• 2026/233 – Vorlage – Dienstreise zum Festakt anlässlich des 35-jährigen Partnerschaftsjubiläums mit der Stadt Beroun

    Vorgangsnummer: 2026/233

    Kurzzusammenfassung

    Diese Vorlage ist ein Beschlussvorschlag für eine Dienstreise von sieben Personen der Stadt Goslar nach Beroun. Der Anlass ist das 35-jährige Partnerschaftsjubiläum zwischen den Städten Goslar und Beroun, das vom 28. bis 30. September 2026 gefeiert wird. Die Delegation umfasst sowohl Stadtverordnete als auch Verwaltungsmitarbeiter. Für die Reise sind Kosten von etwa 250 Euro für Benzin und eine Vignette eingeplant, die aus den Haushaltsmitteln für Städtepartnerschaften gedeckt werden. Zudem ist ein Besuch der Berouner Delegation in Goslar vom 25. bis 27. August 2026 vorgesehen. Diese Jubiläumsveranstaltungen bieten eine Gelegenheit zur Stärkung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Städten. Es bleiben keine offenen Punkte oder Unsicherheiten im Dokument, sodass die Zustimmung zur Dienstreise klar ausgeführt ist.

    Warum ist das wichtig?

    Die Reise und das Jubiläum können das Ansehen von Goslar stärken und die Zusammenarbeit mit Beroun vertiefen, was für Bürgerinnen und Bürger von Interesse sein kann.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/233
    • Thema: Dienstreise zum Partnerschaftsjubiläum
    • Betroffene: Stadtverordnete, Verwaltungsmitarbeiter
    • Kosten/Haushalt: Für die Dienstreise werden Kosten von etwa 250 Euro eingeplant, die aus den Haushaltsmitteln für Städtepartnerschaften bezahlt werden.

    Offene Fragen

    Keine offenen Fragen im Kurztext benannt.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Verschwendung öffentlicher Gelder

    Quelle

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  • 2026/256 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Verbesserung der Auffindbarkeit der Tourist-Info im Historisch Rathaus“; Ratsfraktion SPD vom 15.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/256

    Kurzzusammenfassung

    In der Anfrage der Ratsfraktion SPD geht es um die Verbesserung der Auffindbarkeit der Tourist-Information im Historischen Rathaus. Die Stadtverwaltung soll bewerten, wie sichtbar die Tourist-Info vom Marktplatz und der Marktkirche ist. Zudem wird nach Möglichkeiten gefragt, eine klare Besucherlenkung vom Parkplatz Osterfeld zur Innenstadt und zur Tourist-Information zu schaffen. Die anfallenden Kosten für eine denkmalverträgliche Ausschilderung im Umfeld der Tourist-Information sind ebenfalls Thema. Es wird in Frage gestellt, ob die Goslar Marketing GmbH (GMG) diese Kosten übernehmen kann. Der Standort der Tourist-Information wurde im Zuge der Neugestaltung des Kulturmarktplatzes von der Stadt gewählt, wodurch auch die Verantwortung für die Sichtbarkeit des Büros verschoben ist. Die SPD stellt fest, dass die gute Auffindbarkeit der Tourist-Information im Interesse der gesamten Stadt liegt, nicht nur der GMG. Daher wird angeregt, dass die Stadt die Kosten für angemessene Hinweisschilder übernimmt und eine schnellere Umsetzung der Besucherlenkung erfolgt. Diese Anfrage wird in der Ratssitzung am 15.09.2026 behandelt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Verbesserung der Auffindbarkeit könnte die Nutzererfahrung für Touristen erhöhen und damit den Tourismus in Goslar fördern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/256
    • Thema: Verbesserung der Auffindbarkeit der Tourist-Information.
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Goslar Marketing GmbH, Besucherinnen und Besucher der Stadt
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument fehlen konkrete Angaben zu den möglichen Kosten oder Haushaltsmitteln für die vorgeschlagene Ausschilderung.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Verwaltung die Sichtbarkeit der Tourist-Information konkret bewerten?
    • Welche weiteren Möglichkeiten zur Besucherlenkung werden in Betracht gezogen?
    • Wie hoch werden die geschätzten Kosten für die Ausschilderung sein?
    • Übernimmt die Stadt tatsächlich die Kosten für die Ausschilderung?

    Unsicherheiten

    • Unklar ist, wie die Stadtverwaltung die Sichtbarkeit bewerten wird.
    • Die geschätzten Kosten für die Ausschilderung sind nicht bekannt.

