrebt, die Nutzung der Angebote in der Nebensaison zu fördern. Die Vorlage thematisiert auch die Belastungen der Bewohner durch Tourismus und hebt hervor, dass sie langfristig höhere Abgaben leisten. Die Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft könnten positiv sein, indem Bürger und Gäste gleich behandelt werden. Offene Fragen betreffen die genaue Finanzierung und konkrete Umsetzungsdetails. Auch sind die möglichen politischen Reaktionen auf diesen Antrag noch unklar.
Warum ist das wichtig?
Die Einführung der Bürgerkarte könnte dazu führen, dass Einheimische bei der Nutzung städtischer Angebote besser behandelt werden und somit die lokale Wirtschaft unterstützt wird.
Fakten zur Vorlage
Vorgangsnummer: 2026/251
Thema: Einführung einer Bürgerkarte zur Förderung von Chancengleichheit und lokaler Wirtschaft
Betroffene: Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Goslar, Ortsrat Hahnenklee-Bockswiese, lokale Unternehmen, GOSLAR Marketing GmbH, Goslarer Kaufmannsgilde e.V.
Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel zu finden.
Offene Fragen
Konkretes Finanzierungsmodell und Haushaltsauswirkung der Bürgerkarte.
Welche konkreten Rabattstufen gelten für Eintrittspreise in städtischen Einrichtungen?
Wie viele und welche Unternehmen werden die Konditionen freiwillig übernehmen?
Details zur digitalen Umsetzung und Datenschutz bei der digitalen Bürgerkarte.
Auswirkungen auf bestehende Regelungen wie HATIX-ÖPNV-Nutzung bleiben unklar.
Unsicherheiten
Wie genau wird die Bürgerkarte finanziert?
Welche speziellen Angebote werden für Inhaber der Bürgerkarte geschaffen?
Die Ratsfraktion SPD hat eine Anfrage zur Verbesserung der Sichtbarkeit städtischer Fördermaßnahmen gestellt. Diese Anfrage wird am 15.09.2026 im Rathaus behandelt. Die Verwaltung wird gefragt, welche Möglichkeiten es gibt, geförderte Maßnahmen für die Öffentlichkeit besser zu kennzeichnen. Dazu zählt die Überlegung, Hinweistafeln mit dem Hinweis „Gefördert durch die Stadt Goslar“ an Gebäuden und Sportanlagen anzubringen. Des Weiteren wird nach weiteren Formen der Öffentlichkeitsarbeit gefragt, wie etwa ein einheitliches Förderlogo oder digitale Projektübersichten, um die Verwendung der Fördermittel transparenter zu machen. Jährlich unterstützt die Stadt verschiedene Vereine und Unternehmen finanziell, was den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommt. Allerdings ist oft nicht erkennbar, dass viele Verbesserungen nur durch diese Fördermittel möglich sind. Ein Mangel an Sichtbarkeit könnte dazu führen, dass der Eindruck entsteht, die Stadt investiere nicht ausreichend. Die Verwaltung ist gefragt, wie sie die Transparenz ihrer Maßnahmen erhöhen kann. Noch offen sind klare Konzepte oder Zeitpläne zur Umsetzung dieser Vorschläge. Die Anfrage selbst hat keine finanziellen Auswirkungen oder Kostenangaben, die erwähnt werden.
Warum ist das wichtig?
Die Vorlage könnte dazu beitragen, das Bewusstsein für städtische Fördermaßnahmen zu erhöhen und Missverständnisse über die Investitionen der Stadt zu vermindern.
Fakten zur Vorlage
Vorgangsnummer: 2026/235
Thema: Verbesserung der Sichtbarkeit städtischer Fördermaßnahmen
Betroffene: Ratsfraktion SPD, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.
Offene Fragen
Wie konkret sollen die Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit umgesetzt werden?
Gibt es bereits festgelegte Zeitrahmen für die beschriebenen Projekte?
In welcher Form sollen die Hinweistafeln oder andere Kennzeichnungen aussehen?
Unsicherheiten
Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.
In dieser Beschlussvorlage beantragt der Ortsrat Hahnenklee, die zuvor beschlossene Verringerung des Ortsrates auf 9 Mitglieder zurückzunehmen. Es soll sichergestellt werden, dass der Ortsrat mit 11 Mitgliedern erhalten bleibt, wie vertraglich im Eingliederungsvertrag von 1972 festgelegt. Der Antrag zielt darauf ab, die rechtlichen Grundlagen für die bevorstehenden Kommunalwahlen zu klären und sicherzustellen, dass keine Tatsachen geschaffen werden, bevor die Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde erfolgt. Zudem wird auf eine im Februar 2026 durchgeführte Bürgerbefragung verwiesen, bei der sich 86 % der Befragten für den Erhalt des 11-köpfigen Gremiums ausgesprochen haben. Die Anfrage thematisiert auch die finanzielle Unverhältnismäßigkeit, da die Einsparungen von rund 1.560 Euro jährlich nicht im Verhältnis zu den einmaligen Befragungskosten von etwa 7.000 Euro stehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung zur Verkleinerung des Ortsrates vorher vom Ortsrat einstimmig abgelehnt wurde. Ein versäumtes Verständnis des Bürgerwillens könnte die Rechtssicherheit der bevorstehenden Kommunalwahl gefährden. Der Antrag hat somit sowohl rechtliche als auch praktische Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger von Hahnenklee.
Warum ist das wichtig?
Die Vorlage könnte die Rechte und Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger in der Kommunalvertretung von Hahnenklee stärken.
Fakten zur Vorlage
Vorgangsnummer: 2026/239
Thema: Wiederherstellung der Mitgliederzahl des Ortsrates Hahnenklee
Betroffene: Ortsrat Hahnenklee, Rat der Stadt Goslar, Bürgerinnen und Bürger von Hahnenklee
Kosten/Haushalt: Im Dokument werden keine genauen Kostenangaben zum Haushalt gemacht, jedoch wird auf mögliche Einsparungen und Befragungskosten hingewiesen.
Offene Fragen
Wie ist der konkrete Zeitplan zur rechtsaufsichtlichen Klärung vor dem Wahlausschreiben?
Welche Stellungnahmen haben die übrigen Ratsfraktionen zum Beschluss vom 28.04.2026 abgegeben?
Wie genau wurden die Befragungskosten von rund 7.000 € berechnet?
Welche rechtlichen Folgen drohen, falls das Wahlausschreiben auf 9 Sitze erfolgt?
Gibt es eine formale Mitteilung der Kommunalaufsichtsbehörde zum Genehmigungserfordernis?
Unsicherheiten
Unklar ist, wie die Positionen anderer politischer Gruppen zur Verkleinerung des Ortsrates sind.
Die genauen Schritte zur Rechtsaufsichtsklärung sind nicht definiert.