• 2026/150 – Vorlage – Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Nutzung sowie zur energetischen Sanierung des Objekts „Am Stollen 19G“

    Vorgangsnummer: 2026/150

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant die zukünftige Nutzung und energetische Sanierung des Gebäudes „Am Stollen 19G“ auf dem Energie-Campus. Die Vorlage stellt einen Beschlussvorschlag dar, der eine langfristige Nutzung des bisher weitgehend leeren Gebäudes durch die Technische Universität Clausthal vorsieht. Das Goslarer Gebäudemanagement wird beauftragt, die spezifischen Anforderungen der Universität in ein Nutzungskonzept zu überführen und eine umfassende energetische Sanierung zu initiieren. Ziel der Sanierung ist es, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und die gesetzlichen sowie technischen Standards für Klimaschutz und Energieeffizienz zu erfüllen. Die Umsetzung soll wirtschaftlich erfolgen und mögliche Förderprogramme berücksichtigen. Es wird erwartet, dass das Gebäude nach der Sanierung langfristig genutzt werden kann, wodurch Leerstand vermieden wird. Der Rat soll regelmäßig über den Fortschritt der Planung und Umsetzung informiert werden. Ebenfalls sind bereits notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an Dach, Fassade und Innenbauteilen vorgesehen, um die langfristige Nutzung zu sichern. Offene Fragen bleiben zur genauen Höhe der Investitionskosten und der genauen Umsetzung der Maßnahmen. Insgesamt zielt die Vorlage darauf ab, die Perspektive für das Gebäude zu verbessern und den Standort zu stärken.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierung könnte positive Effekte auf die lokale Nutzung und den Standort des Energie-Campus haben, jedoch sind die genauen finanziellen Auswirkungen und der Nutzen für Bürgerinnen und Bürger noch unklar.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/150
    • Thema: Zukünftige Nutzung und energetische Sanierung des Gebäudes „Am Stollen 19G“
    • Betroffene: TU Clausthal, Goslarer Gebäudemanagement, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie hoch sind die konkreten Investitionskosten für die Sanierung?
    • Welche genauen Maßnahmen werden im Rahmen der energetischen Sanierung ergriffen?
    • Wie gestalten sich die Fristen für die Umsetzung der Maßnahmen?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die genauen Investitionskosten.
    • Offene Fragen zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

    Quelle

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  • 2026/060-01 – Beiblatt – Beiblatt zur Sitzungsvorlage 2026/060: Sanierung der Hildesheimer Straße, 3. Bauabschnitt – Projektfeststellungsbeschluss

    Vorgangsnummer: 2026/060-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/060.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/060 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    Im Rahmen des dritten Bauabschnitts plant die Stadt Goslar die Sanierung der Hildesheimer Straße, die sich von der Europabrücke bis zur Einmündung der Von-Garßen-Straße erstreckt. Für diese Maßnahme wird ein finanzieller Aufwand von etwa 4.152.000 € veranschlagt, wobei die Umsetzung von der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und Zuwendungen nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abhängt. Zudem wird der dort befindliche Grünstreifen, der häufig unerlaubt als Parkfläche genutzt wird, durch bauliche Maßnahmen wie Poller oder Zäune geschützt, um die Bäume zu erhalten. Dieser Punkt resultiert aus der Beratung im Ausschuss für Bauen und Umwelt am 19.03.2026. Die Bevölkerung muss sich im Zuge der Baumaßnahme auf mögliche Beeinträchtigungen im Verkehr einstellen. Allerdings sind aktuell keine detaillierten Angaben zu den Kosten oder zur genauen zeitlichen Planung in dem Dokument enthalten. Daher bleiben Fragen zu den konkreten Auswirkungen auf den Verkehr und der Dauer der Baumaßnahme offen.

    Warum ist das wichtig?

    Die Sanierungsmaßnahmen könnten den Verkehrsfluss beeinflussen und zu temporären Behinderungen führen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/060-01
    • Thema: Sanierung der Hildesheimer Straße im dritten Bauabschnitt
    • Betroffene: Anwohnerinnen und Anwohner, Nutzerinnen und Nutzer der Kleingärten, Fahrgäste
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine konkreten Angaben zu den endgültigen Kosten oder dem finanziellen Rahmen enthalten.