    Mehr zum Thema Verschwendung öffentlicher Gelder

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    Teil 4: Die 216-Millionen-Frage

    Was eine dezentrale Wärmewende in der Altstadt kosten könnte – und was die Stadt jetzt beantworten muss

    Wir haben in den ersten drei Teilen drei Rechnungen betrachtet:

    1. Was kostet es, die historischen Gebäude überhaupt instand zu halten?
    2. Was kosten neue Wärmepumpen oder Pelletheizungen?
    3. Was könnten zusätzliche energetische Maßnahmen kosten?

    Jetzt rechnen wir das zusammen.

    Nicht, weil wir damit auf den Euro genau wissen, was in jedem einzelnen Haus passiert. Sondern weil Politik auch dann rechnen muss, wenn noch nicht jedes Detail feststeht.

    „Wir wissen es nicht ganz genau“ ist schließlich kein Grund, überhaupt nicht nachzurechnen. Sonst könnte man Haushaltsplanung auch durch Kaffeesatz ersetzen.

    Die Grundlagen

    Wir verwenden folgende öffentlich belegte Ausgangswerte:

    • rund 1.500 Fachwerk-Hauptgebäude,
    • in der untersuchten Teilfläche bei rund 76 Prozent irgendein festgestellter Sanierungsbedarf,
    • hochgerechnet rund 48,7 Millionen Euro allgemeiner Sanierungsbedarf auf dem Preisniveau der städtischen Untersuchung,
    • 48.300 bis 53.300 Euro für eine modellhafte Wärmepumpe einschließlich teilweisem Heizflächentausch,
    • 57.000 Euro energetische Mehrkosten für ein 150-Quadratmeter-Modellhaus auf ungefähr EH-115-Niveau.

    Die größte Unsicherheit besteht bei der energetischen Ertüchtigung. Die städtische Zustandsuntersuchung beschreibt sichtbare Bauschäden. Sie sagt nicht, welche Häuser bereits mit 55 Grad Vorlauftemperatur auskommen.

    Solange es keine lokale energetische Bestandsaufnahme gibt, müssen wir deshalb mit Szenarien arbeiten.

    Szenario 1: die zurückhaltende Rechnung

    Wir nehmen an:

    • allgemeiner Sanierungsbedarf auf dem alten Preisniveau: 48,7 Millionen Euro,
    • Wärmepumpe für alle 1.500 Gebäude zum unteren Modellpreis: 72,5 Millionen Euro,
    • energetische Ertüchtigung nur bei den rechnerisch rund 441 Gebäuden mit mittlerem oder hohem Sanierungsbedarf: 25,1 Millionen Euro.
    KostenblockSumme
    allgemeine Sanierung48,7 Mio. €
    Wärmepumpen72,5 Mio. €
    energetische Ertüchtigung25,1 Mio. €
    Gesamt146,3 Mio. €

    Das ist eine sehr zurückhaltende Modellrechnung. Sie unterstellt, dass bei mehr als 1.000 Gebäuden keine größeren energetischen Zusatzmaßnahmen erforderlich sind.

    Das wäre schön. Ob es realistisch ist, wissen wir nicht.

    Szenario 2: die mittlere Rechnung

    Jetzt nehmen wir an:

    • allgemeiner Sanierungsbedarf: 48,7 Millionen Euro,
    • Wärmepumpen zum Mittelwert von etwa 50.800 Euro: 76,2 Millionen Euro,
    • energetische Ertüchtigung bei den rechnerisch rund 1.142 Gebäuden, die in der hochgerechneten Zustandsverteilung irgendeinen Sanierungsbedarf hätten: 65,1 Millionen Euro.
    KostenblockSumme
    allgemeine Sanierung48,7 Mio. €
    Wärmepumpen76,2 Mio. €
    energetische Ertüchtigung65,1 Mio. €
    Gesamt190,0 Mio. €

    Allerdings verwenden wir bei der normalen Sanierung noch das Preisniveau der ursprünglichen städtischen Untersuchung, während Wärmepumpe und energetische Maßnahmen bereits auf einem neueren Preisniveau liegen.

    Die 190 Millionen Euro sind deshalb kein sauberer heutiger Endpreis, sondern eher die rechnerische Unterkante eines mittleren Szenarios.

    Wie entstehen die rund 216 Millionen Euro?

    Für eine grobe Aktualisierung erhöhen wir den alten Sanierungsblock von 48,7 auf etwa 74,6 Millionen Euro.

    Das entspricht einer Preissteigerung von etwas mehr als 50 Prozent. Diese Fortschreibung ist keine neue Goslarer Kostenermittlung. Sie ist eine grobe Annahme, die den starken Anstieg der Baupreise seit 2020 berücksichtigt. Auch die jüngsten Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zeigen weiterhin steigende Preise für Bau- und Instandhaltungsarbeiten.

    Dann ergibt sich:

    KostenblockSumme
    allgemeine Sanierung, grob fortgeschrieben74,6 Mio. €
    Wärmepumpen76,2 Mio. €
    energetische Ertüchtigung65,1 Mio. €
    Gesamt215,9 Mio. €

    Gerundet sind das:

    216 Millionen Euro.

    Diese Zahl ist kein festgestellter Rechnungsbetrag. Sie ist ein mittleres Szenario mit offengelegten Annahmen.

    Aber sie ist auch nicht aus der Luft gegriffen. Jeder einzelne Kostenblock beruht auf einer städtischen Untersuchung oder einer aktuellen wissenschaftlichen Kostenanalyse.

    Was bedeutet das für die Eigentümer?

    216 Millionen Euro geteilt durch 1.500 Gebäude ergeben rechnerisch ungefähr:

    144.000 Euro je Gebäude

    Auch das ist kein Einheitspreis.

    Ein bereits gut instand gesetztes Reihenmittelhaus kann deutlich darunterliegen. Ein Gebäude mit Dachschaden, feuchten Balken, ungedämmten Außenwänden, alten Fenstern und einer völlig ungeeigneten Heizungsanlage kann deutlich darüberliegen.

    Die entscheidende Aussage lautet deshalb nicht:

    Jedes Haus kostet genau 144.000 Euro.

    Sondern:

    Die dezentrale Sanierung und Umstellung der gesamten Fachwerkaltstadt kann ein privates und öffentlich gefördertes Investitionsvolumen in einer Größenordnung von 150 bis 240 Millionen Euro auslösen.

    Der mittlere Arbeitswert liegt bei ungefähr 216 Millionen Euro.

    Und dann kommt noch das Stromnetz

    Luft-Wasser-Wärmepumpen funktionieren auch bei Frost. Sie hören nicht bei null Grad schlagartig auf zu arbeiten.

    Aber je kälter es draußen wird, desto höher ist der Wärmebedarf der Häuser. Gleichzeitig muss die Wärmepumpe einen größeren Temperaturunterschied überwinden. Damit steigt ihr Strombedarf ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, an dem viele Wärmepumpen gleichzeitig laufen.

    Dazu kommen künftig mehr Elektroautos, Wallboxen und weitere elektrische Verbraucher.

    Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass lokale Kabel und Transformatoren nicht überall für einen schnellen gleichzeitigen Hochlauf von Wärmepumpen und Ladeeinrichtungen ausgelegt sind. Sie hält einen vorausschauenden Ausbau der Verteilnetze deshalb für notwendig. Bei einer konkret drohenden örtlichen Überlastung dürfen Netzbetreiber neue steuerbare Anlagen zeitweise in ihrer Leistung begrenzen.

    Auch Harz Energie plant erhebliche Investitionen. Das Unternehmen spricht von mehr als 120 Projekten innerhalb von zehn Jahren und von durchschnittlich rund 48 Millionen Euro Investitionsbedarf pro Jahr. Als Gründe nennt es unter anderem erneuerbare Energien, Elektromobilität, Wärmepumpen und neue Verbraucher.

    Diese 48 Millionen Euro dürfen wir nicht einfach auf unsere 216 Millionen Euro draufschlagen. Sie betreffen das gesamte Netzgebiet und viele unterschiedliche Aufgaben.

    Sie zeigen aber:

    Die elektrische Wärmewende braucht nicht nur neue Geräte in den Kellern. Sie braucht auch Leitungen und Transformatoren draußen vor der Tür.

    Ob dafür in der Altstadt Straßen geöffnet werden müssen, welche Leitungsabschnitte betroffen wären und welche Kosten konkret entstehen, muss der Netzbetreiber gebietsbezogen untersuchen.

    Und genau da wird es politisch interessant.

    Denn möglicherweise brauchen wir in den nächsten Jahren gleichzeitig:

    • stärkere Stromleitungen,
    • Ladeinfrastruktur,
    • Glasfaser,
    • Arbeiten an Wasser- und Abwasserleitungen,
    • und vielleicht ein Wärmenetz.

    Die Straße wird nicht breiter, nur weil wir vergessen haben, die Leitungen gemeinsam zu planen.