    Offene Fragen

    • Fehlende detaillierte Kostenaufstellung für die 4.152.000 €.
    • Kein konkreter Zeitplan oder Dauerangaben für die Bauarbeiten.
    • Welche Verkehrslenkungsmaßnahmen sind während der Sanierung geplant?
    • Inwiefern ist die NGVFG-Zuwendung gesichert bzw. wann ist eine Entscheidung zu erwarten?
    • Genauer Ausführungsumfang der Sicherung des Grünstreifens (Poller vs. Zaun) nicht beschrieben.
    • Kommunikationsplan für Anwohner*innen und Kleingärtner*innen zur Bauphase unklar.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/143-01 – Mitteilung – Beantwortung Anfrage „Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/143-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/143.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/143 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung beantwortet die Stadtverwaltung eine Anfrage des Ratsherrn Henning Wehrmann zur Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz. Die Fragen beziehen sich auf die Genehmigung von Fenstern im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses. Es wird bestätigt, dass für diese Fenster eine umfassende denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt, die im Rahmen eines abgestimmten Gesamtkonzepts erteilt wurde. Außerdem wird dargelegt, dass die Genehmigungen städtischer Eigenbetriebe nicht auf günstigere Voraussetzungen zurückzuführen sind, sondern auf eine spezifische denkmalpflegerische Bewertung des Einzelfalls. Für beide Gruppen, städtische und private Antragsteller, gelten die gleichen gesetzlichen Grundlagen. Es wird betont, dass keine Ungleichbehandlung gegenüber privaten Bauwilligen vorliegt. Die Kritik aus der Fernsehsendung basiert auf einem unvollständigen Bild der Vorgänge. Die zuständige Verwaltung macht deutlich, dass die Genehmigungen im Denkmalsschutz gleichwertig geprüft werden. Weitere offene Fragen zur praktischen Durchführung und zur wahrgenommenen Ungleichbehandlung bleiben bestehen. Die nächste Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt, der sich dieser Themen annimmt, findet am 30. April 2026 statt.

    Warum ist das wichtig?

    Die Mitteilung könnte Bürgerinnen und Bürger verunsichern, wenn unklare Genehmigungspraktiken im Denkmalsschutz wahrgenommen werden.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/143-01
    • Thema: Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Stadtverwaltung, städtische Eigenbetriebe, private Antragsteller
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche speziellen Vorschriften bleiben neben der allgemeinen Richtlinie unverändert oder werden angepasst?
    • Wie wirken sich die Änderungen (Wegfall des 10%-Einbehalts) haushalterisch auf den städtischen Haushalt aus?
    • Wie genau gelten die vereinfachten Regeln für Zuschüsse unter 3.500 EUR in der Praxis?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Quelle

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  • 2026/141-01 – Mitteilung – Beantwortung der Anfrage „Restriktive Rechtsauslegung im Bürgerbüro zulasten der Bürgerinnen und Bürger“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 17.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/141-01

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/141.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/141 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Mitteilung wird die Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann bezüglich der restriktiven Auslegung von Vorschriften im Bürgerbüro beantwortet. Die Stadt Goslar beabsichtigt, ihre Praxis in der Annahme von Unterschriften zu überdenken, insbesondere nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, das die Unterschriftenprüfung gelockert hat. Trotz dieser Entscheidung sollen Unterschriften im Grenzbereich weiterhin geprüft werden. Es wird betont, dass der persönliche Service im Bürgerbüro zielt, bürgernah und serviceorientiert zu arbeiten. Die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen, die durch restriktive Auslegungen entstehen, müssen von der Stadt selbst getragen werden, ohne mögliche Unterstützung vom Bund. Zu den Optionen für Bürgerinnen und Bürger, deren Unterschriften abgelehnt wurden, gibt es keine einheitliche Regelung; individuelle Anträge für neue Ausweisdokumente sind jederzeit möglich, wobei für einen Personalausweis 46 € und für einen Reisepass 70 € anfallen. Die Überprüfung der Unterschriftenpraxis in anderen Kommunen bleibt unklar, da die Stadt sich nicht in jedem Bereich vergleichen kann. Diese Themen haben praktische Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger, da restriktive Praktiken zu Nachteilen im Alltag führen können.