    Was könnte ein Wärmenetz ändern?

    Ein Wärmenetz könnte einen Teil der dezentralen Investitionen ersetzen. Statt 1.500 einzelner Wärmeerzeuger gäbe es eine gemeinsame Erzeugung und Hausübergabestationen.

    Aber auch hier gibt es keinen Zaubertrick. Entscheidend ist die Temperatur des Netzes.

    Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende unterscheidet:

    • Hochtemperaturnetze mit mehr als 80 Grad,
    • Niedertemperaturnetze mit weniger als 60 Grad,
    • kalte Netze mit weniger als 50 Grad.

    Ein Wärmenetz mit 70 oder 80 Grad könnte viele vorhandene Heizkörper wahrscheinlich leichter weiter versorgen.

    Ein Netz mit nur 55 Grad würde das Grundproblem dagegen nicht vollständig lösen. Häuser, die heute 70 Grad brauchen, müssten trotzdem ertüchtigt werden. Dann hätten die Eigentümer zwar keine eigene große Wärmepumpe im Hof, aber möglicherweise weiterhin die Kosten für Heizkörper, Dämmung und andere Anpassungen.

    Bei einem kalten Wärmenetz wäre sogar in jedem Gebäude wieder eine Wärmepumpe notwendig.

    Deshalb muss die erste Frage an die Stadt lauten:

    Mit welcher Vorlauftemperatur wird ein mögliches Wärmenetz für die Goslarer Altstadt geplant?

    Was muss die Stadt offenlegen?

    Die kommunale Wärmeplanung soll nach Angaben der Stadt bis Ende 2026 fertiggestellt werden. Sie trifft noch keine verbindlichen Entscheidungen für einzelne Gebäude. Auf den bislang veröffentlichten Seiten sind noch keine detaillierten Kosten, Trassen oder Temperaturen eines möglichen Altstadt-Wärmenetzes angegeben.

    Für einen echten Vergleich benötigen wir mindestens:

    1. Welcher Teil der Altstadt könnte angeschlossen werden?
    2. Wie viele Gebäude und Wohneinheiten wären erreichbar?
    3. Mit welcher Anschlussquote wird gerechnet?
    4. Wie lang wäre die Leitungstrasse?
    5. Welche Vorlauftemperatur soll das Netz liefern?
    6. Welche Wärmequelle ist vorgesehen?
    7. Was kosten Netz, Heizzentrale, Speicher und Hausanschlüsse?
    8. Welche Arbeiten bleiben in den Gebäuden trotzdem notwendig?
    9. Wie hoch wären Grundpreis, Arbeitspreis und Anschlusskosten?
    10. Wie sehen die Gesamtkosten über 20 oder 30 Jahre aus?
    11. Welche Stromnetzverstärkungen wären bei der dezentralen Alternative notwendig?
    12. Können Straßen-, Strom-, Lade- und Wärmenetzarbeiten gemeinsam geplant werden?

    Die politische Schlussfolgerung

    Ein Wärmenetz ist nicht automatisch günstiger.

    Eine Wärmepumpe ist nicht automatisch ungeeignet.

    Eine Pelletheizung ist nicht automatisch die einfache Alternative.

    Aber bevor möglicherweise ein Investitionsvolumen von rund 216 Millionen Euro auf viele einzelne Eigentümer, Mieter und öffentliche Förderprogramme verteilt wird, muss die Stadt die gemeinsame Lösung ernsthaft dagegen rechnen.

    Nicht mit einer bunten Karte.

    Nicht mit dem Hinweis, man sei noch in der Planung.

    Sondern mit Temperaturen, Trassen, Anschlusszahlen und Kosten.

    Denn am Ende geht es nicht nur um Klimaschutz. Es geht darum, ob Menschen weiterhin in der Altstadt wohnen können.

    Ein Welterbe ohne Bewohner wäre zwar sehr ordentlich. Es wäre nur keine Stadt mehr.

    Quellen und Rechenhinweise

    Die Rechnung ist eine Szenarioanalyse. Sie verbindet lokale Bestands- und Sanierungsdaten mit bundesweiten Modellkosten. Sie ersetzt weder eine gebäudescharfe Untersuchung noch eine Machbarkeitsstudie für ein Wärmenetz.

    Der Anteil von rund 76 Prozent sanierungsbedürftiger Gebäude stammt aus einer Teiluntersuchung. Er ist kein gemessener Anteil energetisch ungeeigneter Häuser. Seine Verwendung für die mittlere Rechnung ist daher eine vorläufige Annahme, die später durch tatsächliche Verbrauchs-, Heizlast- und Vorlauftemperaturdaten ersetzt werden muss.

    Die rund 216 Millionen Euro setzen sich zusammen aus einer groben Fortschreibung der allgemeinen Sanierungskosten, einem mittleren Wärmepumpenpreis und modellhaften energetischen Mehrkosten. Fördermittel sind nicht abgezogen. Sie verändern die Finanzierung, nicht das gesamte Investitionsvolumen.

    Die Angaben zu Wärmenetzarten stammen vom Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende. Die Angaben zum örtlichen Stromnetzausbau stammen von der Bundesnetzagentur und Harz Energie.

  • 2026/257 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage zum BAU „Baumpflegearbeiten in der Hochphase der Brut- und Setzzeit im LSG GS 00024“ Ratsherr Henning Wehrmann vom 16.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/257

    Kurzzusammenfassung

    Diese Vorlage ist eine Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann zu Baumpflegearbeiten im Stadtgarten, die in der Brut- und Setzzeit durchgeführt wurden. Sie richtet sich an die Stadtverwaltung und wird am 27.08.2026 im Ausschuss für Bauen und Umwelt besprochen. Die Arbeiten fanden im April 2026 im Landschaftsschutzgebiet LSG GS 00024 statt. Wehrmann fragt, ob die Untere Naturschutzbehörde vor den Eingriffen beteiligt wurde und ob die Maßnahmen von dieser genehmigt wurden. Zudem möchte er wissen, warum an bestimmten Bäumen umfangreiche Veränderungen in den Baumkronen notwendig waren. Eine weitere Frage betrifft die Kosten für diese Maßnahmen im Landschaftsschutzgebiet. Die Bürgerinnen und Bürger, die auf die Arbeiten aufmerksam gemacht haben, könnten sich durch nicht genehmigte Eingriffe in ihrem Lebensraum betroffen fühlen. Bislang gibt es keine Informationen zu den Kosten oder zur Genehmigung der Angelegenheiten. Die Zuständigkeiten und eine mögliche Einsicht in die Entscheidung über die Genehmigung der Baumpflege sind unklar.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Auswirkungen auf den Lebensraum der Anwohnerinnen und Anwohner haben, insbesondere wenn Eingriffe ohne Genehmigung stattfanden.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/257
    • Thema: Anfrage zu Baumpflegearbeiten im Stadtgarten während der Brut- und Setzzeit
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Untere Naturschutzbehörde, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu den Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Wurden die Baumpflegearbeiten von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt?
    • Warum waren die Eingriffe an den Bäumen notwendig?
    • Wer trägt die Kosten für die Baumpflegearbeiten im Landschaftsschutzgebiet?

    Unsicherheiten

    • Ob die Untere Naturschutzbehörde vor den Arbeiten beteiligt wurde.
    • Die genauen Kosten der durchgeführten Maßnahmen.

    Quelle

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  • 2026/215 – Mitteilung – Maßnahmen an städtischen Bäumen (2026 lfd. Nr. 4)

    Vorgangsnummer: 2026/215

    Kurzzusammenfassung

    Die Mitteilung Nr. 2026/215 informiert über Maßnahmen, die an städtischen Bäumen in der Liebigstraße in Goslar geplant sind. Dabei werden insgesamt vier Ulmen gefällt, weil sie durch Baumaßnahmen im Wurzelbereich geschädigt sind. Diese Baumaßnahmen sind notwendig, um eine Ladestation für E-Autos zu installieren. Baum 49 wurde bereits gefällt, da seine Bruchsicherheit akut bedroht war. Die anderen drei Bäume weisen ebenfalls Schäden auf, ihre Standsicherheit kann durch eine Kroneneinkürzung nicht mehr gewährleistet werden. Die Untere Naturschutzbehörde hat der Fällung zugestimmt, die möglichen Ersatzpflanzungen von vier Amberbäumen sind bereits vorgesehen. Kosten für die Fällung und Pflege der neuen Pflanzen werden von Eon übernommen. Die Verwaltung wird die Maßnahme umsetzen, sofern bis zum 24.08.2026 keine Einsprüche eingehen. Fragen können an die Fachdienstleitung 3.2.2 gerichtet werden. Es gibt keine Kostenangaben im aktuellen Dokument.

    Warum ist das wichtig?