    Warum ist das wichtig?

    Die restriktive Praxis könnte Bürgerinnen und Bürger im Alltag benachteiligen, insbesondere bei der Beantragung von Ausweisdokumenten.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/141-01
    • Thema: Beantwortung der Anfrage zur Unterschriftenpraxis im Bürgerbüro
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung
    • Kosten/Haushalt: Die Stadt trägt die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen selbst, ohne Unterstützung durch den Bund.

    Offene Fragen

    • Wie geht das Bürgerbüro konkret mit abgelehnten Unterschriften um?
    • Gibt es Pläne zur Anpassung der Unterschriftenpraxis auf Grundlage des Gerichtsurteils?
    • Wie werden die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger bei der Antragstellung geregelt?

    Unsicherheiten

    • Unklarheit über die Vergleichbarkeit mit anderen Kommunen bei der Unterschriftenpraxis.
    • Unklarheit über die Unterstützung durch den Bund bei Gerichtskosten.

    Quelle

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  • 2026/146 – Vorlage – Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen

    Vorgangsnummer: 2026/146

    Kurzzusammenfassung

    Die Stadt Goslar plant eine Anpassung der allgemeinen Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Haushaltsmitteln. Diese Beschlussvorlage sieht vor, dass die aktualisierte Richtlinie am 1. Juli 2026 in Kraft tritt und die bisherigen Regelungen aus dem Jahr 1996 ablöst. Zuschüsse sind freiwillige Geldleistungen, die an Dritte zur Erfüllung städtischer Aufgaben gewährt werden, wobei ein Rechtsanspruch darauf nicht besteht. Die neue Richtlinie legt fest, dass Zuschüsse nur vergeben werden, wenn ein städtisches Interesse vorhanden ist und die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Die Antragstellung muss bis zum 31. August eines jeden Jahres erfolgen und die Auszahlung nach Genehmigung der Haushaltssatzung im Folgejahr. Eine wesentliche Änderung ist der Wegfall des bisherigen 10-prozentigen Einbehalts bei Zuschüssen über 2.500 Euro, was den tatsächlichen Finanzierungsbedarf besser berücksichtigt. Zudem werden die Wertgrenzen für die Einreichung von Angeboten von 2.500 Euro auf 3.500 Euro angehoben. Vor der Bewilligung eines Zuschusses wird die Notwendigkeit und Angemessenheit der Förderung geprüft. Leichtere Regelungen sollen für Zuschüsse unter 3.500 Euro gelten. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen von einer effizienteren Abwicklung bei der Antragstellung und Beantragung profitieren. Offene Punkte beziehen sich auf mögliche weitere spezifische Vorschriften, die diese allgemeinen Richtlinien zusätzlich beeinflussen könnten.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anpassung könnte eine einfachere Antragstellung für Bürgerinnen und Bürger zur Folge haben.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/146
    • Thema: Anpassung der Zuschussrichtlinien der Stadt Goslar
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Antragsteller, Vereine, Einrichtungen
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine genauen Kostenangaben enthalten.

    Offene Fragen

    • Mögliche spezifische Vorschriften, die den Zuschussantrag beeinflussen könnten.

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Zuschüsse

    Quelle

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  • 2026/143 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 19.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/143

    Kurzzusammenfassung

    In dieser öffentlichen Anfrage an die Stadtverwaltung geht es um mögliche Ungleichbehandlungen beim Denkmalschutz, insbesondere im Zusammenhang mit der Genehmigung für Fenster im Dachgeschoss des Rathauses Goslar. Ratsherr Henning Wehrmann äußert Bedenken, dass die städtische Denkmalpflege bei denkmalrechtlichen Genehmigungen unterschiedliche Maßstäbe anlegt. Er verweist auf einen konkreten Fall, bei dem neue Fenster im Nordwestflügel des Rathauses nicht außenbündig eingesetzt wurden und nach innen öffnen, was von den Richtlinien abweicht. Die Anfrage umfasst drei zentrale Fragen zur Genehmigung der Fenster und den damit verbundenen Vorgaben für städtische Eigenbetriebe im Vergleich zu privaten Bauherren. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt wird sich in ihrer Sitzung am 30.04.2026 mit dieser Anfrage befassen. Eine entscheidende Frage bleibt, ob für die Fenster eine gültige denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt. Es wird auch gefragt, ob städtische Eigenbetriebe andere Genehmigungsvoraussetzungen haben als private Antragsteller. Die Anfrage bezieht sich auf Diskussionen, die durch eine Fernsehsendung angestoßen wurden. Die Bürgerinnen und Bürger könnten durch unklare Genehmigungspraktiken verunsichert werden. Es bleibt unklar, wie die Verwaltung diese Fragen beantworten wird und ob dies zukünftige Fälle von Ungleichbehandlung beeinflussen könnte.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anfrage könnte Unsicherheiten bei Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Gleichbehandlung im Denkmalschutz aufwerfen.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/143
    • Thema: Mögliche Ungleichbehandlung beim Denkmalschutz in Goslar
    • Betroffene: Ratsherr Henning Wehrmann, Stadtverwaltung Goslar, Anwohnerinnen und Anwohner
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Liegt für die Fenster im Dachgeschoss des Nordwestflügels des Rathauses eine denkmalrechtliche Genehmigung vor?
    • Warum erhielt das GGM eine Genehmigung für Fenster, die nicht außenbündig eingesetzt sind, während privaten Bauwilligen dies regelmäßig verweigert wird?
    • Gelten für städtische Eigenbetriebe andere Genehmigungsvoraussetzungen als für private Antragsteller?

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie die Verwaltung auf die Fragen antworten wird.
    • Es gibt keine Informationen zur aktuellen Genehmigungssituation der Fenster.

    Quelle

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  • 2026/066-02 – Vorlage – Sitzungsvorlage zum Antrag „Kirchenbrücke Oker“

    Vorgangsnummer: 2026/066-02

    Bezug zu vorherigen Vorgängen

    Dieser Vorgang gehört zur Vorgangskette 2026/066.

    Der Ausgangsvorgang wird unter der Nummer 2026/066 geführt.

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Sitzungsvorlage geht es um den Antrag zur „Kirchenbrücke Oker“. Die Stadt plant in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Landesverwaltung für Straßenbau und Verkehr, die Fußgängersignalanlage an der Kirchenbrücke anzupassen. Dies geschieht, um die Zufahrt zum Feuerwehrgerätehaus während eines Einsatzes zu beschleunigen. Seit der Sperrung der Brücke für Kraftfahrzeuge kann der Zugang für Feuerwehrleute und die Anfahrt zum Gerätehaus nur eingeschränkt erfolgen. Da ein Neubau der Brücke derzeit nicht realisierbar ist, sind bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Tragfähigkeit nicht möglich. Um die Wartezeit an der Fußgängersignalanlage im Alarmfall zu verkürzen, soll das Grünsignal für Fußgänger in dieser Situation unterdrückt werden. Diese technische Lösung wird von der Verwaltung in Absprache mit der NLSTBV geplant. Alle weiteren Maßnahmen und deren Umsetzung befinden sich noch in der Planung. Für die Bürgerinnen und Bürger könnte dies zu einer schnelleren Reaktion der Feuerwehr im Notfall führen, was für die Sicherheit in der Gemeinde von Bedeutung ist.

    Warum ist das wichtig?

    Die Anpassung kann die Reaktionszeit der Feuerwehr im Notfall verbessern, was die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erhöhen könnte.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/066-02
    • Thema: Anpassung der Fußgängersignalanlage an der Kirchenbrücke
    • Betroffene: Feuerwehr Oker, Stadtverwaltung, Bürgerinnen und Bürger
    • Kosten/Haushalt: Im bereitgestellten Text sind keine Angaben zu Kosten oder Haushaltsmitteln enthalten.

    Offene Fragen

    • Welche genauen technischen Lösungen werden umgesetzt?
    • Wie lange wird die Umsetzung der Maßnahme dauern?

    Unsicherheiten

    • Welche technischer Lösungen sind wirklich geplant?