    Die Fällungen und Ersatzpflanzungen können Auswirkungen auf das Stadtbild und die Umwelt haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/215
    • Thema: Fällung und Ersatzpflanzung städtischer Bäume
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Fachdienst Tiefbau, Anwohnerinnen und Anwohner, Eon
    • Kosten/Haushalt: Es gibt keine Kostenangaben im aktuellen Dokument.

    Offene Fragen

    • Wie wird die genaue Umsetzung der Ersatzpflanzungen erfolgen?
    • Gibt es eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten für die Maßnahme?

    Unsicherheiten

    • Es ist unklar, wie viel Einfluss Anwohner auf die Entscheidung haben werden.

    Quelle

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  • 2026/225 – Vorlage – Überjährige Reinigungsarbeiten in der Bahnhofsunterführung

    Vorgangsnummer: 2026/225

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um die Planung von Reinigungsarbeiten in der Bahnhofsunterführung der Stadt Goslar. Die Reinigung soll für den Zeitraum bis Dezember 2029 ausgeschrieben werden. Wöchentlich wird eine Unterhaltsreinigung durchgeführt, während einmal im Monat eine gründliche Reinigung stattfindet. Der aktuelle Beschluss ist notwendig, um die finanziellen Mittel für diesen über mehrere Jahre laufenden Vertrag abzusichern. Die geschätzten jährlichen Bruttokosten belaufen sich auf etwa 50.000 €, was zu einem Gesamtauftragswert von rund 150.000 € führt. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren, eine EU-weite Ausschreibung ist nicht nötig, da der Schwellenwert von 221.000 € netto nicht überschritten wird. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, einen ordentlichen und sauberen Zustand der Bahnhofsunterführung zu gewährleisten. Für Bürgerinnen und Bürger könnte die Maßnahme positive Auswirkungen auf die Sauberkeit und Übersichtlichkeit im öffentlichen Raum haben. Es bleibt jedoch unklar, wann genau die Ausschreibung veröffentlicht wird und ob spezielle Anforderungen an die Bewerber gestellt werden. Zudem sind keine Angaben zu möglichen Anpassungen der Reinigungsfrequenz oder -intensität enthalten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Maßnahme könnte die Sauberkeit und Übersichtlichkeit im öffentlichen Raum verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/225
    • Thema: Reinigung der Bahnhofsunterführung bis 2029
    • Betroffene: Fahrgäste, Anwohnerinnen und Anwohner, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die jährlichen Bruttokosten betragen etwa 50.000 €, insgesamt wird mit 150.000 € brutto gerechnet.

    Offene Fragen

    • Zu welchem Zeitpunkt wird die Ausschreibung veröffentlicht?
    • Gibt es spezielle Anforderungen an die Bewerber?
    • Wie könnte die Reinigungsfrequenz oder -intensität angepasst werden?

    Unsicherheiten

    • Keine genauen Angaben zur Ausschreibung und zu den Bewerberbedingungen.

    Quelle

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  • 2026/253 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Empfehlung des Ortsrats Hahnenklee-Bockswiese an den Rat der Stadt Goslar zur Erarbeitung eines gesamtstädtischen Dachleitbildes „Die Vision der Stadt Goslar“ – Ein klarer Kompass für Rat, Verwaltung und Ortsteile auf Basis echter Bürgerbeteiligung“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 13.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/253

    Kurzzusammenfassung

    Der Ortsrat Hahnenklee-Bockswiese hat einen Antrag zur Erarbeitung eines gesamtstädtischen Dachleitbildes „Vision Goslar“ eingebracht. Ziel ist es, einen klaren Kompass für die Stadtentwicklung zu schaffen, der auf einer umfassenden Bürgerbeteiligung basiert. Die Verwaltung soll innerhalb von sechs Monaten eine Bestandsaufnahme der aktuellen Lage und bestehenden fachlichen Konzepte erstellen und diese den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich machen. Ab dem Zeitpunkt der Bestandsaufnahme wird eine mindestens sechs Wochen andauernde Bürgerbeteiligung geplant, die digitale und analoge Formate umfasst. Wichtig ist hierbei eine faire Teilnahme aller Stadtteile, da einige Ortsteile momentan kaum politische Vertretung haben. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sollen transparent dokumentiert und ausgewertet werden. Auf Grundlage dieser Daten wird dann ein Entwurf des Dachleitbildes erstellt, der dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Messbarkeit der Fortschritte und der Einhaltung der strategischen Ziele. In diesem Prozess sollen auch lizensfreie Open-Source-Tools genutzt werden, um Kosten zu minimieren. Es sind keine konkreten Kosten im Dokument erwähnt, und auch die Ressourcenplanung bleibt unklar. Dennoch soll eine federführende Stelle eingerichtet werden, die über den Fortschritt der Umsetzung berichten wird. Offene Fragen betreffen die genaue Ausgestaltung der Bürgermitsprache und den Zeitplan für die Umsetzung.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage zielt darauf ab, die Bürgerbeteiligung zu stärken und eine gemeinsame Zukunftsvision für Goslar zu entwickeln.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/253
    • Thema: Erarbeitung eines gesamtstädtischen Dachleitbildes für Goslar
    • Betroffene: Ortsrat Hahnenklee-Bockswiese, Bürgerinnen und Bürger der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kosten oder Haushaltsmittel erwähnt.