    Mehr zum Thema Feuerwehr Oker

    Quelle

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  • 2026/141 – Anfrage öffentlich aus der Politik – Anfrage „Restriktive Rechtsauslegung im Bürgerbüro zulasten der Bürgerinnen und Bürger“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 17.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/141

    Kurzzusammenfassung

    Die Vorlage ist eine Anfrage von Ratsherr Henning Wehrmann, die am 28. April 2026 im Rat der Stadt Goslar behandelt wird. Sie thematisiert die restriktive Rechtsauslegung des Bürgerbüros bei der Annahme von Unterschriften für Personalausweise. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig verpflichtet die Stadt zur Ausstellung eines neuen Personalausweises, da die Antragsabweisung aufgrund einer nicht anerkannten Unterschrift als rechtswidrig beurteilt wurde. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Stadt, folglich die Bürgerinnen und Bürger. Wehrmann äußert Bedenken, dass das Bürgerbüro nicht ausreichend serviceorientiert arbeitet. Es wird gefragt, ob die Praxis der Unterschriftsauslegung geändert wird. Auch stellt die Anfrage fest, dass andere Kommunen möglicherweise andere Maßstäbe anlegen. Zudem werden die finanziellen Folgen der restriktiven Auslegung und die Möglichkeit zur Kostenerstattung durch den Bund angesprochen. Abschließend werden die Optionen für andere Betroffene beschrieben, deren Unterschriften ebenfalls abgelehnt wurden. Die Bürger könnten unter den restriktiven Praktiken leiden, die zu Nachteilen im Alltag führen.

    Warum ist das wichtig?

    Die restriktive Unterschriftsauslegung kann für Bürgerinnen und Bürger zu Nachteilen im Alltag führen, insbesondere bei der Identitätsfeststellung.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/141
    • Thema: Restriktive Unterschriftsauslegung im Bürgerbüro
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Stadtverwaltung, Rat der Stadt Goslar
    • Kosten/Haushalt: Die Stadt trägt die Kosten des Rechtsstreits, was die Bürgerinnen und Bürger finanziell belastet.

    Offene Fragen

    • Welche konkreten denkmalpflegerischen Kriterien führten zur Genehmigung der Dachgeschossfenster im Nordwestflügel?
    • Sind die Unterlagen des abgestimmten Gesamtkonzepts öffentlich einsehbar und wie zugänglich sind sie für private Antragsteller?
    • In welchen Fällen zog die Verwaltung abweichende konstruktive Gegebenheiten in Abwägung heran?
    • Wie wird die Wahrnehmung von Ungleichbehandlung gegenüber privaten Bauwilligen praktisch adressiert?
    • Welche Dokumentation existiert zu vergleichbaren Entscheidungen bei privaten Vorhaben?

    Unsicherheiten

    Keine besonderen Unsicherheiten im Kurztext benannt.

    Mehr zum Thema Bürgerbüro

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  • 2026/144 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Ideenwettbewerb zur Gestaltung und Belebung des Innenhofs des Kulturmarktplatzes (KMP) Goslar“; CDU-Ratsfraktion vom 17.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/144

    Kurzzusammenfassung

    Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag zur Durchführung eines offenen Ideenwettbewerbs zur zukünftigen Gestaltung und Nutzung des Innenhofs des Kulturmarktplatzes (KMP) in Goslar eingebracht. Der Wettbewerb richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Vereine, Kreative und weitere Interessierte. Dabei sollen verschiedene Kategorien wie gestalterische Entwürfe, Nutzungsideen und kurzfristig umsetzbare Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Beiträge sollen öffentlich ausgestellt werden, und ein Publikumspreis wird ausgelobt. Eine Jury aus verschiedenen Akteuren wird die Beiträge bewerten. Die Verwaltung wird zudem prüfen, welche prämierten Ideen realisierbar sind, wobei mindestens eine kurzfristige Maßnahme umgesetzt werden soll. Ein Konzept für den Wettbewerb soll bis spätestens Juni 2026 dem Ausschuss für Kultur und dem Ausschuss für Bauen und Umwelt vorgelegt werden. Der Antrag fördert die Bürgernähe und Transparenz und will die Aufenthaltsqualität im Innenhof steigern, was auch zur Aufwertung des Kulturmarktplatzes beiträgt. Die Entwicklung basiert auf einem Besuch des CDU-Seniorenkreises und dem kürzlich vorgestellten Innenstadtkonzept. Die möglichen Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft sind positiv, insbesondere hinsichtlich der kulturellen Entwicklung und der Identifikation mit dem KMP.

    Warum ist das wichtig?

    Der Wettbewerb könnte das lokale Engagement der Bürgerinnen und Bürger fördern und die Aufenthaltsqualität im Innenhof des Kulturmarktplatzes verbessern.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/144
    • Thema: Offener Ideenwettbewerb zur Gestaltung des Kulturmarktplatzes
    • Betroffene: Bürgerinnen und Bürger, Schulen, Vereine, Kreative
    • Kosten/Haushalt: Im Dokumenttext sind keine konkreten Kostenangaben oder Haushaltsmittel enthalten.

    Offene Fragen

    • Wie hoch die Budgetmittel für die Umsetzung der Ideen sind.
    • Welche konkreten Ideen prämiert werden und wie deren Umsetzung genau abläuft.

    Unsicherheiten

    • Unklar bleibt, wie viele und welche konkreten Ideen aus dem Wettbewerb letztlich realisiert werden können.
    • Die konkreten Budgetmittel für die Umsetzung wurden nicht benannt.

    Mehr zum Thema Sanierung städtischer Gebäude

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  • 2026/142 – Antrag öffentlich aus der Politik – Antrag „Nutzung von Einsparpotentialen bei der Sanierung des äußeren Pfalzgartens (städtischer Teil)“; Ratsherr Henning Wehrmann vom 17.04.2026

    Vorgangsnummer: 2026/142

    Kurzzusammenfassung

    In dieser Beschlussvorlage geht es um Einsparungen bei der Sanierung des äußeren Pfalzgartens in Goslar. Der Antrag stammt von Ratsherrn Henning Wehrmann und wird am 28.04.2026 im Rat der Stadt beraten. Vorzugsweise sollen zwei Einsparpotentiale genutzt werden: Ein Beleuchtungskonzept wird nicht umgesetzt, und die Schildkrötengruppe von Hans Eickworth bleibt an ihrem jetzigen Standort. Der äußere Pfalzgarten wird nur teilweise gefördert, weshalb ein Drittel der Kosten vom städtischen Haushalt getragen werden muss. Dies erfordert eine wirtschaftliche Planungsweise, um bestehende Mittel nicht unnötig zu belasten. Der Verzicht auf eine Beleuchtung wird als sinnvoll erachtet, um Lichtverschmutzung zu vermeiden und nächtlichem Vandalismus vorzubeugen. Außerdem könnten durch den Verbleib der Schildkrötengruppe ohne Versetzung Kosten eingespart werden, ohne Nutzerinnen und Nutzer einzuschränken. Für die Umsetzung dieser Vorschläge sind jedoch noch keine spezifischen Kostenangaben im Dokument enthalten, und die Haushaltslage bleibt angespannt. Es bleibt unklar, wie die genauen Prioritäten für weitere Sanierungsmaßnahmen künftig gesetzt werden.

    Warum ist das wichtig?

    Die Vorschläge könnten direkte finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt haben, ohne jedoch die Nutzerinnen und Nutzer des Pfalzgartens einzuschränken.

    Fakten zur Vorlage

    • Vorgangsnummer: 2026/142
    • Thema: Einsparpotentiale bei der Sanierung des äußeren Pfalzgartens
    • Betroffene: Stadtverwaltung, Nutzerinnen und Nutzer des Pfalzgartens
    • Kosten/Haushalt: Im Dokument sind keine spezifischen Kostenangaben enthalten, jedoch wird betont, dass ein Drittel der Kosten durch den städtischen Haushalt getragen werden muss.

    Offene Fragen

    • Wie werden die genauen Prioritäten für zukünftige Sanierungsmaßnahmen festgelegt?
    • Welche konkreten finanziellen Auswirkungen hat der aktuelle Antrag auf den städtischen Haushalt?

    Unsicherheiten

    • Keine spezifischen Kostenangaben sind im Antrag enthalten.
    • Unklarheit über zukünftige Sanierungsprioritäten.

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