    Offene Fragen

    • Wie wird die Bürgerbeteiligung konkret ausgestaltet?
    • Welcher Zeitplan gilt für die Umsetzung der Maßnahmen?
    • Wie werden die Ergebnisse der Beteiligung öffentlich präsentiert?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie die Bürgerbeteiligung konkret ausgestaltet wird.
    • Die genaue Ressourcenausstattung ist nicht benannt.

    Quelle

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  • 2026/254 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Erstellung eines Leitbildes „Die Vision von Hahnenklee-Bockswiese“ für Ortsteil, Wald- und Naherholungsraum“; Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl vom 13.08.2026

    Vorgangsnummer: 2026/254

    Kurzzusammenfassung

    Der Antrag von Ortsratsmitglied Hagen Maximilian Kühl zur „Erstellung eines Leitbildes ‚Die Vision von Hahnenklee-Bockswiese'“ fordert eine Bestandsaufnahme der aktuellen Situation im Ortsteil, die innerhalb von sechs Monaten erstellt werden soll. Diese Analyse soll die Stärken, Schwächen, Entwicklungspotenziale und gesetzlichen Rahmenbedingungen für Hahnenklee-Bockswiese dokumentieren. Auf dieser Basis soll eine Bürger- und Gästebeteiligung über mindestens sechs Wochen im dritten Quartal 2027 erfolgen, die auch die Meinungen von Kurgästen berücksichtigt. Es ist geplant, Anregungen transparent zu dokumentieren und öffentlich auszuwerten. Ein Konzept zur Naherholung und zum Umgang mit bestehenden Waldflächen soll bis Ende des dritten Quartals 2027 ausgearbeitet werden. Diese Vorschläge werden von der Verwaltung zu einem Teilleitbild zusammengefasst, das messbare Ziele für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren enthalten wird. Für die Umsetzung sollen bestehende städtische Strukturen sowie lizenzfreie Open-Source-Tools genutzt werden. Über den Fortschritt der Umsetzung ist dem Ortsrat halbjährlich zu berichten. Der Antrag strebt eine nachhaltige und gemeinschaftliche Entwicklung des Kurortes an und fördert die Einbindung der Bevölkerung in den Prozess.

    Warum ist das wichtig?

    Der Antrag fördert die Mitgestaltung der Bürgerinnen und Bürger am Entwicklungsprozess ihres Ortsteils und könnte zu einer verbesserten Naherholungsinfrastruktur führen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/254
    • Thema: Erstellung eines Leitbildes für Hahnenklee-Bockswiese
    • Betroffene: Einwohnerinnen und Einwohner von Hahnenklee-Bockswiese, Kurgäste, Stadtverwaltung, Ortsrat Hahnenklee-Bockswiese
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten Maßnahmen werden zur Bürgerbeteiligung ergriffen?
    • Wie werden die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung tatsächlich umgesetzt?
    • Welche zusätzlichen Ressourcen werden eventuell benötigt?
    • Wie werden die Fördermöglichkeiten konkret ausgeschöpft?

    Unsicherheiten

    • Unklare Umsetzung der Bürgerbeteiligung
    • Fehlende Ressourcen zur Umsetzung der Vorschläge

    Mehr zum Thema Bürgerbeteiligung

    Quelle

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  • 2026/199 – Vorlage – Verlängerung des Durchführungszeitraumes für das Sanierungsgebiet „Jürgenohl“ im Förderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“

    Vorgangsnummer: 2026/199

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant, den Durchführungszeitraum für die Sanierung des Gebiets „Jürgenohl“ bis zum 31. Dezember 2039 zu verlängern. Dies ist erforderlich, da die vorgesehenen Projekte, wie die Aufwertung des Spielplatzes Oppelner Weg und die Umgestaltung des Marktplatzes Kramerswinkel, nicht abgeschlossen sind. Der Beschluss ist als Beschlussvorlage im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ formuliert. Die Fristverlängerung basiert auf den Vorschriften des Baugesetzbuchs, die eine Fortsetzung der Sanierungsarbeit ermöglichen, wenn diese nicht innerhalb der ursprünglich festgesetzten Frist abgeschlossen werden kann. Dies betrifft sowohl öffentliche als auch private Eigentümer, die Fördermöglichkeiten für die Verbesserung ihrer Grundstücke und Anlagen erhalten können. Der Verfügungsfonds, der seit 2019 im Sanierungsgebiet aktiv ist, soll weiterhin das ehrenamtliche Engagement und nachbarschaftliche Projekte fördern. Eine Beendigung der Sanierungsmaßnahme kann theoretisch vor 2039 erfolgen, wenn alle Arbeiten vorher abgeschlossen sind. Die Stadtverwaltung sorgt zudem dafür, dass Anwohnerinnen und Anwohner in die Planungsprozesse eingebunden werden, was für die Akzeptanz der Projekte wichtig ist. Informationen zu konkreten Kosten oder Haushaltsmitteln werden in der Vorlage nicht bereitgestellt, was eine Unsicherheit darstellt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Verlängerung könnte dazu führen, dass geplante Verbesserungen im Stadtteil Jürgenohl länger dauern, bevor sie realisiert werden.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/199
    • Thema: Verlängerung des Sanierungszeitraums für Jürgenohl
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Anwohnerinnen und Anwohner, private Eigentümer
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Informationen zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Details zu den konkreten Fördermitteln für private Eigentümer sind nicht angegeben.
    • Es bleibt unklar, welche spezifischen weiteren Projekte noch in Planung sind.
    • Klarheit über mögliche Kosten und deren Finanzierung wird benötigt.

    Unsicherheiten

    • Details zu Fördermitteln fehlen.
    • Keine konkreten Angaben zu Kosten.

    Mehr zum Thema Sanierung

    Quelle

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  • 2026/201 – Vorlage – Vergabe von Stipendien im Rahmen der Förderung „Altstadtforum 2.0“, Zukunftsräume Niedersachsen

    Vorgangsnummer: 2026/201

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist eine Beschlussvorlage zur Vergabe von Stipendien im Rahmen der Förderung „Altstadtforum 2.0“ sowie dem Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“. Der Rat der Stadt Goslar schlägt vor, 8.000 Euro auszuzahlen, um zwei Projekte zu unterstützen, die von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht wurden. Die beiden ausgewählten Projekte sind ein mobiler „Dorf-Kino-Kultur-Bausatz“ mit einer Förderung von 5.000 Euro und die Neugestaltung des Immenröder Dorfplatzes mit 3.000 Euro. Der Einreichungszeitraum für die Ideen lag zwischen dem 1. und 19. Juni 2026, und insgesamt wurden 19 Ideen eingereicht, die von einer Jury bewertet wurden. Beide Projekte haben eine Laufzeit von 12 Monaten und sollen im zuständigen Ausschuss präsentiert werden. Eine weitere Ausschreibung für Stipendien mit einer Restsumme von 7.000 Euro wird für den Herbst/Winter 2026 geplant. Für die Jahre 2027 und 2028 sind jeweils zwei Vergaberunden vorgesehen. Die Förderung kann zwischen 500 Euro und 5.000 Euro pro Idee betragen und die Laufzeit liegt zwischen 6 und 12 Monaten. Es gibt für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Ideen einzureichen, die positive Auswirkungen auf die Stadt haben sollen. Informationen zur Beantragung der Stipendien sind auf der Webseite des MachMit!Hauses zu finden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorlage ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Unterstützung ihrer Ideen zur Verbesserung ihrer Lebensumgebung.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/201
    • Thema: Vergabe von Stipendien für Bürgerprojekte zur Stadtentwicklung
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Rat der Stadt Goslar, Fachdienst 1.1.4
    • Kosten/Haushalt: Es werden 8.000 Euro aus dem Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ verwendet.

    Offene Fragen

    • Wie genau die Auswahl weiterer Ideen in zukünftigen Ausschreibungen erfolgt.
    • Welche spezifischen Anforderungen an die Ideen gestellt werden.
    • Wann die neuen Vergaberunden genau stattfinden werden.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

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    Quelle

    Vorlage im ALLRIS der Stadt Goslar öffnen